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JHK 2024

Caritas oder Kommunismus?

Die sozialpolitischen Maßnahmen der katholischen Kirche Österreichs in Reaktion auf die Wohnungsnot nach 1945

Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung | Seite 171-189 | Metropol Verlag

Autor/in: Marion Dotter

»Wenn die Kirche Österreichs endlich im ruhigen Besitze dessen ist, was ihr gehört, dann erst kann sie auch alle Pflichten erfüllen, die auf diesem Besitze gegenüber der Öffentlichkeit liegen. […] Wir anerkennen und schätzen die Pflicht, mit dem Kirchenvermögen der sozialen Gerechtigkeit und dem zeitgemässen sozialem [sic!] Fortschritt zu dienen. Kirchenvermögen dient niemals der Bereicherung einzelner Personen oder einzelner Familien, dient niemals rein privaten Interessen, wie es sonst oft beim Grossgrundbesitz der Fall ist. Kirchenvermögen ist seit jeher soziales Vermögen und dient immer einer Gemeinschaft, in der und von der viele geistliche und weltliche Personen leben, dient immer einem Interesse, das der breiten Öffentlichkeit zu Gute kommt.«[1]

Mit diesen Worten richtete sich der Linzer Bischof Josephus Fließer 1946 an die amerikanische Militärregierung in Oberösterreich, um die Rückgabe der von den Nationalsozialisten enteigneten Kirchengüter zu erbitten. Anhand seiner Rede lässt sich sehr deutlich die Stellung und Situation der katholischen Kirche Österreichs in der Nachkriegszeit ablesen: Das Jahr 1945 bedeutete nicht nur für die Republik einen Neubeginn nach einer verheerenden Phase des Krieges und der Diktatur, auch die katholische Kirche konstituierte sich neu. Dabei versuchten Kleriker und Laien in enger Abstimmung miteinander, aber auch in Konkurrenz zueinander, die durch die nationalsozialistische Verfolgung zurückgedrängte Rolle der Kirche in Staat und Gesellschaft zu restituieren. Als verbindendes Element kirchlicher Akteure galt unter anderem die Verteidigung der katholischen Lehre gegen die marxistische Ideologie, deren Vertreter in mehreren Nachbarländern Österreichs an die Macht drängten.[2]

Obwohl die österreichischen Bischöfe ihren Priestern nach dem Zweiten Weltkrieg jede politische Einflussnahme verboten, blieb die Kirche eine wichtige öffentliche Stimme und durch ihre Beziehung zur römischen Kurie eine starke Institution mit überstaatlicher wie auch lokaler Ausprägung.[3] Durch diese einzigartige Stellung konnte sie eine ganze Reihe von Aktivitäten entwickeln, die den Einfluss des Kommunismus in Europa reduzieren sollte und dem materialistischen Sozialismus einen traditionellen christlichen Tugendkatalog gegenüberstellte.[4] Österreich, das von Papst Pius XII. als »Festung gegen den kommunistischen Osten« bezeichnet wurde, entwickelte in diesem Zusammenhang große Bedeutung für die internationale Politik der Kurie.[5]

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, mit welchen Mitteln die Kirche in Österreich auf den Aufstieg und die Konsolidierung kommunistischer Regime in ihren Nachbarstaaten reagierte, um eine ähnliche Bedrohungslage innerhalb des eigenen Landes abzuwenden. Im Fokus steht die Wohnungsnot als eines der drängendsten Probleme Österreichs in der Nachkriegszeit, die innerhalb kirchlicher Kreise intensiv diskutiert wurde und zu vielfältigen Hilfsmaßnahmen führte. Die von Bischof Fließer in seiner Rede angesprochene Verpflichtung der Kirche, mit ihrem Eigentum soziale Gerechtigkeit zu schaffen, spiegelt sich dabei unmittelbar wider. Allerdings war das Vorgehen der Kirche bei ihren politischen Aktivitäten keineswegs einheitlich, sondern zeigte deutliche Diskrepanzen und Heterogenitäten. Dieser Text identifiziert die katholische Kirche daher als eine vielschichtige, transnationale Institution der Nachkriegszeit, die sich aus der römischen Kurie, dem lokalen Klerus und der Gruppe der Gläubigen beziehungsweise Laien zusammensetzte.[6] Er richtet sein Augenmerk darauf, wie sich diese unterschiedlichen Akteure mit der katholischen Soziallehre in Abgrenzung zu jener des Kommunismus auseinandersetzten.

Auf allen Ebenen der kirchlichen Hierarchie erkannten Kleriker und Laien bereits früh die Notwendigkeit einer strukturierten und organisierten Vorgehensweise in der sozialen Frage. Pius XII. setzte in mehreren Reden und Schriften die Tradition einer katholischen Soziallehre, die 1891 von der Enzyklika Rerum Novarum Papst Leos XIII. eingeleitet worden war,[7] nach dem Zweiten Weltkrieg fort.[8] Mehrmals bezeichnete er die Kirche als ein »leuchtendes Phanal«, das sich den sozialen Kontroversen der Zeit entgegenstellen sollte.[9] Diese Aussagen kulminierten in der Enzyklika Optatissima Pax von Dezember 1947, die insbesondere den Klassenkampf anprangerte.[10] Während der Papst es jedoch nicht als »Mandat der Kirche« erachtete, das »wirtschaftliche Leben unmittelbar zu regeln«,[11] traten sowohl Kleriker als auch katholische Laien immer öfter mit konkreten Vorschlägen in Erscheinung, um in die sozialpolitische Debatte einzugreifen und strategische Lösungen zur langfristigen Linderung akuter gesellschaftlicher Probleme zu finden.[12]

Auch in Österreich kritisierten hohe geistliche Würdenträger die staatliche Sozialpolitik und entwickelten kircheninterne Projekte, die über ihren karitativen Wert hinausgehende politische Bedeutung erlangen sollten.[13] Die Wohnpolitik nahm dabei eine zentrale Rolle ein, galt sie doch als ein »Mittel, die Nachkriegsgesellschaften neu zu ordnen«, und war daher ein umkämpftes Konfliktfeld zwischen den ideologischen Lagern, anhand dessen auch unterschiedliche Einstellungen zu den Bereichen Ehe und Eigentum offensichtlich werden.[14] Nichtsdestoweniger blieb die Frage der kirchlichen Wohnungs- und Siedlungspolitik als ein wesentlicher Aspekt der katholischen Sozialpolitik für die österreichische Nachkriegszeit in der Forschung bislang weitgehend unbeachtet.[15] Dieser Leerstelle begegnet der vorliegende Beitrag durch die Auswertung kirchlicher Quellen aus dem Archiv der Österreichischen Bischofskonferenz sowie jener der Diözesanarchive von Niederösterreich, Linz und Salzburg.

I. Die Wohnpolitik im Dienst der katholischen Soziallehre: Die Kirche als starke, einheitliche Stimme im Staat

In den ersten Nachkriegsjahren befanden sich vor allem die österreichischen Städte in einer prekären Lage: Noch 1946 waren beinahe 30 Prozent des Wiener Wohnungsbestandes beschädigt oder gänzlich unbenutzbar,[16] gleichzeitig strömten neben Heimkehrern, Kriegsgefangenen und alliierten Soldaten zahlreiche Flüchtlinge in die junge Republik. Insgesamt kamen bis zu 1,6 Millionen Displaced Persons (DPs) unterschiedlicher Herkunft in das Land,[17] und obwohl die Mehrzahl ihre neue Heimat etwa in Deutschland oder Übersee suchte, blieben circa 350 000 vorwiegend deutschsprachige Flüchtlinge dauerhaft in Österreich.[18]

Zu dem über Jahre hinweg virulenten innenpolitischen Problem der Wohnraumbeschaffung wurde auch von kirchlicher Seite immer wieder Stellung bezogen, beispielsweise in öffentlichen, zum Teil wissenschaftlich unterfütterten Forderungen an die Regierung. Klerus und Laien erhofften sich davon zunächst eine Konsolidierung des gesellschaftlichen Gefüges und eine Stärkung familiärer Strukturen, wie sie aus katholischer Perspektive wünschenswert erschienen. Im Mariazeller Manifest von 1952, das am Rande des Katholikentages in der Zusammenarbeit von Geistlichen und Gläubigen verfasst wurde, postulierten diese daher das Recht auf eine »menschenwürdige Wohnung« und erklärten die gelungene Wohnungspolitik zur Grundlage der erfolgreichen Familienpolitik: »Tausende Ehen werden nicht geschlossen, tausende Kinder kommen nicht zur Welt, weil kein Raum vorhanden ist, Kinder zu gebären und Kinder aufzuziehen.«[19] Mit diesen Worten war die kirchliche Haltung zur Ehe, wie sie 1930 von Papst Pius XI. in der Enzyklika Casti Connubii bekräftigt worden war, nachgezeichnet: Er hatte die Verbindung von Mann und Frau als »die Wurzel und Grundlage der Familiengemeinschaft und damit der menschlichen Gesellschaft überhaupt« beschrieben, deren »höchstes Gut« die Nachkommenschaft sei.[20] In der antikommunistischen Schrift Divini Redemptoris von 1937 bekräftigte Pius XI. die »rechtlich-sittliche Verpflichtung«, die mit dem »Eheband« einherginge, von der marxistischen Ideologie aber verleugnet werde, weshalb er die Institution Ehe dem Schutz der Kirche unterstellte.[21]

