
Demokratische Gesetzlichkeit (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963
(Pj.) Im Gegensatz zum Begriff des Rechtes im Westen, dem auch die Staatsmacht unterworfen ist, ist DG. ein Werkzeug des Staates. „Die DG. schließt zwei Forderungen ein, die eng miteinander verbunden sind. Einmal die Forderung, alle Übertreter der demokratischen Rechtsordnung strengstens zu bestrafen, d. h. die Gesellschaft gegen Saboteure, Schädlinge, Schieber und Desorganisatoren der demokratischen Wirtschaft entschlossen und energisch zu schützen, und zum anderen die Forderung, jede Art von Willkür und jede ungesetzliche Verletzung der Rechte und Garantien der Bürger auszuschalten“ (Fechner in „Neue Justiz“ 1949, S. 201). Melsheimer bezeichnet die „DDR“ als „das Sinnbild friedlicher Aufwärtsentwicklung und einen Hort demokratischer Gesetzlichkeit“ („Neue Justiz“ 1952, S. 207). Mit diesem Schlagwort will man über die wahren Zustände in der SBZ hinwegtäuschen. Die Gerichtsverfahren und Methoden des SSD beweisen, daß gerade wichtigste Grundsätze eines Rechtsstaates in der SBZ nicht vorhanden sind. In Wirklichkeit muß unter DG. nur das verstanden werden, was der Festigung und Aufrechterhaltung der SED-Herrschaft dient. In diesem Sinn hat die Justiz ihre Aufgabe zu sehen und zu erfüllen.
Literaturangaben
- Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 38