DDR A-Z 1954

Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1954)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für Organisationsform zusammengeschlossener Bauernwirtschaf[S. 125]ten; ein Stadium auf dem Weg zur Kollektivierung. Zunächst „freiwilliger“ Zusammenschluß einzelner landwirtschaftl. Betriebe (Größenklasse nur bis 20 ha) zur gemeinsamen Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte und Viehhaltung unter Benutzung der bereits geschaffenen Einrichtungen (MTS, VdgB). Es treten 3 Typen in Erscheinung: 1. Nur das Ackerland wird in die P. eingebracht 2. Neben dem Ackerland werden auch tierische und motorische Zugkräfte sowie Maschinen eingebracht. Der 3. Typ stellt praktisch schon das Kolchos dar, da hier auch die Nutzviehhaltung, das Grünland und der Wald in die P. mit einbezogen werden. „Mitglied der P. können werden: werktätige Bauern und Landarbeiter sowie alle Dorfbewohner ohne Rücksicht auf das Geschlecht, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hoben …“ „In die Genossenschaft können nicht aufgenommen werden: Schieber, frühere Großhändler, Spekulanten, Großbauern, große Grundbesitzer sowie Kaufleute und Gastwirte. welche Lohnarbeitskräfte beschäftigen. Die Kinder der genannten Personen können in die Genossenschaft aufgenommen werden, wenn sie sich mit Ihrem Vermögen und Boden von den Eltern getrennt haben, gesellschaftlich nützliche Arbeit verrichten und gewissenhaft arbeiten“ („Der Freie Bauer“, 20. 7. 1952). Die Bildung von P. wurde eingeleitet durch die Verlautbarung Ulbrichts anläßlich der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952), daß „in der Deutschen Demokratischen Republik der Sozialismus planmäßig aufgebaut wird“. „In allen Fällen, wo werktätige Bauern sich in freiwilliger Entscheidung entschließen, eine P. zu bilden, wird ihnen jede Unterstützung zuteil werden“ („Die Wirtschaft“ vom 11. 7. 1952) Diese Unterstützungen sollen nach einem Kommuniqué der „Ministerratssitzung“ vom 24. 7. 1952 in folgendem bestehen: Die MTS sollen in erster Linie für die P. arbeiten? Bezahlung erfolgt nach Gruppe I (niedrigster Tarif), und zwar erst nach der Ernte 1953. — Die P. sind mit Düngemitteln (besonders Phosphor) und Qualitätssaatgut für die Aussaat zur Ernte 1953 gegen Kredite der Bauernbank vollauf zu versorgen. — Für Mitglieder der P. ist die Ablieferungspflicht an Getreide, Kartoffeln und Ölfrüchten für 1952 im Vergleich zu den ausgehändigten Ablieferungsbescheiden um 10 v. H. zu senken. — Die P. sind für die Dauer von zwei Jahren von der Genossenschaftssteuer befreit. — Den Mitgliedern der P. werden die Steuern für 1952 um 25 v H. ermäßigt. In der Belieferung mit Betriebsmitteln, bei der Abnahme ihrer Erzeugnisse und bei der Kreditgewährung sind sie zu bevorzugen; die weitere Zahlung der Kaufpreisrate für das aus der Bodenreform erhaltene Land wird ihnen erlassen. — Durch die offizielle politische und staatsbürokratische Förderung der P. werden alle außerhalb dieser stehenden Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wird. (Kollektivierung) Am 21. 9. 1953 bestanden bereits 4.800 P., die eine Fläche von 739.000 ha bearbeiteten. Seit dem Juni-Aufstand haben sich 270 LPG wieder aufgelöst (Ulbricht am 21. 9. 1953). Unter dem Neuen Kurs wurde die Benachteiligung der selbständigen Bauern gegenüber den P. zunächst erheblich eingeschränkt, ohne daß damit die grundsätzlichen Absichten aufgegeben worden wären. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 124–125 Pressewesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsindex, Industrieller

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für Organisationsform zusammengeschlossener Bauernwirtschaf[S. 125]ten; ein Stadium auf dem Weg zur Kollektivierung. Zunächst „freiwilliger“ Zusammenschluß einzelner landwirtschaftl. Betriebe (Größenklasse nur bis 20 ha) zur gemeinsamen Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte und Viehhaltung unter Benutzung der…

DDR A-Z 1954

DWK (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vorsitzenden hatte die DWK nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in [S. 43]der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vorsitzenden (Rau) und zwei stellvertretende Vorsitzende (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitglieder wurden Vertreter des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Siellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Im Befehl 32 (Abs. 3) hieß es: „Die Wirtschaftskommission wird verpflichtet, die termingemäße Durchführung der als Reparationen bestimmten Warenlieferungen sowie die Befriedigung der Bedürfnisse der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland entsprechend dem festgesetzten Plan zu überwachen.“ Ausdrücklich wird betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war praktisch die erste deutsche Zentralregierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) vom 7. 10. 1949 wurde die DWK umbenannt in „Provisorische Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung und Verwaltung, Besatzungspolitik) Literaturangaben Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 42–43 DVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, Friedrich