Die Kleriker und Laien Österreichs fühlten sich dieser Protektoratsfunktion bei ihren Bemühungen um die Verbesserung der familiären Wohnsituation durchaus verpflichtet,[22] nahmen in ihren Memoranden allerdings auch die Politik bei der Lösung derart drängender Fragen in die Pflicht. Sie sollte durch den Wohnungsbau jene Basis schaffen, die zur Familiengründung beitragen würde. Unterschiedliche Organisationen der katholischen Laienbewegung veröffentlichten daher Vorschläge, wie es zu einer Entlastung des Immobilien- und Mietmarktes kommen könnte. 1961 brachte der Katholische Familienverband Österreichs etwa die Idee einer »individuellen subjektiven Wohnungsförderung« in die Diskussion ein, die das Einkommen und die Größe der Familie sowie die Größe der Wohnung bei staatlichen Bau- und Mietzuschüssen berücksichtigen sollte. Bislang sei es allerdings üblich, jede Person, ganz gleich welches Alters und welcher Lebenssituation, mit einem einheitlichen, monatlichen Zuschuss zu fördern.[23] Darüber hinaus kritisierte der Verband die ungleiche Verteilung des Wohnraums auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und plädierte für die »Umsetzung«, das heißt die »Übersiedlung eines Mieters aus einer zu kleinen Wohnung in eine größere und umgekehrt«. Mit einer »gewissen Weitherzigkeit« sollte in diesem Zusammenhang ein Unter- bzw. Überbelegungsschlüssel geschaffen werden, der die Wohnsituation einzelner Familien bewerten und durch Wohnungstausch einer ausgleichenden Gerechtigkeit zuführen würde, so die Überlegung des Familienverbandes.[24]

Zuletzt deutete der Autor des Textes jedoch an, dass eine Mietwohnung nicht als die »geeignetste Wohnform« der Familien angesehen werden könne, sondern dass man Wege finden müsse, diesen den Kauf eines Baugrundes und die Errichtung eines Einfamilienhauses zu erleichtern. Dabei nahm man auch die Familien selbst in die Pflicht, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten Ersparnisse und Eigenmittel für dieses Projekt einbringen oder aber durch die einmalige Auszahlung der gesamten ihnen zukünftig zustehenden Kinderbeihilfe unterstützt werden sollten.[25] In kirchlichen Kreisen bevorzugte man also die Akquirierung privaten Eigentums, das Leo XIII. in seiner bereits erwähnten Sozialenzyklika von 1891 als ein „Naturrecht des vernünftigen Christen“ bezeichnet hatte.[26] Damit verorteten sich die der katholischen Soziallehre verpflichteten Geistlichen und Laien ganz klar in Konkurrenz zu den Verstaatlichungsmaßnahmen kommunistischer Regime und attackierten regelmäßig die auch in Österreich virulenten sozialistischen Forderungen nach derartigen Zwangsmitteln, durch die sie eine »Aushöhlung des Privateigentums« befürchteten.[27] Ein Arbeitskreis der Katholischen Arbeiterbewegung forderte 1953 beispielsweise die Eigentumswohnung als »absoluten und unantastbaren Freiheitsbereich […] zur Entfaltung der Persönlichkeit des Menschen« zu erhalten, was auch die Entproletarisierung der Arbeiterschaft anregen würde. »Dieser kulturellen Funktion entspricht restlos nur das Eigentum an der Wohnung«, meinten die Mitglieder der genannten Laienorganisation und erteilten der staatlichen Monopolisierung des Wohnraums damit eine klare Absage.[28]

Ähnlich argumentierte 1960 auch der Politikwissenschaftler Alfred Klose, der im Auftrag der katholischen Sozialakademie das »Wohnungsproblem in Österreich« analysierte. Er bemängelte in seinen Ausführungen etwa den sozialistischen Vorschlag eines vom Bund verwalteten Reparaturausgleichsfonds, dem die Zinsgewinne der Vermieter für den Erhalt der Wohnungen zufließen sollten. In seinen Augen würde diese Maßnahme einer »kalten Sozialisierung des Althausbesitzes« gleichkommen.[29] Auch er erkannte in der Wohnungsproblematik allerdings eine Gefährdung von Ehe und Nachkommenschaft[30] und bezeichnete den Hausbesitz als »natürliche Wohnform« der Familie.[31] Daher setzte er sich – neben einer nachvollziehbareren Regulierung der Mietpreise – für eine gerechtere Wohnbauförderung und eine Umstrukturierung des Bauwesens ein. Die staatlichen Stellen, denen er die Ordnungsaufgabe im wirtschaftlichen und damit auch im wohnungspolitischen Bereich zuwies, kritisierte er dagegen heftig für ihre Untätigkeit auf dem Feld der Wohnungspolitik. Es fehle in den Ministerien an Experten, die ihre Entscheidung auf Basis des neuesten Forschungsstandes aus Soziologie und Politologie treffen könnten, so der Wissenschaftler.[32] Im Unterschied zu diesen Bundesinstitutionen hatte die Kirche mit der 1958 gegründeten Sozialakademie wissenschaftliche Kräfte gebündelt, die die verschiedenen Bereiche der Sozialpolitik in den kirchlichen Wertekanon einbetteten und strukturelle Lösungsstrategien zur öffentlichen Diskussion stellten.

In den Augen kirchlicher Organisationen und Institutionen, die von Klerikern und Laien gleichermaßen getragen wurden, bedeutete die Wohnungsnot im Österreich der 1940er- und 1950er-Jahre eine entscheidende Schwächung christlicher Werte und Lebensentwürfe: Der Wohnraum zur Vergrößerung von Familien fehlte, viele Menschen mussten in Mietwohnungen leben, obwohl sie den Eigentumserwerb anstrebten. Mit Appellen und Memoranden an die Regierungsparteien, die den unbefriedigenden Status quo anprangerten, zum Teil aber auch konkrete Verbesserungsvorschläge boten, sollte die katholische Position im öffentlichen Diskurs zu diesem Thema verankert werden. Beteiligt war daran eine ganze Reihe von kirchlichen Institutionen, die zwar Gründungen der Bischofskonferenz darstellten, im Grunde aber häufig die Positionen und Bedürfnisse von Laien widerspiegelten. Die österreichische katholische Kirche präsentierte sich dabei als eine starke, einheitliche Stimme, die ihre theoretische Doktrin mit zeitgerechter Expertise füllte.

II. Mit praktischer Eigeninitiative gegen kommunistische Forderungen: Die Vielfalt kirchlicher Stimmen im Rahmen der »Siedlungsaktion«

Schon kurz nach Kriegsende erkannte die Kirche die Notwendigkeit, nicht nur durch Appelle und Memoranden, sondern durch gezieltes eigenes Handeln in politische und gesellschaftliche Debatten einzugreifen. Alarmiert von den Bodenreformen, die in den 1940er-Jahren in der kommunistisch regierten Staatenwelt Ostmittel- und Südosteuropas durch Enteignungen radikal umgesetzt wurden und den Kirchenbesitz stark beschnitten,[33] sowie von kontinuierlichen Diskussionen über ein Siedlungsgesetz auch im österreichischen Parlament,[34] entwickelte das Episkopat vor dem Beschluss einer endgültigen politischen Entscheidung eigene Pläne zur Umsetzung einer möglichen Bodenreform auf den kirchlichen Gütern. In einem Bericht zur »Frage des kirchlichen Grundbesitzes« fasste Prälat Jakob Fried die Überlegungen und Befürchtungen von kirchlicher Seite für die Bischofskonferenz zusammen: »Abgesehen von der nicht ganz auszuschliessenden Gefahr, dass in absehbarer Zeit die Kirchengründe gewaltsam weggenommen werden können, weiter von dem geringen wirklichen Reinerträgnis und dem fast in allen Fällen verbundenen Ärgernis der Menschen über den reichen Pfarrer, scheint es aus sozialen Gründen durchaus angezeigt, die Abtretung der Kirchengründe näherzutreten [sic!]. Dazu käme, dass ein freiwilliges Abtreten der Gründe für die Kirche von grossem psychologischen Wert wäre und dass die einzelnen Diözesen mit dem finanziellen Erträgnis dieser Abtretung heute oft so notwendige Aufgaben wenigstens zum Teil leichter lösen könnten.«[35]

