Seit 2017 präsentiert die Website der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Informationen und Materialien zur Kommunismusgeschichte. 2023 wurden die Inhalte der Seite erweitert und das Seitenlayout überarbeitet.
Die Besonderheit der Website:
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Die Website kommunismusgeschichte.de stellt verschiedenste Inhalte vor:
Hier finden sich News, Bücher, Websites, Ausstellungen, Gedenkorte, Opferinitiativen, Filme, Lexika, Rezensionen, Podcasts, Veranstaltungen und Quellen zur Geschichte des Kommunismus. Alle Inhalte werden in einem kurzen Text erläutert und vorgestellt. Zu den einzelnen Inhalten gibt es Fotos, Filme, Podcasts, weiterführende Links und teils eine kartografische Verortung. Der User bekommt einen ersten Eindruck vom Inhalt und kann sich dann gezielt weiter informieren.
Die Website kommunismusgeschichte.de ist Lotse in der Forschungslandschaft, sie leitet und lenkt mit ihrer Suchfunktion zu über 1000 Einzeleinträgen, die Licht in die Geschichte des Kommunismus bringen und kontinuierlich erweitert werden. Die Kategorie „Aktuelles“ bündelt News, Veranstaltungen und Onlinepresse, unter „Lesen“ finden sie nicht nur Hinweise auf Bücher und Rezensionen zum Thema, sondern seit 2023 auch vergriffene Standardwerke als E-Books, „Sehen“ bietet Filmmaterial, Spielfilme, Dokus sowie Videopodcasts der Stiftung. Unter „Hören“ verbirgt sich unser Podcast Kanal, in der Kategorie „Lernen“ finden sich Ausstellungen, Museen und Bildungsmaterialien, „Forschen“ bündelt viele Forschungseinrichtungen und Portale. In der Kategorie BioLex werden über 5500 Biografien aus drei Lexika zugänglich gemacht. Unter JHK sind die retrodigitalisierten Beiträge des Jahrbuchs für Historische Kommunismusforschung von 1993 bis 2023 zu finden. Im JHK werden jährlich unter einem thematischen Schwerpunkt Aufsätze von Experten und Expertinnen der Kommunismusforschung publiziert. Wer an der Ereignisgeschichte interessiert ist, findet unter „Chronik“ in einer illustrierten Zeitleiste Schlaglichter auf die Geschichte des Internationalen Kommunismus im 20. Jahrhundert. Die interaktive Karte bietet dem Nutzer über eine Filterfunktion die Möglichkeit, bestimmte Inhalte der Website geografisch zu verorten.
Eine Suche, acht Kategorien, zahlreiche Ergebnisse. Die Website bietet viele Anregungen für Wissenschaftler, Mittler der historisch-politischen Bildung, Studierende, Lehrer und Journalisten.
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Aktuelles
Förderprogramm
Ausschreibung von Fördermitteln zur Ausrichtung der 10. Hermann-Weber-Konferenz zur Historischen Kommunismusforschung im Jahr 2028
Gerda-und-Hermann-Weber-Stiftung und Jahrbuch für Historische Kommunismusforschungnd
Willi Münzenberg: Erinnerung an einen kommunistischen Netzwerker Im Bundestag wird an Willi Münzenberg erinnert.
vom 04.03.2026 | ndArtikel
Rot gefrorene Fäuste, keine Handschuhe. Am 24. Januar 1933 rief die »Rote Fahne« zur letzten legalen KPD-Kundgebung vor dem NS auf. In der DDR wurde das Foto des ZK zum Politikum
vom 22.01.2026 | ndNZZ
Rosa Luxemburg ist zur Ikone der Linken geworden. Ein Vorbild für Toleranz ist sie allerdings nicht
vom 15.01.2026 | NZZJHK
JHK 2025
Vom Kommunismus zur wehrhaften sozialen Demokratie
Philipp KufferathJHK 2025
Die Utopie als Nicht-Ort
Lea FinkJHK 2025
Eurokommunismus und Demokratie: Fallstudie über einen kommunistischen Kader in der spanischen Transition
Pablo Gil ValeroJHK 2025
Die Portugiesische Kommunistische Partei in der Nelkenrevolution 1974/75
Raquel VarelaDDR A-Z
Rückblick
Was geschah am 08. Mai?
