
FDGB (1953)
Siehe auch:
Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, aus den 1945 gebildeten provisorischen Gewerkschaftskomitees hervorgegangen, heute Zwangsorganisation aller Arbeitnehmer. Zwar soll der FDGB nach der Satzung „eine gesellschaftliche Massenorganisation ohne parteipolitische Bindung“ sein, jedoch wird dann weiter festgestellt: „Der FDGB erblickt in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands die Partei der Arbeiterklasse.“ Der FDGB ist Mitglied des WGB, tritt für die Freundschaft mit der SU und den Volksdemokratien ein und „kämpft für ein einheitliches, unabhängiges, friedliebendes und demokratisches Deutschland, gerechten Friedensvertrag und Abzug der Besatzungstruppen“ (Satzung). Es handelt sich also vornehmlich um parteipolitische Aufgaben, denn „das Neue in der DDR ist, daß der Staat die Rechte der Werktätigen verteidigt“ (Satzung). Der FDGB hat als verlängerter Arm der Partei die Maßnahmen des von der SED gesteuerten Staates bei der Arbeiterschaft populär zu machen und die Durchführung in den Betrieben zu überwachen. Höchstes Organ ist der FDGB-Kongreß, der alle vier Jahre stattfindet und jeweils den Bundesvorstand wählt. 1. Vorsitzender des Bundesvorstandes: Herbert ➝Warnke. Zur Durchführung allgemeiner Aufgaben sind Landes-, Kreis- und Ortsvorstände vorhanden. Daneben Gliederungen in Gewerkschaften nach Industriezweigen, Handel, Verkehr, Verwaltung und Landwirtschaft mit betrieblicher Organisation (BGL). Tageszeitung des FDGB ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Der Volksbetrieb“. (Arbeitspolitik)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 46