Förderprogramm

Sonderförderprogramm „30 Jahre deutsche Einheit"

Aus Anlass des 30. Jahrestags der deutschen Einheit schreibt die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Rahmen ihres Schwerpunkts #RevolutionTransformation für das Jahr 2020 ein Veranstaltungsförderprogramm aus.

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Bis zum 2. März 2020 können Anträge auf Förderung öffentlicher Veranstaltungen, Tagungen und Weiterbildungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro gestellt werden, die im 2. Halbjahr 2020 stattfinden. Gefördert werden u.a. Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, Filmvorführungen, Buchvorstellungen, Ausstellungseröffnungen, Lehrerfortbildungen etc., die aus Anlass des 30. Jahrestags der Wiedervereinigung zur Diskussion über die Geschichte der deutschen Einheit seit 1990 einladen. Im Vordergrund soll dabei der Transformationsprozess der 1990er Jahre stehen. Vergleichende Perspektiven auf die Entwicklungen in Ostmitteleuropa sind willkommen.

Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an Geschichtsvereine, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, Gedenkstätten und Museen, Einrichtungen der Lehrerfort- und -weiterbildung sowie der Wissenschaft. Nicht gefördert werden Exkursionen, Schüler- und Bildungsfahrten, Veranstaltungen, die die (Fach-)Öffentlichkeit ausschließen, sowie die Erarbeitung von künstlerischen Darbietungen, Filmen, Ausstellungen oder Publikationen einschließlich deren Herstellung, die im Rahmen der geplanten Veranstaltung präsentiert werden sollen.

Anträge auf Projektförderung müssen unter Verwendung des Antragsformulars bis 2. März 2020 in der Bundesstiftung Aufarbeitung eingegangen sein. Die Anträge sind vollständig in einfacher Ausführung im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht sowie ohne Mappen und Hüllen) einzureichen. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig. Antragsberechtigt sind ausschließlich inländische juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Für die Antragstellung sind insbesondere folgende Angaben/Unterlagen erforderlich:

Angaben zum Antragsteller
Veranstaltungskonzept, Beschreibung des Bezugs zum Förderschwerpunkt sowie der Zielgruppen
Programmentwurf (unter Nennung von Themen und geplanten Referenten/Diskutanten)
Aussagekräftiger Ausgabe- und Finanzierungsplan
Planungen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Satzung und Auszug aus dem Vereinsregister bzw. sonstige Unterlagen, die Auskunft über den   rechtlichen Status Ihrer Institution geben

Soweit verfügbar sind angemessene Eigenmittel in das zur Förderung beantragte Veranstaltungsvorhaben einzubringen. Eine Vollfinanzierung ist nur im zu begründenden Ausnahmefall möglich. Für alle Anträge gelten die allgemeinen Fördergrundsätze (inkl. Anlagen) der Bundesstiftung Aufarbeitung.

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