
Herrenlose Flächen (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962
Durch Flucht des Besitzers oder sonstige Aufgabe der Besitzung unbebautes Ackerland. Für die Mitbewirtschaftung oder pachtweise Übernahme der HF. durch Einzelpersonen wurden im Februar 1951 weitgehende Vergünstigungen durch Herabsetzung der Ablieferungsverpflichtungen zugestanden. Durch Verordnung über die Auseinandersetzung bei Besitzwechsel der Neubauernwirtschaften vom 21. 6. 1951 (GBl. Nr. 78/51) wurde versucht, die Aufgabe von Betrieben zu erschweren bzw. auszuschalten. Im März 1952 wurden die obengenannten Zugeständnisse noch erweitert. Da sich nur selten Bereitwillige finden, müssen die HF. meist in Gemeinschaftsarbeit des Dorfes oder durch benachbarte volkseigene Güter bewirtschaftet werden.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 58
Hennecke, Adolf | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Herrnstadt, Rudolf |