MGB (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Abk. für Ministerstwo gossudarstwennoi besopassnosti, das sowjetische Ministerium für Staatssicherheit Entstehungsgeschichte: In den Revolutionstagen wurde die Tscheka zur „Bekämpfung der Gegenrevolution und Sabotage“ (Gesetz vom 5. 9. und 2. 11. 1918) gegründet. Am 6. 2. 1922 wurde die Tscheka in OGPU — Vereinte politische Verwaltung — umbenannt. Diese ging in dem Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten, dem NKWD (Narodny kommissariat wnutrennich diel) auf (10. 7. 1934) Am 3. 2. 1941 erfolgte die Abtrennung der eigentlichen Geheimpolizei und die Bildung des NKGB (Volkskommissariat für Staatssicherheit). Schließlich fand 1944 die Umbenennung dieser Volkskommissariate in Ministerien statt: MWD = Ministerium für Innere Angelegenheiten, MGB = Ministerium für Staatssicherheit. Die Bezeichnungen GPU oder NKWD sind also seit Jahren überholt. Das MWD wird oft mit dem MGB verwechselt. Dem MWD untersteht in der SBZ nur die Militärpolizei. Es hat interne Aufgaben innerhalb der sowjetischen Armee zu erfüllen. Das MGB, an dessen Spitze heute Armee-General Abakumow steht, hat dagegen in der SBZ fast unbegrenzte Macht. Nach Stalin ist die Geheimpolizei eine „Drohung an die Bourgeoisie, eine immer wachsame Wache der Revolution, das entblößte Schwert des Proletariats“. In der SBZ hat das MGB drei Aufgaben: Die Voruntersuchung in politischen Prozessen, die die sowjetischen Militärtribunale an sich ziehen, die Beobachtung der zivilen Sowjetbürger in der SBZ und die Beobachtung der politischen Parteien und der Strömungen in der Bevölkerung. Dazu dient ein in alle Lebensbereiche hineinreichendes Netz von Agenten und Spitzeln. Die sowjetischen Mitarbeiter des MGB sind ausgewählte intelligente Bolschewisten und sowjetische Nationalisten. Die Brutalität ihrer Vernehmungsmethoden übertrifft noch die des Staatssicherheitsdienstes (SSD), mit dem eine enge Zusammenarbeit besteht; praktisch liegt ein Unterstellungsverhältnis vor. Das MGB übt teilweise scharfe Kritik an der SKK. Es kontrolliert die sowjetische und die sowjetdeutsche Justiz.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 109