DDR A-Z 1954
1954: S
S-5-Betriebe Sabotage Sachversicherung SAG SAG-Betriebe SBZ Schauprozesse Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schnellarbeitsmethode Scholz, Paul Schön, Otto Schulen Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schutz der Kinder, Deutsche Gemeinschaft zum (DG) Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerpunktbetriebe SED Seepolizei Sekretariat des ZK der SED Selbmann, Fritz Selbstabschaltung Selbstverpflichtung Semjonow, Wladimir Semjonowitsch Sequesterbefehl Sichtwerbung SKK SMAD SMT Sojuspuschtschina Sorben Sovexportfilm Sowchos Sowjetische Aktiengesellschaften Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Sparkassen SPD Sperrzone Sport Sport und Technik, Gesellschaft für SSD Staatshaushalt Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Stachanow, Alexeij Stahlmann, Richard Stalin-Aufgebot Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Stanislawski-Methode Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für Steidle, Luitpold Sterbegeld Steuerwesen Stoph, Willi Strafrecht Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Strampfer, Herbert Streik Stroux, JohannesS-5-Betriebe Sabotage Sachversicherung SAG SAG-Betriebe SBZ Schauprozesse Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schnellarbeitsmethode Scholz, Paul Schön, Otto Schulen Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schutz der Kinder, Deutsche Gemeinschaft zum (DG) Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerpunktbetriebe SED Seepolizei Sekretariat des ZK der SED Selbmann, Fritz …
DDR A-Z 1954
Flüchtlinge (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 500.000 bis 600.000). über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden sind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nichtlandwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den F. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der SBZ hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik wurde an Flüchtlinge erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (sog. A-Fälle) und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen Flüchtlingen. die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den Begriff Sowjetzonen-F.; danach gilt als Sowjetzonen-F. „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1948 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asyl recht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen amtlich mit 1,8 Mill. angenommen, davon etwa 300.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt meldeten sich bei den Flüchtlingsdienststellen in Berlin, Gießen und Uelzen: Das erhebliche Ansteigen der Flüchtlingszahlen seit dem 2. Halbjahr 1952, insbesondere aber die Verdoppelung des Flüchtlings[S. 56]stromes im 1. Halbjahr 1953 gegenüber dem vorangegangenen Halbjahr sind Ausdruck der zunehmenden Terrorisierung der Bevölkerung durch das SED-System. Durch das Bundesvertriebenengesetz sind die anerkannten S. hinsichtlich der allgemeinen Hilfsmaßnahmen den Flüchtlingen aus den deutschen Ostgebieten gleichgestellt worden. Der Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. im Bundesgebiet gilt nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als Sowjetzonen-F. Darüber entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder, die seit Mitte 1953 rückwirkend für alle Zuwanderer aus der SBZ Erhebungen eingeleitet haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1953. Bd. I, 1: 654 S., Bd. I, 2: 896 S. (Weitere Bände folgen.) Tatsachen zum deutschen Vertriebenenproblem (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1952. 15 Karten- und Zahlentafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 55–56 Fischer, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…
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Industrieproduktion (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1936 betrug der Anteil des Sowjetzonengebietes an der I. Deutschlands im Durchschnitt 26 v. H. Bei der Grundstoff- und Halbmaterialerzeugung lag der Anteil wesentlich niedriger, z. B. bei: Dieses und zahlreiches anderes Material mußte also zugeführt werden. Im innerdeutschen Handel waren die Gebiete der jetzigen SBZ und der Bundesrepublik Ergänzungsgrößen. In der SBZ lag 1936 z. B. die Erzeugung folgender Warengruppen über dem gesamtdeutschen Durchschnitt: Die arbeitsteilige Industriestruktur der verschiedenen Teile Deutschlands führte z. B. im Jahre 1938 zwischen der jetzigen Bundesrepublik und der jetzigen SBZ zu einem Warenaustausch in Höhe von 8,3 Milliarden RM (Interzonenhandel). Der industrielle Produktionswert des Gebietes der SBZ wurde vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung für 1936 auf 15,9 Milliarden RM geschätzt. Durch Kriegseinwirkungen und Demontagen war die I. 1946 nach der gleichen Quelle auf 42 v. H., d. h. 6,67 Milliarden RM, abgesunken. 1950 erreichte die SBZ wieder ein Produktionsniveau von etwa 84 v. H., während in der Bundesrepublik im gleichen Jahre der Stand von 1936 bereits überschritten wurde. Unter Berücksichtigung der ungleich schwerer wiegenden Kriegsfolgen in der SBZ (Zerstörungen, umfangreiche Demontagen, hohe Reparationsentnahmen der SU aus der laufenden Produktion) und im Hinblick auf die fehlenden Rohstoffgrundlagen aus eigener Erzeugung ist die erzielte Steigerung beachtlich. Die Wirtschaftsplanung der SBZ zielt darauf ab, die Grundstoffproduktion erheblich zu steigern (Fünfjahrplan), um die Bezugsabhängigkeit weitgehend zu mildern. Autarkie der SBZ wird offensichtlich nicht angestrebt, dagegen wohl ihre wirtschaftliche Einbeziehung in den Ostblock (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe). Die Steigerung der I. kam nicht der Bevölkerung zugute (Lebensstandard). In den letzten Jahren wurde regelmäßig rund ein Drittel der I. gegenwertlos als Reparationen entnommen. Noch jetzt sind wichtigste Gebrauchsgüter und fast alle Kulturwaren Mangelerzeugnisse und nur für eine begrenzte, gutverdienende Bevölkerungsschicht erschwinglich (HO). Nach den Betriebsenteignungen in den Jahren 1945/46 wird die I. in verschiedenen Eigentumssphären erzeugt. Für Mitte 1952 liegen folgende Zahlen vor: [S. 73] (Private Industrie, SAG-Betriebe, Wirtschaftssystem) Literaturangaben *: Die Entwicklung der Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1951. (Mat.) 1951. 24 S. m. 13 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 12 S. u. 10 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des dritten Quartals 1952. (Mat.) 1953. 27 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 72–73 Industrieläden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie- und HandelskammernSiehe auch die Jahre 1953 1956 1936 betrug der Anteil des Sowjetzonengebietes an der I. Deutschlands im Durchschnitt 26 v. H. Bei der Grundstoff- und Halbmaterialerzeugung lag der Anteil wesentlich niedriger, z. B. bei: Dieses und zahlreiches anderes Material mußte also zugeführt werden. Im innerdeutschen Handel waren die Gebiete der jetzigen SBZ und der Bundesrepublik Ergänzungsgrößen. In der SBZ lag 1936 z. B. die Erzeugung folgender Warengruppen über dem gesamtdeutschen…
DDR A-Z 1954
Volkspolizei (1954)
Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 186]Sammelbegriff für Polizei, Grenz- und Transportpolizei und für die bewaffneten Streitkräfte Heer, Marine, Luftwaffe der SBZ, volkstümlich VP oder Vopo genannt. Die Bezeichnung V. für alle bewaffneten Organe wurde bisher aufrechterhalten, um den militärischen Charakter der kasernierten Verbände zu tarnen. Es sind zu unterscheiden: 1. Hauptverwaltung Deutsche V. (HVDVP): Spitzenbehörde der Ordnungspolizei, umfassend Schutz-, Kriminal-, Verwaltungs- und Verkehrspolizei. Sitz: Berlin W 8, Glinkastraße. Chef der DVP: Generalinspekteur Karl ➝Maron. Die HVDVP gliedert sich seit der Verwaltungsreform im August 1952 in 14 Bezirksbehörden der Volkspolizei (BdVP), denen 217 Volkspolizeikreisämter (VPKA) bzw. Volkspolizeipräsidien (VPP) unterstehen. In den Städten untergliedern sich die VPP in VP-Inspektionen und VP-Reviere mit „Abschnitten“. Auf dem Lande gliedern sich die VPKA in „Abschnitte“, denen ein Abschnittsbevollmächtigter (ABV) vorsteht. Dieser stützt sich auf sog. Freiwillige Helfer der VP, d. h. Zivilpersonen mit Hilfspolizeivollmachten. Der ABV ist für die Durchsetzung der SED-Politik in seinem „Abschnitt“ verantwortlich, nimmt Anzeigen und Denunziationen entgegen und veranlaßt die ersten polizeilichen Maßnahmen. Seit der Reorganisation der sowjetzonalen Kriminalpolizei am 1. 3. 1953 werden Straftaten nicht mehr nach den Bestimmungen des StGB verfolgt, sondern in „Verbrechen gegen Sozialistisches Eigentum“ und „Allgemeine Kriminalität“ klassifiziert. Die V. führt ihr Entstehen offiziell auf den 1. 6. 1945 zurück und feiert diesen Tag als „Tag der V.“. Die Umbenennung der Polizei der SBZ in V. erfolgte erst nach der Spaltung der Großberliner Polizei im Mai 1949. 2. Kasernierte Volkspolizei (KVP): Früher auch Bereitschaftspolizei, Tarnbezeichnung für die Heeresverbände der SBZ. Spitzeninstitution: Ministerium des Innern (MdI)/ Sitz Berlin-Niederschöneweide, Schnellerstraße. Chef der KVP: Generalleutnant Karl-Heinz Hoffmann (Mitglied des ZK der SED), gleichzeitig Oberbefehlshaber von Heer, Marine und Luftwaffe. Die KVP ist die militärische Grundorganisation, aus der die Waffengattungen See und Luft entwickelt wurden. Am 3. 6. 1948 wurden auf Befehl der SMAD im Bereich der damaligen Deutschen Verwaltung des Innern eine „Hauptabteilung Grenzpolizei-Bereitschaften“ eingerichtet, die die Ausbildungskader für die künftigen „Nationalen Streitkräfte“ aufstellte. Im Oktober 1949 wurde die „Bereitschaftspolizei“ umbenannt und eine selbständige „Hauptverwaltung für (militärische) Schulung“ (HVS) aufgestellt; im Frühjahr 1950 wurde diese in „Hauptverwaltung für Ausbildung“ (HVA) geändert. Diese Bezeichnung galt bis zum 1. 9. 1952. Seitdem wird die Bezeichnung KVP benutzt. Bereits vor Spaltung des Kontrollrats wurden in deutschen Kriegsgefangenenlagern in der SU Berufsoffiziere für die VP angeworben und als Ausbilder eingesetzt. 1949 wurden 12 V.-Schulen für Offizieranwärter (VPS) und 39 VP-Bereitschaften (VPB) für Unterführer und Mannschaften der Waffengattungen Infanterie, Artillerie, Panzer, Pionier- und Nachrichtenwesen aufgebaut. Bis Januar 1952 wurde nach den Dienstvorschriften der ehemaligen Deutschen Wehrmacht ausgebildet. Im Januar 1951 wurden die VPS und VPB reorganisiert und gemischte Verbände, sog. Volkspolizeidienststellen (VPD) zusam[S. 187]mengestellt mit drei Infanterie-Kommandos (Kommando = Bataillon), einem Artillerie-Kommando und sieben Sonderabteilungen (Kompanien) für Aufklärer, Nachrichtenwesen, Pioniere, Pak, Flak, schwere Granatwerfer und Panzer. Januar 1952 erfolgte eine neue Reorganisation der VPD nach dem Muster sowjetischer Brigaden; es handelt sich dabei praktisch um eine Weiterentwicklung und Verstärkung der bisherigen VPD. Die deutschen Ausbildungsvorschriften wurden abgeschafft, die Dienstvorschriften der Sowjetarmee eingeführt. Im Mai 1952 wurden die Verbände der KVP von deutschen auf sowjetische Waffen umgerüstet: Karabiner 38 (Tarnbezeichnung K 100), MP 43 und 44, IMG Deterow, sMG 08 Maxim, Pak 4,5, Pak 5,7, Pak/Feldkanone 7,62 cm, FK/Haubitze 12,2 cm, lGrW 5 cm, mGrW 8 cm, sGrW 12,2 cm, Panzer T 34, T 43/76 und T 43/85 (Panzer „Stalin I“ seit Frühjahr 1953), Flak 2 cm, Flak 3,7 cm. — Im September 1952 war die KVP 104.000 Mann stark, davon etwa 15.000 Offiziere. Es bestehen 20 Waffenschulen für Infanterie (z. B. in Döbeln i. Sa.), Artillerie (z. B. in Torgau), Panzer (z. B. in Großenhain), Nachrichtenwesen (z. B. in Pirna/Sa.) und Pionierwesen (z. B. in Dessau-Alten). Außerdem besteht eine PK-Hochschule in Berlin-Treptow und eine Regimentskommandeur-Schule in Dresden. Im nordöstlichen Teil der SBZ wurde die Heeresgruppe Nord unter Generalmajor Hermann Rentsch aufgebaut, mit Sitz des Stabes in Pasewalk. Die HG Nord umfaßt die Divisionen Schwerin, Eggesin und Prenzlau. Die nicht in der HG Nord organisierten 23 Verbände sollen zu drei weiteren Heeresgruppen Ost, Mitte und Süd zusammengefaßt werden. Als Aufbaustäbe werden sog. Territoriale Verwaltungen (TVW) eingerichtet (Tarnbezeichnung für Heeresgruppen). Am 7. 10. 1952 wurden die bisher verwendeten blauen Uniformen — die noch heute von der HVDVP getragen werden — abgeschafft und olivgrüne Felduniformen eingeführt, die der sowjetischen Uniform ähneln. Die aus Tarnungsgründen verwendeten Polizeidienstgrade, wie z. B. VP-Wachtmeister, VP-Kommissar und VP-Rat wurden in Soldat, Leutnant und Hauptmann umbenannt. Wirklicher Chef der KVP ist der Leiter der Militärabteilung der SKK, Generalleutnant Makarow. Alle Einheiten und Schulen der KVP werden durch ein kompliziertes Sicherheitssystem überwacht und geleitet: Im Stab jeder Einheit sind sog. Sowjetniks vertreten, jedem Truppenoffizier der KVP ist ein Polit-Stellvertreter (Polit-Kultur-Offizier = politischer Kommissar) beigegeben, mit gleichen Vollmachten wie der Truppenoffizier. Die sowjetzonalen bewaffneten Verbände werden vom Staatssekretariat für Staatssicherheit (StfS) überwacht, dessen Vertreter, als sogenannte Verbindungsoffiziere getarnt, nicht dem Einheitsführer, sondern dem StfS unterstehen. Die SED und die FDJ unterhalten in den bewaffneten Verbänden eigene „Grundorganisationen“. Der Leiter der „Verwaltung für Politarbeit“, Generalmajor Rudolf Dölling, ist gleichzeitig Bezirksverbandsvorsitzender der SED-Organisation im Bereich der KVP. Seit 1951 ist jedem Angehörigen der KVP der Kontakt mit dem Westen, der Betrieb privater Rundfunkgeräte und das Lesen westlicher Literatur, seit März 1953 sogar das Betreten des sowjetischen Sektors von Berlin, verboten. Im Mai 1951 wurden die zivilen Personalausweise eingezogen, um Desertionen zu beschränken. Jeder Volkspolizist verpflichtet sich, „nicht weniger als drei Jahre in der KVP zu dienen“. Nach Ablauf der Frist kann freiwillige Weiterverpflichtung erfolgen, [S. 188]„solange die Regierung der DDR mich braucht“. Offiziere: mindestens 7 Jahre. Höhere Offiziere werden seit 1949 in Privolsk bei Saratow (SU) ausgebildet. Bis zum 1. 10. 1952 wurden Rekruten durch Werbekommissionen angeworben. Nach diesem Zeitpunkt wurden „Registrierverwaltungen“ — auf Bezirksebene — und „Registrierabteilungen“ — auf Kreisbasis — eingerichtet, die praktisch die Rolle von Wehrbezirkskommandos usw. spielen. Der Beitritt zur KVP ist de jure noch freiwillig, die von den Reg.-Verwaltungen erfaßten Jahrgänge 1930 bis 1935 wurden jedoch bei Weigerung, der KVP beizutreten, von ihren Arbeitsstellen entlassen. Wegen des starken politischen Druckes, wegen geringer Urlaubs- und Ausgangserteilung steigen die monatlichen Desertionen ständig — trotz der über dem Durchschnitt der Zivilbevölkerung liegenden Verpflegung und hoher Entlohnung. Seit 1949 gibt es etwa 7.000 Deserteure, darunter auch Offiziere im Range eines Obersten. Im Monatsdurchschnitt des letzten Quartals 1953 flohen zwischen 350 und 500 Mann allein nach Westberlin. Im Januar 1954 werden Militärgerichte aufgebaut, die für Desertionen von Offizieren auch die Todesstrafe verhängen können. Die Militärrichter der KVP werden in Sonderlehrgängen in Dresden ausgebildet. Die politische Schulung verläuft nach dem Programm einer SED-Kreisparteischule. Ein Großteil der PK-(Polit-Kultur-) Schulung fällt in die Freizeit. Die militärische Ausbildung hat ausgesprochen aggressiven Charakter und wird durch den PK-Unterricht ideologisch begründet. Seit September 1952 ist laut PK-Anweisung „jeder Volkspolizist verpflichtet, überall dort seinen Dienst zu tun, wo es die Interessen der DDR erfordern“. 3. Seepolizei: Seit 1. 9. 1952 offiziell „VP-See“, volkstümlich auch „Seepo“ genannt. Wurde 1949 als „Referat z. b. V.“ im Rahmen der HVA vorbereitet und im Mai 1950 offiziell aufgestellt. Sie ist keine Polizei, sondern eine Marine. (Nicht zu verwechseln mit der der HVDVP unterstehenden Wasserschutzpolizei, die auf Binnengewässern eingesetzt ist, oder der See-Grenzpolizei, die dem StfS untersteht und mit der Sicherung der Ostseeküste betraut ist.) Sitz der VP-See: Parow/Mecklenburg, eine Verlegung nach Rostock nach Abschluß des Neubaus ist geplant. Chef: Vizeadmiral Waldemar ➝Verner. Stärke: etwa 9.000 Mann. Die S. gliedert sich in folgende Verbände: 1. Schiffsstammabteilung Kühlungsborn, dort Grundausbildung aller neueingestellten Rekruten der VP-See. 2. Seepolizeischule Parow (SPS), Schule für alle Marinelaufbahnen für Unterführer und Mannschaften. 3. Seepolizei-Offiziersschule (SPOS) Stralsund-Schwedenschanze. 4. Nachrichtenschule Stubbenkammer. 5. U-Boot-Schule Saßnitz-Dwasieden (am 15. 12. 1952 eingerichtet). 6. Pionierkompanie Saßnitz (Vorausbildung für Landungstruppen). 7. Räum- und Bergungskommando Saßnitz. 8. Schiffsingenieurschule Rostock. 9. Baubelehrungskommando Wolgast, dort werden ausgebildete Mannschaften mit der praktischen Bedienung schwimmender Einheiten vertraut gemacht. 10. Wirtschaftsabteilung Wolgast (Tarnbezeichnung für Material- und Munitionslager). 11. Flottenbasis Peenemünde. Stabsquartier aller operativen schwimmenden Einheiten. Der Flottenbasis unterstehen a) die „R-Abteilung“ (Räumboote); bisher sind dort 6 R-Boote vorhanden, die mit 2-cm-Flak bestückt sind, b) Das Flakschiff „Ernst Thälmann“; gilt als selbständige Einheit und ist mit 2-cm- und 3,7-cm-Flak bestückt, c) Hilfs[S. 189]schiffsabteilung mit Tank- und Versorgungsschiffen. d) Minenlege- und Räumdivision (MIR), soll 1953 mit noch im Bau befindlichen M-Booten ausgerüstet werden, die den M-Booten der ehemaligen deutschen Kriegsmarine, Typ 40, nachgebaut sind, e) Küstensicherungsdivision (KS), verfügt gegenwärtig über 20 KS-Boote, die 21 bis 22 Seemeilen laufen und mit Zwillings- sowie Soloflak bestückt sind. Eine Räumpinassen-Division ist geplant. Der S. unterstehen etwa 10 Küstenfunk- und Signalstellen. Offiziere werden seit Juli 1952 an einer sowjetischen Marineakademie in Leningrad ausgebildet. 1953 ist der Bau einer Reihe von Küstenbefestigungen durch die Sowjets begonnen worden, die 1954 der S. übergeben werden sollen. Chefsowjetnik und praktisch Oberbefehlshaber der sowjetdeutschen Marine: Kapitän z. S. 1. Ranges Abramow. 4. Luftpolizei: Offiziell „VP-Luft“, wurde 1950 im Rahmen der HVA vorbereitet und im Januar 1951 offiziell aufgestellt. Sitz des Stabes der VP-Luft: Cottbus. Chef: Generalmajor der Flieger Heinz ➝Keßler. Die VP-Luft ist gegenwärtig etwa 6.000 Mann stark und wird weiter ausgebaut. Stab der 1. Fliegerdivision in Cottbus. 1. Flieger-Regiment in Cottbus, 2. Flieger-Regiment in Drewitz, 3. Flieger-Regiment in Bautzen. Außerdem in Kamenz ein Luftwaffentechnikum, in Pirna-Sonnenstein Sonderlehrgänge für Radar, Navigation und Lufttaktik. Seit September 1952 werden die Flieger an dem sowjetischen Jäger Yak 18 ausgebildet. Gegenwärtig sind etwa 60 Yak 18 vorhanden. Die Flugschüler fliegen im allgemeinen in Begleitung eines sowjetischen Offiziers oder mit Benzinvorräten, die ein Entkommen aus der SBZ nicht zulassen. Seit Januar 1953 gibt es jedoch auch Alleinflüge sowjetzonaler Piloten. Der Aufbau einer 2. Fliegerdivision im Raume Mecklenburg ist für 1953 geplant, ebenfalls die Aufstellung einer Fallschirmjägereinheit in Bautzen. Seit Februar 1952 Offiziersausbildung für Piloten in der Sowjetunion. 5. Grenzpolizei: Operative Truppe des StfS, trägt seit 7. 10. 1952 olivgrüne Felduniform und führt militärische Dienstgrade. Sitz der Hauptverwaltung Deutsche Grenzpolizei (HVDGP): Berlin-Niederschönhausen, Heinrich-Mann-Straße. Chef: Generalleutnant Hermann Gartmann 1), gleichzeitig Stellvertreter des Staatssekretärs für Staatssicherheit. Stärke der GP: etwa 20.000 Mann, die sich in 20 Grenzpolizeibereitschaften, GP-Kommandanturen, GP-Kommandos, Kontrollpassierpunkte (KPP) (z. B. Marienborn, Oebisfelde usw.) und Kontrollpunkte (KP) untergliedern. Die GP-Bereitschaften sind in sog. operative Abschnitte Grenze Nord, „Staatsgrenze“ (Oder-Neiße-Linie) und Demarkationslinie (Westgrenze) eingeteilt. 6. Transportpolizei: Seit 1. 1. 1953 Hauptabteilung Transportpolizei des StfS, wird auf Bahnhöfen, Eisenbahnobjekten und Eisenbahnstrecken eingesetzt. Stärke etwa 5.000 Mann, Chef: Generalinspekteur Auerswald. Sitz: Berlin-Niederschönhausen. Heinrich-Mann-Straße. Das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ist seit Juli 1953 als Staatssekretariat (StfS) dem Innenministerium eingegliedert, SSD. Rüstungsaufträge an die Industrie, u. a. für die Ausrüstung der KVP, erteilt und überwacht die „Staatliche Verwaltung für Auftragserteilung“ im Ministerium des Innern; Leiter: Koppatsch (SED). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 186–189 Volkskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrat 1) Originalschreibung: GarthmannSiehe auch: Volkspolizei: 1953 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 186]Sammelbegriff für Polizei, Grenz- und Transportpolizei und für die bewaffneten Streitkräfte Heer, Marine, Luftwaffe der SBZ, volkstümlich VP oder Vopo genannt. Die Bezeichnung V. für alle bewaffneten Organe wurde bisher aufrechterhalten, um den militärischen Charakter der kasernierten Verbände zu tarnen. Es sind zu unterscheiden: 1. Hauptverwaltung Deutsche V.…
