VVG (1953)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975
Abk. für Vereinigung volkseigener Güter. Im Laufe des Jahres 1949 wurden die bei der Bodenreform verstaatlichten landwirtschaftlichen Betriebe, die sich bis dahin in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der VVG — Körperschaft des öffentlichen Rechts — zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin bediente sich zur unmittelbaren Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilter GWG (Gebietsvereinigungen volkseigener Güter). Die Betriebe sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den bäuerlichen Wirtschaften der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebs: Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung beauftragt. VVG sollen auch „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich entwickelt sich eine auch in der Presse der SED angeprangerte Mißwirtschaft und eine ständig weitersteigende Schuldenlast.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 163