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der…

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Verfassung und Verwaltung (1954)

Siehe auch: Verfassung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1956 [S. 176]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren innerpolitischen Gewaltmaßnahmen oder bei ihrer abenteuerlichen Außenpolitik zu behindern. Die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ von 1945 bis heute ist nicht zu verstehen, wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält. Durch die militärische Eroberung des östlichen Teiles Deutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Feststellung der vier Mächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945, die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrug, ist die SU in die tatsächliche unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner, durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt, zu einer selbständigen Neuorganisation nur schwer in der Lage gewesen wären und jedenfalls bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht dargebotenen Richtlinien und Hilfen zu orientieren. Daß die SU von vornherein die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, läßt sich aus dem heute — nach siebenjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetrussische Verhältnisse feststellen. Diese Absicht ist aber in der ersten Zeit der Besetzung von der Besatzungsmacht offenbar planmäßig verborgen worden. (Besatzungspolitik) Als Richtschnur für die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und „Entmilitarisierung“ verkündet worden (Potsdamer Abkommen Abschn. III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetrussischen amtlichen Vorstellungswelt jedoch einen ganz anderen Inhalt als im Westen. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die Verfassung der UdSSR am 25. 11. 1936, abgedr. in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In derselben Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält“ (a. a. O., S. 33 f.). Nach sowjetrussischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der Hitler-Diktatur eine echte Demokratie, nämlich freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse, ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 sind von der SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne [S. 177]demokratische Parteien gestattet worden: die SPD, die CDU und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wiederherstellung des Weimarer Parteiensystems hinauszulaufen. Diese Wiedererweckung der deutschen Demokratie der Vor-Hitler-Zeit war aber in der SBZ nur eine scheinbare. In der SBZ haben die vier Parteien niemals die Gelegenheit erhalten, sich in der ursprünglichen Aufstellung miteinander zu messen. Bevor nämlich — im Oktober 1946 — die ersten Wahlen (und zwar Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war der erste entscheidende Schritt zur Durchlöcherung dieses Parteiensystems getan worden. Das war der im Frühjahr 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß der KPD und SPD zur sog. „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Okt. 1946, bei denen die SED nicht ganz die Hälfte aller Stimmen erzielte, hat sich die SED nie wieder zu einer echten Wahl gestellt, d. h. einer solchen, wo der Wähler zwischen mehreren Listen auswählen kann, und zwar weder in der Sowjetzone noch in Ostberlin. Vielmehr wurde jetzt der Weg der sog. Blockpolitik beschriften. In diese wurden nicht nur die drei übrigbleibenden politischen Parteien SED, CDU und LDPD sowie zwei im Sommer 1948 neugegründete Parteien, die sogenannte „National-Demokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD), einbezogen, sondern auch die sog. demokratischen Massenorganisationen. Ohne ordnungsgemäße Wahlhandlung, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde diese Verfassung vom „Volksrat“ nach geringen Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 wurde in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte Einheitsliste der Blockparteien und „Massenorganisationen“ in der Weise durchgeführt, daß der Wähler entweder mit Ja oder mit Nein stimmen oder einen ungültigen Stimmzettel abgeben konnte. Trotz der sehr intensiven und mit national gefärbten Losungen unterbauten Propaganda wurden im ganzen nur 61,8 v. H. Ja-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. Ja-Stimmen erzielt (Wahlen). Dies reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als gewählt zu erklären. So kam der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ in Stärke von 1 523 Delegierten zustande, die am 30. 5. 1949 die Verfassung bestätigten und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrats“ vornahmen. Wieder ohne parlamentarische Wahlen entstand dann am 7. 