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Seit 2017 präsentiert die Website der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Informationen und Materialien zur Kommunismusgeschichte. 2023 wurden die Inhalte der Seite erweitert und das Seitenlayout überarbeitet.

Die Besonderheit der Website:

kommunismusgeschichte.de verfügt über ein zentrales Suchfeld im oberen Bereich der Seite, das dem Nutzer auf der Startseite eine freie Suche ermöglicht, deren wichtigste Ergebnisse nach Relevanz sortiert, jeweils übersichtlich für alle Rubriken dargestellt werden. Darüber hinaus kann der Nutzer auch gezielt in den einzelnen 8 Kategorien und weiteren Unterkategorien suchen.

Die Website kommunismusgeschichte.de stellt verschiedenste Inhalte vor:

Hier finden sich News, Bücher, Websites, Ausstellungen, Gedenkorte, Opferinitiativen, Filme, Lexika, Rezensionen, Podcasts, Veranstaltungen und Quellen zur Geschichte des Kommunismus. Alle Inhalte werden in einem kurzen Text erläutert und vorgestellt. Zu den einzelnen Inhalten gibt es Fotos, Filme, Podcasts, weiterführende Links und teils eine kartografische Verortung. Der User bekommt einen ersten Eindruck vom Inhalt und kann sich dann gezielt weiter informieren.

Die Website kommunismusgeschichte.de ist Lotse in der Forschungslandschaft, sie leitet und lenkt mit ihrer Suchfunktion zu über 1000 Einzeleinträgen, die Licht in die Geschichte des Kommunismus bringen und kontinuierlich erweitert werden. Die Kategorie „Aktuelles“ bündelt News, Veranstaltungen und Onlinepresse, unter „Lesen“ finden sie nicht nur Hinweise auf Bücher und Rezensionen zum Thema, sondern seit 2023 auch vergriffene Standardwerke als E-Books, „Sehen“ bietet Filmmaterial, Spielfilme, Dokus sowie Videopodcasts der Stiftung. Unter „Hören“ verbirgt sich unser Podcast Kanal, in der Kategorie „Lernen“ finden sich Ausstellungen, Museen und Bildungsmaterialien, „Forschen“ bündelt viele Forschungseinrichtungen und Portale. In der Kategorie BioLex werden über 5500 Biografien aus drei Lexika zugänglich gemacht. Unter JHK sind die retrodigitalisierten Beiträge des Jahrbuchs für Historische Kommunismusforschung von 1993 bis 2023 zu finden. Im JHK werden jährlich unter einem thematischen Schwerpunkt Aufsätze von Experten und Expertinnen der Kommunismusforschung publiziert. Wer an der Ereignisgeschichte interessiert ist, findet unter „Chronik“ in einer illustrierten Zeitleiste Schlaglichter auf die Geschichte des Internationalen Kommunismus im 20. Jahrhundert. Die interaktive Karte bietet dem Nutzer über eine Filterfunktion die Möglichkeit, bestimmte Inhalte der Website geografisch zu verorten.

Eine Suche, acht Kategorien, zahlreiche Ergebnisse. Die Website bietet viele Anregungen für Wissenschaftler, Mittler der historisch-politischen Bildung, Studierende, Lehrer und Journalisten.

Wenn wir auf dieser Seite nicht durchgängig geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen verwenden, so tun wir dies aus Gründen der Verständlichkeit und Barrierefreiheit. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es uns fernliegt, damit einzelne Personengruppen auszuschließen.

DDR A-Z

DDR A-Z

Rückblick

Was geschah am 13. Juli?

1959: Die Außenministerkonferenz in Genf nimmt ihre Arbeit wieder auf. 1960: Hans Loch gestorben. 1967: Während der konstituierenden Sitzung der neuen Volkskammer wird Ulbricht als Vorsitzender des Staatsrates bestätigt und zum Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates gewählt. Wiederwahl von Willi Stoph zum Vorsitzenden des Ministerrats. 1976: Unterzeichnung eines Regierungsabkommens der Teilnehmerländer von Interkosmos, das alle rechtlichen Fragen der Kosmosforschung regelt. (Weltraumforschung 1978: Abschluß eines Handelsabkommens für die Jahre 1979–1984 zwischen der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik und der DDR in Pjöngjang; am 4.7. waren mehrere Abkommen und Vereinbarungen zur Vertiefung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen Vietnam und der DDR in Berlin (Ost) unterzeichnet worden.

DDR A-Z 1963

Altersversorgung (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Infolge der großen Ausdehnung der Versiche[S. 23]rungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem Regime nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte und Berufsoffiziere gibt es nicht. Sie werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr oder beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz wollte das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erschienen. Vor allem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so geordert. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 22–23 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben

DDR A-Z 1975

Objektivismus (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus ein von der „bürgerlichen Philosophie“ vertretenes methodisches Prinzip, nach dem die entscheidende Voraussetzung jeder wissenschaftlichen Theorie Unparteilichkeit und politisch-ideologische Neutralität ist. Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit schließen sich, dem O. zufolge, aus. Der Marxismus-Leninismus hält dem entgegen, daß in Klassengesellschaften die Analyse und Theorie der Gesellschaft notwendig stets klassenbedingt sei. Demzufolge diene der O. vor allem der „Verschleierung des Klasseninhalts“ der bürgerlichen Ideologie. Subjektivismus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 602 Objekt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Obligationen

DDR A-Z 1962

Staatsrat (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten der SBZ, Pieck, gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Artikeln 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjetischem Vorbild wurde am 12. 9. 1960 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt stark ausgedehnt. Der St. wird von der Volkskammer auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Ulbricht), sechs Stellv. d. Vorsitzenden [S. 420](Grotewohl, Dieckmann, Götting, Homann, Gerlach, Rietz) und 16 Mitgliedern (Leuschner, Ebert, Correns, Thießen, Polak, Ermisch, Rodenberg, Mewis, Grützner, Bernhard ➝Koenen, Rieke, Christoph, Kind, Irmgard ➝Neumann, Krauß, Horst ➝Schumann). Als Sekretär des St. fungiert Otto ➝Gotsche (SED). Der St. ist der Volkskammer formal rechenschaftspflichtig. Er verkündet die Gesetze, verpflichtet die Regierungsmitglieder bei ihrem Amtsantritt, schreibt Wahlen zur Volkskammer aus, ratifiziert und kündigt internationale Verträge, ernennt Botschafter und beruft sie ab, nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten ausländischen diplomatischen Vertreter entgegen. Neben diese meist repräsentativen Aufgaben treten Funktionen, die von den klassischen verfassungsrechtlichen Befugnissen eines Staatsoberhauptes bzw. obersten Staatsrepräsentation stark abweichen. So gibt der St. „allgemein verbindliche Auslegungen der Gesetze“, kann er selbständig „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ erlassen, grundsätzliche Beschlüsse zu „Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes“ fassen, „grundsätzliche Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates“ bestätigen und die Mitgl. des Verteidigungsrates berufen. In der Verfassungspraxis tritt der St. damit in eine Funktionskonkurrenz mit den legislativen und exekutiven Organen der SBZ. (Regierung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 419–420 Staatspräsident A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsreserven