Justizverwaltung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Oberste Justizverwaltungsbehörde: Justizministerium der „DDR“ mit Max ➝Fechner als Minister. Fechner ist kein Jurist. Staatssekretär: Dr. Toeplitz — Ost-CDU. Das JM. hat drei Hauptabteilungen: Gesetzgebung, Rechtsprechung und Strafvollzug. Ferner drei selbständige Abteilungen: Personal, Schulung, allgemeine Verwaltung. Seit 15. 10. 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Juli/August 1952 sind auch die bisher den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabteilungen Justiz aufgelöst worden. Die Justizverwaltung liegt seitdem straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums der Zone. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig, darunter ein großer Teil Absolventen der Volksrichter-Schulen. (Rechtswesen)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 67
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