10. 1949 die „Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“, indem der „Deutsche Volksrat“ sich diese Bezeichnung beilegte („Gesetz über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer [S. 178]der Deutschen Demokratischen Republik“ [DDR] vom 7. 10. 1949, GBl. S. 1/49). Gleichzeitig wurde eine „Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik“ gebildet und die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft gesetzt (GBl. S. 2ff./49). Diese Verfassung der „DDR“ orientiert sich in ihrem Wortlaut weitgehend an dem Vorbild der Weimarer Verfassung. So erscheint Art. 1 Abs. 2 der Weimarer Verfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ebenso wie im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1) auch in der „Verfassung der DDR“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Das Bekenntnis zu dem Grundsatz demokratischer Wahlen ist in der Verfassung (Art. 51 Abs. 2) in fast die gleichen Worte gekleidet wie in der Weimarer Verfassung (Art. 22): „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl …. gewählt“, während das Bonner Grundgesetz auf Grund der unter der Hitler-Diktatur gemachten Erfahrungen darüber hinaus noch freie Wahlen fordert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38 Abs. 1 Satz 1). Im einzelnen bestehen naturgemäß zahlreiche Abweichungen von der Weimarer und der Bonner Verfassung. Von diesen sei das in der Verfassung der „DDR“ auffallend niedrig angesetzte Alter der Wahlmündigkeit (aktiv mit 18 Jahren, passiv mit 21 Jahren, Art. 52) erwähnt. Entscheidend ist aber überhaupt nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern der tatsächliche Machtgehalt, der sich hinter ihr verbirgt. Am 15. 10. 1950 wurde in der SBZ unter Aufhebung der an sich fälligen Gemeinde-, Kreis- und Landtagswahlen eine neue Abstimmung durchgeführt, aus der eine neue (nun nicht mehr provisorische) Volkskammer hervorging. Hierbei wurde das System der Einheitsliste in nunmehr „vollendeter“ Form angewendet; auf dem Einheitsstimmzettel war die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen, nicht mehr vorgesehen. Nichterscheinen zur „Wahl“ wurde als staatsfeindliches Verhalten angesehen, und in zahlreichen Fällen erfolgte überhaupt offene Stimmabgabe. Das ist dasselbe Wahlsystem, das in Deutschland während des Hitler-Regimes bestanden hat und heute in der SU besteht. Soweit eine solche „Wahl“ bei der betroffenen Bevölkerung überhaupt ein echtes Interesse erwecken kann, verlagert es sich daher von der „Wahlhandlung“, die keine mehr ist, auf die vorangehende Aufstellung der Kandidaten. In dieser Hinsicht kommt dem Beispiel der SU eine große Bedeutung zu. Dort spielt die Aufstellung der Kandidaten — und zwar solcher, die den Machthabern genehm sind — eine große Rolle. Die Stalinsche Verfassung besagt hierüber: „Das Recht, Kandidaten aufzustellen, wird den gesellschaftlichen Organisationen und den Vereinigungen der Werktätigen gewährleistet: den kommunistischen Parteiorganisationen, den Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugendorganisationen, Kulturvereinigungen“ (Art. 141 Abs. 2). Eine praktische Anschauung von dem bolschewistischen System der Kandidatenaufstellung vermittelt das in der SBZ in der „Wahlordnung für die Handwerkskammern“ (vom 20. 2. 1951, GBl. S. 180/51) festgelegte Verfahren: „Die Kandidaten haben sich ihren Wählern vorzustellen. Die Wähler haben das Recht, den Kandidaten Fragen zu stellen und ihnen Aufträge zu geben“ (§ 7, Abs. 3). Durch verfäng[S. 179]liche Fragen, persönliche Stimmungsmache und Einschüchterung ist es natürlich stets möglich, nicht genehme Kandidaten auszuschalten. Wie kurz in der sowjetischen „Rechts“auffassung der Weg von geheimer zu öffentlicher Stimmabgabe ist, zeigt der folgende Absatz aus derselben „Wahlordnung für die Landeshandwerkskammern“: „Die Wahl ist geheim und muß durch Stimmzettel erfolgen. Auf Beschluß der Mehrheit der Versammelten ist die Wahl öffentlich durchzuführen“ (a. a. O. § 7, Abs. 4). Seit 1945 gibt es im sowjetischen Besatzungsgebiet einen zweifachen Verwaltungsapparat, einen sowjetischen und einen deutschen. Der sowjetische trug von 1945 bis zur Konstituierung der „DDR“ die Bezeichnung „Sowjetische Militär-Administration in Deutschland“ (SMAD). Der deutsche Verwaltungsapparat bestand zunächst aus zwölf „Deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ“, die schon am 1. 8. 1945 durch Dekret des sowjetischen Militärbefehlshabers ins Leben gerufen und am 12. 2. 