DDR von A-Z, Band 1953

Krankenversicherung, Freiwillige (1953)

 

 

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Die FK. wird nur von den Versicherungsanstalten Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen betrieben. In Mecklenburg ist sie durch Landesgesetz vom 18. 11. 1948 (Reg.-Bl. M., S. 192/1948) der Sozialversicherung übertragen. Infolge der großen Ausdehnung der Sozialversicherungspflicht (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und der Möglichkeit der freiwilligen Versicherung im Rahmen der Sozialversicherung ist der Bestand relativ klein (1950 etwa 400.000). Neuwerbungen von Krankenversicherungen sind den Versicherungsanstalten untersagt, da in Zukunft die Sozialversicherung alleiniger Träger sein soll.


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 75


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.