In der Argumentation des Verfassers verbanden sich rein pragmatische mit propagandistischen Zielsetzungen, die sich auf wirtschaftliche und politische Erwägungen zurückführen lassen: Die kirchlichen Würdenträger hegten Bedenken gegenüber einer erzwungenen Bodenreform, deren Androhung sie vor allem vonseiten der Kommunistischen und Sozialdemokratischen Partei Österreichs erwarteten und die sie vor vollendete Tatsachen stellen würde. In den unsicheren Nachkriegsjahren sahen sie dagegen noch die Chance, selbstbestimmt in den politischen Entscheidungsprozess einzugreifen und durch eine freiwillige Abgabe von Grundbesitz den Kritikern der katholischen Kirche entgegenzutreten. Darüber hinaus spielten für die Kirche allerdings auch ökonomische Gründe bei der eigenständigen Lösung dieser Fragen eine wichtige Rolle: Viele Liegenschaften im diözesanen und klösterlichen Besitz galten als nur wenig lukrativ und wirkten sich vor allem negativ auf die Reputation der Kirche aus. Ein freiwilliger Verkauf des Landes sollte diesen Makel ins Gegenteil verkehren, da die kirchlichen Behörden dadurch nicht zuletzt von der häufig unbeliebten und heiklen Eintreibung des Pachtschillings befreit werden könnten.[36]

Die österreichische Bischofskonferenz entschied sich daher 1947 für eine »Siedlungsaktion« auf ihren eigenen Ländereien, die vor allem mithilfe der Güter aus dem 1939 konfiszierten Religionsfond abgewickelt und in drei Phasen durchgeführt werden sollte:[37] Das Hauptanliegen der Bischöfe bestand darin, 100 000 »Siedlern« Grundstücke von ungefähr 500 bis 1000 Quadratmetern Größe zur Errichtung eines Hauses, einer Werkstatt oder eines Geschäftes sowie zur landwirtschaftlichen Versorgung der Familie zur Verfügung zu stellen. In einem zweiten Schritt sollten Kleinpächter der Kirche, die die Pachtgründe für ihre Lebensgrundlage benötigten, die Möglichkeit haben, diese Äcker und Liegenschaften zu erwerben. Schließlich sah der Plan vor, in Gemeinden mit größerem kirchlichem Besitz ganze Bauernsiedlungen zu errichten. Weitere Details dazu wurden in der Frühphase der Aktion jedoch nicht festgelegt.[38]

In dem entsprechenden Beschluss der Bischofskonferenz spiegeln sich traditionelle kirchliche Solidaritätsvorstellungen, die sich zunächst auf den Klerus, also die Priester und Klöster bezogen, wider. Jede Pfarre sollte trotz der Abgabe von Landbesitz zum Wohle der Allgemeinheit weiterhin mit einem ausreichend großen Grundstück ausgestattet bleiben, um die »Führung einer kleinen Wirtschaft« durch den ansässigen Priester zu ermöglichen. Gleichzeitig richtete sich das karitative Wirken der Bischöfe aber speziell an die wenig vermögende Unter- und Mittelschicht – als Profiteure und Antragsberechtigte der Aktion werden in der Entscheidung explizit »Arbeiter, Landarbeiter, Handwerker, kleine Geschäftsleute, Beamte und Angestellte« genannt, die »siedlungsfähig und siedlungswillig« seien, während große und mittlere Bauern von dem Plan bewusst ausgenommen waren.[39]

Die episkopale Entscheidung war über zwei Jahre vorbereitet worden, waren es doch gerade die großen Klöster, die einen wesentlichen Beitrag zu dem Gelingen dieses Projekts durch die Abgabe entsprechender Flächen leisten sollten. Schon 1945 war die Bischofskonferenz daher an die Äbte herangetreten, um mit ihnen ein gemeinsames Vorgehen bei diesem sozialen Unterfangen zu vereinbaren und die Möglichkeiten sowie Grenzen ihrer Zusammenarbeit auszuloten.[40] Die Stiftsprälaten der bedeutendsten niederösterreichischen Monasterien im Osten Österreichs erklärten in einem gemeinsamen Beschluss vom Oktober 1945, dass bei allen Abteien »einmütig die grundsätzliche Bereitwilligkeit zu entsprechenden Leistungen besteht im Sinne der Geschichte dieser Häuser, die noch immer in schweren Zeiten sich der bedrängten Bevölkerung hilfreich angenommen haben«.[41] Diese Formulierung stellte sich in die Tradition des der kirchlichen Soziallehre immanenten Solidaritätsprinzips, das eine gegenseitige Verantwortlichkeit zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft beziehungsweise ihren Trägerinstitutionen vorsah.[42] Auch die Klöster bekannten sich also zu dem sozialen Sendungsauftrag der Kirche, zeigten sich jedoch zugleich überzeugt, dass zunächst die Restitution ihres von dem nationalsozialistischen Regime enteigneten Besitzes erfolgen müsse, bevor sie weitere Grundstücke abgeben würden. Erst 1947 konnte dementsprechend eine Einigung zwischen Bischöfen und Äbten erzielt werden.

Mit diesem »grossen kirchlichen Sozialwerk«, wie es der von der Bischofskonferenz beauftragte Zuständige der Siedlungsaktion, Prälat Jakob Fried, in einem Artikel der Kathpress bezeichnete,[43] erhofften sich die Bischöfe und Äbte, die katholische Gemeinschaft im Zentrum sozialpolitischer Diskurse zu verorten und dabei gleichzeitig die christlichen Vorstellungen von Familie und Privateigentum öffentlich anzuzeigen. In der katholischen Presse bewarb man den sozialen Charakter des Vorhabens vor allem mit der Betonung auf die bescheidenen Eigentumsverhältnisse der katholischen Kirche Österreichs sowie die Freiwilligkeit ihres Handelns, das nicht – wie etwa in den kommunistischen Nachbarstaaten – politisch verordnet worden war.[44] Dem Papst, der seine Zustimmung zum Verkauf der Güter geben musste, präsentierten sie ihre Idee jedoch wiederum als Methode zur Linderung der Wohnungsnot und des Nachkriegsleides: »In Österreich gibt es hunderttausende Familien, die in schwerer sozialer Bedrängnis sind, die kein Haus, keine Wohnung und keinen Platz für ihre Arbeitsstätte haben. Andere wieder sind als landwirtschaftliche Kleinbesitzer nicht imstande, aus dem eigenen Grund und Boden den für ihre Familie notwendigen Lebensunterhalt herauszuwirtschaften; sie brauchen deshalb eine Vermehrung ihres Grundes. Weiter besteht in Österreich die dringende Notwendigkeit, eine größere Anzahl von bäuerlichen Siedlungen zu schaffen.«[45] Die Bischöfe fühlten sich aus diesem Grund verpflichtet, einen Teil ihrer – zumeist in Pacht befindlichen – Landwirtschaftsflächen zu einem »angemessenen Preis« an »bedürftige Menschen und Familien« abzugeben.[46]

Der Vatikan war mit dieser Argumentation jedoch nicht zufrieden und versuchte, die Bischöfe in ihrem Vorhaben zu bremsen: Über den Nuntius bat das römische Staatssekretariat das Episkopat, seiner »Weißheit [sic!] und Erfahrung nochmals die Frage vorzulegen, ob es nicht auch eine andere Möglichkeit gibt, für ein so wichtiges Problem eine angemessene Lösung zu finden, welche die Interessen der Kirche wahrt«.[47] Die Kurie war demnach unter allen Umständen darauf bedacht, ihre eigene Soziallehre von jener des Kommunismus abzugrenzen, und stand den Bemühungen der österreichischen Kleriker daher kritisch gegenüber. Diese mussten sich mit der Umsetzung ihres Wunsches noch mehr als ein Jahr gedulden, da die römische Kurie ihre Unterstützung von einer Reihe weiterer Berichte und einer eingehenden Prüfung aller Fakten abhängig machte. Erst ein Besuch von Kardinal Innitzer und des von der Bischofskonferenz eingesetzten Verantwortlichen der Siedlungsaktion in Rom, bei dem ein klärendes Gespräch mit dem Heiligen Vater zustande kam, brachte Bewegung in die Angelegenheit, derweil gaben auch die zuständigen staatlichen Stellen ihre Erlaubnis.[48]

Unterdessen zeigten zahlreiche Laien Mut zur Eigeninitiative und schlossen sich im Oktober 1947 zur Bau- und Siedlungsgenossenschaft »Frieden« zusammen, die katholische Siedler bei der Beantragung von Krediten und dem Umgang mit den Behörden unterstützen sollte.[49] Aus kirchlichen Kreisen wurde Prälat Fried in den Vorstand gewählt, ansonsten waren in dem Verein vorrangig Privatpersonen vertreten, die sich selbst zwar zu einer kirchennahen Weltanschauung bekannten, vonseiten des Klerus aber durchaus kritisch beobachtet wurden. Der St. Pöltner Bischof Michael Memelauer betonte in einer brieflichen Einschätzung an den Salzburger Erzbischof Andreas Rohracher, »dass es sich um eine Aktion einiger Advokaten und anderer Kreise handelt, die für die Siedler das nötige Kapital […] aufbringen wollen, dabei aber auch ihre Interessen vertreten wollen«. Darüber hinaus wies Memelauer auf ein ähnlich organisiertes, aber deutlich größer angelegtes Projekt der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) hin, das der kirchennahen Genossenschaft »Frieden« aufgrund ihres bescheidenen Budgets jegliche Lebensfähigkeit absprach.[50] Die Bischofskonferenz entschied sich daher noch im Herbst 1947 für direkte Verhandlungen mit den potenziellen Siedlern ohne die Unterstützung der Laienvereinigung.[51] Im darauffolgenden Januar wurde diese Entscheidung von Kardinal Innitzer jedoch wieder infrage gestellt: Er erwähnte vor dem Episkopat die »Notwendigkeit einer christlich orientierten Bau- und Siedlungsgenossenschaft […] die gegenüber den sozialistischen und kommunistischen Siedlungsgenossenschaften unsere katholischen Siedler betreuen soll«, da Einzelpersonen häufig keine Kredite von staatlichen und privaten Stellen erhalten würden. Zudem verwies er auf die katholische Haltung der Vorstandsmitglieder in der Genossenschaft »Frieden«, die den guten Kontakt zu der Kirche gewährleisten könnten.[52]