1948 in einer als „Deutsche Wirtschaftskommission“ (DWK) bezeichneten Spitze organisatorisch zusammengefaßt wurden. Durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17/49) gingen deren Verwaltungsaufgaben auf die „Provisorische Regierung der DDR“ über. Gleichzeitig trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) an die Stelle der SMAD (Erklärung des Obersten Chefs der SMAD, „Tägliche Rundschau“, vom 11. 10. 1949). Ein wesentliches Kennzeichen der sowjetzonalen Verwaltungspraxis ist — trotz der in Art. 1 Abs. 2 der Verfassung garantierten Selbständigkeit der Länder — ein Zentralismus, der noch über das während des Hitler-Regimes erreichte Maß hinausgeht, (über den Abschluß des Zentralisierungsprozesses Verwaltungsreform). So ist mit dem „Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1201/50) das gesamte Finanzwesen dadurch zentralisiert worden, daß die Haushalte der Zone, der Länder, der Kreise, der Gemeinden und der Sozialversicherungsanstalten in einen einzigen Staatshaushalt einbezogen werden. Entsprechend sind durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325/51) die Sozialversicherungsanstalten der Länder „zu einer einheitlichen zentralgelenkten Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“, vereinigt worden. Ein weiteres Beispiel für die fortschreitende Zentralisierung ist die trotz ihres verfassungändernden Charakters lediglich durch Regierungsverordnung (Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951, GBl. S. 877/51) verfügte Verselbständigung der Staatsanwaltschaft unter Leitung des „Generalstaatsanwaltes der Republik“ (in Anlehnung an die in Art. 113–117 der Stalinschen Verfassung verankerte Vorzugsstellung des „Generalstaatsanwaltes der UdSSR“) (Rechtswesen). Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen schon der Wortlaut der Gesetzgebung mit der Verfassung in Widerspruch steht. So heißt es in Art. 34 Abs. 1 der Verfassung der „DDR“ in wörtlicher Anlehnung an Art. 142 der Weimarer Verfassung: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei“. Dagegen heißt es in der Verordnung über die Errichtung der Staatl. Kommission für ➝Kunstangelegenheiten vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 683/51): „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten … arbeitet konkrete Pläne für die Entwicklung des künstlerischen Schaffens auf der Grundlage der Aufgaben des Fünfjahrplans aus …“ (§ 2, Abs. 1, Satz 1), und [S. 180]in der ebenfalls vom 12. 7. 1951 datierten „Verordnung über die Aufgaben der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten“ (GBl. S. 684/51) wird gefordert: „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten hat dafür zu sorgen, daß … die bedeutendsten Werke aus der SU …. zur Aufführung gebracht werden“ (§ 1, Abs. 1). Ferner wird bestimmt: „Die Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten ist verantwortlich für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Kunst“ (§ 9). Mit der in der Verfassung in Art. 20, Abs. 1 („Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen“) und Art. 24, Abs. 6 („Nach Durchführung dieser Bodenreform wird den Bauern das Privateigentum an ihrem Boden gewährleistet“) ausgesprochenen Gewährleistung des bäuerlichen Privateigentums steht dessen tatsächliche Aushöhlung durch das mit der Betriebsgröße steil ansteigende Ablieferungssoll (Ablieferungspflicht) und durch die das Mittel- und Großbauerntum benachteiligenden unterschiedlichen Tarifsätze für Leistungen der MTS in Widerspruch (Landwirtschaft). Eine noch größere Bedeutung als diese bereits am Wortlaut der Gesetzgebung erkennbaren Widersprüche zur Verfassung sind die Verletzungen von Verfassungsbestimmungen durch die laufende Verwaltungspraxis. Hierzu gehören beispielsweise die willkürlichen, oft nicht einmal mit irgendwelchen Vorwänden begründeten Beschlagnahmungen von privaten Firmen. Es muß abschließend betont werden, daß alle erkennbaren Verwaltungsmaßnahmen — ob sie im Widerspruch zur Verfassung stehen oder nicht — lediglich Vordergrundserscheinungen sind. Die tatsächliche Macht in der SBZ liegt nicht bei der Verwaltung, sondern bei den Funktionären der hier als „Sozialistische Einheitspartei“ (SED) bezeichneten Kommunistischen Partei. In zahlreichen wichtigen Fällen üben die kommun. Spitzenfunktionäre ihre Macht durch in Personalunion wahrgenommene hohe Verwaltungsfunktionen aus. Alle wesentlichen Entscheidungen werden von der SED gefällt und dann an die Verwaltung herangetragen. Das zeigt besonders deutlich das Beispiel der Einführung des Fünfjahrplanes. Die Leitung der SED aber erfolgt wie die aller kommunistischen Parteien von Moskau aus (Über die seit Sommer 1952 vorgenommenen Veränderungen im Verwaltungsaufbau der SBZ Verwaltungsreform.) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 176–180 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkehrswesen

Siehe auch: Verfassung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1956 [S. 176]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren…

DDR A-Z 1954

Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 152]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Denn: „Die Sozialversicherung muß in den Fünfjahrplan eingeordnet werden und seiner Verwirklichung dienen. Zu seiner Durchführung ist die Pflege der Arbeitskraft und die Gesunderhaltung unserer Werktätigen notwendig“ (Grete Groh-Kummerlöw, „Die Übernahme der vollen Verantwortung für den weiteren Ausbau der Sozialversicherung durch die Gewerkschaften“, Berlin 1951, S. 19). Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung ausnahmslos möglichst zur Arbeit zu zwingen, damit die Arbeitsproduktivität allgemein gesteigert wird. Mittel dazu sind: möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen auf Erwerbsminderung oder zeitweilige Arbeitsbefreiung, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen der Sozialversicherung nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. „Die Erfüllung des Fünfjahrplans muß seitens der Sozialversicherung unterstützt werden durch Zahlung höherer Renten in diesen Industriezweigen, um den Zustrom von Arbeitern dahin zu verstärken“ (Paul Peschke, „Sozialversicherung — Sache des FDGB und seiner Industriegewerkschaften“, in „Die Arbeit“, S. 218/51). Die Sozialversicherung der SBZ ist eine zentral gelenkte Einheitsversicherung, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind (Unfall-, Invaliden-, Alters-, Angestelltenversicherung, Knappschaftsversicherung sowie die Orts-, Innungs-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen). Durch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD (vgl. „Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die fünf Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wird. Dem Ministerium der Arbeit obliegt lediglich noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Für die weitere Entwicklung ist die Resolution des Bundesvorstandes vom 5. 7. 1951 maßgebend, in der es u. a. heißt: „Die Sozialversicherung muß den neuen sozialökonomischen Veränderungen, die durch den Übergang der ökonomischen und politischen Machtpositionen der Monopolkapitalisten in die Hände des Volkes und die Arbeit der Aktivisten entstanden sind, angepaßt werden. Die Schaffung einer den Werktätigen ehrlich dienenden Verwaltung ist eine Voraussetzung für die sinnvolle Einordnung der Sozialversicherung in den Fünfjahrplan“ („Die Arbeit“, S. 425/51). [S. 153]Der Zentralrat der Sozialversicherung ist gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Er hat unter anderem die Aufgabe, die nachgeordneten Organe und die Verwaltung zu leiten und zu kontrollieren, die leitenden Angestellten zu bestellen, den Haushaltsplan aufzustellen und dem Bundesvorstand des FDGB vorzulegen und über den Geschäftsbericht unter Bestätigung der Rechnungsergebnisse Beschluß zu fassen (§ 9 des Statuts der Sozialversicherung, GBl. S. 1154/51). In den Bezirken, Kreisen, „volkseigenen“ Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen für Sozialversicherung. Diese Räte und Kommissionen haben die Beschlüsse und Weisungen des Zentralrates (die Räte der Kreise und VEB auch die der Räte der Bezirke) durchzuführen und Bezirks- und Kreisverwaltungen der Sozialversicherung zu kontrollieren. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben haben nach ihren Richtlinien („Der Bevollmächtigte für die Sozialversicherung“, hrsgg. vom Bundesvorstand des FDGB, Nr. 1) unter anderem die Aufgabe, Kranke, die auffallend häufig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, durch den Betriebsarzt besonders sorgfältig untersuchen zu lassen und angeblich „unzulässige“ Inanspruchnahme der Sozialversicherung zu melden. Zu diesem Zweck sollen sie arbeitsunfähige Kranke schon am ersten Tag der Abwesenheit von der Arbeitsstätte in der Wohnung besuchen und diese Besuche regelmäßig wiederholen. Der Zentralrat sowie die Räte in den Ländern und Kreisen umfassen außer einem Beauftragten der VdgB (BHG) nur FDGB-Funktionäre, die von dem zuständigen FDGB-Vorstand bestellt werden. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) von den Betriebsangehörigen gewählt. Das System der Räte und der Bevollmächtigten soll angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände, die die Mitglieder des Zentralrates und der Räte in den Bezirken und Kreisen bestellen, sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitglieder, wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. In den übergeordneten Räten ist deshalb die Vertretung aller Versicherter, die nicht Mitglied des FDGB sind oder sein können, wie z. B. der selbständigen Erwerbstätigen, von vornherein ausgeschlossen. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die Verwaltung besteht aus einer Zentralverwaltung in Berlin, Bezirksgeschäftsstellen in den Bezirksstädten und Kreisgeschäftsstellen in den Kreisstädten. Die Auszahlung der Barleistungen ist weitgehend in die Betriebe verlagert (Anordnung vom 8. 2. 1951, GBl. S. 113). Die Räte in den VEB und Verwaltungen sind befugt, über [S. 154]Leistungen zu entscheiden. Das gleiche gilt für die Kommissionen, wenn dem Privatbetrieb die Auszahlung der Leistungen übertragen ist. Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplanes der SBZ (§ 8 der Verordnung vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Finanzämtern eingezogen (Verordnung vom 14. 12. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung sind z. Z. noch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen. Eine neue Sozialversicherungsordnung sollte bis zum 1. 10. 1951 erlassen werden, ist jedoch bisher nicht erschienen. Sie soll nach Grotewohl (Rede auf der Sozialversicherungstagung in Leipzig am 3. 12. 1951, „Neues Deutschland“ vom 5. 12. 1951) angeblich kein neues Recht schaffen. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der öffentlichen Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeitern beschäftigen; Handwerker und Inhaber industrieller Kleinbetriebe, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler; alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeitern und Angestellten beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle in freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld und Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) in Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) in Sterbegeld; d) in Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebenen werden aus Mitteln der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für die Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen (Kriegsopferversorgung). Nach § 8,4 der Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 ist eine Staffelung der Leistungen für die Versicherten in den VEB nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ungeordnet, jedoch noch nicht durchgeführt. Im Augenblick erhalten lediglich Bergleute auf Grund der Verordnung über die Sozialversicherung der Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie der Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645) erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten). Für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist durch Verordnung vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Entsprechende Regelung gilt durch Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Die anerkannten, d. h. die heute im Sinne des Sowjetzonensystems tätigen Verfolgten des Naziregimes erhalten Zuschläge von 50 v. H. bei laufenden Barleistungen (§ 67 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Die Höhe der Pflichtversicherungsbeiträge wird durch die erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung der Pflicht[S. 155]beiträge zur Sozialversicherung an die Finanzämter vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 81) bestimmt. Sie betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau bis 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen. Im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 14 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost. Der Mindestbeitrag für diese beträgt 8 DM Ost. Handwerker zahlen 1/12 des Grundbetrages der Handwerkssteuer. Außerdem wird für Arbeiter und Angestellte von den Betrieben eine besondere Unfallumlage eingezogen, deren Höhe sich nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet und zwischen 0, 3 und 3 v. H. des monatlichen Verdienstes des Beschäftigten bis zu 600 DM Ost liegt. Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über die Beschwerde entscheidet die Beschwerdekommission beim Rat für Sozialversicherung des Kreises. Gegen dessen Entscheidung kann entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage angerufen werden oder die Beschwerdekommission des Bezirkes. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission oder das Urteil über die Anfechtungsklage sind endgültig. Von den Leistungen der Sozialversicherung sind Kriegsverbrecher und sogenannte Nazi-Aktivisten ausgeschlossen. Eine Verurteilung auf Grund des Art. 6 der Verfassung in Verbindung mit der Kontrollratsdirektive 38 führt zum Verlust aller Ansprüche an die Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist Träger der Arbeitslosenversicherung nach der Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 103/47) (Arbeitslosenversicherung). Die Möglichkeit, eine freiwillige oder eine zusätzliche Versicherung bei der Sozialversicherung abzuschließen, besteht seit Erlaß der „Verordnung über die Herausnahme der freiwilligen Versicherungen aus der Sozialversicherung“ vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 463) nicht mehr. Alleiniger Träger der freiwilligen Versicherungen ist jetzt die Deutsche ➝Versicherungsanstalt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 152–155 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sparkassen

