DDR von A-Z, Band 1954

Arbeit, Abteilungen für (1954)

 

 

Siehe auch:


 

Bei den Räten der Stadt- und Landkreise durch Verordnung vom 12. 7. 1951 über die „Aufgaben der Arbeitsverwaltungen und über die Lenkung der Arbeitskräfte“ errichtete Nachfolgebehörden der Arbeitsämter. Damit sind die Arbeitsämter als politisch unabhängige Sonderbehörden verschwunden und an ihre Stelle Organe getreten, die den Stadt- bzw. Kreisparlamenten unterstehen und durch diese politisch kontrolliert und gelenkt werden. Nach Fortfall des Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 16. 7. 1922 (AVAVG), nach welchem die Arbeitsämter bis zuletzt ihre Tätigkeit ausübten, ist durch die Neuregelung auch die Arbeitsverpflichtung und Zwangseinweisung möglich.


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 13


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.