Die umfangreichen Verzögerungen, die aus den Verhandlungen mit dem Vatikan resultierten, riefen jedoch auch vonseiten der Siedlungsgenossenschaft und ihres Direktors Heinz Huber Kritik hervor, sah er darin doch einen Prestigeverlust der Kirche begründet. Die Siedler, die auf eine Unterstützung aus dem kirchlichen Besitz hofften, müssten immer wieder vertröstet werden, was den Unmut und die Enttäuschung über die Aktion begründen würde, so Huber bei einem Treffen mit Rohracher. Dieser nahm die Kritik aus den Reihen der Laien ernst und bat seine Amtskollegen, die Stimmung unter den potenziell Begünstigten der Aktion in ihren Diözesen einzuschätzen.[53] Zur Abfederung möglicher negativer Konsequenzen, die die nur langsam anlaufende Siedlungsaktion für die Reputation der Kirche haben könnte, beriet ihn daraufhin insbesondere der Gurker Erzbischof Joseph Köstner mit den Erfahrungen aus seiner Diözese und erwähnte zudem, dass er zur Beruhigung der Kleinsiedler beim ÖVP-Landwirtschaftsminister Josef Kraus eine Änderung des Pachtgesetzes angeregt habe.[54]

Schließlich konnte mit den kurialen Vertretern, namentlich mit dem Unterstaatssekretär Kardinal Montini und seinem Referenten Prälat Sericano, die Gründung von diözesanen Komitees vereinbart werden, die die abzugebenden Grundstücke in den Pfarren und Klöstern auswählen und für eine Eingabe an den Vatikan verzeichnen sollten.[55] Die Komitees legten daraufhin in Absprache mit den jeweiligen Landwirtschaftskammern Grundsätze für den Verkauf der Liegenschaften fest, so etwa das Weiterverkaufsverbot des an die Siedler abgetretenen Grundstücks für 20 Jahre und die Bevorzugung der Pächter bei dem Erwerb von Kirchenbesitz. Besonderen Wert legten die Vertreter aus Wirtschaft und Kirche auch auf eine gütliche Lösung mit jenen Bauern, die von den Nationalsozialisten mit kirchlichen Liegenschaften für den Verlust ihrer eigenen Grundstücke abgegolten worden waren. Der enteignete Boden sollte von den Diözesen und Klöstern nicht per se zurückgefordert, sondern es sollte mit den neuen Besitzern eine individuelle Vereinbarung getroffen werden. Dieser Punkt wurde von den Verantwortlichen als ein »notwendiger Teil« der Siedlungsaktion bezeichnet, da die Bauern andernfalls dem »Arbeitsbauernbund der SP beitreten« würden.[56] Die Angst vor einem Prestigeverlust der Kirche in der Öffentlichkeit war in klerikalen Kreisen demnach ähnlich groß wie jene vor einer Abwanderung Gläubiger in das linke Lager. Die Überlegungen und daraus resultierenden Entscheidungen der Geistlichen und Laien folgten daher häufig dem unbestimmten Kalkül, derartige Folgen zu vermeiden.

Nachdem der Vatikan die Erlaubnis zum Verkauf kirchlicher Liegenschaften erteilt hatte, schritt das Projekt rasch voran: 1950 konnte der Grazer Bischof Ferdinand Pawlikowski, der im österreichischen Episkopat für die Siedlungsaktion zuständig war, berichten, dass »in allen Diözesen zusammen 782,5 ha« Land abgegeben wurden und daher »7800 Siedlerfamilien bedacht« werden konnten. Obgleich diese Zahlen als Zeichen des Erfolgs der Presse übermittelt werden sollten,[57] kam es immer wieder auch zu Schwierigkeiten und Unstimmigkeiten bei der Durchführung der Aktion innerhalb der Kirchenhierarchie. Die Genossenschaft »Frieden« kritisierte in einem Brief an Erzbischof Rohracher beispielsweise die Haltung des Salzburger Stifts St. Peter, das eine Abgabe von Grund verweigerte, und bat den – wie sie schrieben – »sozial eingestellten Kirchenfürsten« um eine Intervention im Sinne der »sozialen Wohnungswirtschaft und des Siedlungswesens«.[58] Der hochrangige katholische Würdenträger musste den beschwerdeführenden Dr. Huber jedoch vertrösten, da er auf den klösterlichen Besitz keinen Einfluss nehmen konnte, und betonte mehrmals entschuldigend, dass die Abtei bereits durch die Nationalsozialisten große Verluste an Ländereien hatte hinnehmen müssen.[59]

Gleichzeitig kam es jedoch auch bei der Vergabe von Grundstücken immer wieder zu Konflikten: So wurden einerseits Beschwerden über Pfarrer laut, die lediglich unwirtschaftliche Gründe für die Siedlungsaktion abtreten wollten,[60] andererseits gab es insbesondere in Kärnten Klagen über Spekulanten, die die billigen Böden im größeren Stil aufkauften. 1950 wehrte sich die Bischofskonferenz gegen dieses Vorgehen mit der Hinzufügung einer »Zweckklausel«, die den Erwerb des Grundstückes an den Eigenbedarf und die Selbstnutzung durch den Käufer binden sollte. Damit endete zudem die erste Phase der Siedlungsaktion. Sie wandte sich nun einem weiteren drängenden Problem der 1950er-Jahre, der Bereitstellung von agrarischen Nutzflächen, zu.[61]

Mit der Siedlungsaktion verfolgten die diözesanen und klösterlichen Vertreter der katholischen Kirche Österreichs eine Doppelstrategie: In der Außenwirkung zielten sie auf eine Neubewertung ihrer öffentlichen Wahrnehmung ab, die durch das Bild des »reichen Pfaffen« und des »großen Kirchenbesitzes« geprägt war. Um in den Diskussionen über eine Landreform Kritikern aus dem linken Lager begegnen zu können, zeigten sie sich bereit, ihren karitativen Gesellschaftsauftrag auch durch Einschnitte in die eigenen Vermögenswerte wahrzunehmen und dadurch den Kampf gegen die marxistische Ideologie im eigenen Interesse voranzubringen. Obgleich dieses Unternehmen zum Großteil vom Episkopat geplant und gesteuert war, musste die Bischofskonferenz auf eine Vielzahl anderer kirchlicher Akteure Rücksicht nehmen: Neben den Stiften, die den entscheidenden Teil der Liegenschaften bereitstellen sollten, waren auch die römische Kurie und erneut Laienorganisationen mit ihren eigenen Interessen und Zielsetzungen in den Prozess involviert. Von einem einheitlichen Vorgehen der Kirche kann daher nicht gesprochen werden, zumal die Bischöfe zahlreiche Hürden überwinden mussten, um ihren Plan umsetzen zu können.

III. Die vielen Verantwortlichen kirchlicher Gemeinnützigkeit: Mit Flüchtlingshilfe gegen den Kommunismus

Während die Siedlungsaktion die gesamte österreichische Bevölkerung miteinbezog und die innerkirchliche Verwaltung damit ihre gesellschaftliche Reputation gegen die Angriffe aus dem linken Lager absichern wollte, entstanden auch Initiativen, die sich explizit einzelnen, hilfsbedürftigen Gruppen zuwandten. Vor allem die deutschsprachigen Heimatvertriebenen, die von internationalen Organisationen nicht oder nur marginal betreut und vom österreichischen Staat zur Auswanderung gedrängt wurden, lebten lange Zeit unter prekären Bedingungen in behelfsmäßigen Lagern und erlangten daher einen hohen Stellenwert im karitativen Programm kirchlicher Stellen.[62] Auch hierin verbanden sich soziale mit politischen Motiven, wie in einem Memorandum zur »Seßhaftmachung heimatvertriebener landwirtschaftlicher Familien« aus kirchlichen Kreisen erklärt wurde: »Wenn Österreich als das östlichste Bollwerk der Zivilisation des Westens, dicht am Eisernen Vorhang, erhalten werden soll, ist es von größter Wichtigkeit, die konservativen, dem Kommunismus abgeneigten Elemente zu fördern und zu verwurzeln. Es ist daher auch vom internationalen Standpunkt wichtiger, möglichst viele Bauernfamilien in Österreich seßhaft zu machen, als sozusagen den Rahm durch die Auswanderungsländer abschöpfen zu lassen und nur die für umstürzlerische Ideen anfälligen Personengruppen in Österreich zu belassen.«[63] Die Stärkung agrarisch geprägter, konservativer Kräfte, die vor allem durch die sogenannten Volksdeutschen repräsentiert schienen, galt daher vorwiegend in katholischen Laienkreisen als ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Kommunismus, der sowohl national als auch international geführt wurde.

