Arbeit, Abteilungen für (1954)
Siehe auch:
- Arbeit, Abteilungen für: 1953
Bei den Räten der Stadt- und Landkreise durch Verordnung vom 12. 7. 1951 über die „Aufgaben der Arbeitsverwaltungen und über die Lenkung der Arbeitskräfte“ errichtete Nachfolgebehörden der Arbeitsämter. Damit sind die Arbeitsämter als politisch unabhängige Sonderbehörden verschwunden und an ihre Stelle Organe getreten, die den Stadt- bzw. Kreisparlamenten unterstehen und durch diese politisch kontrolliert und gelenkt werden. Nach Fortfall des Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 16. 7. 1922 (AVAVG), nach welchem die Arbeitsämter bis zuletzt ihre Tätigkeit ausübten, ist durch die Neuregelung auch die Arbeitsverpflichtung und Zwangseinweisung möglich.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 13
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