„Jahrestag der Befreiung vom Faschismus“ (Feiertage). 1928: Manfred Gerlach geboren. 1929: Günther Wyschofsky geboren. 1945: Kapitulation der Wehrmacht. Vorläufige Demarkationslinie zwischen den anglo-amerikanischen und den sowjetischen Truppen. 1947: Wie kurz vorher oder nachher in den anderen Ländern werden in Sachsen die Bergwerke und Bodenschätze enteignet. (Bergbau, Enteignung) 1952: Außenminister Georg Dertinger kündigt die Aufstellung „nationaler Streitkräfte“ an. (Militärpolitik) 1969: Als erstes nicht-kommunistisches Land nimmt Kambodscha volle Diplomatische Beziehungen zur DDR auf. Bis Ende 1970 folgen diesem Schritt 12 weitere Staaten der Dritten Welt. 1974: Unterzeichnung des Protokolls über die Sportverhandlungen zwischen dem DSB der Bundesrepublik Deutschland und dem DTSB der DDR vom 20. 3. 1974, wonach gemeinsame Sportveranstaltungen entsprechend den Bestimmungen und Gepflogenheiten des IOC und der internationalen Sportorganisation durchgeführt werden sollen und die Frage der Einbeziehung Berlins (West) in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 geregelt werden soll (Sport). 1980: Meinungsaustausch zwischen Bundeskanzler Helmut Schmidt und dem DDR-Staatsratsvorsitzenden E. Honecker am Rande der Trauerfeier für den am 4. 5. verstorbenen Präsidenten Jugoslawiens, Josip Broz Tito, in Belgrad. Honecker trifft auch mit dem SPD-Vorsitzenden Willy Brandt und mit Bundespräsident Prof. Karl Carstens zu Gesprächen zusammen.DDR A-Z 1962
Kontrollpunkte (1962)
Siehe auch: Kontrollpunkt: 1953 Kontrollpunkte: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Unterschieden werden muß zwischen Grenzkontrollpunkten auf den Demarkationslinien: 1. zwischen der SBZ und Polen, 2. zwischen der SBZ und der Bundesrepublik und jenen K. entlang der Grenze zwischen der SBZ und der Tschechoslowakei und an der Ostseeküste (Grenzübergänge). Auch der Ring um Berlin hat solche K. Der gesamte Personen- und Warenverkehr geht ausschließlich über die K. Für den Interzonenverkehr nach Berlin müssen bestimmte Formalitäten, vor allem im Warenverkehr beachtet werden. Lediglich der Luftverkehr von und nach Berlin unterliegt keiner Kontrolle der SBZ. (Interzonenverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 227 Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontrollratDDR A-Z 1960
Seydewitz, Max (1960)
Siehe auch das Jahr 1962 * 19. 12. 1892 in Forst als Sohn eines Arbeiters. Volksschule, Buchdrucker. 1910 SPD, 1919 Chefredakteur der „Volksstimme“ in Halle, 1931 des „Sächsischen Volksblattes“ in Zwickau, Herausgeber und Chefredakteur der Zeitschriften „Der [S. 372]Klassenkampf“ und „Marxistische Buchgemeinschaft“, 1931 aus der SPD ausgeschlossen, Oktober 1931 Gründer der SAP, Später Übertritt zur KPD. In der Weimarer Republik MdR. 1934 Emigration in die Tschechoslowakei, später nach Norwegen und Schweden, in Schweden Internierung und Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe. 1945 in die SBZ, KPD, 1945–1946 Intendant des Berliner Rundfunks, ab August 1946 Chefredakteur der theoretischen Zeitschrift der SED „Einheit“. Von 1947 bis 1952 Ministerpräsident des Landes Sachsen und Mitglied des Sekretariats der SED-Landesleitung Sachsen. Seit der Verwaltungsreform 1952 Schriftsteller und seit 5. 11. 1950 Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Seit 1949 Abgeordneter der Volkskammer, Vors. des Haushalts- u. Finanzausschusses. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 371–372 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/seydewitz-max verwiesen. SEW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SfSDDR A-Z 1966
Richter (1966)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern- Macht treu ergeben sind“ (§ 45 GVG vom 17. 4. 1963 — GBl. I, S. 45). Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u. a., „sich eng mit den Werktätigen zu verbinden, sich aufmerksam und feinfühlig zu den Vorschlägen und Sorgen der Werktätigen zu verhalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen und die Grundfragen der Politik der Deutschen Demokratischen Republik zu beherrschen“. Auf diese Pflichten werden die R. nach ihrer Wahl durch die sie wählende Volksvertretung feierlich verpflichtet (§§ 46, 47 GVG). