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DDR und China – alte Gesetze in neuem Gewand?

Kundgebung eines Regimekritikers auf dem Tiananmen-Platz kurz vor dem Massaker am 4. Juni 1989. (c) Bundesstiftung Aufarbeitung/Harald Schmitt.

Berlin, 9. Juli 2020. Wie die Machthaber der früheren DDR versucht die Kommunistische Partei Chinas, nun auch systemkritische Stimmen in der Sonderverwaltungszone Hongkong mundtot machen zu wollen. Anlässlich der dort anhaltenden Proteste beruft sich die Regierung in Peking auf ein „Nationales Sicherheitsgesetz“, das in Teilen stark an entsprechende Paragraphen des Strafgesetzbuches der DDR erinnert. So heißt es dort in Artikel 22, dass sich strafbar macht, wer durch „schwerwiegende Einmischung“ oder „Störung“  den „Umsturz oder die Untergrabung des durch die Verfassung der Volksrepublik geschaffenen Grundsystems der Volksrepublik China“,  anstrebt, sprich die kommunistische Herrschaftsordnung in Frage stellt.   

In Artikel 24 zählen dazu neben offensichtlich terroristischen auch unbestimmte „andere gefährliche Tätigkeiten“. Wie beim Straftatbestand der „staatsfeindlichen Hetze“ (StGB §106) in der DDR sind der Regierung mit diesen Gummiparagraphen Tür und Tor für willkürliche Maßnahmen gegen Oppositionelle geöffnet. Es bleibt abzuwarten, wie und gegen wen das Gesetz angewendet wird. Doch die Parallelen zum Strafrecht in der DDR und die damit verfolgten Absichten scheinen nicht zufällig zu sein.

Jüngst berichtete die Nachrichtenagentur Reuters über das „June 4th Museum“ in Hongkong, das seine Bestände zur blutigen Niederschlagung der Demokratiebewegung auf dem Pekinger Tiananmen-Platz 1989 digitalisiert, um sie im Falle einer Schließung auch weiterhin zeigen zu können.  

Weitere Informationen zum „June 4th Museum“ in Hongkong finden Sie hier auf kommunismusgeschichte.de