Fachschulen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
F. sind nach der offiziellen Definition solche Schulen, die aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, außerhalb der Berufsschulpflicht liegen, der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen und zur Hochschulreife der betreffenden Fachrichtungen führen. Zu den F. gehören Ingenieur-, Betriebsfach-, Techniker-, Meister-Schulen, Fachschulen für Bauwesen, Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Ingenieurschulen für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik, Fachschulen für Krankenpflegepersonal, medizinisch-technische Assistentinnen, Krankengymnastik und Massage, Diätassistentinnen soziale Berufe, Dentisten, Säuglingspflegerinnen, Hebammen, Wirtschaftsleiter, Heimerzieher, Kindergärtnerinnen, angewandte Kunst, Fremdsprachen, Büchereiwesen, Musik, Schauspielkunst und für künstlerischen Tanz. Das Studium dauert 1–3 Jahre. Die durch den Marxismus-Leninismus bestimmte Allgemeinbildung wird verbunden mit „Ausbildung von Spezialisten eines hohen Typus“, d. h. Spezialisten, die ihre Arbeit in entschiedener Parteinahme für die „DDR“ und die SU durchführen. (Schulen, Erziehungswesen)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 52
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