DDR A-Z 1954
Hochschulen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. der SBZ unterstanden bis 1951 einer Abt. des Volksbildungsministeriums. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein besonderes Staatsekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit untersteht. In den Jahren 1951/52 wurde von dem Staatssekretariat eine Hochschulreform durchgeführt, die das Hochschulwesen so stark umformte, daß es heute dem sowjetischen ähnlicher ist als dem deutschen. Nach sowjetischem Vorbild wurden gleichzeitig Fachministerien an der Leitung und Unterhaltung von einzelnen Hochschulen (ausgenommen die 6 Universitäten: Ostberlin, Leipzig, Halle, Jena, Rostock, Greifswald, Technische Hochschule Dresden) beteiligt, und zwar bei der Bergakademie Freiberg das Ministerium für Schwerindustrie; bei der Hochschule für Architektur in Weimar das Ministerium für Aufbau; bei den Musikhochschulen in Berlin, Leipzig, Halle, Dresden und bei der neugegründeten Pädagogischen H. in Potsdam das Volksbildungsministerium; bei den Kunst-H. seit Herbst 1951 statt dessen die neugegründete Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten. Die Gleichschaltung der H. mit der „neuen Ordnung“ wurde durch folgende Maßnahmen erzielt: 1. Die seit 1947/48 zunehmende Monopolisierung des Marxismus-Leninismus für das philosophische und gesellschaftswissenschaftliche Studium. Seit dem Wintersemester 1950/51 müssen alle Studenten der Universitäten und wissenschaftlichen H. ein gesellschaftswissenschaftliches „Grundstudium“ absolvieren. 2. Die Manipulierung der Wahlen der akademischen Körperschaften: nur „zuverlässige“ Rektoren und Dekane werden bestätigt; die Senate werden so zusammengesetzt, daß möglichst eine „fortschrittliche“ Mehrheit entsteht; mehr oder minder erzwungene Berufung von SED-Dozenten und ihre schnelle Beförderung; die Schaffung von Stellen, deren Inhaber von der Regierung ernannt werden. Seit 1951 sind die Rektoren einer Kontrolle durch vier Prorektoren mit bestimmten Sachgebieten unterstellt worden. Prorektoren gibt es: a) für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium; b) für Forschungsangelegenheiten; c) für die wissenschaftliche Aspirantur; d) für die studentischen Angelegenheiten, die Studienordnung und die Berufspraktika. Die Prorektoren werden nicht gewählt, sondern vom Staatssekretariat ernannt. 3. Die Entwicklung eines sog. fortschrittlichen Lebens an den H., das von den SED-Betriebsgruppen und von der FDJ gesteuert wird und Professoren und Studenten überwacht. 4. Die einseitige Auslese der Studenten und die Benutzung des Stipendienfonds für die Prämiierung aller anpassungsbereiten Studenten. Dazu gehört die bevorzugte Behandlung von Arbeiter- und Kleinbauernkindern, später auch von Kindern der gleichgeschalteten Intelligenz. Voraussetzung für Vergünstigungen ist in jedem Falle aktive Betätigung in der FDJ. 5. Bürokratische Regelung des Studiengangs durch Studienpläne und durch die Organisation der kollektiven „Lernarbeit“ in übersehbaren Gruppen sowie Einführung von Zwischenprüfungen, die eine kontinuierliche Kontrolle der Leistungen des Studenten ermöglichen. Mehr als 100 Studienpläne legen die möglichen Ausbildungsgänge fest. Erstrebt wird die Verbindung der Parteigängerausbildung mit einer engen Spezialistenausbildung. Die Studienpläne schreiben vor, welche Vorlesungen, Seminare, Übungen und Praktika jeder Student in einer bestimmten Reihenfolge und in einer bestimmten Zeit zu absolvieren hat. Die Seminare dienen vorzugsweise der „Aneignung“ des in den Vorlesungen vorgetragenen Stoffes. Die Studenten werden in kleinere „Seminargruppen“ (etwa 30 Mitglieder) aufgeteilt, die geschlossen nach einem bestimmten Stundenplan alle Veranstaltungen zu besuchen haben. Jede Seminargruppe hat einen „Seminargruppensekretär“. Er wacht über die Innehaltung der Studiendisziplin. Verstöße gegen sie werden zunehmend stärker geahndet. An die Stelle der alten Semestereinteilung ist die nach Studienjahren (10-Monate-Studium) getreten. Jedes Studienjahr schließt mit einer Zwischenprüfung und einem Berufspraktikum. Die für das Studium festgelegte Zeit muß eingehalten werden. Nach Abschluß der Studien weisen Kommissionen für Berufslenkung die Studenten in Stellungen. Geplant ist eine noch weitergehende Reglementierung des Studiums durch Vorschriften über den Aufbau jeder einzelnen Vorlesung. [S. 70]6. Neugründung von Fakultäten. Die 1946/47 geschaffenen pädagogischen und gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten sind inzwischen wieder aufgelöst worden. Seit 1953 erfolgt die Ausbildung der Fachlehrer für die Mittelstufe nicht mehr an den Universitäten, sondern an besonderen Instituten für Lehrerbildung. Nach sowjetischem Vorbild hat die SBZ besondere Fachhochschulen gegründet und plant weitere Gründungen dieser Art: die Hochschule für Planökonomie Berlin, die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, eine Hochschule für Verkehrswesen. Da in Zukunft auch die Oberschullehrer nicht nur von den Universitäten vorgebildet werden sollen, ist die Gründung neuer pädagogischer Hochschulen angekündigt worden. 7. Die zentralisierte und systematisierte Förderung der „Aspiranten“ (Dozenten-Nachwuchs; unterschieden wird die Doktor-Aspirantur und die Aspirantur mit dem Ziel der Habilitation). 8. Große Aufstiegschancen für alle anpassungsbereiten Studenten und Dozenten; materielle Besserstellung der Wissenschaftler, die einer Privilegierung gleichkommt. 9. Die Kontrolle der gesamten Arbeit der H. durch den SED-Apparat mit Hilfe der SED-Betriebsgruppen. (Erziehungswesen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 69–70 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoffmann, Karl-HeinzSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. der SBZ unterstanden bis 1951 einer Abt. des Volksbildungsministeriums. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein besonderes Staatsekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit untersteht. In den Jahren 1951/52 wurde von dem Staatssekretariat eine Hochschulreform durchgeführt, die das Hochschulwesen so stark umformte, daß es…
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Aktivistenbewegung (1954)
Siehe auch: Aktivist: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj.; entstand zu Beginn des 1. Fünfjahrplanes der SU, als Stalin in seiner Rede über „das Jahr des großen Umschwunges“ (1929) von der „Entfaltung der schöpferischen Initiative und des machtvollen Aufschwunges der Millionenmasse der Arbeiterschaft“ sprach. 1935 hielt er seine Rede über Stachanow und dessen Neuerungen. Die Stachanow-Bewegung ist gleichbedeutend mit der A. — Morenow („Tägliche Rundschau“ vom 28. 12. 1948) definiert die A. als „richtige Organisation der Arbeit“, also richtige Verteilung der Arbeitskräfte, Verwendung von fachlich qualifizierten Arbeitern, Vorbereitung des Arbeitsplatzes, Versorgung mit guten Werkzeugen u. a. Auch fördert sie die Arbeitsproduktivität und schafft die Grundlage zur Weiterentwicklung der „technisch begründeten Arbeitsnormen“ (TAN). In der SBZ wurde A. ausgelöst durch den Befehl Nr. 234 der SMAD der eine Verbesserung der Ernährung mit Richtlinien zur Steigerung der Arbeitsproduktivität verband. Die A. differenzierte sich schnell nach den Produktionszweigen und nach den Formen: die „Qualitätsbewegung“, die „Tausenderbewegung“ der Traktoristen, „Normbrecher-Brigaden“ usw. Das Gesetz der ➝Arbeit bezeichnet die A. „als die wichtigste gesellschaftliche Kraft bei der Erfüllung der Wirtschaftspläne zur Festigung der demokratischen Ordnung“ und wid[S. 11]met ihr einen besonderen Abschnitt. (Aktivist, Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 10–11 Aktivist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenbrigadeSiehe auch: Aktivist: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj.; entstand zu Beginn des 1. Fünfjahrplanes der SU, als Stalin in seiner Rede über „das Jahr des großen Umschwunges“ (1929) von der „Entfaltung der schöpferischen Initiative und des machtvollen Aufschwunges der Millionenmasse der Arbeiterschaft“…
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Kritik und Selbstkritik (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind ein stehender Begriff des Pj. und Elemente des bolschewistischen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues Deutschland“ vom 27. 2. 1952). Die überraschende Betonung, die die SED (wie die KPdSU) auf die K. legt, wird jedoch entwertet durch die Einschränkung, daß K. immer nur an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden darf Außerdem ist die K. „eingeplant“ Nicht planmäßige K. wird unterbunden und hat für den Kritisierenden gefährliche Folgen. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörige S. Diese hat in einer möglichst schonungslosen und selbstentwürdigenden Bloßstellung des sich selbst Kritisierenden zu erfolgen. Die S. erfolgt immer öffentlich: in Versammlungen auf Grund von gesteuerten Angriffen aus der Zuhörerschaft, auf Parteischulen und -lehrgängen, wobei jeder Teilnehmer jede Phase auch seiner privaten Entwicklung darstellen und zur Diskussion stellen muß. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, [S. 89]nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch unter den anderen Funktionären eine permanente Angst- und Schreckenspsychose zu erzeugen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Im ideologischen System des Bolschewismus kommt der K. und S. die Rolle eines künstlich konstruierten Elements der Dialektik zu, da eine „natürliche“ Dialektik in der Starrheit des Sowjetsystems nicht mehr existiert. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 88–89 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuckhoff, Greta, geb. LorkeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind ein stehender Begriff des Pj. und Elemente des bolschewistischen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues…
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Juni-Aufstand (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen des 16. 6. und der Massenaufstand des 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ; im weiteren Sinne die Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jüngste Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Lief zeitlich annähernd parallel mit der am 9. bzw. 11. 6. erfolgten Verkündung des Neuen Kurses, die mit Recht als ein Zeichen der inneren Schwäche des SED-Regimes verstanden wurde; den Anlaß gab eine „administrative“ Erhöhung der Normen. Am 28. 5. 1953 war durch Ministerratsbeschluß eine allgemeine Erhöhung der Normen um durchschnittlich 10 v. H. befohlen worden, die einer Lohnsenkung um 30 bis zu 42 v. H. gleichkam. Der Widerstand gegen diese Maßnahme kam schon vor dem 16. 6. in Protesten und Einzelstreiks zum Ausdruck und führte zur Zurücknahme der Anordnung (Kommuniqué des Ministerrats vom 9. bzw. 11. 6.). Ausgelöst wurde der J. jedoch durch einen Artikel im Gewerkschaftsorgan „Tribüne“ vom 16. 6., der im Gegensatz zu dem letzten Ministerratsbeschluß feststellte: „ … die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalin-Allee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen [S. 78]„Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstrationen klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun erfolgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjetische Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjetischen Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjet-Sektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjetischen Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Um 18 Uhr teilte das Presseamt beim Ministerpräsidenten mit, daß der Regierungsbeschluß über die Normenerhöhung aufgehoben sei. Ab 21 Uhr herrschte in Ostberlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjetische Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjetische Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Die Verluste des J. sind noch nicht genau bekannt. Der damalige Staatssicherheitsminister Zaisser gab am 25. 6. folgende Zahlen bekannt: 4 Volkspolizisten und 21 Zivilisten getötet, 191 Volkspolizisten und 187 Zivilisten verletzt. Die tatsächlichen Verluste liegen jedoch erheblich höher. Zu ihnen sind noch die standrechtlich Erschossenen, darunter auch völlig Unbeteiligte, und die wegen Gehorsamsverweigerung hingerichteten Volkspolizisten und Rotarmisten zu zählen. Seit dem J. befindet sich das SED-Regime in einem Zustand dauernder Unsicherheit und Nervosität, der auch in der Verfolgung und harten Bestrafung von Demonstranten Ausdruck findet. Literaturangaben Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 77–78 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizreformSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen des 16. 6. und der Massenaufstand des 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ; im weiteren Sinne die Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jüngste Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Lief zeitlich annähernd parallel mit der am 9. bzw. 11. 6. erfolgten Verkündung des Neuen Kurses, die mit Recht als ein Zeichen der inneren…
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Kriegsverbrecherprozesse (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein zweiter großer Teil offensichtlich in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im sog. Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Frau Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 32 vollstreckt. Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Die Angehörigen der Verurteilten erhielten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten nach der Verurteilung Seitdem ist es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Erst im Herbst 1952 wurde, hauptsächlich unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafen entlassen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 88 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kritik und SelbstkritikSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein zweiter großer Teil offensichtlich in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine…
