DDR von A-Z, Band 1953

VVG (1953)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975


 

Abk. für Vereinigung volkseigener Güter. Im Laufe des Jahres 1949 wurden die bei der Bodenreform verstaatlichten landwirtschaftlichen Betriebe, die sich bis dahin in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der VVG — Körperschaft des öffentlichen Rechts — zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin bediente sich zur unmittelbaren Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilter GWG (Gebietsvereinigungen volkseigener Güter). Die Betriebe sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den bäuerlichen Wirtschaften der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebs: Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung beauftragt. VVG sollen auch „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich entwickelt sich eine auch in der Presse der SED angeprangerte Mißwirtschaft und eine ständig weitersteigende Schuldenlast.


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 163


VVEAB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVMAS

 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.