
Kontrollkommission (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Geheimpolizei auf wirtschaftlichem Gebiet, deren Aufgabe laut den Richtlinien der DWK vom 8. 9. 1948 u. a. in der „Sicherung der Durchführung der Wirtschaftspläne, Beseitigung des Bürokratismus in Wirtschaft und Verwaltung und Aufdeckung wirtschaftsschädigender ungesetzlicher Handlungen, insbesondere wirtschaftlicher Sabotage, Spekulation, Schiebertum und unzulässiger Kompensationsgeschäfte“ besteht. Gliederung:
Zentrale K. (ZKK), Bezirks-K., Kreiskontrollbeauftragte. Leiter der ZKK: Lange, in dieser Eigenschaft Mitglied der Regierung der „DDR“.
„Alle Organe der Justiz sind verpflichtet, jedem Ersuchen der K. mit besonderer Beschleunigung nachzukommen … Die K. haben das Recht, falls begründeter Verdacht strafbarer Handlungen vorliegt, die Polizei bzw. die Justiz verpflichtend zu beauftragen, Personen festzunehmen und Sachen sicherstellen zu lassen“ (Rundverfügung des Chefs der deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland vom 22. 9. 1948). Haftentlassungen von Beschuldigten, die auf Weisung der K. in Haft genommen worden sind, sind ohne vorherige Anhörung der K. unzulässig (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz in der Landesregierung Brandenburg). Die K. sind nicht zu verwechseln mit der SKK.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 85
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