DDR von A-Z, Band 1953

Arbeitskräfteplan (1953)

 

 

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962


 

Laut Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 2) jährlich im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes [S. 14]aufzustellender Teilplan. A. sind sowohl für den einzelnen Betrieb als auch für die jeweiligen Wirtschaftszweige aufzustellen. Sie bilden die Grundlage für die Arbeitskräftelenkung und damit für die Erfüllung der Wirtschaftspläne. Nach § 5 der Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltungen und über die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12. 7. 1951 sind die Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich im Bereich ihrer Zuständigkeit „verantwortlich für die Aufstellung von A. auf Grund des Volkswirtschaftsplanes und für deren Durchführung“. Die Verordnung gibt die Möglichkeit, Arbeitsverpflichtungen für die volkseigene Industrie vorzunehmen.


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 13–14


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.