
SSD (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975
Abk. für Staatssicherheitsdienst. Das selbständige „Ministerium für Staatssicherheit“ wurde durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. 1950 S. 95) geschaffen (Minister für Staatssicherheit ist Wilhelm ➝Zaisser. Der SSD besitzt straffe zentrale Gliederung bis in die Stadt und Landkreise. Jede Dienststelle hat verschiedene Abteilungen, die streng voneinander getrennt arbeiten. Besonders wichtige Abteilungen sind: Personenüberwachung, Betriebsüberwachung, Festnahmeabteilung, Vernehmungsabteilung. Der SSD ist die politische Geheimpolizei der SBZ. Seine Angestellten setzen sich bei ihren Amtshandlungen über Verfassung und Gesetze hinweg. Verhaftungen werden ohne richterlichen Haftbefehl vorgenommen; die Inhaftierten werden, ohne einem Richter jemals vorgeführt zu werden, teilweise monate-, ja sogar jahrelang, festgehalten. Kritische Äußerungen über Maß nahmen der Regierung oder der SED genügen zur Festnahme. Mit Hilfe eines ausgedehnten Spitzelsystems sucht der SSD alle Gegner des sowjetzonalen Systems zu erken[S. 136]nen und unschädlich zu machen. Neue umfangreiche Vollmachten erhielt der SSD durch zwei Ermächtigungsverordnungen. Die Vernehmungsmethoden des SSD sind durch Folterungen der Gefangenen, Licht-, Kälte- und Wasserzellen gekennzeichnet.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 135–136
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