DDR von A-Z, Band 1954

Gerichtskritik (1954)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Nach § 4 der sowjetzonalen Strafprozeßordnung hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik an Mängeln zu üben, die es in der Durchführung eines Strafverfahrens durch ein unteres Gericht feststellt. Diese G. ist auch dann vorzunehmen, wenn „Gesetzesverletzungen durch einen Staatsanwalt, ein Untersuchungsorgan, andere Staatsorgane oder gesellschaftliche Organisationen“ festgestellt werden.


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 60


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.