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Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 152]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Denn: „Die Sozialversicherung muß in den Fünfjahrplan eingeordnet werden und seiner Verwirklichung dienen. Zu seiner Durchführung ist die Pflege der Arbeitskraft und die Gesunderhaltung unserer Werktätigen notwendig“ (Grete Groh-Kummerlöw, „Die Übernahme der vollen Verantwortung für den weiteren Ausbau der Sozialversicherung durch die Gewerkschaften“, Berlin 1951, S. 19). Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung ausnahmslos möglichst zur Arbeit zu zwingen, damit die Arbeitsproduktivität allgemein gesteigert wird. Mittel dazu sind: möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen auf Erwerbsminderung oder zeitweilige Arbeitsbefreiung, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen der Sozialversicherung nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. „Die Erfüllung des Fünfjahrplans muß seitens der Sozialversicherung unterstützt werden durch Zahlung höherer Renten in diesen Industriezweigen, um den Zustrom von Arbeitern dahin zu verstärken“ (Paul Peschke, „Sozialversicherung — Sache des FDGB und seiner Industriegewerkschaften“, in „Die Arbeit“, S. 218/51). Die Sozialversicherung der SBZ ist eine zentral gelenkte Einheitsversicherung, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind (Unfall-, Invaliden-, Alters-, Angestelltenversicherung, Knappschaftsversicherung sowie die Orts-, Innungs-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen). Durch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD (vgl. „Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die fünf Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wird. Dem Ministerium der Arbeit obliegt lediglich noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Für die weitere Entwicklung ist die Resolution des Bundesvorstandes vom 5. 7. 1951 maßgebend, in der es u. a. heißt: „Die Sozialversicherung muß den neuen sozialökonomischen Veränderungen, die durch den Übergang der ökonomischen und politischen Machtpositionen der Monopolkapitalisten in die Hände des Volkes und die Arbeit der Aktivisten entstanden sind, angepaßt werden. Die Schaffung einer den Werktätigen ehrlich dienenden Verwaltung ist eine Voraussetzung für die sinnvolle Einordnung der Sozialversicherung in den Fünfjahrplan“ („Die Arbeit“, S. 425/51). [S. 153]Der Zentralrat der Sozialversicherung ist gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Er hat unter anderem die Aufgabe, die nachgeordneten Organe und die Verwaltung zu leiten und zu kontrollieren, die leitenden Angestellten zu bestellen, den Haushaltsplan aufzustellen und dem Bundesvorstand des FDGB vorzulegen und über den Geschäftsbericht unter Bestätigung der Rechnungsergebnisse Beschluß zu fassen (§ 9 des Statuts der Sozialversicherung, GBl. S. 1154/51). In den Bezirken, Kreisen, „volkseigenen“ Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen für Sozialversicherung. Diese Räte und Kommissionen haben die Beschlüsse und Weisungen des Zentralrates (die Räte der Kreise und VEB auch die der Räte der Bezirke) durchzuführen und Bezirks- und Kreisverwaltungen der Sozialversicherung zu kontrollieren. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben haben nach ihren Richtlinien („Der Bevollmächtigte für die Sozialversicherung“, hrsgg. vom Bundesvorstand des FDGB, Nr. 1) unter anderem die Aufgabe, Kranke, die auffallend häufig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, durch den Betriebsarzt besonders sorgfältig untersuchen zu lassen und angeblich „unzulässige“ Inanspruchnahme der Sozialversicherung zu melden. Zu diesem Zweck sollen sie arbeitsunfähige Kranke schon am ersten Tag der Abwesenheit von der Arbeitsstätte in der Wohnung besuchen und diese Besuche regelmäßig wiederholen. Der Zentralrat sowie die Räte in den Ländern und Kreisen umfassen außer einem Beauftragten der VdgB (BHG) nur FDGB-Funktionäre, die von dem zuständigen FDGB-Vorstand bestellt werden. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) von den Betriebsangehörigen gewählt. Das System der Räte und der Bevollmächtigten soll angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände, die die Mitglieder des Zentralrates und der Räte in den Bezirken und Kreisen bestellen, sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitglieder, wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. In den übergeordneten Räten ist deshalb die Vertretung aller Versicherter, die nicht Mitglied des FDGB sind oder sein können, wie z. B. der selbständigen Erwerbstätigen, von vornherein ausgeschlossen. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die Verwaltung besteht aus einer Zentralverwaltung in Berlin, Bezirksgeschäftsstellen in den Bezirksstädten und Kreisgeschäftsstellen in den Kreisstädten. Die Auszahlung der Barleistungen ist weitgehend in die Betriebe verlagert (Anordnung vom 8. 2. 1951, GBl. S. 113). Die Räte in den VEB und Verwaltungen sind befugt, über [S. 154]Leistungen zu entscheiden. Das gleiche gilt für die Kommissionen, wenn dem Privatbetrieb die Auszahlung der Leistungen übertragen ist. Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplanes der SBZ (§ 8 der Verordnung vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Finanzämtern eingezogen (Verordnung vom 14. 12. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung sind z. Z. noch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen. Eine neue Sozialversicherungsordnung sollte bis zum 1. 10. 1951 erlassen werden, ist jedoch bisher nicht erschienen. Sie soll nach Grotewohl (Rede auf der Sozialversicherungstagung in Leipzig am 3. 12. 1951, „Neues Deutschland“ vom 5. 12. 1951) angeblich kein neues Recht schaffen. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der öffentlichen Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeitern beschäftigen; Handwerker und Inhaber industrieller Kleinbetriebe, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler; alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeitern und Angestellten beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle in freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld und Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) in Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) in Sterbegeld; d) in Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebenen werden aus Mitteln der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für die Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen (Kriegsopferversorgung). Nach § 8,4 der Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 ist eine Staffelung der Leistungen für die Versicherten in den VEB nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ungeordnet, jedoch noch nicht durchgeführt. Im Augenblick erhalten lediglich Bergleute auf Grund der Verordnung über die Sozialversicherung der Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie der Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645) erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten). Für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist durch Verordnung vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Entsprechende Regelung gilt durch Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Die anerkannten, d. h. die heute im Sinne des Sowjetzonensystems tätigen Verfolgten des Naziregimes erhalten Zuschläge von 50 v. H. bei laufenden Barleistungen (§ 67 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Die Höhe der Pflichtversicherungsbeiträge wird durch die erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung der Pflicht[S. 155]beiträge zur Sozialversicherung an die Finanzämter vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 81) bestimmt. Sie betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau bis 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen. Im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 14 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost. Der Mindestbeitrag für diese beträgt 8 DM Ost. Handwerker zahlen 1/12 des Grundbetrages der Handwerkssteuer. Außerdem wird für Arbeiter und Angestellte von den Betrieben eine besondere Unfallumlage eingezogen, deren Höhe sich nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet und zwischen 0, 3 und 3 v. H. des monatlichen Verdienstes des Beschäftigten bis zu 600 DM Ost liegt. Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über die Beschwerde entscheidet die Beschwerdekommission beim Rat für Sozialversicherung des Kreises. Gegen dessen Entscheidung kann entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage angerufen werden oder die Beschwerdekommission des Bezirkes. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission oder das Urteil über die Anfechtungsklage sind endgültig. Von den Leistungen der Sozialversicherung sind Kriegsverbrecher und sogenannte Nazi-Aktivisten ausgeschlossen. Eine Verurteilung auf Grund des Art. 6 der Verfassung in Verbindung mit der Kontrollratsdirektive 38 führt zum Verlust aller Ansprüche an die Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist Träger der Arbeitslosenversicherung nach der Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 103/47) (Arbeitslosenversicherung). Die Möglichkeit, eine freiwillige oder eine zusätzliche Versicherung bei der Sozialversicherung abzuschließen, besteht seit Erlaß der „Verordnung über die Herausnahme der freiwilligen Versicherungen aus der Sozialversicherung“ vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 463) nicht mehr. Alleiniger Träger der freiwilligen Versicherungen ist jetzt die Deutsche ➝Versicherungsanstalt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 152–155 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkassenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 152]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der…
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VEB (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk.für „Volkseigener“ Betrieb. Ehemalige Industriebetriebe sog. „Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher“, die durch SMAD-Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum übergeführt“, also verstaatlicht wurden. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1947) statt. — In einer „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (örtliche Industrie, Direktbetriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vorsitzenden der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen enteignet. Nach der gleichen Quelle sind von den 40.000 industriellen Zensusbetrieben der Zone, also solchen Betrieben, die mehr als 10 Beschäftigte hatten, „etwas mehr als 3.000“ verstaatlicht worden. Der Zahl nach waren das 8 v. H der Industriebetriebe, dem Produktionsanteil nach aber „etwa 40 v. H.“ Die SAG-Betriebe sind hierbei nicht mitgerechnet. Am 26. 11. 1949 erklärte Selbmann, daß die „volkseigene“ Industrie nach dem Stand vom 30. 9. 1949 einen Beschäftigtenstand von 949.475 Personen hatte, d. h. etwa 48 v. H. von der Gesamtbeschäftigtenzahl in der Industrie der SBZ. Nach einer Zusammenstellung der sowjetzonalen Staatlichen ➝Plankommission gab es Ende 1950 insgesamt 4.066 VEB. Die ursprüngliche Angabe von Selbmann „mit etwas mehr als 3.000“ war zweifellos unzutreffend, da seitdem nur noch wenige Betriebe enteignet worden sind. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Die Bilanzen der VEB waren Teilbilanzen der VVB; Produktions- und Finanzpläne der VEB waren Teilpläne der VVB. Die Hauptverantwortung lag bei den Hauptdirektoren der VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden die „Volkseigenen Betriebe“, die bis dahin den „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ auch finanziell unterstellt waren, in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie sind seitdem auch selbständige Steuerzahler. Die VVB wurden zu diesem Zeitpunkt in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ — ebenfalls VVB abgekürzt — umgewandelt, die gegenüber den ihnen zugeordne[S. 174]ten Betrieben nur noch hinsichtlich des Produktionsablaufs Weisungs- und Aufsichtsrecht haben. Nach der Reorganisation der ➝„volkseigenen“ Industrie gibt es in den VEB folgende verantwortliche Funktionäre: Werkdirektor (für den gesamten Betrieb voll verantwortlich), Hauptbuchhalter (übt die Funktion der staatlichen Finanzkontrolle dem Betriebe gegenüber aus und ist voll verantwortlich für die Finanzwirtschaft des Betriebes), Planungsleiter (verantwortlich für die Aufstellung des VEB-Planes), Personalleiter (verantwortlich für Personalpolitik und Nachwuchspläne), Technischer Direktor oder Hauptingenieur (erster Stellvertreter des Werkdirektors), Produktionsleiter (zuständig für Produktionsvorbereitung und -lenkung), Chefkonstrukteur, Haupttechnologe (technologische Vorbereitung der Produktionsvorgänge), Hauptmechaniker (zuständig für Ausrüstung, Instandhaltung und Energiewirtschaft), Kaufmännischer Direktor (Stellvertreter des Werkdirektors in kaufmännischen Angelegenheiten), Kulturdirektor; zu den Zuständigkeiten des Kulturdirektors gehören die Abt. Arbeitsproduktivität zur Förderung der Aktivistenbewegung und neuen ➝Arbeitsmethoden, die Entwicklung und Kontrolle „Technisch begründeter Arbeitsnormen“ (TAN), die Abteilung Schulung und Berufsausbildung und die Abt. Kultur- und Sozialfragen. (Wirtschaftssystem, Arbeitspolitik) Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 173–174 VEAB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEB-PlanSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk.für „Volkseigener“ Betrieb. Ehemalige Industriebetriebe sog. „Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher“, die durch SMAD-Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum übergeführt“, also verstaatlicht wurden. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen…
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Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1954)
Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin 1952). Aufgabe der DHZ war zunächst die Versorgung der volkseigenen Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen und Fertigfabrikaten und der Absatz, d h. die planmäßige Verteilung der Erzeugnisse der volkseigenen Wirtschaft. Die DHZ übernahmen 1950 z T auch den Ankauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des Fünfjahrplanes von Bedeutung sind. Z. Z. sind folgende DHZ bekannt: [S. 65]Altstoffe, Baustoffe, Chemie, Elektrotechnik, Feinmechanik, Glas und Keramik, Gummi und Asbest, Haushaltchemie, Industriebedarf, Industrietextilien, Innere Reserven, Kohle, Kraftstoffe und Mineralöle, Kulturwaren und Bürobedarf, Kurzwaren, Lebensmittel, Leder, Maschinen- und Fahrzeugbau, Metallurgie, Möbel und Holzwaren, Pharmazie und Krankenhausbedarf, Roh- und Schnittholz, Textilwaren, Saatgut, Schrott, Zellstoff und Papier, und die Berliner Handelszentrale (BHZ). Die bisherige Praxis der DHZ zeigt viele Mängel und große Schwerfälligkeit im Vergleich mit dem privaten Handel. Die DHZ versagten insbesondere bei der Bedarfsermittlung. In der oben erwähnten Schrift „Die Materialversorgung“ wird festgestellt: „Den DHZ haften noch viele Mängel und Schwächen an, so daß wohl mit Recht davon gesprochen werden kann, daß bei weitem noch nicht die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit berücksichtigt oder gar ausgeschöpft sind. Das laufende Studium der Tagespresse gibt schon eine Unmenge von Beispielen für noch unzureichende Arbeit.“ Das ZK der SED befaßte sich in einer Sitzung vom 6. 12. 1951 mit der unzulänglichen Arbeit der DHZ und verlangte „kurzfristige Qualifizierung“. Ab 1. 1. 1952 wurden die DHZ den zuständigen Fachministerien und Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden soll. Gleichzeitig mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems wurde die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen vermindert. Die Tätigkeit der DHZ beginnt sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels zu beschränken. Literaturangaben Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 64–65 Handel, Privater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, GeorgSiehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin…
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Volksdemokratie (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitlerdeutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Länder der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats, wenn auch nicht in Räteform, erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Alle V. sind untereinander durch zweiseitige militärische Bündnispakte verbunden; jede V. hat außerdem einen zweiseitigen Militärpakt mit der SU schließen müssen. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigenen Betriebe, Versicherung derSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche…
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Diktatur des Proletariats (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 41 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DirektbetriebeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später…
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KPdSU (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen Büros des Zentralkomitees war ab 1912 Stalin. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Oberleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgebend beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B). Der jetzige Mitgliederstand beträgt rund 6 Mill. Die Politik der KPdSU — und damit der SU — bestimmte bis zum XIX. Parteitag im Okt. 1952 das Politbüro der Partei, dem als wichtigste Mitglieder zuletzt angehörten: Stalin (Generalsekretär), Molotow, Berija, Malenkow, Woroschilow, Mikojan, Adrejew, Kaganowitsch, Schwernik, Bulganin. Beschlüsse des XIX. Parteitages: Umänderung des Namens KPdSU (B) in KPdSU, Änderung des Parteistatuts, Beschluß über die Überarbeitung des Parteiprogramms (dafür Einsetzung einer 11köpfigen Kommission unter dem Vorsitz Stalins). Auf Beschluß des Parteitages trat an Stelle des bisherigen Politbüros und des Org.-Büros das Präsidium (25 Mitglieder, 11 Kandidaten). Nach Stalins Tod wurde die Zusammensetzung des Präsidiums wieder geändert. Dem jetzigen Präsidium gehören nur 14 Mitglieder (davon 4 Kandidaten) an, von denen 8 ehemalige Politbüromitglieder sind. Damit ist praktisch das alte Politbüro in seine früheren Rechte neu eingesetzt worden. Leiter des Sekretariats des ZK der KPdSU: Chrustschew. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommun. Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hanisch, Erdmann: Geschichte Sowjetrußlands 1917–1941. Freiburg 1951, Herder. 305 S. Meissner, Boris: Rußland im Umbruch. Der Wandel in der Herrschaftsordnung und sozialen Struktur der Sowjetunion. Frankfurt a. M. 1951, Verlag für Geschichte und Politik. 91 S. Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 86 Kowaljow-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte derSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen…
DDR A-Z 1954
Kriegsopferversorgung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind, oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten nur die Kinder des Verstorbenen bis zum 15. Lebensjahr; nur wenn sie eine Schule oder Berufsschule besuchen und keine eigenen Einkünfte haben, bis zum 18. Lebensjahr. Die Renten werden wie die Renten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des [S. 88]Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der Verordnung über die Anpassung der Versorgungsbestimmungen für die Kriegsinvaliden usw an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre Bis dahin betrug die Witwen- und Vollwaisenrente einheitlich 40 DM Ost und die Halbwaisenrente 20 DM Ost. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 3/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 140 DM Ost übersteigen. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 87–88 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrecherprozesseSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H.…
