Seit 2017 präsentiert die Website der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Informationen und Materialien zur Kommunismusgeschichte. 2023 wurden die Inhalte der Seite erweitert und das Seitenlayout überarbeitet.
Die Besonderheit der Website:
kommunismusgeschichte.de verfügt über ein zentrales Suchfeld im oberen Bereich der Seite, das dem Nutzer auf der Startseite eine freie Suche ermöglicht, deren wichtigste Ergebnisse nach Relevanz sortiert, jeweils übersichtlich für alle Rubriken dargestellt werden. Darüber hinaus kann der Nutzer auch gezielt in den einzelnen 8 Kategorien und weiteren Unterkategorien suchen.
Die Website kommunismusgeschichte.de stellt verschiedenste Inhalte vor:
Hier finden sich News, Bücher, Websites, Ausstellungen, Gedenkorte, Opferinitiativen, Filme, Lexika, Rezensionen, Podcasts, Veranstaltungen und Quellen zur Geschichte des Kommunismus. Alle Inhalte werden in einem kurzen Text erläutert und vorgestellt. Zu den einzelnen Inhalten gibt es Fotos, Filme, Podcasts, weiterführende Links und teils eine kartografische Verortung. Der User bekommt einen ersten Eindruck vom Inhalt und kann sich dann gezielt weiter informieren.
Die Website kommunismusgeschichte.de ist Lotse in der Forschungslandschaft, sie leitet und lenkt mit ihrer Suchfunktion zu über 1000 Einzeleinträgen, die Licht in die Geschichte des Kommunismus bringen und kontinuierlich erweitert werden. Die Kategorie „Aktuelles“ bündelt News, Veranstaltungen und Onlinepresse, unter „Lesen“ finden sie nicht nur Hinweise auf Bücher und Rezensionen zum Thema, sondern seit 2023 auch vergriffene Standardwerke als E-Books, „Sehen“ bietet Filmmaterial, Spielfilme, Dokus sowie Videopodcasts der Stiftung. Unter „Hören“ verbirgt sich unser Podcast Kanal, in der Kategorie „Lernen“ finden sich Ausstellungen, Museen und Bildungsmaterialien, „Forschen“ bündelt viele Forschungseinrichtungen und Portale. In der Kategorie BioLex werden über 5500 Biografien aus drei Lexika zugänglich gemacht. Unter JHK sind die retrodigitalisierten Beiträge des Jahrbuchs für Historische Kommunismusforschung von 1993 bis 2023 zu finden. Im JHK werden jährlich unter einem thematischen Schwerpunkt Aufsätze von Experten und Expertinnen der Kommunismusforschung publiziert. Wer an der Ereignisgeschichte interessiert ist, findet unter „Chronik“ in einer illustrierten Zeitleiste Schlaglichter auf die Geschichte des Internationalen Kommunismus im 20. Jahrhundert. Die interaktive Karte bietet dem Nutzer über eine Filterfunktion die Möglichkeit, bestimmte Inhalte der Website geografisch zu verorten.
Eine Suche, acht Kategorien, zahlreiche Ergebnisse. Die Website bietet viele Anregungen für Wissenschaftler, Mittler der historisch-politischen Bildung, Studierende, Lehrer und Journalisten.
Wenn wir auf dieser Seite nicht durchgängig geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen verwenden, so tun wir dies aus Gründen der Verständlichkeit und Barrierefreiheit. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es uns fernliegt, damit einzelne Personengruppen auszuschließen.
Aktuelles
Förderprogramm
Ausschreibung von Fördermitteln zur Ausrichtung der 10. Hermann-Weber-Konferenz zur Historischen Kommunismusforschung im Jahr 2028
Gerda-und-Hermann-Weber-Stiftung und Jahrbuch für Historische KommunismusforschungNZZ
Im Exil in Mexiko überlebt Leo Trotzki einen Mordanschlag. Dann macht er einen fatalen Fehler
vom 07.06.2026 | NZZBerliner Zeitung
Als Mies van der Rohe für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ein Denkmal schuf
vom 01.06.2026 | Berliner Zeitungnd
Widerstand und Widerspruch - Joe Slovo prägte die ambivalente Geschichte von Befreiung und kommunistischer Partei in Südafrika
vom 21.05.2026 | ndJHK
JHK 2025
Eurokommunismus und Demokratie: Fallstudie über einen kommunistischen Kader in der spanischen Transition
Pablo Gil ValeroJHK 2025
Die Portugiesische Kommunistische Partei in der Nelkenrevolution 1974/75
Raquel VarelaJHK 2025
»Antifaschistische Traditionsbildung« als demokratische Praxis
Corinna BittnerJHK 2025
Beiträge von jüdischen Kommunistinnen und Kommunisten zur Erinnerungskultur der Bundesrepublik am Beispiel von Emil Carlebach und Esther Bejarano
Benet Lehmann / Yves MüllerDDR A-Z
Rückblick
Was geschah am 16. August?
