Betriebskultur (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965
Pj. für die Bestrebungen, die Kulturpolitik zur Hebung der Arbeitsproduktivität und zur „Vergesellschaftung“ aller kulturellen Äußerungen möglichst auf die Betriebe zu konzentrieren. Aufgabe und Wesen der A. formulierte Ulbricht auf dem III. Parteitag der SED (Juli 1950): „Die Kulturaufgaben haben im Fünfjahrplan eine große Bedeutung, weil die gewaltigen schöpferischen Aufgaben, die im Plan festgelegt sind, nur erfüllt werden können, wenn eine fortschrittliche deutsche Kultur entwickelt und diese zur Sache des Volkes wird.“ Ulbricht stützte sich auf die Richtlinien der im März 1950 erlassenen Kulturverordnung. Vorbild ist die SU. Auf seinem 3. Kongreß (Sept. 1950) übertrug der FDGB die Sorge um die B. den Betriebsgewerkschaftsgruppen: „Die freien Gewerkschaften müssen zum Träger der gesamten Kulturarbeit in den Betrieben werden,“ Für die Kulturarbeit innerhalb der Gewerkschaftsgruppe ist der „Kulturorganisator“ verantwortlich. Finanziert wird die B. hauptsächlich durch den Direktorfonds. Die B. ist ausschließlich ein Agitations- und Propagandamittel der SED.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 26
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