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Forstwirtschaft (1954)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war weitgehender Raubbau, bedingt durch Armut der Neubauern und die allgemeine Notlage (keine oder nur geringe Zuteilung an Brennmaterial und Nutzholz aller Art), die überdies auch zu Schwarzmarktpreisen führten. Die „Sorge um den Bauernwald“ veranlaßte die Behörden der SBZ, „Waldgemeinschaften“ zu organisieren, um damit die Nutzung dem Eigentümer zu entziehen und mit Hilfe von Verordnungen eine gelenkte Nutzung durchzusetzen. Die Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. 2. 1952 (GBl. Nr. 26/52) stellt fest, „daß die Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates bedarf. … Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmschuh in der Weiterentwicklung der staatlichen Forstwirtschaft“. Zur „Verbesserung“ wird deshalb die Zerteilung in „Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe“ verordnet. Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans aufgestellt wird. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Holzverwertung durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe wird bewußt undurchsichtig gehalten. Nur ein geringer Anteil kommt der Wirtschaft der SBZ zugute, der Hauptteil geht als Reparationen an die Besatzungsmacht und dient der Devisenbeschaffung zur Erfüllung des Fünfjahrplanes. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 56 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FortschrittSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war…
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Kunstpolitik (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des „sozialistischen Realismus“, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (wie der Formalismus in der Dichtung und bildenden Kunst, der Funktionalismus in der Architektur), wurden von Partei und Staat mit zunehmender Schärfe bekämpft und schließlich ganz unterdrückt. Die „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949 und 1953, an denen, im letzten Jahr allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten [S. 95]die fortschreitende Ausschaltung aller schöpferischen Kräfte und die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der nationalsozialistischen Ära nur durch den beträchtlichen Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Eine Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten (Kunstkommission) dient dem Regime als Instrument der K., die im übrigen die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln fördert, die „Werktätigen“ am Kunstbetrieb teilnehmen läßt und unter ihnen besonders die Diskussion und Kritik der Kunstproduktion in Gang hält. Trotzdem sind nach einem Worte Ulbrichts von 1951 „Malerei, Graphik und Plastik in der DDR am weitesten zurückgeblieben“. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur noch wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Kulturpolitik, Architektur, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 90, 95 Kunstkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KVPSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des „sozialistischen Realismus“, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…
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Frauenarbeit (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der Volkswirtschaft“ Gebrauch zu machen Ferner werden alle Betriebe und Verwaltungen verpflichtet, Arbeitsplätze mit weiblichen Arbeitskräften zu besetzen (§ 27). Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung des Fünfjahrplanes als notwendig. 2,8 Mill. Frauen, die 1950 bei den Arbeitsämtern als nicht erwerbsfähig registriert waren, bezeichnete Grotewohl als die „einzige große, noch unerschlossene Arbeitskraftreserve“. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Arbeitskräfte betrug 1952 bereits 37,3 v. H. und soll 1955 auf 40,8 v. H. gesteigert werden. Auch in typischen Männerberufen wird die F. verwirklicht (Untertagearbeit, besonders im Uranerzbergbau). Nachtarbeit ist zulässig. Der Ehemann hat kein Einspruchsrecht, auch nicht, wenn die Berufsarbeit der Frau eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute mit sich bringt. Über das politische Ziel der F. sagte Stalin: „Aus der Arbeitsreserve der Frauen eine Armee der Arbeiterinnen und Bäuerinnen zu schmieden, die an der Seite der großen Armee des Proletariats kämpft — darin besteht die entscheidende Aufgabe der Arbeiterklasse“ (Stalin, „Kurze Lebensbeschreibung“, S. 128). (Arbeitsrecht, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 57 Franik-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie SpitzenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der…
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Berlin (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet. Über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommunistische Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw.). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1946 mit großer Mehrheit gewählte Bürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die Westberliner Bevölkerung durch die Blockade vom 16. 6. 1948 (Beendigung der gemeinsamen Arbeit der Kommandantur durch Auszug des sowjetischen Kommandanten) bis zum 12. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die SMAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, die zuletzt ca. 8.000 t Güter pro Tag einflog, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. Die inzwischen durchgeführte Währungsreform verschärfte die Krise, da B. zwei verschiedene Währungen (DM West und DM Ost) erhielt. Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz Berlin zugestimmt, falls ihre Forderungen nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Während heute im Sowjetsektor nur die DM Ost gültig und der Besitz von DM West strafbar ist, kann die DM Ost in Westberlin bei privaten Wechselstuben frei konvertiert werden. Der Kurs richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordneten-Versammlung am 23. 6. 1948 vollendet. Der amtierende Bürgermeister Dr. Friedensburg wurde mit Gewalt am Betreten seiner Diensträume gehindert. Seitdem bestehen in Berlin getrennte Verwaltungen. Westberlin gehört nicht zur Bundesrepublik, durch Übernahme von Bundesgesetzen wird jedoch [S. 28]die weitgehende Rechtsgleichheit angestrebt, seine Vertreter nehmen an den Bundestag- und Bundesratsitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht Westberlin wird finanziell und wirtschaftlich von der Bundesrepublik unterstützt (Notopfer Berlin) und ist in den Marshallplan einbezogen. Als Ausgangspunkt und Zentrum des Juni-Aufstandes 1953 hat B. neuerdings wieder die Aufmerksamkeit der Welt auf sich gezogen. (Besatzungspolitik, Verfassung und Verwaltung) Literaturangaben Friedensburg, Ferdinand: Berlin — Schicksal und Aufgabe. Berlin 1953, Berthold Schulz. 99 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 27–28 Berija, Lawrenti Pawlowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufsausbildungSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den…
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Interzonenhandel (1954)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen einer Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen bald wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden. Ursache waren vor allem die ständigen Erschwerungen des I. durch die „DDR“, die insbesondere das Vertrauen und die Sicherheit des Handels gefährdeten. Von sowjetzonaler Seite waren in der Hauptsache strategisch wichtige Güter begehrt. Als Gegenlieferungen ins Bundesgebiet waren z. B. Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Mineralöl, Lebensmittel, Chemikalien vorgesehen. Im vertraglichen I. entsprechend dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948) und dem Frankfurter Abkommen (1949) und seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 wurden etwa folgende Umsätze in beiderseitigem Verkehr erzielt: Durch das Auslaufen des Frankfurter Abkommens Ende 1951 beschränkte sich der Warenaustausch in der ersten Hälfte des Jahres 1952 fast nur auf Kompensationsgeschäfte. Erst im Mai und August 1952 wurden neue Vereinbarungen getroffen, obwohl die SBZ hinsichtlich der Frage des störungsfreien Warenwegs zwischen der Bundesrepublik und Berlin keine befriedigenden Zusicherungen gab. Obwohl gegen Jahresende die Umsätze erheblich anstiegen, sank 1952 der Monatsdurchschnitt der beiderseitigen Bezüge von rd. 22,5 Mill. im Janre 1951 auf 18,7 Mill. ab. Technisch wird der vertragliche I. in der SBZ durch das Ministerium für Außen- und innerdeutschen Handel (MAI), Hauptabt. I., abgewickelt, während in der Bundesrepublik seit Frühjahr 1951 die „Bundesstelle für den Warenverkehr“ als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig Ist. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 75 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen einer Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen bald wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges…
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Pressewesen (1954)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1956 1958 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später [S. 124]durch das Amt für ➝Information, seit Januar 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“). Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die in der Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. (Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED.) Presseerzeugnisse unterliegen einer Nachzensur, die zum Verbot der Auslieferung führen kann. Da zudem die gesamte Presse streng an die vom ZK der SED und vom Presseamt beim Ministerpräsidenten herausgegebenen politischen Richtlinien gebunden ist, kann von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 40 Tageszeitungen und 2 Montagsausgaben, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Seit der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 erscheinen in allen 14 Bezirken SED-Blätter, mit Lokalteilen für fast alle Kreise. Die Höhe der Auflagen wird seit langem nicht mehr veröffentlicht, sie wird vor allem von der SED geheimgehalten. Der weitaus größte Teil der Gesamtauflage entfällt auf die SED-Blätter. Das Zentralorgan „Neues Deutschland“ wird in 500.000 Exemplaren gedruckt, das Sprachrohr der Sowjets, „Tägliche Rundschau“, hat 500.000 Auflage. Andere SED-Blätter: „BZ am Abend“, Berlin (180.000); „Märkische Volksstimme“, Potsdam (110.000). Demgegenüber fällt die P. der Blockparteien nicht ins Gewicht: Die 6 Blätter der CDU werden in 194.000 Stück gedruckt (davon die „Neue Zeit“, Berlin, mit 65.000 und die „Union“, Dresden, mit 42.000). Die 5 Zeitungen der LDP haben eine Auflage von 193.000 (davon „Der Morgen“, Berlin, 60.000 und das „Sächsische Tageblatt“, Dresden, 50.000). Die 5 Organe der NDP erreichen zusammen 174.000 Exemplare (davon „National-Zeitung“, Berlin, 68.000). Das Organ der FDJ, „Junge Welt“, soll eine Auflage von 1 Mill. haben. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der bürgerlichen Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum (bindende Richtlinien von Regierung und ZK, Sprachregelung durch das „Presseamt“ und ausschließliche Nachrichtenversorgung durch ADN). Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Lediglich „Neues Deutschland“, „Tägliche Rundschau“ und „Berliner Zeitung“ dürfen andere als mit „ADN“ gezeichnete Meldungen bringen. Auslandsmeldungen werden von der sowjetamtlichen Agentur TASS und von den Agenturen der Ostblockstaaten übernommen. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Eine Auflockerung durch Kurzgeschichten und Humor hat Walter Ulbricht am 26. 7. 1953 auf der 15. Tagung des ZK der SED im Rahmen des Neuen Kurses angekündigt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die antifaschistisch-demokratische Ordnung“ aufgefaßt und unter Anwendung des sog. Friedensschutzgesetzes mit hohen Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Leipziger Journalistenschule, dem ehemaligen Institut für Publizistik der Universität, ausgebildet. Das Institut erhält seine Richtlinien vom „Presseamt beim Ministerpräsidenten“. ADN und große Zeitungen haben eigene Schulen für journalistischen Nachwuchs. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 123–124 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG)Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1956 1958 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später [S. 124]durch das Amt für ➝Information, seit Januar 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“).…
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Rundfunk (1954)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Die Landessender Weimar, Leipzig, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin, die bisher den Schein und die Reste einer gewissen landschaftlichen Eigentümlichkeit aufrechterhalten hatten, wurden der Berliner Zentrale völlig untergeordnet. Heiß bezeichnete den R. der SBZ trotz gewissen Verdiensten in den Jahren 1945–52 als überholt: Denn angesichts des beginnenden Kampfes der SED für den Sozialismus und die Einheit Deutschlands „erwies es sich, daß die Mitarbeiter des demokratischen Rundfunks auf Schranken der bisherigen, viel zu dezentralisierten Struktur stießen. Auch andere Erscheinungen im Rundfunk entsprachen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Und so, wie unsere Regierung daran ging, unseren Staatsapparat umzustellen, so mußten auch im Rundfunk die entsprechenden Schlüsse gezogen“ werden („Neues Deutschland“ vom 16. 9. 1952). Vor allem will Heiß „eingedenk sein der großen Hilfe durch unsere Freunde des Rundfunks in der SU“. Es werden nur noch drei Programme gesendet. Der „Deutschland-Sender“ wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“ („Nationalzeitung“ vom 4. 10. 1952). Berlin I und III strahlen unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. Die Programmgestaltung des gesamten R. der SBZ ist somit praktisch der Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes angepaßt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 140 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rundfunk-Komitee, StaatlichesSiehe auch: Rundfunk: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Die Landessender Weimar, Leipzig, Dresden, Halle, Potsdam,…
DDR A-Z 1954
Strafverfahren (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten irgendwohin zu schaffen und dort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hätten, z. B. nach dem Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden (§ 60). Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 107). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, [S. 161]können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten die vom SSD erpreßten Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben (§ 225). Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 160–161 Strafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung…
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Schulen (1954)
Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 Die Sch. der SBZ sollen nach den „Schulpolitischen Richtlinien für die deutsche demokratische Schule“ (1949) das Bildungsniveau in Stadt und Land durch Vermittlung einer wissenschaftlichen Allgemeinbildung heben. Die Berufsschule hat die Arbeitskräfte zu „qualifizieren“; die Oberschule hat eine „neue demokratische Intelligenz“ heranzubilden. Neue Schulformen sind: 1. Zentralschulen zur Beseitigung der wenigstufigen Landschulen. 2. Zehnjahresschulen zur Sicherung des Technikernachwuchses. Die durch Propaganda bestimmten Aufgaben der Sch. werden durch ein Schulsystem realisiert, dessen Aufgabe die Erziehung „aktiver Erbauer“ der „neuen demokratischen Gesellschaft“ sein soll. Dem entspricht eine radikale Politisierung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, als deren oberstes Ziel seit 1950 der „glühende Patriot“ erscheint, der Liebe zur sowjetisierten „DDR“ mit Haß gegen ihre Feinde und Freundschaft für die SU und die Volksdemokratien verbinden soll. Jede Unterrichtsstunde steht unter der Forderung der „Gegenwartsbezogenheit“ (Gegenwartskunde), die die Parteinahme für die totalitäre Ordnung einschließt. Der Unterricht in den einzelnen Fächern wird durch häufig abgeänderte Lehrpläne, die den Stoff fast jeder Stunde verbindlich festlegen, auf das politische Ziel ausgerichtet. Die Sch. haben sich außerdem ständig an den politischen Aktionen in der SBZ zu beteiligen. Die Politisierung wird durch eine geistige und weltanschauliche Erziehung verstärkt, die seit 1950/51 eindeutig vom Marxismus-Leninismus bestimmt wird, nachdem die Entwicklung schon seit 1946 stark auf dieses Ziel hinwies. Der Kern des verzerrten Weltbildes, das der Jugend vermittelt wird, ist das Geschichts- und Gesellschaftsbild des Stalinismus, das der SU den höchsten Platz einräumt und die nichtsowjetische Welt mit allen Prädikaten des Rückschritts und der Verdorbenheit belegt Den Anforderungen der Wirtschaft versucht man durch Verbesserung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts gegenüber der alten Volksschule zu entsprechen. Die Bindung der Schüler an die bestehende Machtordnung und die Mobilisierung für die „DDR“ wird durch ein System von Zwängen und Chancen erstrebt. Durch ein Kontrollsystem wird der Lehrer zur Gleichschaltung gezwungen; durch die Unterrichtsmethode wird die systematische Aneignung der genormten Kenntnisse in den Mittelpunkt der Schularbeit gestellt und die autoritäre Führung des Unterrichts durch den Lehrer erzwungen Weitere Kennzeichen sind: alljährliche Zwischenprüfungen, die den Leistungsstand kontrollieren; Abschlußprüfungen für Grund- und Oberschulen; eine strenge Ordnung des Zensierens und des Eintragens in das Klassenbuch; Schultagebücher, die den Leistungsstand des Kindes widerspiegeln sollen; strenge Disziplin und besonders die Erziehung zum Kollektivismus. Gleichzeitig wird versucht, durch Diplome und Medaillen für gute Leistungen den individuellen Wetteifer anzukurbeln und durch Einsatz aller Propagandamittel mit Hilfe der Jugendorganisationen den Vorrang des Lernens zu behaupten. Der Aktivierung dienen die Aufstiegschancen, die allen anpassungsbereiten Kindern gegeben werden, wenn auch Arbeiter- und Kleinbauernkinder bevorzugt werden. (Arbeiterkind) Gutes „Lernen“ in Verbindung mit „gesellschaftlicher Betätigung“ bei den Jungen Pionieren oder bei der FDJ aber ermöglichen auch den Kindern des Mittelstands den Übergang zur Oberschule und zur Universität. Die „neue demokratische Intelligenz“ ist eine sorgfältig nach SED-Gesichtspunkten ausgelesene Intelligenz. Im Zuge der zunehmenden Sowjetisierung der Sch. werden die leitenden Posten ausschließlich mit aktiven Mitgliedern der SED oder der FDJ besetzt Besonders stark ist der Einfluß der mobilisierten Jugend. 35 Jugendliche aus der FDJ waren schon 1951 als Schulräte und 6.500 als Schulleiter an etwa 50 v. H. der Sch. tätig. Etwa 35.000 Grundschullehrer gehörten 1951 der FDJ an. Die Sowjetisierung der Sch. ist seit der 2. Parteikonferenz in raschem Tempo fortgesetzt worden. Die Lehrerkollegien wurden in „pädagogische Räte“ umbenannt (Lehrerbildung). In den Oberschulen stieß die Sowjetisierung auf stärksten Widerstand. (Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 144 Schön, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchulungSiehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 Die Sch. der SBZ sollen nach den „Schulpolitischen Richtlinien für die deutsche demokratische Schule“ (1949) das Bildungsniveau in Stadt und Land durch Vermittlung einer wissenschaftlichen Allgemeinbildung heben. Die Berufsschule hat die Arbeitskräfte zu „qualifizieren“; die Oberschule hat eine „neue demokratische Intelligenz“ heranzubilden. Neue Schulformen sind: 1. Zentralschulen zur Beseitigung der…
