Arbeitsschutz (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Die Gesetze und Verordnungen über A. werden häufig nicht eingehalten, weil die ständige Antreiberei im Zusammenhang mit der Wettbewerbsbewegung, Steigerung der Arbeitsproduktivität und Maßnahmen zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne keine Zeit dazu lassen. Infolge Materialmangels fehlt es vielfach an der gesetzlich vorgeschriebenen A.-Kleidung und an Schutzvorrichtungen an den Maschinen. Immer wieder kommt es aus diesen Gründen zu Arbeitsverweigerungen, gelegentlich auch zum Einsatz politischer Häftlinge an besonders gefährlichen Baustellen. Der A. für Frauen (Frauenarbeit) und Jugendliche hat besonders insofern eine wesentliche Verschlechterung erfahren, als nach § 45 des Gesetzes der ➝Arbeit die Untertagearbeit im Bergbau und die Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche vom 16. Lebensjahr an (früheres Schutzalter 18 Jahre) zugelassen sind. Übermüdung durch Arbeitszeitüberschreitungen, Sonderschichten u. a., sowie schlechte gesundheitliche Betreuung der Arbeiter führen ebenfalls zu einer Erhöhung der Unfallziffer. (Arbeitsrecht)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 15
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