
Industrie- und Handelskammern (1954)
Siehe auch:
- Industrie- und Handelskammern: 1953
Seit 1946/47 nicht mehr die Interessenvertretungen der privaten Wirtschaft, sondern staatliche Organe zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die Leitungen der Kammern sind mit SED-Funktionären besetzt. Als positive Aufgaben sind noch verblieben: Mitwirkung bei der Organisierung der Lehrlingsausbildung, Durchführung von Fachlehrgängen, Ausarbeitung von Vorschlägen für die Preistarife. Für Produktions- und Absatzfragen sind die Staatlichen ➝Vertragskontore zuständig. Die Mitgliedschaft ist für alle Industrie- und Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten und für alle Handelsbetriebe Pflicht. Sie müssen den Kammern monatlich spezifizierte Umsatzberichte einreichen („Industrieberichterstattung“). Dadurch wird den SED-Funktionären die genaue Kontrolle über die Privatwirtschaft ermöglicht (Wirtschaftssystem). Ende 1952 wurde die Auflösung der I. u. H. für den 30. 6. 1953 angeordnet. Als eine der Folgen des Neuen Kurses wurden sie jedoch Ende August 1953, formal mit den früheren Aufgaben und Rechten, wieder eingerichtet.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 73
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