In kleinerem Rahmen sollte daran auch das Siedlungswerk »Heimat Österreich« mitwirken, dessen Gründung 1950 beim steirischen Katholikentag beschlossen und 1951 in Graz umgesetzt wurde. Es stellte sich die Aufgabe, »würdigen, bäuerlichen, heimatvertriebenen Familien Kredite im Betrage von etwa 20 000 bis 25 000 S[chilling]« für den Kauf landwirtschaftlicher Flächen zu gewähren,[64] engagierte sich aber rasch auch beim Bau von Häusern und Wohnungen. Bis 1955 konnten mehr als 160 Familien im ländlichen Raum angesiedelt und 27 Wohneinheiten zum Bezug freigegeben werden.[65] Die interkonfessionelle Initiative ging vom Grazer Caritasverband, der National Catholic Welfare Conference, dem Lutherischen Weltbund, der evangelischen bzw. katholischen Kirche, der Volkshilfe und den Volksdeutschenorganisationen aus und wurde von mehreren Banken, privaten Stiftern und internationalen Hilfsorganisationen unterstützt,[66] stellte also wiederum eine Kooperation zwischen Laien und Klerikern auf nationaler und überstaatlicher Ebene dar. Nach einer großzügigen Anschubfinanzierung durch die Norwegische und Schweizer Europahilfe konnte diese vorrangig von der Caritas geförderte Institution auch in den Folgejahren Heimatvertriebenen eine Unterstützung beim Kauf neuer Grundstücke und beim Bau neuer Häuser bieten. Vor allem für den agrarischen Sektor etablierte sich ein dreigliedriges Vorgehen bei der Vergabe der Grundstücke: Zunächst prüfte die Genossenschaft »Heimat Österreich« unter Mitwirkung von lokalen Verantwortlichen (z. B. Bürgermeister, Landsmannschaften, Seelsorgern) die »ehrenhafte« und »anständige« Haltung der Antragsteller. Daraufhin wurde das »Gesuch« an die Steirische Bürgschaftsgenossenschaft weitergegeben, die die finanzielle und rechtliche Eignung der Siedler bewerten sollte. Schließlich kam es zur Vergabe des Kredits durch die Steirische Bauernkasse.[67]

Nach diesem anfänglichen Erfolg in der Steiermark setzten sich 1952 Erzbischof Rohracher und Bischof Fließer auch in Salzburg und Oberösterreich für die Gründung einer Zweigstelle der Genossenschaft ein, die rechtlich von Graz zwar unabhängig war, aber im gleichen Sinne die Lebenssituation der Heimatvertriebenen verbessern wollte.[68] 1958 konnte dieses Siedlungswerk, das seine Tätigkeit ebenfalls unter dem Namen »Heimat Österreich« entfaltete, bereits den Bau der 1000. Wohnung vermelden. Der Geschäftsführer betonte in seinem Schreiben an die Bischöfe die mit diesem Erfolg einhergehende »sichtbare Werbewirkung« für »die soziale Betätigung der Kirche«,[69] die allerdings nicht nur der Kirche als Institution, sondern ganz explizit auch ihrem gesellschaftlichen Wertespektrum zugutekam, wobei die Abgrenzung von kommunistischen und sozialistischen Vorstellungen und Forderungen dabei stets eine zentrale Rolle spielte. Schon 1950 entschieden sich die Bischöfe daher gegen eine Zusammenführung einzeldiözesaner Genossenschaften zu nationalen Verbänden, da sie die vom Bund getroffenen Bestimmungen zum Siedlungswesen ablehnten. Bei gesamtstaatlichen Genossenschaften war der Erwerb der Liegenschaften und Wohnungen durch die Siedler gesetzlich verboten, da diese im Besitz der jeweiligen Organisation bleiben sollten. Diese Regelung erschien dem Episkopat aber als Vorbote einer drohenden Verstaatlichung, was, wie sie bemerkten, der kirchlichen »Sozialauffassung« widersprach. Um den Siedlern den Kauf ihrer Heimstätten zu ermöglichen, einigten sich die Bischöfe im Bereich des Siedlungsbaus daher auf eine getrennte Vorgehensweise nach Diözesen beziehungsweise Bundesländern.[70]

Allerdings wurden die Aktivitäten der katholischen Siedlungsgenossenschaften keineswegs allseitig gelobt: So beklagte sich das katholische Flüchtlingsamt Salzburgs über das kapitalistische Geschäftsgebaren der »Heimat Österreich«, die nicht nur die »Sesshaftmachung der Heimatvertriebenen betreibe«, was das Vertrauen vieler Geflüchteter in die kirchlichen Aktivitäten stark erschüttert habe.[71] Das Siedlungswerk wurde demnach als ein ökonomisch rentables Unternehmen geführt, das sich dabei allerdings durchaus angreifbar machte: 1960 kamen auf Rohracher zahlreiche beschwerdeführende Familien zu, die sich gegen das unseriöse Vorgehen der »Heimat Österreich« zur Wehr setzen wollten. In anonymen Briefen oder über die Vermittlung des Grazer Erzbischofs berichteten sie beispielsweise, dass sie bereits 1956 die Zahlungen für ihre Wohnungen an die Caritas geleistet hätten, aber entgegen mehrmaliger Versprechungen bislang noch kein Baufortschritt zu bemerken sei. Die Enttäuschung der »katholisch eingestellten Wohnwerber«, die zu der Caritas und der Katholischen Aktion besonders großes Vertrauen verspürt hätten, entlud sich nun in Drohungen, die »Gegenseite« oder die »Sensationspresse« einzuschalten, um dadurch doch noch zu ihrem Recht zu kommen.[72] In diesem Beispiel finden sich zahlreiche wiederkehrende Motive in der Aushandlung von christlicher »Caritas« zwischen den Repräsentanten kirchlicher Organisationen und einer katholisch gesinnten Öffentlichkeit. Die wohnungssuchenden Laien hofften auf eine kirchennahe Institution, deren Integrität und Zuverlässigkeit sie voraussetzten, eine Enttäuschung dieser Vorstellungen führte allerdings zu zahlreichen Gegenmaßnahmen: Man wandte sich zunächst an den Erzbischof als höchste lokal greifbare Instanz, dem man die Macht zusprach, auch im Einzelfall in organisatorische Belange einzugreifen. Mit der Bitte verband man bei steigender Verzweiflung allerdings die Warnung, die traditionellen, ideologischen Opponenten der Kirche über angebliche Verfehlungen zu informieren und durch eine öffentliche Anklage das karitative Wirken der Kirche zu diffamieren.

Die Kleriker fürchteten durch die Verzögerung bei der Wohnbauplanung jedoch nicht nur negative Auswirkungen auf die allgemeine Wahrnehmung ihrer Institution, sondern auch generelle Konsequenzen für die Genossenschaft. So betonte der Grazer Bischof in einem Brief nach Salzburg, dass die kleine Wohnung, in der ein ihm bekanntes Ehepaar auf die Fertigstellung der von »Heimat Österreich« geförderten Siedlung warten müsse, eine längerfristige Familienplanung unmöglich mache.[73] Der Erfolg der Siedlungsaktivitäten galt nicht nur als wirksames Mittel zur politischen Mitgestaltung, sondern auch als Möglichkeit, das soziale und demografische Gefüge Österreichs nach katholischen Wünschen weiterzuentwickeln.

