
Autotransportgemeinschaften (ATG) (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958
Auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 167 vom 11. 12. 1945 durch die Länderregierungen der SBZ als Körperschaften öffentlichen Rechts errichtete staatliche Lenkungsorgane für den privaten Kraftverkehr.
Aufgaben: Zusammenfassung des gewerblichen und werkseigenen Güterkraftverkehrs, Entwicklung des Güternah- und -fernverkehrs, Einrichtung von Gütersammelstellen. Die Bedeutung der ATG geht daraus hervor, daß 1952 noch etwa 90 v. H. der in Betrieb befindlichen rd. 70.000 Nutzkraftwagen und etwa 87 v. H. der Laderaumkapazitäten der SBZ Privateigentum waren.
Die Verstaatlichung des gesamten Kraftfahrwesens ist seit Ende 1952 voll im Gange. „Verwaltungen Volkseigener Kraftfahrbetriebe“ (VVK) wurden in zahlreichen größeren Orten eingerichtet. Im Volkswirtschaftsplan 1953 ist vorgesehen, den privaten Güterfernverkehr auf den Nahverkehr zu beschränken. Die „volkseigenen“ Kraftfahrbetriebe bauen den von ihnen betriebenen großräumigen Linienverkehr weiter aus.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 24