
Volkskammer (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Sowjetzonenparlament, nach Art. 50 der Verfassung höchstes Organ der „DDR“. Neben den Parteien können für die V. auch solche Vereinigungen Wahlvorschläge einreichen, „die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“, also die Massenorganisationen (Art. 30, 2).
[S. 185]Die V. besteht aus 400 Abgeordneten und 65 „Beobachtern“ aus dem Sowjetsektor Berlins. Das Wahlalter beträgt für aktive Wahl 18, für passive 21 Jahre. Die V. kann vor Ablauf der Wahlperiode nur auf eigenen Beschluß oder durch Volksentscheid aufgelöst werden.
Da die 2. Kammer, die Länderkammer, gegenüber der V. nur unbedeutende Kompetenzen besitzt (bedingtes Einspruchsrecht gegen Gesetze), besteht in der SBZ praktisch das Einkammersystem. Der Ministerpräsident wird immer von der stärksten Partei (also der SED) gestellt, Unstimmigkeiten zwischen Regierung und Parlament sind somit ausgeschlossen. Die V. hat bisher sämtliche Gesetze einstimmig angenommen und alle Maßnahmen der Regierung bedingungslos gebilligt. Echte parlamentarische Funktionen übt sie daher nicht aus. Präsident: Dieckmann (LDPD). (Blockpolitik)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 184–185
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