Besonders deutlich wurden die Machtkämpfe zwischen den Siedlern, der Genossenschaft und der klerikalen Führung im Zusammenhang mit einem weiteren Konflikt, der die Genossenschaft um 1960 erschütterte. Mehrere Käufer und Mieter beschwerten sich über die hohen Betriebskosten in ihrer Siedlung und die steigenden Kreditrückforderungen, die sie an ihre finanziellen Grenzen bringen und zum Auszug zwingen würden. Auch sie erhofften sich Unterstützung bei Erzbischof Rohracher: In ihrem Schreiben gaben sie an, dass sie »im guten Glauben: es steht ja die Kirche dahinter, da kann uns nicht viel passieren«, Schulden gemacht hätten, die nun von der »Heimat Österreich« hochverzinst zurückgefordert würden. Der Sprecher der Siedler wies auch auf die Konsequenzen dieses Konflikts hin: »Die Sache steht jetzt vor einem politischen ›Fiasko‹. Am kommenden Freitag […] findet eine allgemeine Siedlerversammlung statt […]. Dies ist der Augenblick, wo die bisher noch nicht beteiligten politischen Gruppen auf den Plan treten werden. Dieser Entwicklung sehen die Männer der K[atholischen] A[ktion], als deren Sprecher der Schreiber dieser Zeilen aufscheint, mit Sorge entgegen, da zugleich mit der ›Heimat Österreich‹, die ja in Presse und in der Reklame als Siedlungsgenossenschaft der Kirche aufscheint, die katholische Kirche verunglimpft wird.«[74] Da die Betroffenen zu der Veranstaltung auch einen »sozialistischen Rechtsanwalt« hinzuziehen und ihre Beschwerden an einen Journalisten der Salzburger Nachrichten weitergeben wollten, wandte sich Rohracher mehrmals an den Geschäftsführer der »Heimat Österreich«. Der Erzbischof bedauerte in seinen Schreiben vor allem, dass die »Siedler glauben, die ganze Aktion sei eine Sache der Kirche oder der Caritas«, weshalb auch ihr »Unwille« auf die Kirche zurückfalle.[75] Auf Basis eines Berichts des »gesetzlichen Prüfungsverbands« ein Jahr später erklärte der Leiter des Werkes dagegen, stets rechtens und im Sinne der »Gemeinnützigkeit« gehandelt zu haben, was sowohl die Kirche als auch die Siedler vor Schaden bewahrt habe.[76]

In beiden Beispielen spiegeln sich Definitionsfragen, nämlich zum einen, was Kirche und kirchliche Institution, zum anderen, was »sozial« und »gemeinnützig« bedeuten kann. Die »Heimat Österreich« sollte in der Öffentlichkeit naturgemäß nur dann mit der katholischen Kirche assoziiert werden, wenn sie ihre Tätigkeit zur allgemeinen Zufriedenheit ausübte und Erfolge vermelden konnte, die dem solidarischen Status der Kirche in der Gesellschaft entsprachen. Während die Käufer von einer kirchennahen Institution jedoch besondere Kulanz bei den Zahlungsmodalitäten und eine Rücksichtnahme auf ihre persönliche Situation erwarteten, war die Geschäftsstelle der »Heimat Österreich« überzeugt, nur durch ein strenges und gesetzlich einwandfreies Vorgehen der Kirche und der Genossenschaft dienen zu können. In die Konflikte, die einzelne Siedler mit dem Verband zum Teil auch über die Medien und die politischen Fraktionen ausfochten, musste der Bischof jedoch ebenfalls in möglichst ausgleichender Weise eingreifen, obgleich die Siedlungsgenossenschaft innerkirchlich als eigenständiger Akteur wahrgenommen wurde, der zwischen Öffentlichkeit, Politik und Klerus stand und auf den Rohracher lediglich partiellen Einfluss hatte.

Besonders konkret wurde die Frage nach sozialer Eignung und kirchlicher Zugehörigkeit der Organisation 1967, als Gerüchte über deren Verkauf laut wurden, die vor allem vonseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu heftiger Kritik und mehrmaligen schriftlichen Eingaben beim Erzbischof führten. In ihren Schreiben beriefen sie sich auf die päpstliche Soziallehre, konkret auf die Enzyklika Leos XIII., in der er die »Würde der Arbeit« betonte und die »Aufwertung der Arbeit durch Mitbestimmung, Mitbeteiligung, oder durch Erweiterung des Arbeitsvertrages zu einem Gesellschaftsvertrag« vorgeschlagen hatte. Ganz in diesem Sinne erhofften sich die Angestellten, durch den Kauf von Firmenanteilen größere Teilhabe an dem Unternehmen zu erlangen und sich damit auch gegen mögliche Entlassungen absichern zu können.[77] Der Salzburger Caritas-Direktor, Monsignore Kriechbaum, war jedoch strikt gegen diese Maßnahme, da die in einer Aktiengesellschaft übliche Erwirtschaftung eines Gewinns dem »sozial-caritativen Charakter« der Genossenschaft widerspreche. Das Siedlungswerk sei lediglich darauf ausgerichtet, die Wohnungswerber bei dem Kauf von Eigentum zu unterstützen – für diese Aufgabe müsse den ehrenamtlichen Gesellschaftern, wie etwa der Caritas und den Diözesen, möglichst freie Hand gegeben werden. Er entwarf ein bedrohliches Szenario, sollte Rohracher dem Drängen der Mitarbeiter nachgeben: »Das Ansehen von Kirche und Caritas wäre dadurch weitgehend aufs Spiel gesetzt«,[78] denn – so seine Überzeugung – »[w]enn alle Angestellten an der Gesellschaft beteiligt sind, dann ist das kein kirchlicher Betrieb mehr«.[79] Die Angehörigen des Unternehmens fühlten sich durch derartige Aussagen brüskiert, empfanden sie sich selbst doch als »röm. kath. Getaufte […] Mitglieder der Kirche«, die stets an den sozialen Zielen der Genossenschaft mitgewirkt hatten, ohne sich dabei den Ideen des linken Lagers anzunähern. Auch sie drohten aber, wenn auch nicht mit einer politischen Kehrtwende, so doch mit »demonstrativen Kirchenaustritten«.[80]

Mit den Siedlungsgenossenschaften, die in großer Zahl in den 1950er-Jahren gegründet wurden, rücken Vereinigungen in den Fokus, die zwar von innerkirchlicher Seite unterstützt, aber nicht vollends kontrolliert wurden. Zum Teil handelte es sich um Verbünde unterschiedlicher Trägerinstitutionen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene, die nicht nur an der Schwelle zwischen Laien und Klerus, sondern auch zwischen den Konfessionen und den Parteien standen. Dennoch war gerade die Genossenschaft »Heimat Österreich«, die in Salzburg und Oberösterreich von der Caritas und den Diözesen mitbetreut wurde, eine nach außen hin ganz klar katholische Einrichtung, die mit ihrem Wirken politische und ideologische Agenden vertrat. Durch die Mitwirkung an derartigen Projekten konnte sich die Kirche in den Medien und der Öffentlichkeit als eine karitative und antikommunistische Institution präsentieren, die unabhängig von staatlichen Maßnahmen fähig war, eine wirksame Unterstützung für die vulnerabelsten Gruppen der Gesellschaft aufzubauen. Die Öffentlichkeitsarbeit, die den – falschen – Eindruck einer auch organisatorischen Verbundenheit zwischen Diözese und Genossenschaft kreierte, führte jedoch regelmäßig zu Problemen: Die größtenteils katholisch getauften Siedler erwarteten von dieser katholischen Organisation eine Betreuung unter christlichen Vorzeichen und nutzten ihr Wissen über das fragile soziale Kapital der Kirche, das sich in Abgrenzung zur Sozialdemokratie etabliert hatte, zur Manifestation ihrer Wünsche vor dem Bischof. Die Vielzahl an Akteuren, die in der Verwaltung dieser Institutionen tätig war, erwirkte schließlich auch eine Diskussion über den kirchlichen Charakter gemeinnütziger Maßnahmen.

IV. Resümee

Die Kirche hegte unabhängig von ihren karitativen Ansprüchen die Hoffnung, die Gesellschaft und den Staat durch den Aufbau eigener Strukturen und die Förderung selbstständiger Interessen mit ihrem Verständnis von sozialem Handeln zu beeinflussen und dabei ein Gegengewicht zu konkurrierenden, vor allem marxistischen Ideologien zu bilden. Immer wieder versuchten die Verantwortlichen der österreichischen katholischen Kirche, durch Projekte im Rahmen der Aufbauarbeit und der Flüchtlingsbetreuung auf Kritik aus dem linken Lager zu reagieren, wobei sie nicht nur mit punktuellen Aktivitäten auf die unmittelbare Not der Menschen eingingen, sondern durchaus langfristige und strukturierte Tätigkeiten entfalteten, die gerade auf die Lage deutschsprachiger Heimatvertriebener und junger Familien abgestimmt waren. Mit seinen Ideen zur Milderung der im Nachkriegsösterreich so virulenten Wohnungsnot stand der österreichische Klerus jedoch keineswegs immer im Einklang mit den päpstlichen Vorstellungen und Leitsätzen beziehungsweise mit der staatlichen Politik. Gleichzeitig bedienten sich auch die kirchlichen Vertreter vielfältiger Unterstützung durch Laien, etwa durch Experten oder Wirtschaftstreibende, die ihre Forderungen legitimieren und ihre Projekte umsetzen sollten. Auch sie hatten regen Anteil an der Präsentation und Mitgestaltung kirchlicher Lehrmeinungen in der Öffentlichkeit, mussten allerdings häufig erkennen, dass sie und ihre Initiativen lediglich in der zweiten Reihe hinter dem Klerus standen.

 


[1] Rede von Josephus Fließer vor der amerikanischen Militärregierung 1946, Diözesanarchiv Linz (im Folgenden: DAL), BI-A/10, Karton 14, fol. 22–29.

