
Vertragskontore, Staatliche (1954)
Siehe auch das Jahr 1953
Abt. bei den Bezirksräten. Ihre Aufgabe ist die Registrierung und Bestätigung von Lieferverträgen zwischen der privaten Industrie und den Handwerksgenossenschaften einerseits und den staatlichen und kommunalen Betrieben und Handelszentralen andererseits. Die StV. prüfen die Dringlichkeit und Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Fertigung und geben bei Zustimmung Materialkontingente aus, die den Räten der Bezirke von dem Staatlichen Komitee für ➝Materialversorgung zweckgebunden zugewiesen werden. Die Dringlichkeit richtet sich z. Z. nach folgender Eingruppierung: 1. Reparationen, 2. Export, 3. Planschwerpunkte, hierbei bevorzugt Investitionsvorhaben, 4. Sonstige. Die StV. koordinieren die Fertigung in den privaten Industrie- und Handwerksbetrieben mit den Kontrollziffern der Wirtschaftspläne; sie sollen dem Staat Sicherheit dafür bieten, [S. 182]daß nichts produziert wird, was den Plänen nicht entspricht. Sie sorgen für die Ausschaltung jeder Unternehmerinitiative.
Streitigkeiten aus den Verträgen werden beim Staatlichen ➝Vertragsgericht entschieden.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 181–182
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