DDR von A-Z, Band 1953

Steuerwesen (1953)

 

 

Siehe auch:


 

Der Abgabenplan der SBZ ist ein Teil des Volkswirtschaftsplanes und muß wie dieser pünktlich erfüllt werden. Wesentliches Merkmal des Steuersystems ist eine hohe Belastung des Verbrauchs durch Verbrauchsteuern, Haushaltsaufschläge und Akzisen. Die Besitz- und Verkehrssteuern treten dagegen in den Hintergrund (Aufkommen 1951 286 DM Ost je Kopf und 36,7 v. H. aller Steuern). Daher wirkt sich z. B. eine Senkung der Lohnbesteuerung, wie sie 1949 erfolgte und im Fünfjahrplan erneut angekündigt wird, nicht wesentlich auf den Haushalt aus. Die „Einheitsbesteuerung“ dient angeblich der Vereinfachung, tatsächlich aber dem Kampf gegen Privatbesitz. Sie wurde ab 1. 1. 1950 zunächst für Handwerksbetriebe eingeführt und löste Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer ab. Die Festsetzung erfolgt nicht mehr nach Vermögens- und Ertragsverhältnissen, sondern nach „objektiven Merkmalen“ (Handwerkssteuer). 1953 ist die Einführung einer landwirtschaftlichen Einheitssteuer zu erwarten. — Steuerberechtigt sind, seit am 1. 1. 1950 den Ländern die Steuerhoheit entzogen wurde, nur noch die „DDR“, die seit 1. 1. 1951 auch die Gewerbesteuer erhebt, und die Gemeinden. Eine „Gleichmäßigkeit der Besteuerung“ besteht nicht mehr; die Steuerpolitik wird als Waffe gegen die noch verbliebene private Wirtschaft benutzt, öffentlich-rechtliche Unternehmen werden im Gegensatz zu den Privatbetrieben nicht nach dem Einkommensteuertarif, sondern nach den bedeutend niedrigeren Sätzen der Körperschaftsteuer veranlagt. Der Einkommensteuertarif belastet Pflichtige mit mehr als 6.000 DM Ost Jahreseinkommen höher als solche, die Lohnsteuer zu entrichten haben, begünstigt aber bestimmte Berufsgruppen von „gesellschaftlicher Bedeutung“ wie Ärzte, Erfinder, Ingenieure (nicht dagegen z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer; Intelligenz, Einzelvertrag). Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften sind für zwei Jahre von Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbe-, Grund- und Vermögensteuer befreit; für Bauern, die ihnen angehören, werden die Steuern 1952 um 25 v. H. gesenkt. Bei privaten Schuldnern werden Steuerschulden rücksichtslos eingetrieben und Stundungen praktisch nicht mehr gewährt, um weitere Enteignungen zu rechtfertigen. Das Kontrollsystem wurde erweitert; die behördlichen Prüfer sind durch Prämien (einen prozentualen Anteil an dem eingetriebenen Betrag) an den Ermittlungen beteiligt. (Wirtschaftssystem)


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 137


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.