
Schweinemastaktion (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959
Durch Befehl Nr. 28 vom 7. 2. 1948 und Nr. 84 vom 5. 5. 1948 verordnete Maßnahme zur Steigerung der Fütterung und Ablieferung von Schlachtschweinen. Der Befehl sieht die Möglichkeit des Abschlusses von Verträgen zwischen den VVEAB und den Schweinehaltern (Bauernwirtschaften, gewerblichen Mästereien und volkseigenen Gütern) vor, in denen sich der Schweinehalter zur Auffütterung und Ablieferung eines oder mehrerer Schweine zusätzlich zu seinem Ablieferungssoll (Ablieferungspflicht) verpflichtet. Die 11 Monate nach Abschluß des Vertrages abzuliefernden Schweine mußten über 130 kg wiegen und wurden zunächst mit dem dreifachen Marktpreis bezahlt. Außerdem wurden zusätzlich Düngemittel, Brennstoffe und sonst nicht erhältliche Futtermittel zu niedrigen Preisen zugeteilt. Kreise und Dörfer erhielten ein „Soll“ an abzuschließenden Verträgen. Später wurden die Bedingungen verschlechtert; seit 1. 12. 1951 ist die S. für Bauernwirtschaften fortgefallen.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 125
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