Krieg (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Nach stalinistischer Auffassung anerkanntes Mittel der Politik, sofern dadurch den kommun. Absichten genützt, als Verbrechen verurteilt, sofern ihnen dadurch geschadet wird. Zum Unterschied von der pazifistischen Forderung „Nie wieder Krieg“ und entgegen der im Völkerrecht heute allgemein vorherrschenden Auffassung, wonach der Angriffskrieg verboten ist, besagt die kommun. Lehre vom K.: „Es gibt zwei Arten von K.: a) einen gerechten K., der kein Eroberungs-K., sondern ein Befreiungs-K. ist, der das Ziel hat, entweder das Volk gegen einen äußeren Überfall oder gegen Unterjochungen zu verteidigen, oder das Ziel der Befreiung des Volkes von der Sklaverei des Kapitalismus, oder endlich das Ziel der Befreiung der Kolonien und abhängigen Länder vom Joche der Imperialisten, und a) einen ungerechten, einen Eroberungs-K., der das Ziel hat, fremde Länder zu erobern, fremde Völker zu versklaven“ („Geschichte der KPdSU [B]“, S. 210). Ob ein K. gerecht oder ungerecht ist, wird nicht durch objektives Urteil (Objektivismus), sondern durch Auslegung der Grundsätze der Materialistischen Geschichtsauffassung entschieden: „Man muß untersuchen, aus welchen historischen Verhältnissen der Krieg hervorging, welche Klassen ihn führen, um welcher Ziele willen“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 30, S. 333, russ.). Die Lehre von den zwei K., insbesondere die geschichtsphilosophisch begründete, in der Praxis aber willkürliche Entscheidung darüber, welcher K. als gerecht und welcher als ungerecht anzusehen ist, ermöglichen die Rechtfertigung des Bürger- und selbst des Angriffs-K. (Frieden)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 87
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