Justizwettbewerb (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963
J. dienen dem Ziel, die Sicherung des Wirtschaftsplanes in den Mittelpunkt der Arbeit der Justiz zu stellen. Die Justiz wird diese Aufgabe nur erfüllen können, wenn sie es versteht, neue Arbeitsmethoden zu entwickeln und die Angestellten der Justiz fachlich und gesellschaftlich zu qualifizieren“ (Reinartz und Kunath in „Neue Justiz“ 1951, S. 114). „Das Ziel der Wettbewerbsbewegung in der Verwaltung ist die Schaffung einer volksnahen demokratischen Verwaltung“ (a. a. O.). Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungsbehörden traten mit dieser Zielrichtung in Wettbewerbe ein, deren Gegenstand war: 1. öffentliche Justizausspracheabende, 2. öffentliche Berichterstattungen und Rechenschaftsberichte, 3. Vorträge in Betrieben oder öffentlichen Veranstaltungen, 4. Dorf- und Flurbegehungen mit Bauernversammlungen, 5. Zeitungsartikel über Justizfragen, Reportage in Presse und Rundfunk, Unterricht in Schulen, sonstige aufklärende oder der Vorbeugung strafbarer Handlungen dienende Tätigkeit jeder Art. (Vgl. „Neue Justiz“ 1950, S. 140.) Obwohl im ersten Halbjahr 1950 eine sehr wettbewerbsfreudige Stimmung in der Justiz herrschte, scheinen trotz aller Lobreden am Schluß der J. die Erfolge doch nicht befriedigend gewesen zu sein, denn seitdem haben Wettbewerbe nicht mehr stattgefunden, und es ist um die Wettbewerbsidee sehr still geworden.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 79