Wirtschaftsberatung (1953)
Landwirtschaftlicher Beratungsdienst, dessen Lenkung und Leitung ein Hauptreferent des Ministeriums der Land- und Forstwirtschaft der „DDR“ ausübt, der seine Weisungen den entsprechenden Stellen der 14 Bezirksverwaltungen erteilt. Dort besteht die W. aus einem Bezirkswirtschaftsberater, einem Ackerbauberater, einem Viehwirtschaftsberater, einem Sachbearbeiter für Milchleistungsprüfung, einer Schreibkraft. Auf der nächsten Stufe des Verwaltungsweges steht, zunächst allein, der Kreiswirtschaftsberater beim Landratsamt, der die Weisungen an den Kreisverband der VdgB (BHG) weiterleitet, von wo sie an diejenigen örtlichen VdgB (BHG) abgegeben werden, die einen Ackerbau- und einen Viehwirtschaftsberater für die unmittelbare Beratung angestellt haben. Die auf dem Verwaltungswege Tätigen sind staatliche Angestellte. Die personellen und sachlichen Kosten der Dorfwirtschaftsberater soll die VdgB (BHG) selbst aufbringen, sobald die „organisatorische und besonders finanzielle Festigung der VdgB (BHG) auf der Dorfebene“ eingetreten ist. Für 1951 versprach der Staat einen Zuschuß aus Haushaltmitteln zur Aufstellung von bis zu 750 Ackerbauberatern in „Schwerpunktgemeinden“. Die bisher mit der Milchleistungsprüfung beauftragten Stellen waren aufzulösen und ihre Einrichtungen in die W. einzubeziehen; an Stelle der bisher von den Milchviehhaltern zu leistenden Gebühren ist als Beitrag zur Finanzierung der Milchkontrolle und Viehwirtschaftsberatung von den Molkereien 1 Pfg. je kg abgelieferter Milch einzubehalten und an die VdgB (BHG) abzuführen. Gebühren für andere Leistungsprüfungen sind von den Tierhaltern direkt an die [S. 167]VdgB (BHG) zu entrichten. — Die „fachliche und gesellschaftliche Ausbildung“ erhält der Berater in einer der 12 staatlichen Schulen (in Schnellkursen).
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 166–167
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