Pressemitteilung

Start für Förderprogramm "Revolution und Demokratie"

| vom 30.01.2019 | Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Dresden, den 29.01.2019. Der Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Lutz Rathenow, begrüßt das von der Sächsischen Staatskanzlei aufgelegte Förderprogramm „Revolution und Demokratie“, das den 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution und die Gründung des Freistaates Sachsen vor 100 Jahren würdigt.
Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die an die revolutionären Ereignisse erinnern und den Aufbau der Demokratie vor hundert beziehungsweise dreißig Jahren in den Blick rücken und vergegenwärtigen. Dabei interessieren nicht nur historische Schlaglichter in den sächsischen Metropolen, sondern auch kleinere Ereignisse in den Regionen.
Lutz Rathenow ermutigt deshalb vor allem kleinere Initiativen im gesamten Freistaat, sich um eine Förderung zu bemühen:
„Das Programm kann einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung leisten, wenn es von möglichst vielen genutzt und mit Leben gefüllt wird. Die Friedliche Revolution war eine Gesamtleistung vieler Gruppen und einzelner Menschen an ganz unterschiedlichen Orten, die wie in einem Mosaik als Teile des Ganzen wirkten. Diesen vielstimmigen Aufbruch in all seinen Facetten näher bekannt und für die Gegenwart nutzbar zu machen, ist ein wichtiges Vorhaben der demokratischen Selbstvergewisserung. Daran könnten sich auch Schulen beteiligen. Die Beschäftigung mit der Vergangenheit kann jüngeren Menschen auch aufzeigen, dass es nicht selbstverständlich ist, in Freiheit zu leben und demokratische Grundrechte zu genießen.“
Der Förderzeitraum erstreckt sich über zwei Jahre: Für 2019 sind eine Million Euro vorgesehen, für 2020 stehen insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung.
Anträge können ab dem 1. Februar 2019 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Auf der Homepage www.sab.sachsen.de befinden sich die Förderrichtlinie „Revolution und Demokratie“, die Auskunft über Förderschwerpunkte, Antragsfristen und Bewilligungsmodalitäten gibt sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen.
Die Auswahl, welche Projekte gefördert werden, trifft ein Expertenbeirat. Bei inhaltlichen Fragen zum Fördergegenstand helfen Henry Krause (0351 564-1361) und Rico Nakoinz (0351 564-1296) von der Sächsischen Staatskanzlei gern weiter. Von Seiten der SAB steht Frank Fiedler (0351 4910-4242) für Fragen zur Verfügung.

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