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Seit 2017 präsentiert die Website der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Informationen und Materialien zur Kommunismusgeschichte. 2023 wurden die Inhalte der Seite erweitert und das Seitenlayout überarbeitet.

Die Besonderheit der Website:

kommunismusgeschichte.de verfügt über ein zentrales Suchfeld im oberen Bereich der Seite, das dem Nutzer auf der Startseite eine freie Suche ermöglicht, deren wichtigste Ergebnisse nach Relevanz sortiert, jeweils übersichtlich für alle Rubriken dargestellt werden. Darüber hinaus kann der Nutzer auch gezielt in den einzelnen 8 Kategorien und weiteren Unterkategorien suchen.

Die Website kommunismusgeschichte.de stellt verschiedenste Inhalte vor:

Hier finden sich News, Bücher, Websites, Ausstellungen, Gedenkorte, Opferinitiativen, Filme, Lexika, Rezensionen, Podcasts, Veranstaltungen und Quellen zur Geschichte des Kommunismus. Alle Inhalte werden in einem kurzen Text erläutert und vorgestellt. Zu den einzelnen Inhalten gibt es Fotos, Filme, Podcasts, weiterführende Links und teils eine kartografische Verortung. Der User bekommt einen ersten Eindruck vom Inhalt und kann sich dann gezielt weiter informieren.

Die Website kommunismusgeschichte.de ist Lotse in der Forschungslandschaft, sie leitet und lenkt mit ihrer Suchfunktion zu über 1000 Einzeleinträgen, die Licht in die Geschichte des Kommunismus bringen und kontinuierlich erweitert werden. Die Kategorie „Aktuelles“ bündelt News, Veranstaltungen und Onlinepresse, unter „Lesen“ finden sie nicht nur Hinweise auf Bücher und Rezensionen zum Thema, sondern seit 2023 auch vergriffene Standardwerke als E-Books, „Sehen“ bietet Filmmaterial, Spielfilme, Dokus sowie Videopodcasts der Stiftung. Unter „Hören“ verbirgt sich unser Podcast Kanal, in der Kategorie „Lernen“ finden sich Ausstellungen, Museen und Bildungsmaterialien, „Forschen“ bündelt viele Forschungseinrichtungen und Portale. In der Kategorie BioLex werden über 5500 Biografien aus drei Lexika zugänglich gemacht. Unter JHK sind die retrodigitalisierten Beiträge des Jahrbuchs für Historische Kommunismusforschung von 1993 bis 2023 zu finden. Im JHK werden jährlich unter einem thematischen Schwerpunkt Aufsätze von Experten und Expertinnen der Kommunismusforschung publiziert. Wer an der Ereignisgeschichte interessiert ist, findet unter „Chronik“ in einer illustrierten Zeitleiste Schlaglichter auf die Geschichte des Internationalen Kommunismus im 20. Jahrhundert. Die interaktive Karte bietet dem Nutzer über eine Filterfunktion die Möglichkeit, bestimmte Inhalte der Website geografisch zu verorten.

Eine Suche, acht Kategorien, zahlreiche Ergebnisse. Die Website bietet viele Anregungen für Wissenschaftler, Mittler der historisch-politischen Bildung, Studierende, Lehrer und Journalisten.

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DDR A-Z

DDR A-Z

Rückblick

Was geschah am 14. März?

1973: Treffen zwischen einer Delegation des FDGB unter Leitung von Herbert Warnke und Vertretern des DGB in Düsseldorf. 1974: Die DDR nimmt diplomatische Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland (Datum der Eröffnung der Ständigen Vertretungen in Bonn und Berlin [Ost]) auf (Diplomatische Beziehungen). 1976: Auf der in Leipzig eröffneten Frühjahrsmesse ist die Bundesrepublik Deutschland nach der DDR größter Aussteller; die DDR-Behörden verweigern drei Korrespondenten des Deutschlankfunks und der Deutschen Welle am 12. 3. die Akkreditierung als Messe-Berichterstatter, woraufhin Bundeswirtschaftsminister Hans Friderichs, Staatssekretär Carsten Detlef Rohwedder und der niedersächsische Finanzminister Walther Leisler Kiep ihren Messe-Besuch am 15. 3. vorzeitig abbrechen; am 18. 3. trifft der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages, O. Wolff von Amerongen, mit DDR-Außenhadelsminister H. Sölle zusammen (Leipziger Messe). 1977: Protest von Staatsminister Hans-Jürgen Wischnewski beim Leiter der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn, Dr. Michael Kohl, wegen der Zurückweisung einer größeren Anzahl von Bundesbürgern, die zur Leipziger Messe reisen wollten; bei den Betroffenen handelt es sich überwiegend um legal aus der DDR Ausgereiste bzw. um Personen, deren Verwandte in der DDR Ausreiseanträge gestellt hatten; am 15. 3. legt der Senat von Berlin beim Treffen der Besuchsbeauftragten der Regierung der DDR und des Senats, Mitdank und Kunze, einen entsprechenden Protest ein (Innerdeutsche Beziehungen). 1984: Der DDR-Staatsratsvorsitzende E. Honecker führt einen umfassenden politischen Meinungsaustausch mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Jochen Vogel, woran von Seiten der SPD auch Egon Bahr, Hans-Jürgen Wischnewski und Karsten Voigt sowie die SED-Politbüromitglieder Hermann Axen, Egon Krenz und Dr. Günter Mittag teilnehmen. Die SPD-Delegation hatte zuvor Gespräche mit der sowjetischen Partei- und Staatsführung in Moskau geführt.

