Justizverwaltung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Oberste Justizverwaltungsbehörde: Justizministerium der „DDR“ mit Dr. Hilde ➝Benjamin als Minister (als Nachfolgerin von Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz — Ost-CDU. Das JM. hat drei Hauptabteilungen: Gesetzgebung, Rechtsprechung und Strafvollzug. Ferner drei selbständige Abteilungen: Personal, Schulung, allgemeine Verwaltung. Seit 15. 10. 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Juli/August 1952 sind auch die bisher den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabteilungen Justiz aufgelöst worden; in den Bezirken wurden Bezirks-J. geschaffen, die aber keine selbständigen Anordnungen und Entscheidungen treffen dürfen. Die Justizverwaltung liegt seitdem straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums der Zone. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig, darunter ein großer Teil Absolventen der Volksrichter-Schulen. (Rechtswesen)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 79
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