1916: Kurt Fichtner geboren. 1951: Der Ministerrat errichtet das „Amt für Literatur und Verlagswesen“. (Literatur, Verlagswesen) 1961: Die Demarkationslinie mit der Bundesrepublik wird für Einwohner der „DDR“ und Ostberlins gesperrt, auch wenn sie mit gültigen Ausweisen versehen sind. (Mauer) Der Ministerrat der „DDR“ droht, den Güterverkehr zwischen Berlin (West) und der BRD zu unterbinden, falls die Bundesregierung das Interzonenhandelsabkommen kündigen sollte. (Interzonenverkehr) 1966: „Neues Deutschland“ berichtet, daß das aus dem Jahre 1950 stammende Friedensschutzgesetz auch während des „nationalen Dialogs mit den werktätigen Menschen in Westdeutschland“ angewandt werden soll. (Vgl. 11. 5. 1966) 1972: Beginn der Verhandlungen zwischen den Staatssekretären Egon Bahr und Dr. Michael Kohl über einen Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR, worüber bereits seit dem 15. 6. ein Meinungsaustausch geführt worden war (Innerdeutsche Beziehungen). 1983: Offizieller Freundschaftsbesuch einer Partei- und Staatsdelegation der DDR unter Leitung des Staatsratsvorsitzenden E. Honecker in Polen. Der Delegation gehören u. a. W. Stoph, Ministerratsvorsitzender, Dr. G. Mittag, ZK-Sekretär für Wirtschaft, E. Krenz, 1. Sekretär des FDJ-Zentralrats, und Außenminister O. Fischer an. Mit der polnischen Partei- und Staatsführung unter Leitung von General W. Jaruzelski werden in einer gemeinsamen Erklärung die Vertiefung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs zwischen der SED und der PVAP sowie die Entwicklung einer neuen Konzeption für den Reiseverkehr vereinbart. Am 29. 8. treffen in Berlin (Ost) der Präsident des Nationalrates der Nationalen Front der DDR, L. Kolditz, und der Vorsitzende des Landesrates der Patriotischen Bewegung der Nationalen Wiedergeburt der Volksrepublik Polen (PRON), J. Dobraczynski, zu einem Meinungsaustausch über die Arbeit ihrer Massenorganisationen zusammen.DDR A-Z 1979
Mietrecht (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch tätliche Förderung des Wohnungsbaus und Erhaltung vorhandenen Wohnraums sowie durch die öffentliche Kontrolle über die Verteilung des Wohnraums verwirklicht werden soll. Das M. regelt nicht nur die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch die zwischen Mietergemeinschaften (Mietermitverwaltung, Hausgemeinschaften) und Vermietern und diejenigen zwischen den Mietern. Das M. ist vom Grundsatz der staatlichen Wohnraumlenkung beherrscht (§ 96 ZGB). Danach ist Voraussetzung für die Begründung eines Mietverhältnisses die Anweisung des Wohnraums durch das Wohnraumlenkungsorgan (§ 99 ZGB). Die Zuweisung verpflichtet Vermieter und Mieter, einen Mietvertrag zu schließen, durch den das Mietverhältnis in der Regel zustande kommt. Unterbleibt der Abschluß des Vertrages, so kann das Wohnraumlenkungsorgan den Vertragsabschluß ersetzen und den Inhalt des Vertrages verbindlich festlegen (§ 100 ZGB). Der Vermieter ist zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung an den Mieter und zu ihrer Instandhaltung verpflichtet. Hauptpflicht der Mieter ist die Zahlung des Mietpreises, der staatlich festgesetzt wird, jedoch als vertraglich vereinbart gilt. Die Wohnung ist dem Mieter im renovierten Zustand zu übergeben. Die während der Mietzeit notwendig werdenden Renovierungen obliegen dem Mieter; eine generelle Pflicht des Mieters, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zu renovieren, besteht dagegen nicht. Bei baulichen Maßnahmen, durch die die Nutzungsmöglichkeiten des Mieters beeinträchtigt werden, können die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zeitweilig abgeändert werden. Bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der Zustimmung des Vermieters, wobei das Gesetz den Vermieter zur Zustimmung verpflichtet (notfalls durch Gerichtsurteil), wenn die bauliche Veränderung zu einer im gesellschaftlichen Interesse liegenden Verbesserung der Wohnung führt (§ 111 ZGB). Unter der gleichen Voraussetzung entfällt auch bei einer ohne Zustimmung des Vermieters durch den Mieter vorgenommenen baulichen Veränderung die Pflicht des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (§ 112 II ZGB). In der Absicht, die Mieter zur Pflege, Instandhaltung, Modernisierung. Verschönerung sowie Verwaltung der Wohnhäuser heranzuziehen, sollen Mietergemeinschaften gebildet werden, die mit den Vermietern entsprechende Verträge abschließen. Die Übernahme von Mitwirkungsaufgaben durch die Mietergemeinschaften entbinden den Vermieter nicht von seinen Pflichten, obwohl es sich in der Regel um Angelegenheiten handelt, die zum Pflichtenkreis des Vermieters gehören. Die Mietergemeinschaften handeln deshalb insoweit als Vertreter des Vermieters. Eine wesentliche Aufgabe der