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Währungspolitik (1954)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die jahrelangen Reparationsentnahmen der SU und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes in der „volkseigenen“ Wirtschaft, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs durch Verbrauchsteuern und Haushaltsaufschläge, insbesondere aber durch die Akzise der staatlichen Handelsorganisation (HO) Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der „Goldgehalt“ auf 0,399902 g je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von DM Ost –,833 auf DM Ost –,555. Diese Höherbewertung der DM Ost zum Rubel dürfte, da die Preise im Ostblockraum durch die SU diktiert werden, kaum eine Verbesserung der östlichen Außenhandelssituation der SBZ bewirken. Die im Verhältnis zur Westmark niedriger angesetzte Relation zum Dollar birgt die Gefahr des Dumpings gegenüber Exporten der Bundesrepublik. Die Auswirkungen der Umstellung waren bei Redaktionsschluß noch nicht übersehbar. Sicher ist, daß die Umstellung eine Verschärfung der wirtschaftlichen Kontrolle der SU über die Sowjetzone zur Folge haben wird. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 192 Wahlen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die jahrelangen Reparationsentnahmen der SU und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so…
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Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus) (1954)
Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an den Produktionsmitteln mit dialektischer Gesetzmäßigkeit von einer kommunistischen Urgemeinschaft zur Klassenspaltung in Ausbeuter und Ausgebeutete, Unterdrücker und Unterdrückte, und damit zur Klassengesellschaft und zum Klassenkampf als dem bewegenden Moment der geschichtlichen Entwicklung, unabhängig von Landschaft und Volkstum, geführt. Die in der Produktionsweise jeder Entwicklungsstufe (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) entstehenden inneren Widersprüche hätten sich im Klassenkampf durch dialektische „Sprünge“ in revolutionärer Entwicklung zur jeweils höheren und fortschrittlicheren Produktionsweise entwickelt, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. Auf Grund dieser Gesetzmäßigkeit glaubte Marx den zukünftigen Verlauf der Geschichte vorausbestimmen und mit seinen politischen Umsturzplänen verbinden zu können. Er erklärte, auch der Kapitalismus müsse an seinen inneren Widersprüchen, auf der einen Seite an der zwangsläufigen Konzentration des Kapitals in den Händen weniger Ausbeuter, auf der anderen Seite an der Entstehung immer größerer Proletariermassen zugrunde gehen und durch die proletarische Weltrevolution zur klassenlosen Gesellschaft und zur kommunistischen Produktionsweise, zur Abschaffung aller Unterdrückung und Ausbeutung und zur Freiheit der neuen Gesellschaft führen. Im Widerspruch zu seiner eigenen Philosophie und dem Prinzip der unaufhörlichen dialektischen Bewegung in Natur und Geschichte verkündete er den Kommunismus als einen paradiesischen „Endzustand“, als Ziel der Geschichte, nach dessen Erreichung das bisher wirksame Bewegungsgesetz der gesellschaftlichen Entwicklung keine Gültigkeit mehr haben könnte. Während Marx jedoch diese Weltrevolution nur im Zustand höchstmöglicher Industrialisierung aller bedeutenden Länder für möglich und gerechtfertigt hielt, glaubte Lenin vor und im ersten Weltkrieg, im Stadium des Imperialismus die höchste und letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus erkannt zu haben und versuchte, dem Herannahen der Weltrevolution während des ersten Weltkrieges einen Termin zu setzen. Er versuchte vergeblich, durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 und in den folgenden Jahren (Komintern-Propaganda, sowjetischer Feldzug gegen Polen) die allgemeine Weltrevolution auszulösen, in der Auffassung, daß sonst die russische Revolution zusammenbrechen müsse. Da die Weltrevolution jedoch ausblieb, zog Stalin nach Lenins Tod (1924) die Folgerungen und proklamierte — im Widerspruch zu Marx — die These, der Aufbau des Sozialismus sei auch in einem einzelnen Lande möglich, und die Durchführung der Weltrevolution erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche, in der die SU das Proletariat der anderen Länder im Kampf gegen ihre Regierungen unterstützen müsse. Stalins Politik mußte zwangsläufig bis in die jüngste Gegenwart zu erheblichen Korrekturen am Marxismus-Leninismus führen. Auf dem XIX. Parteikongreß in Moskau (Okt. 1952) nannte er Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus, von denen es fraglich ist, ob sie überhaupt je verwirklicht werden können. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl., Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Rauch, Georg von: Grundlinien der sowjetischen Geschichtsforschung im Zeichen des Stalinismus. (Europa-Archiv V, 19–21) Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 107 Materialbilanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaterialverbrauchsnormenSiehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums…
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FDJ (1954)
Siehe auch: FDJ: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 ist die FDJ auf den Stalinismus ausgerichtet; heute wird sie ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill. Vorsitzender: Erich ➝Honecker; oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze ist nach oben nicht deutlich festgelegt. Seit Beginn des Aufbaus der militärischen Volkspolizei stellt die FDJ das wichtigste Rekrutierungsarsenal für diese dar. Das gleiche gilt für den Dienst für Deutschland und die Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED zuverlässig das Verhalten der Jugend in diesen Institutionen. Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung, die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. — Seit der Ausschaltung der konfessionellen Jugendverbände ist die FDJ die alleinige Organisation der Jugend in der SBZ. In der Bundesrepublik ist die FDJ als verfassungsfeindlich verboten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. (Wesentlich überarbeitete Neuaufl. in Vorbereitung.) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 53 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-SchuljahrSiehe auch: FDJ: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die…
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Volkseigenen Industrie, Reorganisation der (1954)
Siehe auch das Jahr 1953 Zur Verkürzung des Instanzenweges und zur strafferen Zusammenfassung der wichtigsten Betriebe durch Verordnung vom 22. 12. 1950 vorgenommene Umorganisation der „volkseigenen“ Industrie. Danach ergibt sich jetzt folgendes Bild: An Stelle des früheren Industrieministeriums gibt es die Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Jedes Ministerium ist untergliedert in eine Anzahl „Hauptverwaltungen“ für die verschiedenen Produktionsgruppen. Jeder Hauptverwaltung unterstehen sog. Direktbetriebe und „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB). Die wichtigste und strukturell bedeutsamste Maßnahme bei der R. ist die unmittelbare Unterstellung aller großen und volkswirtschaftlich wichtigen Betriebe, der Direktbetriebe, unter die Leitung und Verwaltung der fachlichen Produktionsverwaltungen, also Hauptverwaltungen der zuständigen Ministerien bzw. Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Im einzelnen veränderte sich: 1. Zunächst etwa 80, später insgesamt 160 VEB (Z) wurden aus der Verwaltung der VVB (L) herausgenommen und als Direktbetriebe den Hauptverwaltungen bei den Fachministerien bzw. Staatssekretariaten der SBZ unterstellt. 2. Eine Anzahl neuer VVB (Z) wurde errichtet. 3. Die Unterstellung zahlreicher VEB (Z) unter die VVB (Z) wurde neu geregelt. 4. Die VVB (L) wurden aufgelöst. [S. 184]Die wichtigsten der ihnen angeschlossenen Betriebe wurden den VVB (Z) angegliedert, die weniger bedeutsamen Betriebe in die neu errichtete Gruppe Örtliche Industrie übernommen. Diese Betriebe firmieren als „VEB (K)“ = kommunale Betriebe. 5. Die Kommunalwirtschaftlichen Unternehmen (KWU) wurden aufgelöst, die Betriebe der neuen Gruppe örtliche Industrie angegliedert. Diese Reorganisation bedeutet einen weiteren Schritt auf dem Wege der Angleichung der SBZ an die Verhältnisse in der SU, wo die Zentralisation noch straffer durchgeführt ist und die Produktionszweige durch eine noch größere Anzahl von Fachministerien geleitet werden. (Z bedeutet zentral, L durch die ehem. Länder geleitet oder auf Zonenebene bzw Länderebene gesteuert.) Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183–184 Volkseigenen Betriebe, Versicherung der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkseigentumSiehe auch das Jahr 1953 Zur Verkürzung des Instanzenweges und zur strafferen Zusammenfassung der wichtigsten Betriebe durch Verordnung vom 22. 12. 1950 vorgenommene Umorganisation der „volkseigenen“ Industrie. Danach ergibt sich jetzt folgendes Bild: An Stelle des früheren Industrieministeriums gibt es die Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Jedes Ministerium ist untergliedert in eine Anzahl „Hauptverwaltungen“ für die verschiedenen…
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Bergmannsrenten (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Verordnung der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines Berufs dauernd oder vorübergehend berufsunfähig ist, wenn die Berufsunfähigkeit ununterbrochen 26 Wochen gedauert hat oder nach Wegfall des Krankengeldes besteht, nach fünfjähriger bergmännischer Tätigkeit. Die B. bestehen aus einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1,5 v. H. des Entgelts und in einem Leistungszuschlag, der nach mindestens 10 Jahren Untertagearbeit für jedes weitere Jahr einer solchen Arbeit gewährt wird, und einem Kinderzuschuß. Die B. beträgt ohne Zuschläge mindestens 45 DM Ost monatlich, der Kinderzuschuß 20 DM Ost. Bergmannsvollrente erhält ein Versicherter, der zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder während der Ausübung bergmännischer Tätigkeit 60 Jahre alt geworden ist oder bei vorheriger Aufgabe der bergmännischen Tätigkeit das 65. Lebensjahr vollendet hat, oder schließlich, wenn er nach 25 Jahren Gesamtbeschäftigung im Bergbau 50 Jahre alt geworden ist. [S. 27]Auch die Bergmannsvollrente besteht aus Steigerungsbetrag, Leistungszuschlag und Kinderzuschuß. Der Steigerungsbetrag beträgt 2,4 v. H. des Entgelts. Die Bergmannsvollrente beträgt mindestens 65 DM Ost monatlich ohne Zuschläge. Witwenrenten gibt es unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Witwen der übrigen Versicherten (Renten), jedoch mit der Maßgabe, daß schon Witwen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Rente erhalten, wenn der Versicherte während seiner bergmännischen Tätigkeit verstarb. Die Witwenrente beträgt 6/10 der B. oder der Bergmannsvollrente ohne Kinderzuschuß. Waisenrente wird für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt; sie beträgt 40 DM Ost monatlich. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 26–27 Benjamin, Hilde, geb. Lange A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berija, Lawrenti PawlowitschSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Verordnung der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines…
DDR A-Z 1954
Verfassung (1954)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1956 [S. 175]Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. im allgemeinen nicht den Anforderungen an ein demokratisches Staatsgrundgesetz. Sie sichert allen Deutschen die bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu: Gleichberechtigung, Presse-, Rede-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und das Streikrecht, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, ordentliche Gerichtsbarkeit und Unabhängigkeit der Richter, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit, Freiheit der Religionsausübung und des Wahlrechts, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Die Einparteien-Herrschaft ist durch die starke Stellung der von der SED beherrschten Volkskammer bereits in der V. weitgehend festgelegt. Diese hebt außerdem die in ihr garantierten Bürgerrechte in Art. 144, 2, dem letzten Artikel der V., praktisch wieder auf: „Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“ Die V. wird ständig praktisch, jedoch auch formell verletzt (z. B. durch das Gesetz der ➝Arbeit, in dem das durch die V. garantierte Mitbestimmungsrecht wieder aufgehoben wird). Bestimmungen über ihre vorläufige Begrenzung auf die SBZ und eine etwaige Ausdehnung auf ganz Deutschland enthält die V. nicht. In der Präambel wird als verfassunggebend „das deutsche Volk“ genannt. Aus Art. 1 geht jedoch hervor, daß die V. Anspruch auf alleinige Gültigkeit in ganz Deutschland erhebt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ (Abs. 1) und „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ (Abs. 4). Die V. und damit die „DDR“ sind von der Bundesrepublik und völkerrechtlich, mit Ausnahme der Ostblockstaaten, nicht anerkannt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 175 Verdienter Lehrer des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfassung und VerwaltungSiehe auch: Verfassung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1956 [S. 175]Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen…
DDR A-Z 1954
Lebensstandard (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der L. in der SBZ ist in erster Linie bestimmt durch eine Wirtschafts- und Handelspolitik, die die Lebensbedürfnisse der Bevölkerung vernachlässigt zugunsten der Reparationsleistungen an die SU, überstürzter Industrieinvestitionen zu über[S. 101]wiegend rüstungswirtschaftlichen Zwecken und verschleierter Steuereinnahmen (Akzise der HO), die zugleich der Kaufkraftabschöpfung dienen. Ferner ist für den L der SBZ kennzeichnend eine außerordentlich weitgehende „planmäßige“ Differenzierung, die einerseits durch die Staffelung des Lebensmittelkartensystems und den Vertrieb von Mangelwaren zu stark überhöhten Preisen in den Staatsläden der HO, andererseits durch überaus stark differenzierte Lohn- und Gehaltstarife bewirkt wird. [S. 102]Ein Vergleich der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der „DDR“ und in der Bundesrepublik ist kaum zu führen, da die Preise der rationierten Lebensmittel und vieler Gebrauchsgüter in der „DDR“ gestoppt sind und für die Währung ein Zwangskurs gilt Für den L des sowjetzonalen ..„Normalverbrauchers“ sind folgende Voraussetzungen ausschlaggebend: 1. Viele für den Ernährungshaushalt unentbehrliche Lebensmittel (z. B. Butter, Zucker, Feingemüse, neuerdings auch Kartoffeln) sind entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen bzw. zu überhöhten Preisen erhältlich; 2. auch wichtige Gebrauchsgüter, zumal solche, deren Herstellung Wolle. Nichteisenmetalle und andere knappe Rohstoffe erfordert, sind nicht oder nur zu überhöhten Preisen und in mangelhaften Qualitäten erhältlich; ob die mit der Verkündung des Neuen Kurses im Frühjahr 1953 in Aussicht gestellte Verbesserung der Versorgung mit Gebrauchsgütern realisiert wird, bleibt abzuwarten; auf dem Gebiete des Wohnungsbaus (Wohnungswesen) ist in der „DDR“ so gut wie nichts geschehen, unzählige berufstätige Männer und Frauen leben aus Gründen der allgemeinen Arbeitspolitik getrennt von ihren Familien und vielfach in Barackenlagern von kaum menschenwürdigem Zustand; 3. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Kulturhaus) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienste politischer Propaganda und werden daher von der Masse der Verbraucher abgelehnt; 4. eine dünne Schicht von Funktionären, Angehörigen der technischen Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Grundtarife ausmachen, höhere Lebensmittelrationen, Intelligenzpakete und sonstige Vergünstigungen, die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistung erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Normen heraufgesetzt werden. Aus all diesen Gründen gleicht sich der L. der SBZ mehr und mehr dem der SU und ihrer Satellitenstaaten an. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 96–102 LDPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der L. in der SBZ ist in erster Linie bestimmt durch eine Wirtschafts- und Handelspolitik, die die Lebensbedürfnisse der Bevölkerung vernachlässigt zugunsten der Reparationsleistungen an die SU, überstürzter Industrieinvestitionen zu über[S. 101]wiegend rüstungswirtschaftlichen Zwecken und verschleierter Steuereinnahmen (Akzise der HO), die zugleich der Kaufkraftabschöpfung dienen. Ferner ist für den L…
DDR A-Z 1954
Renten (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nachweis einer Mindestversicherungszeit nicht erforderlich ist. Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu drei Jahren oder zwei Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15 Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, damit die Arbeitsproduktivität auch auf diese Weise gesteigert wird. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem beson[S. 136]deren Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag beträgt 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt Für die Ehefrau gibt es einen monatlichen Zuschlag von 10 DM Ost, für jedes waisenberechtigte Kind einen Zuschlag von 22,50 DM Ost monatlich. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfallvoll-R.), Unfallteil-R. werden in Höhe des Teiles der Unfallvoll-R. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H., für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbwaise 25 v. H. Die Mindestalters- und Invaliden-R. beträgt 65 DM Ost, die Mindest-R. für Witwen und Waisen 55 DM Ost, für Halbwaisen 35 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R in der SBZ mit denen des Bundesgebiets ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark erheblich unter der der Westmark liegt. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 135–136 Religion und Kirchen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparationenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. …
DDR A-Z 1954
VVB (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ursprünglich Abk. für „Vereinigung volkseigener Betriebe“, durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe (VEB). Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der Vollmachten der DWK wurden sie zunächst dem Sekretariat der DWK direkt unterstellt. Die DWK faßte die für die Wirtschaftsplanung wesentlichen Betriebe in 75 zentral von ihr verwalteten VVB (Z) zusammen. Die weniger bedeutsamen der enteigneten Betriebe wurden in der Verwaltung der Länder belassen, die jedoch ebenfalls den Weisungen der DWK folgen mußten. Ende 1950 gab es 92 durch die Länder verwaltete VVB (L) mit etwa 1 800 angeschlossenen Betrieben. Die VVB (Z) und die VVB (L) nahmen ihre Arbeit am 1. 7. 1948 auf. Die angeschlossenen Betriebe, also die VEB (Z) und die VEB (L), hatten Ende 1950 einen Beschäftigtenstand von annähernd einer Million oder fast der Hälfte aller in der Industrie Beschäftigten. Die VVB (Z) erzeugten 1950 51 v. H. des industriellen Produktionswertes der Zone. Die VVB, Anstalten des öffentlichen Rechts, sind die Rechtsträger des „Volkseigentums“ in Form der ihnen in Verwaltung gegebenen Betriebe. Sie bilanzierten für alle angeschlossenen Betriebe zusammengefaßt, wobei bis 1951 Gewinne und Verluste der einzelnen Betriebe gegeneinander aufgerechnet wurden. Erst 1952 wurde die Eigenwirtschaftlichkeit der Betriebe hergestellt (Allgemeines Vertragssystem, Wirtschaftliche Rechnungsführung). Die Struktur einer VVB entspricht im wesentlichen der eines großen VEB. Unterschiedliche Merkmale sind: An der Spitze der VVB steht der Hauptdirektor; der Kulturdirektor fällt weg, dessen Aufgaben von der Abteilung „Arbeitskraft“ mit übernommen werden. Die Produktionsabteilungen fehlen ebenfalls, dafür besteht eine Rechtsabteilung, die dem Hauptdirektor untersteht. Bei jeder VVB besteht ein Verwaltungsrat, dessen Funktionen etwa denen des Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft entsprechen. Er besteht in der Regel aus 11 bis 15 [S. 191]Mitgliedern, darunter etwa zwei Drittel Gewerkschaftsmitglieder. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Hauptdirektor. Die VVB sind als Staatskonzerne, die ihnen vorgeordneten Fachministerien und Staatssekretariate als Staatstrusts anzusehen (Wirtschaftssystem). Seil Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung heißen VVB nicht mehr „Vereinigungen“, sondern „Verwaltungen volkseigener Betriebe“, abgekürzt wie bisher; sie üben gegenüber den VEB nur noch anleitende und beaufsichtigende Funktionen aus. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 190–191 Volkswirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVEABSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ursprünglich Abk. für „Vereinigung volkseigener Betriebe“, durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe (VEB). Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der…
DDR A-Z 1954
Parteipresse (1954)
Siehe auch: Parteipresse: 1953 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Ihre Organisation ist der Organisation der SED nachgebildet. Die Redaktionen sind alle nach dem gleichen Schema zusammengesetzt und werden von der Parteileitung scharf überwacht. Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und der deutschsprachigen Sowjetzeitung „Tägliche Rundschau“. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Die Auflagen werden geheimgehalten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht, sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist demnach die sowjetische Presse. [S. 121]Außer den Tageszeitungen rechnen zur P. zahlreiche Wochen- und Monatszeitungen der SED und ihrer Gliederungen, die alle nach dem gleichen Prinzip gesteuert werden Auch die kommun. Presse in der Bundesrepublik empfängt ihre Weisungen von der SED-Leitung. Neben der SED-P. besteht noch die P der übrigen zugelassenen Parteien. Sie ist völlig gleichgeschaltet und wird durch zusätzliche Überwachungsmaßnahmen (Kontrolle und Bespitzelung der Redaktionen und der Mitarbeiter, ferner durch den Zwang, in SED-Druckereien zu drucken) und die kümmerliche Papierzuteilung an jeder selbständigen Regung gehindert. (Pressewesen, Amt für ➝Information, Propaganda) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 120–121 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteischulenSiehe auch: Parteipresse: 1953 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie…
DDR A-Z 1954
Rechtswesen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 130]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Hilde ➝Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach einer wahrhaft demokratischen Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Verfassung und der Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Als oberste Gerichtsinstanz besteht seit dem 8. 12. 1949 das „Oberste Gericht der DDR“. Es entscheidet entweder über die vom Generalstaatsanwalt der Sowjetzone eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Meist werden diese Prozesse dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Obersten Gericht nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Seit dem 15. 10. 1952 ist das Oberste Gericht schließlich noch Rechtsmittelinstanz gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirksgerichte. Die sonstige Gerichtsorganisation entsprach bis zum 15. 10. 1952 noch dem alten Gerichtsverfassungsgesetz, ist dann zunächst durch die „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der Sowjetzone angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 endgültig neu geregelt worden (Gerichtsverfassung). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform ist die neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die sowjetzonale Staatsanwaltschaft ist durch die „Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 aus der Justizverwaltung herausgelöst und selbständig geworden. Der Generalstaatsanwalt Dr. Melsheimer ist befugt, alle Staatsanwälte einzustellen und zu entlassen. Die Verordnung, mit Unterschriften Grotewohls und des damaligen Justizministers Fechner, hebt teilweise den Art. 132 der Verfassung der „DDR“ auf. Dies hätte nach Art. 83 der Verfassung nur im Wege der Gesetzgebung geschehen können und auch dann nur, wenn zwei Drittel der Volkskammerabgeordneten bei der fraglichen Sitzung anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten der Verfassungsänderung zustimmen. Am 27. 3. 1952 beschloß der sowjetzonale Ministerrat „Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit“ (Ministerialblatt der „DDR“ 1952, S. 35). Dem Generalstaatsanwalt wird durch diesen Beschluß die Aufsicht über alle Untersuchungen übertragen, die in Strafsachen von den einzelnen Untersuchungsorganen — also auch der Kontrollkommission und dem Staatssicherheitsdienst (SSD) — durchgeführt werden. Gleichzeitig erhält der Generalstaatsanwalt die Aufsicht über alle Haft- und Strafvollzugsanstalten der Zone, ist jetzt also aufsichtführende und anweisende Stelle gegenüber der Polizei in den Angelegenheiten des Strafvollzuges. Dieser Ministerratsbeschluß hatte zur [S. 131]Folge, daß die Volkskammer am 23. 5. 1952 das seit längerer Zeit im Entwurf fertiggestellte „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik“ einstimmig annahm. In der Präambel wird betont, daß es die besondere Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft ist nach diesem Gesetz „ein von anderen Staatsorganen unabhängiges Organ der Staatsgewalt. Sie untersteht dem Ministerrat“. Mit den §§ 10 und 11 erhält der Generalstaatsanwalt „die höchste Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und der Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellten Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger.“ Der Generalstaatsanwalt hat durch das Gesetz alle erforderlichen Vollmachten zur Durchführung dieser Aufgaben in die Hand bekommen. Damit ist eine Entwicklung abgeschlossen, die seit langem angestrebt und mit der „Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 offiziell eingeleitet wurde. Der so geschaffene Zustand entspricht der in der SU geltenden Regelung. Im Art. 113 der sowjetischen Verfassung heißt es: „Die oberste Aufsicht über die genaue Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen, ebenso durch die einzelnen Amtspersonen sowie durch die Bürger der UdSSR obliegt dem Generalstaatsanwalt der UdSSR.“ Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ ist die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat nunmehr also ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich in ihrer Tätigkeit auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz. Diese Personalpolitik hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltsstellen verdrängt wurden und durch Volksrichter ersetzt wurden. Am 1. 4. 1953 waren 91 v. H. aller Richter Volksrichter, während in der Staatsanwaltschaft nur noch 1,2 v. H. Volljuristen beschäftigt waren. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei der Obersten Staatsanwaltschaft der Zone sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Volksrichtern und den Volksstaatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es für die SED und die von ihr gesteuerte Justizverwaltung nicht schwer, durch Anordnungen und Rundverfügungen unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung „Parteilichkeit“ wahren (so die Vizepräsidentin des Obersten Gerichts, Hilde Benjamin, in verschiedenen Vorträgen vor Richtern und Staatsanwälten) und beweisen, daß er als Funktionär des neuen Staates die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesell[S. 132]schaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung der Gesetze an, sondern auf deren Auslegung im Sinne der SED. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen strafbarer Handlungen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Dieser Unterscheidung entspricht die Dezernatseinteilung bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten. Die Abteilungen I bearbeiten die rein politischen Sachen, die Abteilungen II die Wirtschaftsdelikte und die Abteilungen III alles andere. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts gelangen drei Gesetze zur Anwendung. Der Art. 6 der Verfassung erklärt die sogenannte Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar. Der Art. III A III der Kontrollrats-Direktive 38 wird zur Urteilsfindung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung) herangezogen. Am 14. 5. 1952 hat das Oberste Gericht zum erstenmal das „Gesetz zum Schutz des Friedens“ vom 16. 12. 1950 (Friedensschutzgesetz) angewandt und vier Angeklagte, die weder in der SBZ wohnhaft waren noch dort irgendwelche Handlungen begangen hatten, zu zweimal lebenslänglicher Zuchthausstrafe, 15 und 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet gelangen vor allem vier Gesetze zur Anwendung. Sie haben im Regelfall neben einer hohen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Es handelt sich um den Befehl 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutz des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Das „Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels“ ist von der Volkskammer beschlossen worden, wie dies nach Art. 81 der Verfassung vorgeschrieben ist. Im Wege einer Ministerratsverordnung hat die sowjetzonale Regierung die Anwendungsmöglichkeit dieses Gesetzes dann erweitert. Während nach dem Gesetz der nicht genehmigte Warentransport aus der SBZ nach Berlin oder aus Westberlin in die SBZ unter Strafe gestellt war, wird durch die Regierungsverordnung zum Schutz des innerdeutschen Warenverkehrs vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705/51) das Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und dem übrigen Deutschland ausgedehnt. Mit dieser Verordnung sollte die schon vor der Verordnung entwickelte Praxis der Strafgerichte sanktioniert werden. Wirtschaftsprozesse werden vornehmlich gegen solche Angeklagte durchgeführt, die sich entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ in die Bundesrepublik oder nach Westberlin begeben konnten, oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in fast allen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. [S. 133]Die neue Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 hat diese bisherige Praxis der sowjetzonalen Strafgerichte sanktioniert. Die erwähnten Wirtschaftsstrafgesetze finden auch Anwendung bei den Strafverfahren gegen Landwirte wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Diese wurden vornehmlich als Schauprozesse durchgeführt. Aus der Statistik der sowjetzonalen Strafjustiz ergeben sich über die Verurteilungen in den Jahren 1950 und 1951 folgende Zahlen: 1950 wurden gegen insgesamt 78.293 Angeklagte 15.712 Jahre Zuchthaus und 42.461 Jahre Gefängnis verhängt, 1951 gegen 51.596 Angeklagte über 50.000 Jahre Gefängnis und gegen 10.114 Angeklagte über 30.000 Jahre Zuchthaus. Insgesamt wurden 1951 112.382 Personen durch sowietzonale Strafgerichte verurteilt. Die Vermögenseinziehungen sind 1951 im Verhältnis zu 1950 um das Zweieinhalbfache erhöht worden. In diesen Zahlen sind die Verurteilungen aus den sogenannten Kriegsverbrecherprozessen in Waldheim nicht enthalten. Auf zivilrechtlichem Gebiet muß teilweise von einem Stillstand der Rechtspflege gesprochen werden. Die Volksrichter sind nicht in der Lage, schwierigere zivilrechtliche Fragen zu entscheiden. Wenn sie doch einmal ein Urteil fällen, dauert es durchschnittlich 100 bis 130 Tage, bis das Urteil schriftlich abgesetzt wird (nach Fechner in seinem Rechenschaftsbericht vom 1. 4. 1952). Auch in Zivilsachen muß festgestellt werden, daß die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt werden. Dies gilt auch auf dem Gebiet des Familienrechts sowie vor allem bei Klagen, an denen „volkseigene“ Betriebe (VEB), Verwaltungen oder sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen „volkseigenen“ Betrieb darf erst dann durchgeführt werden, wenn das Innenministerium der „DDR“ — Hauptabteilung „Amt zum Schutz des Volkseigentums“ — dazu seine Zustimmung gegeben hat. Die gleiche Regelung gilt auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (vgl. Rundverfügung Nr. 5 des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen der „DDR“ vom 31. 8. 1950). Wenn also die Hauptabteilung „Amt zum Schutz des Volkseigentums“ als oberste Verwaltungsbehörde über alle „volkseigenen“ Betriebe mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden ist, wird dieses Urteil für die gewinnende Partei wertlos. In der Regel wird dann das Urteil im Wege der Kassation durch das Oberste Gericht beseitigt, und der Rechtsstreit wird im Sinne des „volkseigenen“ Betriebes entschieden. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 130–133 Rechtsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswissenschaft, Studium derSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 130]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Hilde ➝Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. Besonders…
DDR A-Z 1954
Verfassung und Verwaltung (1954)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1956 [S. 176]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren innerpolitischen Gewaltmaßnahmen oder bei ihrer abenteuerlichen Außenpolitik zu behindern. Die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ von 1945 bis heute ist nicht zu verstehen, wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält. Durch die militärische Eroberung des östlichen Teiles Deutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Feststellung der vier Mächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945, die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrug, ist die SU in die tatsächliche unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner, durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt, zu einer selbständigen Neuorganisation nur schwer in der Lage gewesen wären und jedenfalls bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht dargebotenen Richtlinien und Hilfen zu orientieren. Daß die SU von vornherein die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, läßt sich aus dem heute — nach siebenjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetrussische Verhältnisse feststellen. Diese Absicht ist aber in der ersten Zeit der Besetzung von der Besatzungsmacht offenbar planmäßig verborgen worden. (Besatzungspolitik) Als Richtschnur für die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und „Entmilitarisierung“ verkündet worden (Potsdamer Abkommen Abschn. III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetrussischen amtlichen Vorstellungswelt jedoch einen ganz anderen Inhalt als im Westen. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die Verfassung der UdSSR am 25. 11. 1936, abgedr. in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In derselben Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält“ (a. a. O., S. 33 f.). Nach sowjetrussischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der Hitler-Diktatur eine echte Demokratie, nämlich freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse, ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 sind von der SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne [S. 177]demokratische Parteien gestattet worden: die SPD, die CDU und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wiederherstellung des Weimarer Parteiensystems hinauszulaufen. Diese Wiedererweckung der deutschen Demokratie der Vor-Hitler-Zeit war aber in der SBZ nur eine scheinbare. In der SBZ haben die vier Parteien niemals die Gelegenheit erhalten, sich in der ursprünglichen Aufstellung miteinander zu messen. Bevor nämlich — im Oktober 1946 — die ersten Wahlen (und zwar Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war der erste entscheidende Schritt zur Durchlöcherung dieses Parteiensystems getan worden. Das war der im Frühjahr 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß der KPD und SPD zur sog. „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Okt. 1946, bei denen die SED nicht ganz die Hälfte aller Stimmen erzielte, hat sich die SED nie wieder zu einer echten Wahl gestellt, d. h. einer solchen, wo der Wähler zwischen mehreren Listen auswählen kann, und zwar weder in der Sowjetzone noch in Ostberlin. Vielmehr wurde jetzt der Weg der sog. Blockpolitik beschriften. In diese wurden nicht nur die drei übrigbleibenden politischen Parteien SED, CDU und LDPD sowie zwei im Sommer 1948 neugegründete Parteien, die sogenannte „National-Demokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD), einbezogen, sondern auch die sog. demokratischen Massenorganisationen. Ohne ordnungsgemäße Wahlhandlung, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde diese Verfassung vom „Volksrat“ nach geringen Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 wurde in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte Einheitsliste der Blockparteien und „Massenorganisationen“ in der Weise durchgeführt, daß der Wähler entweder mit Ja oder mit Nein stimmen oder einen ungültigen Stimmzettel abgeben konnte. Trotz der sehr intensiven und mit national gefärbten Losungen unterbauten Propaganda wurden im ganzen nur 61,8 v. H. Ja-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. Ja-Stimmen erzielt (Wahlen). Dies reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als gewählt zu erklären. So kam der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ in Stärke von 1 523 Delegierten zustande, die am 30. 5. 1949 die Verfassung bestätigten und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrats“ vornahmen. Wieder ohne parlamentarische Wahlen entstand dann am 7. 10. 1949 die „Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“, indem der „Deutsche Volksrat“ sich diese Bezeichnung beilegte („Gesetz über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer [S. 178]der Deutschen Demokratischen Republik“ [DDR] vom 7. 10. 1949, GBl. S. 1/49). Gleichzeitig wurde eine „Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik“ gebildet und die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft gesetzt (GBl. S. 2ff./49). Diese Verfassung der „DDR“ orientiert sich in ihrem Wortlaut weitgehend an dem Vorbild der Weimarer Verfassung. So erscheint Art. 1 Abs. 2 der Weimarer Verfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ebenso wie im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1) auch in der „Verfassung der DDR“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Das Bekenntnis zu dem Grundsatz demokratischer Wahlen ist in der Verfassung (Art. 51 Abs. 2) in fast die gleichen Worte gekleidet wie in der Weimarer Verfassung (Art. 22): „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl …. gewählt“, während das Bonner Grundgesetz auf Grund der unter der Hitler-Diktatur gemachten Erfahrungen darüber hinaus noch freie Wahlen fordert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38 Abs. 1 Satz 1). Im einzelnen bestehen naturgemäß zahlreiche Abweichungen von der Weimarer und der Bonner Verfassung. Von diesen sei das in der Verfassung der „DDR“ auffallend niedrig angesetzte Alter der Wahlmündigkeit (aktiv mit 18 Jahren, passiv mit 21 Jahren, Art. 52) erwähnt. Entscheidend ist aber überhaupt nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern der tatsächliche Machtgehalt, der sich hinter ihr verbirgt. Am 15. 10. 1950 wurde in der SBZ unter Aufhebung der an sich fälligen Gemeinde-, Kreis- und Landtagswahlen eine neue Abstimmung durchgeführt, aus der eine neue (nun nicht mehr provisorische) Volkskammer hervorging. Hierbei wurde das System der Einheitsliste in nunmehr „vollendeter“ Form angewendet; auf dem Einheitsstimmzettel war die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen, nicht mehr vorgesehen. Nichterscheinen zur „Wahl“ wurde als staatsfeindliches Verhalten angesehen, und in zahlreichen Fällen erfolgte überhaupt offene Stimmabgabe. Das ist dasselbe Wahlsystem, das in Deutschland während des Hitler-Regimes bestanden hat und heute in der SU besteht. Soweit eine solche „Wahl“ bei der betroffenen Bevölkerung überhaupt ein echtes Interesse erwecken kann, verlagert es sich daher von der „Wahlhandlung“, die keine mehr ist, auf die vorangehende Aufstellung der Kandidaten. In dieser Hinsicht kommt dem Beispiel der SU eine große Bedeutung zu. Dort spielt die Aufstellung der Kandidaten — und zwar solcher, die den Machthabern genehm sind — eine große Rolle. Die Stalinsche Verfassung besagt hierüber: „Das Recht, Kandidaten aufzustellen, wird den gesellschaftlichen Organisationen und den Vereinigungen der Werktätigen gewährleistet: den kommunistischen Parteiorganisationen, den Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugendorganisationen, Kulturvereinigungen“ (Art. 141 Abs. 2). Eine praktische Anschauung von dem bolschewistischen System der Kandidatenaufstellung vermittelt das in der SBZ in der „Wahlordnung für die Handwerkskammern“ (vom 20. 2. 1951, GBl. S. 180/51) festgelegte Verfahren: „Die Kandidaten haben sich ihren Wählern vorzustellen. Die Wähler haben das Recht, den Kandidaten Fragen zu stellen und ihnen Aufträge zu geben“ (§ 7, Abs. 3). Durch verfäng[S. 179]liche Fragen, persönliche Stimmungsmache und Einschüchterung ist es natürlich stets möglich, nicht genehme Kandidaten auszuschalten. Wie kurz in der sowjetischen „Rechts“auffassung der Weg von geheimer zu öffentlicher Stimmabgabe ist, zeigt der folgende Absatz aus derselben „Wahlordnung für die Landeshandwerkskammern“: „Die Wahl ist geheim und muß durch Stimmzettel erfolgen. Auf Beschluß der Mehrheit der Versammelten ist die Wahl öffentlich durchzuführen“ (a. a. O. § 7, Abs. 4). Seit 1945 gibt es im sowjetischen Besatzungsgebiet einen zweifachen Verwaltungsapparat, einen sowjetischen und einen deutschen. Der sowjetische trug von 1945 bis zur Konstituierung der „DDR“ die Bezeichnung „Sowjetische Militär-Administration in Deutschland“ (SMAD). Der deutsche Verwaltungsapparat bestand zunächst aus zwölf „Deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ“, die schon am 1. 8. 1945 durch Dekret des sowjetischen Militärbefehlshabers ins Leben gerufen und am 12. 2. 1948 in einer als „Deutsche Wirtschaftskommission“ (DWK) bezeichneten Spitze organisatorisch zusammengefaßt wurden. Durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17/49) gingen deren Verwaltungsaufgaben auf die „Provisorische Regierung der DDR“ über. Gleichzeitig trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) an die Stelle der SMAD (Erklärung des Obersten Chefs der SMAD, „Tägliche Rundschau“, vom 11. 10. 1949). Ein wesentliches Kennzeichen der sowjetzonalen Verwaltungspraxis ist — trotz der in Art. 1 Abs. 2 der Verfassung garantierten Selbständigkeit der Länder — ein Zentralismus, der noch über das während des Hitler-Regimes erreichte Maß hinausgeht, (über den Abschluß des Zentralisierungsprozesses Verwaltungsreform). So ist mit dem „Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1201/50) das gesamte Finanzwesen dadurch zentralisiert worden, daß die Haushalte der Zone, der Länder, der Kreise, der Gemeinden und der Sozialversicherungsanstalten in einen einzigen Staatshaushalt einbezogen werden. Entsprechend sind durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325/51) die Sozialversicherungsanstalten der Länder „zu einer einheitlichen zentralgelenkten Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“, vereinigt worden. Ein weiteres Beispiel für die fortschreitende Zentralisierung ist die trotz ihres verfassungändernden Charakters lediglich durch Regierungsverordnung (Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951, GBl. S. 877/51) verfügte Verselbständigung der Staatsanwaltschaft unter Leitung des „Generalstaatsanwaltes der Republik“ (in Anlehnung an die in Art. 113–117 der Stalinschen Verfassung verankerte Vorzugsstellung des „Generalstaatsanwaltes der UdSSR“) (Rechtswesen). Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen schon der Wortlaut der Gesetzgebung mit der Verfassung in Widerspruch steht. So heißt es in Art. 34 Abs. 1 der Verfassung der „DDR“ in wörtlicher Anlehnung an Art. 142 der Weimarer Verfassung: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei“. Dagegen heißt es in der Verordnung über die Errichtung der Staatl. Kommission für ➝Kunstangelegenheiten vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 683/51): „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten … arbeitet konkrete Pläne für die Entwicklung des künstlerischen Schaffens auf der Grundlage der Aufgaben des Fünfjahrplans aus …“ (§ 2, Abs. 1, Satz 1), und [S. 180]in der ebenfalls vom 12. 7. 1951 datierten „Verordnung über die Aufgaben der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten“ (GBl. S. 684/51) wird gefordert: „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten hat dafür zu sorgen, daß … die bedeutendsten Werke aus der SU …. zur Aufführung gebracht werden“ (§ 1, Abs. 1). Ferner wird bestimmt: „Die Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten ist verantwortlich für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Kunst“ (§ 9). Mit der in der Verfassung in Art. 20, Abs. 1 („Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen“) und Art. 24, Abs. 6 („Nach Durchführung dieser Bodenreform wird den Bauern das Privateigentum an ihrem Boden gewährleistet“) ausgesprochenen Gewährleistung des bäuerlichen Privateigentums steht dessen tatsächliche Aushöhlung durch das mit der Betriebsgröße steil ansteigende Ablieferungssoll (Ablieferungspflicht) und durch die das Mittel- und Großbauerntum benachteiligenden unterschiedlichen Tarifsätze für Leistungen der MTS in Widerspruch (Landwirtschaft). Eine noch größere Bedeutung als diese bereits am Wortlaut der Gesetzgebung erkennbaren Widersprüche zur Verfassung sind die Verletzungen von Verfassungsbestimmungen durch die laufende Verwaltungspraxis. Hierzu gehören beispielsweise die willkürlichen, oft nicht einmal mit irgendwelchen Vorwänden begründeten Beschlagnahmungen von privaten Firmen. Es muß abschließend betont werden, daß alle erkennbaren Verwaltungsmaßnahmen — ob sie im Widerspruch zur Verfassung stehen oder nicht — lediglich Vordergrundserscheinungen sind. Die tatsächliche Macht in der SBZ liegt nicht bei der Verwaltung, sondern bei den Funktionären der hier als „Sozialistische Einheitspartei“ (SED) bezeichneten Kommunistischen Partei. In zahlreichen wichtigen Fällen üben die kommun. Spitzenfunktionäre ihre Macht durch in Personalunion wahrgenommene hohe Verwaltungsfunktionen aus. Alle wesentlichen Entscheidungen werden von der SED gefällt und dann an die Verwaltung herangetragen. Das zeigt besonders deutlich das Beispiel der Einführung des Fünfjahrplanes. Die Leitung der SED aber erfolgt wie die aller kommunistischen Parteien von Moskau aus (Über die seit Sommer 1952 vorgenommenen Veränderungen im Verwaltungsaufbau der SBZ Verwaltungsreform.) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 176–180 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkehrswesenSiehe auch: Verfassung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1956 [S. 176]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren…
DDR A-Z 1954
VdgB (BHG) (1954)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) wurde am 23. 11. 1947 auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin gegründet, aber schon seit 1946 gab es Provinzial- (Landes-)Verbände der VdgB. Ein in Deutschland neuartiger Organisationstypus, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierend. Die örtlichen VdgB wurden auf Kreis- und Landesebene zu Einheiten zusammengefaßt Ihre Gliederungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich [S. 173]durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MTS und Deckstationen mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ rasch zum stärksten politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Sie wurde an allen Staats- und Verwaltungsgeschäften mitbestimmend beteiligt; u. a. wurde der VdgB die gesamte Wirtschaftsberatung übertragen. Das bis 1950 selbständige landwirtschaftliche Genossenschaftswesen wurde ihr eingegliedert und gleichgeschaltet Daher seit 20. 11. 1950 die Bezeichnung VdgB (BHG). Ihre Ziele sind rein politisch. Ihr zugewiesene wirtschaftliche Aufgaben dienen nur als Mittel zum Zweck; obwohl die Mitgliedschaft nach außenhin freiwillig ist, ist der Bauer durch die Monopolstellung der VdgB (BHG) praktisch gezwungen, seine Betriebsmittel und Bedarfsgüter bei ihr zu beziehen und seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Als Nichtmitglied unterliegt er beträchtlichen finanziellen Benachteiligungen, für jedes Geschäft werden von ihm besondere Verwaltungskostenzuschläge erhoben. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 172–173 Utopie, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEABSiehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) wurde am…
DDR A-Z 1954
Eisen- und Stahlerzeugung (1954)
Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontageverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Das Gebiet der SBZ besitzt keine ausreichenden Grundstoffvorkommen für die Eisen- und Stahlerzeugung. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind zwar verhältnismäßig groß, decken jedoch wegen ihres Eisengehaltes von nur 30 v. H. nicht den Bedarf der verarbeitenden Industrien der Zone. Die Eisenerzförderung stieg in den letzten Jahren beträchtlich an, konnte aber trotzdem nicht Schritt halten mit dem wachsenden Bedarf. 1951 wurden rd. 590.000 t, 1952 sogar 892.000 t gefördert. 1952 war die Einfuhr von 1 Mill. t Eisenerz aus der SU erforderlich. 1953 sollen 1,8 Mill. t importiert werden. Schrott für die Stahlerzeugung steht seit 1950 nicht mehr aus[S. 46]reichend zur Verfügung. Die Mobilisierung innerer Reserven brachte 1951 und 1952 nicht das geplante Schrottaufkommen. Trotz den Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegsende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen in einzelnen Zweigen bereits über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der weitere Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehört zu den Schwerpunktvorhaben des Fünfjahrplanes. Die Planziffern dafür werden von der sowjetischen Staatlichen Plankommission (GOSPLAN) festgelegt. Wesentliche Zahlen: Die Produktionsergebnisse der eisenschaffenden Industrie überstiegen 1952 den Höchststand während des zweiten Weltkrieges. Sie wurden ermöglicht durch den Aufbau neuer Produktionsanlagen, z. B. im Eisenhüttenkombinat Ost bei Fürstenberg (Oder), im Eisenhüttenwerk West in Calbe (Saale), im Edelstahlwerk Döhlen und im Stahlwerk Brandenburg. Die Kapazitäten der Hütten- und Walzwerke liegen weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien der SBZ. Der Eigenerzeugung von rd. 1,8 Mill. Tonnen (1952) Rohstahl stand ein geschätzter Bedarf von etwa 3,2 bis 3,5 Mill. Tonnen gegenüber. Der größte Teil der Importe kam aus der SU. Nach vorsichtiger Schätzung wird von der SU etwa 65 v. H. der gesamten Eisen- und Stahlproduktion der SBZ für Reparations- und Rüstungszwecke entnommen. Stahllieferungen aus der Bundesrepublik nach der SBZ kommen also praktisch fast ausnahmslos der SU zugute. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie der sowjetischen Zone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 40 S. m. 9 Tab. *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 45–46 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, GerhartSiehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontageverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend…
DDR A-Z 1954
Verkehrswesen (1954)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. Demnach entfallen 89 v. H. der Gesamtleistungen des Gütertransportes auf „volkseigene“ Verkehrsbetriebe, die restlichen 11 v. H. auf Privatbetriebe. Der privatgewerbliche Kraftverkehr wird ausschließlich durch die Autotransportgemeinschaften (ATG) eingesetzt, die die Aufträge auf die privaten Fuhrunternehmer verteilen und auch mit diesen abrechnen. Am 1. 7. 1951 gab es 65.609 LKW in der SBZ (zum Vergleich: in der Bundesrepublik 414.343). Verkehrswirtschaftliche Bedeutung haben auch die etwa 840 Maschinen-Traktoren-Stationen MTS, die mit ihren insgesamt 15.700 Rad- und Raupenschleppern - Traktoren außer der Ackerarbeit erhebliche Transportleistungen ausführen. Der gesamte Gütertransport untersteht der staatlichen Planung. Die Spitze des Planungssystems bildet die Abteilung Verkehr bei der Staatlichen ➝Plankommission, die von der Koordinierung- und Kontrollstelle für Industrie und Verkehr angeleitet und kontrolliert wird. Die Jahresplanungen beruhen auf der vorgesehenen Produktion der Industrie, auf den Erfassungs- u. Anbauplänen der Landwirtschaft und auf den Verteilungsplänen. Die Verkehrsmittel der SBZ sind durchweg überaltert. Die im Fünfjahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung des Verkehrsnetzes genügen in keiner Weise den realen Bedürfnissen. Allein zum Ausgleich der demontierten Gleisanlagen wären etwa 800.000 t Schienen notwendig; für 1952 waren jedoch nur 72.000 t vorgesehen, die überdies nach strategischen und nicht nach verkehrspolitischen Gesichtspunkten verwendet wurden. Den Mangel an rollendem Material sucht man durch übermäßige Ausnutzung der vorhandenen Fahrzeuge auszugleichen. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 175 Verfassung und Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlagswesenSiehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. …
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Besatzungspolitik (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten und durchweg heute noch besitzen. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiete der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Verfassung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deut[S. 29]scher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem die Versuche, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und Westberliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik) Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK besteht nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ Die SKK behält sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung werden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es besteht also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der nunmehr durchorganisierte Apparat der SED mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte Wegen der absoluten Hörigkeit der SED gegenüber den sowjetischen Kontrollorganen kann im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als A. bezeichnet werden. Als im Zusammenhang mit den Ereignissen nach Stalins Tod auch in der sowjetischen Deutschland-Politik gewisse Ansätze zu einer Viermächteverständigung erkennbar wurden, wandelte man die inzwischen von Semjonow geleitete SKK entsprechend der Praxis der westlichen Besatzungsmächte in eine Hohe Kommission um. Änderungen in der Kontrollpraxis haben sich dadurch in nennenswertem Umfang nicht ergeben. Die mit dem Kommuniqué vom 23. 8. 1953 abgeschlossenen Moskauer Verhandlungen zwischen Grotewohl und Molotow sind im wesentlichen auch als B. anzusehen. In dem Kommuniqué, das der Beeinflussung der westdeutschen Bundestagswahlen diente, wurde von der SU folgendes versprochen: Beendigung der Reparationen und Rückgabe aller SAG-Betriebe zum 31. 12. 1953; Senkung der Besatzungskosten; Freigabe einer nicht genannten Zahl von Kriegsgefangenen; Befreiung der „DDR“ von Schulden. Ob und wieweit sich diese Versprechungen praktisch auswirken, bleibt abzuwarten. In jedem Falle stellen sie nur ein Mindestmaß dessen dar, was erforderlich geworden war, um das SED-Regime vor dem völligen wirtschaftlichen Zusammenbruch zu bewahren. (Neuer Kurs) Literaturangaben Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 28–29 Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeschlagnahmeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der…
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Neuer Kurs (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1953 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision, die keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos in der Sowjetisierungspolitik vorsieht, wurde notwendig, um einer durch die Verschärfung des Klassenkampfregimes, durch Fehlplanung und Versagen der Parteibürokratie drohenden Wirtschaftskatastrophe und einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) im letzten Augenblick vorzubeugen. Da die Verkündung des NK. zeitlich mit einer Reihe vergleichbarer Maßnahmen in den übrigen Satellitenstaaten zusammenfällt, kann angenommen werden, daß diese Vorgänge im Einklang mit zeitbedingten taktischen Absichten der Moskauer Außenpolitik stehen. Der NK. kündigte an: 1. Abänderung der Methoden zur Erreichung des Fünfjahrplans, dessen Schwergewicht bisher auf der Entwicklung einer vom „kapitalistischen Westen“ möglichst unabhängigen Schwerindustrie und dem Aufbau einer auch rüstungswirtschaftlich fundierten Volkspolizei lag, zugunsten einer verbesserten Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern und eines vermehrten Wohnungsbaus; 2. Vorübergehender Verzicht auf die fortschreitende Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen (kleine und mittlere Privatbetriebe in Industrie und Landwirtschaft, Handwerker, Einzelhändler) und Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes in Produktion und Handel durch kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des bisher durch verschärfte Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführten Klassenkampfs in Dorf und Stadt, Aussetzung der bisherigen Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls zur Steigerung der privaten Produktion; 4. Milderung bzw. Aufhebung des zur Abwendung der drohenden Wirtschaftskrise notwendig gewordenen Sparsamkeitsregimes auf dem Gebiet der Lebensmittelverteilung, der HO-Preispolitik, der Arbeitsnormen und Löhne sowie der Tarife für Arbeiterrückfahrkarten; 5. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, denen Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums in Aussicht gestellt wird; 6. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 7. Aufhebung verschiedener während des verschärften Kampfs gegen die Kirchen (Religion und Kirche) getroffenen Maßnahmen. Außer vorwiegend wirtschaftlichen Maßnahmen wurde eine gewisse Milderung des politischen Terrors durch Erhöhung der Rechtssicherheit, eine beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrhaftigerer Presseberichterstattung angekündigt. Die entsprechenden Maßnahmen blieben jedoch in der Folgezeit aus oder wurden nur unvollständig durchgeführt. Die bisherige Praxis rechtfertigt auf keinen Fall die Behauptung des ZK, der NK. solle die Vorbereitung einer Wiedervereinigung Deutschlands und die Herbeiführung freier Wahlen erleichtern. Bestenfalls kann der NK. als eine durch die kritische wirtschaftliche und politische Lage der SBZ erzwungene Vertagung der verschärften Sowjetisierungspolitik betrachtet und in seiner politischen Bedeutung mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU verglichen werden. Literaturangaben : „Ost-Probleme“ (Ein Informationsblatt über Fragen des Weltkommunismus). Hrsg. von Hicog, Bonn-Mehlem, erscheint wöchentlich — nunmehr im 5. Jg. — seit 1949. : „SBZ-Archiv — Dokumente — Berichte — Kommentare zu Gesamtdeutschen Fragen.“ Köln, Verlag für Politik und Wirtschaft. Erscheint (nachdem es bis 1952 unter dem Namen „PZ-Archiv“ herausgekommen war) halbmonatlich — nunmehr im 4. Jg. — seit 1950. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 115 Neuererbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeulehrerSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1953 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision, die keine…
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Sport (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Sp. ist in der SBZ zweckgebunden. Er dient der Erfüllung des Fünfjahrplanes und vor allem der vormilitärischen Erziehung. Nach dem Zusammenbruch war zunächst jede sportliche Betätigung verboten. Die Sp.-Vereine wurden aufgelöst. Mit fortschreitender Übernahme der Regierungsfunktionen durch die SED wurde der Sp. unter Kontrolle der Partei und ihrer Gliederungen wieder erlaubt. Am 1. 10. 1948 wurde durch FDGB und FDJ der Deutsche Sportausschuß gebildet. Im „Gesetz über die Teilnahme der Jugend in Schule und Beruf bei Sp. und Erholung“ wurde jede sportliche Betätigung ausschließlich auf Betriebs- und Parteibasis (Betriebssportvereine) verlegt. Das in 3 Stufen (Stufe 1 für 10 bis 12jährige, Stufe 2 für 12- bis 14jährige, Stufe 3 für 14- bis 15-jährige) zu verleihende Sp.-Leistungsabzeichen steht unter dem Motto: „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“ und schreibt als Prüfungsaufgaben in erster Linie die Beantwortung „gesellschaftswissenschaftlicher“ Fragen vor. Es überträgt jedem Inhaber „die Pflicht, wachsam und unerbittlich zu sein gegen Agenten, Saboteure, Schädlinge und Feinde unseres Volkes“. Am 24. 7. 1952 wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sp. als „oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des Sp.“ gebildet Seine Aufgabe: „Die wissenschaftliche Grundlage für die Körperkultur und Sp.-Arbeit so zu entwickeln, daß diese Mittel der demokratischen Erziehung und der Stärkung der Gesundheit der Werktätigen sowie deren Vorbereitung zur Arbeit und zur Verteidigung der DDR bilden“ (§ 7 der Regierungsverordnung vom gleichen Tage). „Die Bezirks-, Kreis- und Stadtkomitees für Körperkultur und Sp. sind staatliche Organe …“ (§ 11 a. a. O.). Noch deutlicher ist die militärische Aufgabe des Sp. bei der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Sportler, die sich der Politisierung des Sp. zu entziehen versuchen, sind damit vom Vereinsleben, von der Zuteilung von Sp.-Bekleidung und -Geräten und somit praktisch von jeder Ausübung des Sp. ausgeschlossen. Die SED bemüht sich ständig um Austragung von gesamtdeutschen Sp.-Wettkämpfen, verhinderte aber zugleich die Aufstellung einer gesamtdeutschen Olympia-Mannschaft. Sie betont die „Einheit des deutschen Sp.“ und spekuliert auf politisches Unverständnis der westdeutschen Sportler. Seit Sommer 1952 verlangt der Sportausschuß der SBZ von westdeutschen Sp.-Mannschaften vor deren Start in der SBZ oder in Ostberlin die Ausfüllung von Fragebogen mit scheinbar unverfänglichen Fragen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 156 Sperrzone A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sport und Technik, Gesellschaft fürSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Sp. ist in der SBZ zweckgebunden. Er dient der Erfüllung des Fünfjahrplanes und vor allem der vormilitärischen Erziehung. Nach dem Zusammenbruch war zunächst jede sportliche Betätigung verboten. Die Sp.-Vereine wurden aufgelöst. Mit fortschreitender Übernahme der Regierungsfunktionen durch die SED wurde der Sp. unter Kontrolle der Partei und ihrer Gliederungen wieder erlaubt. Am 1. 10. 1948 wurde…
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Ausbeutung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als „A. des Menschen durch den Menschen“ gilt in der marxistischen Theorie das Mißverhältnis von Arbeitslohn und Arbeitsleistung, die zu geringe Entlohnung des Proletariers durch den Kapitalisten, der sich den „Mehrwert“ ausbeuterisch aneignet; A. wird von Marx allein auf das „Privateigentum an den Produktionsmitteln“ zurückgeführt. Die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, die das Proletariat automatisch von der Ausbeutung befreien und eine gerechte Entlohnung ermöglichen soll, gehört zu den Kernforderungen des Marxismus und ist in der SU seit 1917 theoretisch verwirklicht. Dabei hat sich ergeben, daß zwar alles Privateigentum in Volkseigentum verwandelt und der durch Planung wirtschaftende Sowjetstaat praktisch zum alleinigen Besitzer aller Produktionsmittel werden konnte, daß aber der gleiche Staat als einziger Kapitalist oder Unternehmer ein neues System der Ausbeutung durch den Sozialistischen ➝Wettbewerb und durch das System der Zwangsarbeit entwickelt hat. Der Glaube, daß die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft durch die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln überwunden worden sei, ist ein Irrtum, weil die Erfahrung in der SU gezeigt hat, daß dieses Problem kein [S. 22]wirtschaftsrechtliches und organisatorisches, sondern ein psychologisches und sittliches ist. An Stelle der Einzelunternehmer verfügen im Bolschewismus die vom Staat eingesetzten Funktionäre (Manager der Kombinate und Fabriken oder Kolchose, Brigadiers und Parteikontrolleure usw.) über Machtvollkommenheiten, die kein Privatunternehmer in irgendeinem kapitalistischen Land besitzt. Ihnen obliegt es, ohne vom Staat gesetzte sittliche Schranken die Übererfüllung der staatlich festgesetzten hohen Leistungsnormen bei jedem Arbeiter zu erzwingen und damit ein neues System der A. des Menschen durch den Staat und seine Funktionäre zu verwirklichen. (Arbeitspolitik, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 21–22 Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche EinheitSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als „A. des Menschen durch den Menschen“ gilt in der marxistischen Theorie das Mißverhältnis von Arbeitslohn und Arbeitsleistung, die zu geringe Entlohnung des Proletariers durch den Kapitalisten, der sich den „Mehrwert“ ausbeuterisch aneignet; A. wird von Marx allein auf das „Privateigentum an den Produktionsmitteln“ zurückgeführt. Die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, die das Proletariat…
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Plankommission, Staatliche (1954)
Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK, die in Zusammenarbeit mit der damaligen Zentralfinanzverwaltung den Halbjahrplan 1948 und den Zweijahrplan aufstellte. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Minister wurde der 1.~Vorsitzende der DWK, Rau. Das Planungsministerium war gegliedert in „Zentrales Planungsamt“, „Statistisches Zentralamt“ und die Abteilung „Wissenschaft und Forschung“. In dieser Form bestand es nur etwa ein Jahr. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die jetzige StP. umgebildet. Die Umbildung geschah in Angleichung an die SU: auch dort gibt es kein Planungsministerium, sondern die GOSPLAN-Kommission. Der StP. unterstehen: Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Deutsches Amt für Maße und Gewichte, für Material- und Normenprüfung, für Erfindungs- und Patentwesen, Zentralamt für Forschung und Technik, Deutsches Wirtschaftsinstitut und Hochschule für ➝Planökonomie. Die Hauptabt. Materialversorgung wurde im August 1952 ausgegliedert und als selbständige Behörde mit der Bezeichnung Staatliches Komitee für ➝Materialversorgung unter Leitung eines Vorsitzenden im Range eines Staatssekretärs neu gebildet. Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen. Sie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Fachministerien usw. erhalten stets nur Einzelanweisungen, die keine Möglichkeit geben, den Zusammenhang zu erkennen. Die StP gibt ihrerseits lediglich Befehle der GOSPLAN-Kommission, vertreten durch die Planökonomische Abteilung bei der Hohen Kommission der SU, weiter. Ihre Abhängigkeit von diesen Befehlen ist vollständig. Die Pläne der StP. bedürfen vor der Veröffentlichung der Zustimmung der Sowjets. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ. Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 122 Pionierpalast A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule fürSiehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der…
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Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche (1954)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei-(künftig Drei-) Jahres-Kursen Spitzenfunktionäre für Verwaltung und Justiz ausbildet. Fakultäten für Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Daneben Lehrstuhl für Außenpolitik. Früher auch Lehrstühle für Landwirtschaft und Finanzen. Außerdem ständig Lehrstühle für Geschichte u. a. Die A. hat Promotionsrecht. Die Lehrpläne sehen etwa zu gleichen Teilen Vorlesungen und Übungen über die Grundlagen des Marxismus-Leninismus und über konkrete staatspolitische und verwaltungstechnische Fragen der „DDR“ vor. Auswahl der Teilnehmer durch Kaderabteilung des Ministeriums des Innern in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachministerien und der personalpolitischen Abteilung des ZK der SED. Durchschnittlich etwa 80 v. H. der Teilnehmer SED-Mitglieder. Bevorzugt werden bewährte Verwaltungsangestellte der unteren Laufbahnen und Aktivisten. Lehrstoff weitgehend von der Parteihochschule „Karl Marx“ erstellt. Neben den laufenden Kursen auch Fernunterricht. (Schulung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 9 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW)Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei-(künftig Drei-)…
DDR A-Z 1954
Propaganda (1954)
Siehe auch: Agitation: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Stalinismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die Mitglieder der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ostberlin, 1951, S. 670). Nach herkömmlicher Auffassung hingegen wird unter politischer P. eine Form der Aufklärung begriffen, die nicht so sehr den Verstand als die emotionalen Kräfte im Menschen anspricht und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift, als vielmehr der massiveren und vielfach gleichzeitigen Wirkung von Bild und Ton bedient. Die Wirkung der P. ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen dadurch begrenzt, daß mißbräuchliche Anwendung ihrer Mittel leicht zurückschlägt, also der Absicht des Propagandisten entgegenwirkt, sei es, daß er durch allzu plumpe Methoden das Mißtrauen der Angesprochenen erregt, sei es, daß er durch Verstöße gegen die Wahrheit den Gegner auf den Plan ruft, der unter Umständen sogar Rechtsmittel gegen ihn in Anspruch nehmen kann. Im totalitären Staatswesen (wie im Dritten Reich oder in der SU und ihren Satellitenstaaten einschließlich der „DDR“) fehlt es der politischen P. an einer derartigen Kontrolle; infolgedessen beherrscht sie dort die staatsbürgerliche Aufklärung und das gesamte öffentliche [S. 127]Leben derart hemmungslos, daß schließlich die Bevölkerung jede amtliche Äußerung als P. und damit als Schwindel ansieht. Während in der Bundesrepublik diese kritische Einstellung des Staatsbürgers die Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung weitgehend bestimmt, stellen die P.-Methoden der SBZ eher noch eine Vergröberung des nationalsozialistischen P.-Stils dar. Unter dem Einfluß und nach dem Muster der SU steuern Partei und Staat eine P.-Maschinerie, die sich nicht nur der traditionellen Formen der Volksrede, der Plakate und Transparente (im Pj. Sichtwerbung) bedient, sondern die vom Staat gegängelte Presse, den Staatsrundfunk, den Film, das Theater, das Kabarett mit Beschlag belegt, vor allem aber die Staatsbürger zu persönlicher Mitwirkung in den Aufklärungslokalen und in den von der Partei diktierten Briefaktionen beansprucht. Obschon diese Häufung der Mittel die propagierten Lehren bei den Opfern der P. nicht glaubwürdiger macht, darf man den einschüchternden Eindruck der Massierung nicht unterschätzen, dem vor allem die Jugend und leicht beeinflußbare Menschen ausgeliefert sind; er wird nur teilweise durch die Offensichtlichkeit der Schwindelparolen neutralisiert; dagegen hat sich gezeigt daß die Bevölkerung der SBZ allzu kühnen ideologischen Schwenkungen der P. (wie z. B. im Sommer 1952 von der Friedenspropaganda zur nationalistischen Verherrlichung des „Verteidigungs“krieges oder im Frühjahr 1953 vom Aufbau des Sozialismus zum Neuen Kurs) Widerstand entgegensetzt und damit die Grenzen der P. überhaupt sichtbar zu machen vermag. Die Ausstrahlungen der sowjetzonalen P. in die Bundesrepublik sind nur insoweit ernst zu nehmen, als sie mit falschen Friedens- und Wiedervereinigungsparolen arbeiten; sie können aber mit Aussicht auf Erfolg nicht durch ähnliche Mittel, sondern nur durch eine möglichst breite, durch Tatsachen belegte und gemeinverständliche Aufklärung über die wahren Tendenzen der stalinistischen Machtpolitik und die Verhältnisse in ihrem Herrschaftsbereich unschädlich gemacht werden. (Parteipresse, Pressewesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 126–127 Proletkult A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z QualifizierungSiehe auch: Agitation: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Stalinismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die Mitglieder…
DDR A-Z 1954
Notenbank, Deutsche (DNB) (1954)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande. Die DNB unterhält in der Zone und Ostberlin rund 300 Filialen und Kassenstellen und ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat ab 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der ganzen SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Ähnlich der SU, wo der Präsident der Staatsbank gleichzeitig stellvertretender Finanzminister ist, wurde der Präsident der DNB zum Mitglied des Ministerrates ernannt. Mit der Einführung der Wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen. Ab 1. 1. [S. 117]1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft unterliegen ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler zu verhindern. Präsident Greta ➝Kuckhoff. (Planwirtschaftsergebnisse) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 116–117 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, OttoSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den…