Berufsausbildung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Die B. soll vor allem eine Erhöhung der Arbeitsproduktivität erreichen. Sie wird durch die SED kontrolliert. Ein „Staatssekretariat für Berufsausbildung“ gibt Aufgaben und Richtlinien Wichtigste Forderung: Dem neuen System der B. muß die Wissenschaftlichkeit und Erfahrung der sowjetrussischen Ausbildung zugrunde liegen. Das Gesetz der ➝Arbeit tritt für eine verkürzte Lehrzeit ein (5 30) und verpflichtet die Facharbeiter, den Frauen und Jugendlichen ihre Fachkenntnisse zu vermitteln (§ 32) Die Lehrlingsausbildung ist in den Produktionsplan des Betriebes „eingeplant“, und an die Stelle der bisherigen zwei- bzw dreijährigen Lehrzeit tritt ein „Fünf-Stufen-System“, d. h. der Lehrling durchläuft fünf Leistungsstufen, deren Produktion in den Betriebsplan eingerechnet ist und durch die zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und Einsparung von Arbeitskräften beigetragen werden soll. Im übrigen hat die B. sich nach den Erfordernissen der Arbeitskräftelenkung zu richten, und die Jugendlichen, auch weibliche, werden zur Erlernung bestimmter Berufe überredet oder verpflichtet. Der Fünfjahrplan sieht vor, 964.200 Jugendliche auszubilden und 53.500 Ingenieure und Techniker zu „erstellen“ Zur B. stehen Berufs- und Fachschulen, Aktivistenschulen sowie die Arbeiter- und Bauern-Fakultäten zur Verfügung, außerdem das „Fernstudium für Werktätige“. Auch in der B. spielt die politische Beeinflussung eine wesentliche Rolle.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 28