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 152]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der…

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1954: S

S-5-Betriebe Sabotage Sachversicherung SAG SAG-Betriebe SBZ Schauprozesse Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schnellarbeitsmethode Scholz, Paul Schön, Otto Schulen Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schutz der Kinder, Deutsche Gemeinschaft zum (DG) Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerpunktbetriebe SED Seepolizei Sekretariat des ZK der SED Selbmann, Fritz Selbstabschaltung Selbstverpflichtung Semjonow, Wladimir Semjonowitsch Sequesterbefehl Sichtwerbung SKK SMAD SMT Sojuspuschtschina Sorben Sovexportfilm Sowchos Sowjetische Aktiengesellschaften Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Sparkassen SPD Sperrzone Sport Sport und Technik, Gesellschaft für SSD Staatshaushalt Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Stachanow, Alexeij Stahlmann, Richard Stalin-Aufgebot Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Stanislawski-Methode Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für Steidle, Luitpold Sterbegeld Steuerwesen Stoph, Willi Strafrecht Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Strampfer, Herbert Streik Stroux, Johannes

S-5-Betriebe Sabotage Sachversicherung SAG SAG-Betriebe SBZ Schauprozesse Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schnellarbeitsmethode Scholz, Paul Schön, Otto Schulen Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schutz der Kinder, Deutsche Gemeinschaft zum (DG) Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerpunktbetriebe SED Seepolizei Sekretariat des ZK der SED Selbmann, Fritz …

