Sparkassen (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
[S. 151]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte, befinden sich in den alten Geschäftsräumen und benutzen sogar die alten Briefbogen. Sie lehnen aber ab, über alte Guthaben und über Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Diese Werte sind als verloren zu betrachten. Die Forderungen der Sp. (Schulden der Kunden) dagegen sind 1:1 umgewertet und werden mit Zinsen von der Deutschen ➝Notenbank eingetrieben. (Bankwesen, Bausparkassen, Währungspolitik, Währungsreform)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 151
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