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer für 4 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen ebenfalls für 4 Jahre gewählt (§§ 49, 51 GVG), und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl der entsprechenden Volksvertretung. Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- u. Bezirksgerichten fanden vom 15. Oktober bis 30. November 1960 statt; nach den Wahlen zur Volkskammer und den Bezirkstagen (Bezirk) am 20. 10. 1963 wurden die R. am OG und an den Bezirksgerichten, nach den Kreistagswahlen am 10. 10. 1965 die R. an den Kreisgerichten im Laufe der folgenden drei Monate neu gewählt. Ein R. kann aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u. a. wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten gröblich verletzt hat“ (§ 57 GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und § 1 des Sowjetzonalen GVG lauten: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, ist weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der R. gegeben. Immer wieder wurden und werden Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschafts Verbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rund-Verfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur„Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ostberlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachteten, setzten sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ durch die Justizverwaltung, das erst im GVG vom 1. 10. 1959 (§ 13) seine gesetzliche Verankerung erhalten hatte, wurde mit der Justizreform des Jahres 1963 zum Zwecke der Durchsetzung des Demokratischen Zentralismus abgewandelt. Die „Leitung“ der Rechtsprechung ging auf das OG über. Dieses ist aber wiederum dem Staatsrat gegenüber verantwortlich (§ 11 GVG), so daß jetzt der unter Leitung von Ulbricht stehende Staatsrat Weisungen für alle R. auf dem Wege über das OG (Richtlinien und Beschlüsse) erteilen kann. Außerdem hat der Staatsrat nach Art. 106 der Verfassung das Recht, „allgemeinverbindliche Auslegungen der Gesetze“ zu geben und kann damit unmittelbar auf die R. und die Rechtsprechung einwirken. Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gab der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht war „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hatte sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Dieses Gesetz ist zwar inzwischen aufgehoben, aber der Grundsatz der richterlichen Ver[S. 405]antwortlichkeit gilt fort und fand im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) neue praktische Konsequenzen. Nach den Bestimmungen des 3. Teils dieses Erlasses sind die R. verpflichtet, die Beschlüsse der Bezirks- und Kreistage und der Räte für ihre Tätigkeit auszuwerten. Sie sind weiter verpflichtet, auf Verlangen der Bezirks- und Kreistage Stellungnahmen abzugeben und jährlich mindestens einmal Berichte „über die Erfüllung der mit der Wahl übernommenen Verpflichtungen“ zu erstatten. §~1 GVG statuiert diese Berichtspflicht nochmals: „Die R. erstatten den Volksvertretungen Bericht darüber, wie sie ihre Tätigkeit mit den gesellschaftlichen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus verbinden und diese Entwicklung aktiv fördern.“ Ein R., der seine Pflichten verletzt, allerdings nicht so gröblich, daß er aus seinem Amt abberufen werden muß, kann vor einem richterlichen Disziplinarausschuß zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzungen und Durchführung des Disziplinarverfahrens regelt die „Disziplinarordnung für R.“ vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 776). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 404–405 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten GerichtsForschen
Forschungsinstitut
Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. an der TU Dresden
Forschungsinstitut
Institut zur Erforschung des Kommunismus (Kommunizmuskutató Intézet igazgatója)
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Tagung
CfP: Von der Internationale zur Völkerfreundschaft? Kommunismus und Transnationalität im 20. Jahrhundert
Marcel Bois, Christian Dietrich, Rhena Stürmer | vom 13.04.2023 | bis zum 14.06.2024Lernen
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Der Matrosenaufstand 1918
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Russland: Kinderfreizeit im Internierungslager?
Juri ReschetoDidaktisches Material | Website
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vom 01.12.2020 | bis zum 10.12.2020