Arbeitsmoral (1954)
Siehe auch:
Mit Hilfe der A. soll die Arbeit nicht nur ausgeführt, sondern möglichst gut ausgeführt, der Plan nicht nur erfüllt, sondern möglichst übererfüllt werden. Während die Arbeitsdisziplin die Einhaltung bestimmter Vorschriften und Anordnungen verlangt und für ihre Nichtbefolgung Strafen verhängt werden können, kommt die A. in der Bereitschaft zum Ausdruck, durch die Arbeit das „Volkseigentum“ zu vermehren. A. ist ein politisch-ethischer Begriff, den das stalinistische System zu einer verstärkten Ausbeutung der Werktätigen mißbraucht. „Vom Standpunkt der gerechten Entlohnung durch den Leistungslohn wird jeder Arbeiter bestrebt sein, ständig seine Arbeitsmethoden zu verbessern, seinen Arbeitstag besser auszunutzen und keinen Stillstand in der Arbeit zu dulden. Mit anderen Worten: damit wird die Arbeitsmoral auf eine hohe Stufe gehoben“ (Otto Lehmann: „Lohnpolitik und Kollektivverträge“, Tribüne-Verlag, Berlin, S. 16).
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 16
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