[2] Zur katholischen Kirche Österreichs in der Nachkriegszeit siehe etwa Maximilian Liebmann: Der ›Weg der Katholischen Kirche in die II. Republik‹, in: Maximilian Liebmann/Michaela Kronthaler (Hg.): Bedrängte Kirche. bedrängt – verfolgt – befreit, Graz 1995, S. 83–101; Franz Leitner: Kirche und Parteien in Österreich nach 1945. Ihr Verhältnis unter dem Gesichtspunkt der Äquidistanzdiskussion, Paderborn/Wien 1988; Ingeborg Schödl: Vom Aufbruch in die Krise. Die Kirche in Österreich ab 1945, Innsbruck/Wien 2011; Erika Weinzierl: »Kirche – Gesellschaft – Politik von der ersten zur zweiten Republik«, in: Friedrich Stadler (Hg.): Kontinuität und Bruch 1938 – 1945 – 1955. Beiträge zur österreichischen Kultur- und Wissenschaftsgeschichte, Münster 2004, S. 51–67; Annemarie Fenzl: Kardinal Franz König Erzbischof von Wien (1956–1985), in: Jan Mikrut (Hg.): Die katholische Kirche in Mitteleuropa nach 1945 bis zur Gegenwart, Wien 2006, S. 101–126; Ignaz Steinwender: Die katholische Kirche Österreichs von 1945–1955, ebd., S. 65–80.

[3] Siehe dazu Marion Dotter: Between Pope and Politics. The Political Strategies of the Catholic Church in Austria after the Second World War Concerning the Socialist and Communist Ideology (in Vorbereitung).

[4] Zum Verhältnis von Kirche und Kommunismus siehe etwa Nadežda Alekseevna Beljakova/Thomas Bremer/Katharina Kunter: »Es gibt keinen Gott!«. Kirchen und Kommunismus, eine Konfliktgeschichte, Freiburg/Basel/Wien 2016.

[5] Thomas Gronier: Le Saint-Siège et la Mitteleuropa à l'heure du rideau de fer: les rapports des ambassadeurs autrichiens au Vatican entre 1946 et 1961 [Der Heilige Stuhl und Mitteleuropa in der Zeit des Eisernen Vorhangs: Die Berichte der österreichischen Botschafter im Vatikan zwischen 1946 und 1961], Wien 2018, S. 312–315.

[6] Für dieses theoretische Konzept siehe Mariano Barbato: A State, a Diplomat, and a Transnational Church: The Multi-layered Actorness of the Holy See, in: Perspectives: Review of International Affairs 21 (2013), H. 2, S. 27–48; Camilla Tenaglia: The Catholic Church and the Political Transition in Trentino. 1919–1922, Vortrag, gehalten in Prag am 9. August 2016.

[8] Siehe Erteilung sozialer Weisungen durch den Heiligen Vater, Bericht von Rudolf Kohlruss an Michael Gruber vom 19. September 1947, Österreichisches Staatsarchiv (im Folgenden: OeStA)/AdR AAng, II-pol Berichte Rom, 1947, Karton 52, unfoliert.

[9] Warmes Eintreten des Papstes für die Arbeiter, Bericht von Rudolf Kohlruss an Michael Gruber vom 25. Juli 1947, OeStA/AdR AAng, II-pol Berichte Rom, 1947, Karton 52, unfoliert.

[11] Warmes Eintreten des Papstes für die Arbeiter (Anm. 9).

[12] Kirche und Sozialismus, Bericht von Rudolf Kohlruss an Michael Gruber vom 30. September 1947, OeStA/AdR AAng, II-pol Berichte Rom, 1947, Karton 52, unfoliert.

[13] Im Zusammenhang mit der Wohnpolitik ist etwa Bischof Franz Jachym zu nennen, der die ÖVP für ihre Untätigkeit in Bezug auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum öffentlich angriff.

[14] Georg Vasold: »Sanierung von Gesellschaft und Stadt«. Die Siedlung Siemensstraße und Hans Strotzkas Studie zum gesunden Wohnen im Wien der Nachkriegszeit, in: Wolfgang Schütz/Felicitas Seebacher/Hans-Georg Hofer/Birgit Nemec (Hg.): Medizin in Wien nach 1945. Strukturen, Aushandlungsprozesse, Reflexionen, Wien 2022, S. 715–736, hier S. 717.

[15] Zur Siedlungspolitik der Kirche siehe etwa Helmut Alexander: Der »rote« Bischof. Paul Rusch und Tirol – Aspekte seines sozialen Engagements und gesellschaftspolitischen Selbstverständnisses, Innsbruck/Wien 2005, S. 59–66. Zur katholischen Soziallehre und -politik siehe weiterführend Bernhard Sutor: Katholische Soziallehre als politische Ethik: Leistungen und Defizite, Boston 2019; Emmerich Tálos/Museum Industrielle Arbeitswelt (Hg.): Zeit-gerecht. 100 Jahre katholische Soziallehre, Steyr 1991; Wolfgang Palaver/Maximilian Aichern/Alberto Bondolfi (Hg.): Centesimo anno. 100 Jahre katholische Soziallehre. Bilanz und Ausblick, Taur 1991; Heinrich Brauns/Hubert Mockenhaupt: Katholische Sozialpolitik im 20. Jahrhundert. Ausgewählte Aufsätze und Reden, Mainz 1976; Josef Dobretsberger: Katholische Sozialpolitik am Scheideweg, Graz/Wien 1947.

[16] Joseph McVeigh: Ingeborg Bachmanns Wien. 1946–1953, Berlin 2016, S. 23. Siehe auch Peter Eigner: Im Wechselbad der Gefühle. Politik und Alltag in Wien 1930 bis 1945. Eine Collage, in: Roland Domenig (Hg.): Wien und Tokyo, 1930–1945. Alltag, Kultur, Konsum, Wien 2007, S. 55–80, hier S. 76. Geringere Zahlen nennt Franz Eder: Wien im 20. Jahrhundert. Wirtschaft, Bevölkerung, Konsum, Innsbruck/Wien 2003, S. 12.

[17] Dieter Bacher: Zwischen Bleiben, Rückkehr und Weiterwandern? Fremdsprachige Displaced Persons in Niederösterreich 1945–1955, in: Österreichische Zeitgeschichte 31 (2020), H. 1, S. 140–163, hier S. 140. Siehe weiterführend Philipp Strobl/Nikolaus Hagen: New Perspectives on Displaced Persons (DPs) in Austria, in: Ingrid Böhler/Nikolaus Hagen/Philipp Strobl (Hg.): Displaced-Persons-Forschung in Österreich und Deutschland. Bestandsaufnahme und Ausblicke, Göttingen 2020, S. 165–180.

[18] Karl Gutkas/Alois Brusatti/Erika Weinzierl: Österreich 1945–1970. 25 Jahre Zweite Republik, Wien 1970, S. 29.

[19] Das »Mariazeller Manifest« von 1952, www.bischofskonferenz.at/hirtenbriefe/das-mariazeller-manifest-von-1952 (ges. am 8. September 2022).

[22] Zur kirchlichen Anschauung des Eherechts in Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg siehe Richard Potz/Brigitte Schinkele: Die kirchliche Trauung im staatlichen Recht Österreichs. Ein Beitrag zur Geschichte des Verhältnisses von Staat und Katholischer Kirche in den langen Fünfzigerjahren, in: Hans Paarhammer/Alfred Rinnerthaler (Hg.): Österreich und der Heilige Stuhl im 19. und 20 Jh., Frankfurt a. M. 2001, S. 401–442.

[23] Carl Putz: Wohnungsaufwand und Familieneinkommen, Wien 1961, S. 21.

[24] Ebd., S. 26 f.

[25] Ebd., S. 31.

[26] Rerum Novarum (Anm. 7). Siehe dazu weiterführend Ursula Nothelle-Wildfeuer/Jörg Althammer: Das Eigentum in christlicher Sicht, in: Joseph Höffner/Ursula Nothelle-Wildfeuer/Jörg Althammer (Hg.): Arbeit – Eigentum – Mitbestimmung, Boston 2019, S. 109–121.

[27] Alfred Klose: Zur Neuordnung unserer Wohnungswirtschaft, in: Katholische Sozialakademie Österreichs (Hg.): Das Wohnungsproblem in Österreich. Ein Diskussionsbeitrag, Wien 1960, S. 9–21, hier S. 13.

[28] Protokoll der zweiten gesamtösterreichischen Tagung der Katholischen Arbeiter-Bewegung am 27./28. Juni 1953 im Stift Lambach. Archiv der Österreichischen Bischofskonferenz (im Folgenden: AÖBK), BK-Unterlagen, Karton 18.–19. November 1953.

[29] Klose: Zur Neuordnung (Anm. 27), S. 13 f.

[30] Ebd., S. 9.

[31] Ebd., S. 15.

[32] Ebd., S. 20 f.

[33] Siehe dazu Michael Schwartz: Loyale »Umsiedler« durch Bodenreform? Gesellschaftliche Konflikte und politische Widersprüche in der SBZ/DDR, in: Volker Zimmermann/Peter Haslinger (Hg.): Loyalitäten im Staatssozialismus. DDR, Tschechoslowakei, Polen, Marburg 2010, S. 47–68.