Mietergemeinschaften ist die Erziehung der Mieter zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere die Erziehung säumiger Zahler. Eine Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Willen des Mieters ist nur aufgrund eines Gerichtsurteils wegen gröblicher Vertragsverletzung, gröblicher Belästigung anderer Hausbewohner, wegen Eigenbedarfs des Vermieters und bei Werkswohnungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Umgekehrt kann der Mieter das Mietverhältnis jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Außerdem kann das Mietverhältnis jederzeit durch Parteivereinbarung beendet werden (§ 120 ZGB). Bei Ableben des Mieters können im Haushalt lebende Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten, sofern das Wohnraumlenkungsorgan nicht anders verfügt (§ 125 ZGB). Besondere Bestimmungen widmet das ZGB dem Wohnungstausch, der Untermiete, den Mietverhältnissen für Wochenendhäuser, Zimmer für Erholungszwecke und Garagen, Werkswohnungen und Gewerberäume. Hinsichtlich der Nutzungsverhältnisse über Wohnungen von Arbei[S. 724]terwohnungsbaugenossenschaften wird auf die einschlägigen Spezialregelungen verwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 723–724 Mietermitverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärakademie „Friedrich Engels“DDR A-Z 1965
Bargeldumlauf (1965)
Siehe auch: Bargeldplanung: 1959 1960 Bargeldumlauf: 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Bargeldumsatzplan: 1962 Der B. ist in die staatl. Wirtschaftsplanung einbezogen und scharf reglementiert. Die Betriebe (außer Privatbetrieben) und Haushaltsorganisationen haben für jedes Quartal ihre geplanten Bargeldeinnahmen und -ausgaben (Bargeldplan) ihrem kontoführenden Bankinstitut zu melden. Diese Pläne werden von der Zentrale der Deutschen ➝Notenbank zu einem einheitlichen Bargeldumsatzplan — Plan sämtlicher Bargeldbewegungen innerhalb einer bestimmten Periode — zusammengefaßt und mit einer Stellungnahme der staatlichen ➝Plankommission dem Ministerrat zur Bestätigung vorgelegt. Da die Bargeldumsätze schon im Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan geplant sind, erfolgt eine Doppelplanung, die zweckmäßig ist, weil mit Hilfe des Bargeldumsatzplanes die Durchführung — der mit Bargeldbewegungen verknüpften Teile — des Volkswirtschaftsplanes kontrolliert werden kann. Da der bare Zahlungsverkehr sich im wesentlichen auf Lohn- und Gehaltszahlungen und den Einzelhandelsumsatz beschränkt, bietet der Bargeldumsatzplan vor allem die Möglichkeit der Kontrolle der Lohn- und Gehaltsfonds und der Warenumsatzpläne des Einzelhandels durch die Banken und dient der Verwaltung deswegen als wichtiger Gradmesser für die Versorgung der Bevölkerung. (Währung, Sparen) Der B. hat sich seit 1950 wie folgt entwickelt: Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 53 Banner der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bartel, KurtDDR A-Z 1960
Kriegsopferversorgung (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d. h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten die Kinder des Verstorbenen bis zur Beendigung des Schulbesuches oder der Lehrausbildung. Die Renten werden wie die Renten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der VO über die Anpassung der Versorgungsbestimmungen für die Kriegsinvaliden usw. an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H. der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 3/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 180 DM Ost übersteigen. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 222 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrecherprozesseLesen
Aufsatz
Der Posener Aufstand im Juni 1956 und seine Folgen
Prof. Dr. Krzysztof Ruchniewicz / Bochum-WrocławAnalyse
Communist internationalism and North-South asymmetries
Victor StrazzeriArtikel
Im Labyrinth der Worte
Stefan WolleRezension
LiesMich! Kurzrezensionen für Kommunismusgeschichte.de
Forschen
Forschungsinstitut
Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. an der TU Dresden
Forschungsinstitut
Institut zur Erforschung des Kommunismus (Kommunizmuskutató Intézet igazgatója)
Scholarship
Visegrad Scholarship at the Open Society Archives
Tagung
CfP: Von der Internationale zur Völkerfreundschaft? Kommunismus und Transnationalität im 20. Jahrhundert
Marcel Bois, Christian Dietrich, Rhena Stürmer | vom 13.04.2023 | bis zum 14.06.2024Lernen
App | Führung
Der Matrosenaufstand 1918
Opferverband | Dachverband
Internationale Assoziation ehemaliger politischer Gefangener und Opfer des Kommunismus (Inter-Asso)
Artikel | Debatte
Russland: Kinderfreizeit im Internierungslager?
Juri ReschetoDidaktisches Material | Website
REUNIFICATION REVISITED
vom 01.12.2020 | bis zum 10.12.2020