Regierung (1954)
Siehe auch:
Die R. der „DDR“ setzt sich z. Z. (Anfang 1954) zusammen aus dem Ministerpräsidenten, 6 Stellvertretern des Ministerpräsidenten, 18 Ministern, 7 Staatssekretären mit eigenem Geschäftsbereich, die dem Ministerrat direkt verantwortlich sind, 38 Staatssekretären in den Ministerien, 2 Kommissionsvorsitzenden mit Ministerrang und 7 Amts-, Kommissions- oder Komiteevorsitzenden im Range eines Staatssekretärs. Die Spitze der R. ist das Präsidium beim Ministerrat. Dem Präsidium sind die Vorsitzenden bzw. Leiter der Staatlichen Plankommission, des Amtes für Reparationen, der Staatlichen Geologischen Kommission usw. sowie der „Generalstaatsanwalt der DDR“ (über seine Sonderstellung Rechtswesen) un[S. 134]mittelbar verantwortlich. Der umfangreiche und komplizierte R.-Apparat erklärt sich aus dem allumfassenden zentralistischen Planungssystem, das keine entscheidungsfähigen Zwischeninstanzen zuläßt. Innerhalb der R. sind Entscheidungen von größerer Bedeutung dem Präsidium beim Ministerrat in Übereinstimmung mit den sowjetischen Kontrollstellen (SKK) Vorbehalten, während die eigentlichen Fachministerien lediglich ausführende Organe sind. Eine parlamentarische Kontrolle der R. besteht praktisch nicht (Verfassung). Die R., in der Partei- und Staatsgewalt institutionell kombiniert sind, führt ausschließlich die Weisungen des Politbüros der SED aus. (Verfassung und Verwaltung, Verwaltungsreform)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 133–134
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