DDR A-Z 1969

Volksstaat (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wird behauptet, die UdSSR habe sich aus einem Staat der Diktatur des Proletariats geschichtsnotwendig zu einem V. entwickelt. Die Arbeiterklasse (Proletariat) und die mit ihr verbündete Klasse der werktätigen Bauern und die anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung (Bündnispolitik) seien identisch mit dem Volk, die ausbeutenden Klassen seien verschwunden. Die KPdSU sei daher zur Avantgarde des Volkes geworden. Der Staat sei nicht mehr Instrument in den Händen einer Klasse, sondern des ganzen Volkes. Da keine früher ausbeutende Klasse mehr zu unterdrücken sei, trete die Repressionsgewalt des Staates hinter seine wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Funktionen zurück. Der Staat herrsche hinfort nicht mehr in erster Linie mit Gewalt und Terror, sondern werde als Unternehmer und Erzieher des Volkes tätig. Unberührt von dieser Entwicklung bleiben als Kernbestand des Herrschaftssystems: die führende Rolle der kommun. Partei (SED, Verfassung), das Volkseigentum an den Produktionsmitteln, die Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung, die Gewalteneinheit, das Prinzip des demokratischen Zentralismus, die sozialistischen ➝Grundrechte. Nur die Methoden zur Erreichung der politischen Ziele haben sich gewandelt. Art. 1, Abs. 1, Satz 2 der Verf. bezeichnet die „DDR“ als „die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche“. Ulbricht stellte am 15. Jahrestag der „DDR“ fest, die „DDR“ befinde sich auf dem Weg zum sozialistischen V. („Sozialistische Demokratie“, Ausgabe 41/1964 v. 9. 4. 1964, Beilage, S. 28). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkssolidarität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksvertretungen

DDR A-Z 1966

Potsdam (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile; 12.568 qkm, (1964) 1.124.264 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Postdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen. Vorsitzender des Rates des Bezirkes: Herbert Puchert (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Werner ➝Wittig. Der Bezirk hat vornehmlich landwirtschaftliche Bedeutung, doch bestehen in einigen Zentren wichtige Industrien: in Brandenburg ein Stahl- und Walzwerk, in und um Rathenow optische Werke. In Brandenburg und den Randgebieten von Berlin befinden sich Fahrzeugwerke, Lokomotiv- und Schwermaschinenbaubetriebe, ferner in Hennigsdorf ein Stahl- und Walzwerk, in Oranienburg ein Kaltwalzwerk. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk P., Bezirksstadt, Kreisstadt, zwischen Havelseen am Zusammenfluß von Havel und Nuthe, mit (1964) 109.867 Einwohnern (1950: 118.180) größte Stadt Brandenburgs; ehem. neben Berlin Residenz der Hohenzollern, bis 1952 Landeshauptstadt (Brandenburg), mit zahlreichen geschichtlichen Bauten im klassisch gemäßigten Barock (im 2. Weltkrieg stark zerstört: Stadtschloß, 1745–1751 umgebaut, nach Kriegsschäden 1960 völlig abgerissen), Garnisonkirche (1731–1735, mit Gruft Friedrich Wilhelms~I. und Friedrichs d. Gr.), Neues Palais (1763 bis 1769), Park und Schloß Sanssouci; mit den DEFA-Studios in P.-Babelsberg Mittelpunkt der sowjetzonalen Filmproduktion, chemisch-pharmazeutische Industrie und Lokomotivwerke „Karl Marx“; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften „Walter Ulbricht“ (seit 1952/53), Pädagogische Hochschule, Hochschule für Filmkunst (seit 1954), Institut für Agrarökonomie, Institut für Archivwissenschaft, Brandenburgische Landes- und Hochschulbibliothek, Theater („Hans-Otto-Theater“), Forschungsstelle für Ur- und Frühgeschichte, Sternwarte, meteorologisches, geodätisches und astrophysikalisches Observatorium; Sitz des ev. Bibelwerkes. — Im Schloß Cecilienhof bei P. tagte vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 die Potsdamer Konferenz, die zum Potsdamer Abkommen führte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 363 Postzensur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Potsdamer Abkommen

DDR A-Z 1959

Gerichtsverfassung (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft ge[S. 123]tretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (Gerichtsverfassungsgesetz)“ (GVG) vom 1. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende Gerichtsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. 10. 1959 und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurde das GVG in einigen Bestimmungen entscheidend verändert. „Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht“ (§ 1 GVG). „Die Gerichte tragen durch ihre Tätigkeit dazu bei, daß in ihrem Bereich die staatlichen Aufgaben erfolgreich gelöst, insbesondere die Volkswirtschaftspläne erfüllt werden“ (§ 2, Abs. 2 GVG). Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1 Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 7 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich sind jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet (Unabhängigkeit der ➝Richter, Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit kann jedoch in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichtes begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt“. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die „Verbrechen gegen die DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das OG ist zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen einschließlich der Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. — Präsident des OG ist seit dessen Errichtung: Dr. h. c. Kurt Schumann (NDPD). Da der Sowjetsektor Berlins nicht zur „DDR“ gehört, besteht dort eine eigene Gerichtsorganisation: Ein Stadtbezirksgericht in jedem der acht Stadtbezirke (Zu[S. 124]ständigkeit wie Kreisgericht), das Stadtgericht (Zuständigkeit wie Bezirksgericht) und als Rechtsmittel und Kassationsinstanz das Kammergericht. Die vom OG erlassenen Richtlinien werden in gleichem Wortlaut wenige Tage später vom Kammergericht für den Bereich der Ost-Berliner Justiz erlassen. Als Gericht erster Instanz in Strafsachen wird das Kammergericht in der Praxis im Gegensatz zum OG nicht tätig. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 122–124 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsvollzieher