
Blockpolitik (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des 2. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (gegründet am 14. 7. 1945, kurz: Antifa-Block) sind Koalitionen einzelner Blockpartner nicht erlaubt, Beschlüsse werden nur durch Zustimmung aller Fraktionen gefaßt. Mittels der B. machte die SED die von ihr in freier parlamentarischer Abstimmung nicht erreichbaren Mehrheitsbeschlüsse überflüssig. Die B. diente u. a. auch als Begründung für die Einheitsliste bei den Volkskammerwahlen im Okt. 1950. Seit durch Zulassung der kommun. beherrschten NDPD, DBD und der Massenorganisationen zu den Volksvertretungen die Herrschaft der SED eindeutig gesichert ist, hat die B. stark an Bedeutung verloren.
Historisch gesehen ist die B. noch eine Auswirkung des 1935 auf dem Brüsseler Exilparteitag der KPD gefaßten Beschlusses, unter Aufgabe des direkten Weges zum Sozialismus zunächst die Aktionseinheit der Arbeiterklasse zu schaffen. Mit der B. verwandt ist die damals in Frankreich und Spanien von den Kommunisten propagierte Volksfrontpolitik, die allerdings aus taktischen Gründen das Koalitionsprinzip übernahm. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, SED, Verfassung)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 28
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