DDR von A-Z, Band 1953

Versicherungsanstalten (1953)

 

 

Siehe auch:


 

Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung sind die staatlichen (volkseigenen) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 1 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit ver[S. 157]boten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung (Lebensversicherung). Die Hypotheken und Grundschulden der V. werden von der Deutschen ➝Investitionsbank treuhänderisch verwaltet. Die Hauptverwaltungen der V. befinden sich in Dresden, Halle/Saale, Potsdam, Gotha und Rostock. An ihrer Spitze steht jeweils ein Hauptdirektor. Als Untergliederungen bestehen Bezirksdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Bezirksdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die V. unterstehen seit dem 9. 8. 1950 dem Deutschen ➝Aufsichtsamt für das Versicherungswesen und haben damit ihre Selbständigkeit verloren. Die V. sind Instrumente der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). 1951 wurden bei einem Beitragsaufkommen von 393,8 Mill. DM Ost 100,1 Mill. DM Ost als Gewinn an den Staatshaushalt abgeführt und außerdem noch 44,4 Mill. DM Ost an Steuern gezahlt. — Durch Verordnung des Ministerrats der „DDR“ vom 6. 11. 1952 wurden die V. unter dem Namen „Deutsche V.“ vereinigt.


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 156–157


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.