Arbeiterkind (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958
Nicht ausreichend geklärter Begriff, der jedoch bei ragen der Berufs- und Schulbildung bedeutungsvoll ist, da bei der Vorbildung für gehobene Berufe A. bevorzugt und Kinder aus „sozial unerwünschten Schichten“ benachteiligt oder ausgeschlossen werden (Schulen, Hochschulen, Erziehungswesen). Um die gesellschaftliche Umwälzung seit 1945 zu berücksichtigen, wird als A. nicht ohne weiteres angesehen, wessen Vater oder Mutter heute Arbeiter ist, sondern maßgeblich ist der Zustand vom 1. 1. 1942. Das heißt, daß Kindern von Vätern, die nach 1945 Arbeiter werden mußten, die ehemalige Klassenzugehörigkeit ihrer Eltern als erbliches Verschulden angerechnet wird. Andererseits bleibt das Kind eines heutigen Staatsfunktionärs und ehemaligen Arbeiters auf jeden Fall als A. sozial bevorzugt. In Zweifelsfällen „sind die gesamten sonstigen Lebens- und Familienverhältnisse zu berücksichtigen, die Herkunft des Vaters selbst und vor allem seine ideologische Einstellung, inwieweit er durch Organisationszugehörigkeit und aktives Verhalten sich zur Arbeiterklasse bekannt hat.“ (H. Krahn: „Der Begriff ‚A.‘ richtig angewendet“ in „die neue Schule“, H. 6/51, S. 11/12.) — Die Fragwürdigkeit des Begriffs A. gilt sinngemäß für Bauernkind.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 13
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