[34] Siehe Peter Mähner/Walter Mentzel (Bear.): Protokolle des Ministerrates der Zweiten Republik. Kabinett Leopold Figl, Bd. 1, 20. Dezember 1945 bis 8. November 1949; Bd. 4, 21. November 1946 bis 11. Februar 1947, Wien 2006, S. 149.

[35] »Wenn die katholische Kirche in Österreich …« (Siedlungsaktion), Diözesanarchiv St. Pölten (im Folgenden: DaSP), Nachlass Memelauer, Karton 14, unfoliert. Siehe dazu den Artikel des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Josef Kraus: Bodenreform soll außerhalb des Parteienstreits stehen, in: Welt am Abend vom 6. März 1947, S. 1. Siehe auch Marion Dotter: Mit Nächstenliebe gegen den Kommunismus. Die Bistümer München-Freising und St. Pölten in der Nachkriegszeit und der Frühphase des Kalten Krieges (1945–1960), in: Simon Unger-Alvi (Hg.): Eugenio Pacelli and Germany. New Archival Perspectives on Papal Politics, 1917–1958, in: Quellen und Forschungen in Italienischen Archiven und Bibliotheken 101 (2021), S. 107–132.

[36] Ebd.

[37] Protokoll der Österreichischen Bischofskonferenz, 25. März 1947, AÖBK, BK-Unterlagen, Karton 1945–1949.

[38] Siehe Allgemeine Richtlinien für die Siedlungsaktion, Archiv der Erzdiözese Salzburg (im Folgenden: AES) 2.1 Erzbischof Rohracher 20/94, 1944–1967.

[39] Ebd.

[40] Siehe Brief von Bischof Fließer an die Äbte, 13. November 1945, DaSP, Nachlass Memelauer, Karton 14, unfoliert.

[41] Kirchlicher Grundbesitz für soziale Zwecke, Brief von Alipius Linda an die Bischofskonferenz, 31. Oktober 1945, DaSP, Nachlass Memelauer, Karton 14, unfoliert.

[42] Zu den drei Prinzipien der katholischen Soziallehre siehe das Standardwerk von Oswald von Nell-Breuning: Gerechtigkeit und Freiheit. Grundzüge katholischer Soziallehre, München 1985.

[43] Jakob Fried: Ein großes kirchliches Sozialwerk, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[44] Ebd.; ders.: Die Siedlungsaktion der Kirche, ebd.

[45] »Heiliger Vater«, Brief der Bischofskonferenz an Papst Pius, 4. April 1947 (Siedlungssache), DaSP, Nachlass Memelauer, Karton 14, unfoliert.

[46] Ebd.

[47] »Eure Eminenz«, Brief von Nuntius Silvani an Kardinal Innitzer, 29. Mai 1947, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[48] Siehe »Eure Exzellenz«, Brief von Jakob Fried an die österreichischen Bischöfe, 30. März 1948, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[49] Siehe Bericht über die Siedlungsaktion vom 11. März 1948, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[50] Siehe »Eure Exzellenz«, Brief von Bischof Memelauer an Erzbischof Rohracher, 30. März 1948, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[51] Siehe Protokoll der Bischofskonferenz vom 16. Oktober 1947, AÖBK, BK-Unterlagen, Karton 1945–1949. Zwei Jahre später, bei der Konferenz vom 29. März 1949, warb Jakob Fried, der selbst führendes Mitglied der Genossenschaft war, für die Zusammenarbeit mit dieser Organisation, die in Konkurrenz zu der ÖVP-nahen Gesellschaft »Alpenland« stand. Er betonte, dass einzelne »Siedler« keinen staatlichen Kredit bekämen und daher auf die Genossenschaft angewiesen seien, die Entscheidung über die Auswahl der begünstigten Antragsteller aber bei den Diözesen verbleibe. Protokoll der Bischofskonferenz vom 29. März 1949, AÖBK, BK-Unterlagen, Karton 1945–1949.

[52] Siehe Bericht über die Siedlungsaktion vom 11. März 1948, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[53] Siehe »Eure Eminenz«, Brief von Erzbischof Rohracher an die österreichischen Bischöfe, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[54] »Euer Exzellenz«, Brief von Erzbischof Köstner an Erzbischof Rohracher vom 25. März 1948, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[55] Siehe Bericht über die Siedlungsaktion vom 11. März 1948, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[56] Kirchliche Siedlungsaktion, Besprechung des Wiener Diözesankomitees mit dem juristischen Referenten der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer Dr. Neumayer, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[57] Protokoll der Bischofskonferenz am 21. und 22. März 1950, AÖBK, BK-Unterlagen, Karton 21.–22. März 1950.

[58] »Euer Excellenz«, Briefe von Dr. Huber an Erzbischof Rohracher vom 28. April und 12. Mai 1949, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[59] Siehe »Sehr geehrter Herr Präsident«, Brief von Erzbischof Rohracher an Dr. Huber vom 5. Mai 1949, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 1944–1967.

[60] Siehe Brief des Österreichischen Mieter- und Siedlerbundes an Erzbischof Rohracher vom 7. Februar 1950, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[61] Siehe Bericht über die Siedlungsaktion vom 17. März 1950, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[62] Zu den »volksdeutschen« Flüchtlingen in Österreich siehe Dieter Bacher/Niklas Perzi: Die Chance auf eine neue Heimat. Zwangsarbeiter, DPs und Vertriebene auf dem Gebiet der Republik Österreich 1944–1950, in: Börries Kuzmany/Rita Garstenauer: Aufnahmeland Österreich. Über den Umgang mit Massenflucht seit dem 18. Jahrhundert, Wien 2017, S. 175–205; Brunhilde Scheuringer: Dreißig Jahre danach. Die Eingliederung der volksdeutschen Flüchtlinge und Vertriebenen in Österreich, Wien 1983. Eduard Stanek: Verfolgt, verjagt, vertrieben. Flüchtlinge in Österreich von 1945–1984, Wien 1985.

[63] »Heimat Österreich«. Siedlungswerk zur Seßhaftmachung heimatvertriebener landwirtschaftlicher Familien, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[64] Ebd.

[65] Siehe Tony Radspieler: The ethnic German Refugee in Austria. 1945 to 1954, The Hague 1955, S. 116.

[66] Siehe Protokoll über die generierende Generalversammlung des Vereins »Heimat Österreich«, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[67] Siehe Tätigkeitsbericht des Siedlungswerks »Heimat Österreich«, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[68] Siehe Radspieler: The ethnic German Refugee (Anm. 65), S. 139. Zu der Versorgung der deutschsprachigen Flüchtlinge in Salzburg siehe auch Sabine Veits-Falk: Fürsorge und Seelsorge der katholischen Kirche für Volksdeutsche Flüchtlinge in Salzburg, in: Elisabeth Engelmann/Ernst Hintermaier (Hg.): Erzbischof Andreas Rohracher: Krieg, Wiederaufbau, Konzil, Salzburg 2010, S. 165–186.

[69] »Exzellenz«, Brief von Wilhelm Schließleder an Bischof Zauner vom 8. September 1958, DaL CA/11, 65, I 13d Soziale Fürsorge.

[70] Siedlungsangelegenheiten, Bericht bei der Bischofskonferenz vom 11. März 1950, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[71] »Lieber P. Tonko«, Brief des Katholischen Flüchtlings-, Seel- und Fürsorgeamts Salzburg an die Caritas Wien vom 23. März 1955, AES 2.17.1 R-Registratur Rm4.

[72] »Eure Eminenz«, Anonymer, undatierter Brief, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967; »Eure Exzellenz«, Brief von Bischof Schoiswohl an Erzbischof Rohracher vom 8. April 1960, ebd.

[73] Ebd.

[74] Brief von Leopold Stütz als Siedlervertreter der Eichethofsiedlung an Erzbischof Rohracher vom 12. Juli 1960, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[75] »Sehr geehrter Herr Doktor«, Brief von Erzbischof Rohracher an Wilhelm Schließleder vom 13. Juli 1960, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[76] »Exzellenz«, Brief von Wilhelm Schließleder an Erzbischof Rohracher vom 8. Mai 1961, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[77] »Hochwürdiger Herr Erzbischof«, Bischofsbrief Erneuerungsgedanken zum Konzil der Betriebsversammlung der Heimat Österreich an Erzbischof Rohracher vom 3. Mai 1967, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[78] »Exzellenz«, Brief von Georg Kriechbaum an Erzbischof Rohracher vom 4. Juli 1967, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[79] »Exzellenz«, Brief des Betriebsrats der »Heimat Österreich« an Erzbischof Rohracher vom 29. Juni 1967, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

[80] »Hochwürdiger Herr Erzbischof«, Bischofsbrief Erneuerungsgedanken zum Konzil der Betriebsversammlung der »Heimat Österreich« an Erzbischof Rohracher vom 3. Mai 1967, AES 2.1 Erzbischof Rohracher, 20/94, 1944–1967.

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