DDR von A-Z, Band 1954

Sabotage (1954)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Durch Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 sind sogenannte Diversions- und Sabotage-Akte unter Strafe gestellt worden. Dieser Befehl hat in jedem Land der SBZ eine eigene Übersetzung erfahren, wodurch fünf sprachlich verschiedene Fassungen dieses Strafgesetzes bestehen. Die Anwendung in der Praxis ist aber überall gleich. Im entscheidenden Teil lautet der Befehl:

 

„Zwecks Unterbindung der gegen den von den deutschen Selbstverwaltungsorganen durchgeführten wirtschaftlichen Aufbau gerichteten verbrecherischen Tätigkeit einzelner Personen befehle ich:

 

1. Personen, die der Ausübung von Diversionsakten, welche den Zweck haben, die Durchführung wirtschaftlicher Maßnahmen der deutschen Selbstverwaltungsorgane oder deutschen Verwaltungen zu unterbinden, überführt sind, sind mit Gefängnis bis zu 15 Jahren, in besonders schweren Fällen mit dem Tode zu bestrafen.

 

2 Denselben Strafen unterliegen auch Personen, welche der S. mit dem Zwecke der Einstellung der Arbeit von Betrieben, ihrer Beschädigung oder Vernichtung schuldig sind.“

 

Die unklare Fassung der Ziffer 1 dieses Befehls macht es den linientreuen und parteigebundenen Volksrichtern leicht, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es werden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwiegen die auf Zuchthaus lautenden Urteile. Bloßer Ungehorsam gegen eine Verwaltungsanordnung kann als „Diversion“ oder „S.“ schwer bestraft werden.

 

Literaturangaben

  • Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S.

 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 141


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.