
Arbeitskräftelenkung (1953)
Siehe auch:
Angeordnet durch „Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltungen und über die Lenkung der Arbeitskräfte“ vom 12. 7. 1951. Durch A. soll die Bereitstellung von Arbeitskräften und Facharbeitern für bestimmte, im Rahmen der Volkswirtschaftspläne besonders beanspruchte Berufe gesichert werden. Die Abteilungen für ➝Arbeit erhalten die Aufgabe, alle Reserven an Arbeitskräften zu erfassen und einen Ausgleich zwischen den Betrieben sowie den zwischen- und überbezirklichen Ausgleich von Arbeitskräften zu organisieren. Die Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich sind verantwortlich für weitgehende Einbeziehung von Frauen in den Produktionsprozeß. Das Ministerium für Arbeit der „DDR“ kann Auflagen zur Beschaffung von Arbeitskräften für Objekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung erteilen. Freie Berufswahl und freier Arbeitsplatzwechsel sind als Folge der A. in der SBZ nicht mehr möglich. (Gesetz der ➝Arbeit, Frauenarbeit, Arbeitsverpflichtung, Arbeitspolitik)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 13
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