Jehovas Zeugen (1954)
Siehe auch:
Diese Sekte wurde am 31. August 1950 durch den Innenminister Dr. Steinhoff verboten, für ihre weitere Tätigkeit wurden Strafen angedroht. Zur Begründung führte Steinhoff an, daß die Sekte „illegales Schriftmaterial“ verbreite, „systematische Hetze gegen die bestehende demokratische Ordnung und deren Gesetze unter dem Deckmantel einer religiösen Ver[S. 77]anstaltung“ treibe und „dem Spionagedienst einer imperialistischen Macht dienstbar“ sei. Einen Tag vor Erlaß des Verbotes waren bereits die ersten Verhaftungen von Angehörigen der Sekte erfolgt. Diese wurden am 4. 10. 1950 durch das Oberste Gericht verurteilt. Es wurden 2 lebenslängliche Zuchthausstrafen, zweimal 15 Jahre Zuchthaus, 12 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Zuchthaus und 8 Jahre Zuchthaus verhängt. An dieses Urteil schloß sich eine Fülle von Verhaftungen und Verurteilungen von Angehörigen der Sekte an. Im Durchschnitt lauteten die Urteile auf 5 Jahre Zuchthaus wegen Boykotthetze und Spionage.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 76–77
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