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1954: K

Kader Kandidat Kapitalismus Karl-Marx-Stadt Karrierist Kassation Kastner, Hermann KdT Kernbau Keßler, Heinz Kindergarten Kindertheater Kirchen Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Kohlenbergbau Kolchos Kollektiv Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konkursrecht Konstruktivismus Konsumgenossenschaften Kontrollkommission Kontrollrat Kontrollziffer Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Kowaljow-Methode KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche (DKMZ) Kraftwagenerzeugung Krankengeld Krankenhäuser Krankenversicherung, Freiwillige Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kritik und Selbstkritik Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kulturbolschewismus Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für Kulturfonds Kulturhaus Kulturplan Kulturpolitik Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Kunstpolitik KVP KWU

Kader Kandidat Kapitalismus Karl-Marx-Stadt Karrierist Kassation Kastner, Hermann KdT Kernbau Keßler, Heinz Kindergarten Kindertheater Kirchen Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Kohlenbergbau Kolchos Kollektiv Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol …

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Notenbank, Deutsche (DNB) (1954)

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande. Die DNB unterhält in der Zone und Ostberlin rund 300 Filialen und Kassenstellen und ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat ab 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der ganzen SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Ähnlich der SU, wo der Präsident der Staatsbank gleichzeitig stellvertretender Finanzminister ist, wurde der Präsident der DNB zum Mitglied des Ministerrates ernannt. Mit der Einführung der Wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen. Ab 1. 1. [S. 117]1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft unterliegen ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler zu verhindern. Präsident Greta ➝Kuckhoff. (Planwirtschaftsergebnisse) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 116–117 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, Otto

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den…

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Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus) (1954)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an den Produktionsmitteln mit dialektischer Gesetzmäßigkeit von einer kommunistischen Urgemeinschaft zur Klassenspaltung in Ausbeuter und Ausgebeutete, Unterdrücker und Unterdrückte, und damit zur Klassengesellschaft und zum Klassenkampf als dem bewegenden Moment der geschichtlichen Entwicklung, unabhängig von Landschaft und Volkstum, geführt. Die in der Produktionsweise jeder Entwicklungsstufe (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) entstehenden inneren Widersprüche hätten sich im Klassenkampf durch dialektische „Sprünge“ in revolutionärer Entwicklung zur jeweils höheren und fortschrittlicheren Produktionsweise entwickelt, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. Auf Grund dieser Gesetzmäßigkeit glaubte Marx den zukünftigen Verlauf der Geschichte vorausbestimmen und mit seinen politischen Umsturzplänen verbinden zu können. Er erklärte, auch der Kapitalismus müsse an seinen inneren Widersprüchen, auf der einen Seite an der zwangsläufigen Konzentration des Kapitals in den Händen weniger Ausbeuter, auf der anderen Seite an der Entstehung immer größerer Proletariermassen zugrunde gehen und durch die proletarische Weltrevolution zur klassenlosen Gesellschaft und zur kommunistischen Produktionsweise, zur Abschaffung aller Unterdrückung und Ausbeutung und zur Freiheit der neuen Gesellschaft führen. Im Widerspruch zu seiner eigenen Philosophie und dem Prinzip der unaufhörlichen dialektischen Bewegung in Natur und Geschichte verkündete er den Kommunismus als einen paradiesischen „Endzustand“, als Ziel der Geschichte, nach dessen Erreichung das bisher wirksame Bewegungsgesetz der gesellschaftlichen Entwicklung keine Gültigkeit mehr haben könnte. Während Marx jedoch diese Weltrevolution nur im Zustand höchstmöglicher Industrialisierung aller bedeutenden Länder für möglich und gerechtfertigt hielt, glaubte Lenin vor und im ersten Weltkrieg, im Stadium des Imperialismus die höchste und letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus erkannt zu haben und versuchte, dem Herannahen der Weltrevolution während des ersten Weltkrieges einen Termin zu setzen. Er versuchte vergeblich, durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 und in den folgenden Jahren (Komintern-Propaganda, sowjetischer Feldzug gegen Polen) die allgemeine Weltrevolution auszulösen, in der Auffassung, daß sonst die russische Revolution zusammenbrechen müsse. Da die Weltrevolution jedoch ausblieb, zog Stalin nach Lenins Tod (1924) die Folgerungen und proklamierte — im Widerspruch zu Marx — die These, der Aufbau des Sozialismus sei auch in einem einzelnen Lande möglich, und die Durchführung der Weltrevolution erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche, in der die SU das Proletariat der anderen Länder im Kampf gegen ihre Regierungen unterstützen müsse. Stalins Politik mußte zwangsläufig bis in die jüngste Gegenwart zu erheblichen Korrekturen am Marxismus-Leninismus führen. Auf dem XIX. Parteikongreß in Moskau (Okt. 1952) nannte er Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus, von denen es fraglich ist, ob sie überhaupt je verwirklicht werden können. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl., Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Rauch, Georg von: Grundlinien der sowjetischen Geschichtsforschung im Zeichen des Stalinismus. (Europa-Archiv V, 19–21) Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 107 Materialbilanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialverbrauchsnormen

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums…

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Fünfjahrplan (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Erster langfristiger Plan in der SBZ für die Jahre 1951–1955 nach dem Muster der SU. Der F. richtet sich zwar im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des ökonomischen in erster Linie auf die Wirtschaft, schließt jedoch als Versuch einer sozialen Gesamtplanung alle anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, also z. B. auch Verwaltung, Schulen, Sport, Gesundheitswesen, Kulturpolitik usw. Vorläufer waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948: Halbjahrplan und 1949–1950: Zweijahrplan. Hauptziel des F. ist die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192,3 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte sind dabei der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken, Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Die Energieerzeugung soll auf 182,7 v. H., die Metallerzeugung auf 253,6 v. H., der Maschinenbau auf 214,8 v. H. und die chemische Industrie auf 204,4 v. H. gesteigert werden, „um weitgehende Unabhängigkeit der Volkswirtschaft von dem kapitalistischen Ausland sicherzustellen“ (Gesetz über den Fünfjahrplan vom 1. 11. 1951). Der F. sieht die Steigerung der Arbeitsproduktivität in den Volkseigenen Betrieben (VEB) und den SAG-Betrieben auf 172 v. H. vor; daher Forcierung der Aktivistenbewegung und Einführung sowjetischer Arbeitsmethoden (Neuererbewegung). Der F. ist in seinen wesentlichen Positionen durch die sowjetische staatliche Plankommission GOSPLAN diktiert und ein Teilstück der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Ostblockländer. Durch seine Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährdet der F. die arbeitsteilige Wirtschaftsstruktur Gesamtdeutschlands. Der Aus- und Aufbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau z. B. führt zu Fehlinvestitionen, da in Westdeutschland ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung des F. setzt große Materialinvestitionen voraus, die — besonders im Hinblick auf die laufenden Reparationsentnahmen der SU — aus der eigenen Erzeugung der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da die Ostblockstaaten bei ihren eigenen Industrialisierungsplänen bei den wichtigsten Positionen ebenfalls auf Einfuhren angewiesen sind, sind Westimporte zur Erfüllung des F. weiter unentbehrlich. Nach dem Bericht der sowjetzonalen Staatlichen ➝Plankommission (zitiert nach „Die Wirtschaft“ Nr. 8 vom 22. 2. 1952), wurden die Planziffern „nicht erreicht bei Rohstahl in Blöcken, Walzwerkerzeugnissen aus Nichteisenmetallen, Schmiede- und Preßausrüstungen, Metallurgie-Ausrüstungen, Wechselstrommotoren über 10 kW, kalzinierter Soda, Phosphordünger, feuerfesten Erzeugnissen“. Der Plan wurde also im ersten Jahr in den für den Aufbau wichtigsten Positionen nicht erfüllt. Auch im 2. Planjahr 1952 wurden in den entscheidenden Industriezweigen die Planziffern nicht erreicht. Ursache für die Nichterfüllung waren vor allem die Reparationsentnahmen und die von der SU geforderten Zwangsexporte, die den geplanten Kapazitätszuwachs in den Grundstoffindustrien verhinderten. Als Folge verschärfte sich die Materialversorgung in den weiterverarbeitenden Industrien in der ersten Hälfte des Jahres 1953 derart, daß ein Zusammenbruch der gesamten Planung vorauszusehen war. In dieser Situation wurde im Juni 1953 der Neue Kurs verkündet, mit dem eine Verlangsamung des Wachstumstempos in einigen Zweigen der Industrie eingeführt wurde. Offiziell wurde der Kurswechsel mit der Notwendigkeit erklärt, die Herstellung von Massenbedarfsgütern zu steigern. Tatsächlich aber wurde der „Neue Kurs“ durch die erwähnten Schwierigkeiten erzwungen, und der Stopp in einigen Fertigungszweigen sollte die Voraussetzung für die Aufholung des Rückstandes in der Kohleförderung und der Energieerzeugung schaffen. Diejenigen Zweige des Schwermaschinenbaus, die Einrichtungen und Maschinen für die Grundstofferzeugung herstellen, erhielten erhöhte Produktionsauflagen und werden bevorzugt mit Material versorgt. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 12 S. u. 10 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des dritten Quartals 1952. (Mat.) 1953. 27 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 59 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funktionalismus

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Erster langfristiger Plan in der SBZ für die Jahre 1951–1955 nach dem Muster der SU. Der F. richtet sich zwar im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des ökonomischen in erster Linie auf die Wirtschaft, schließt jedoch als Versuch einer sozialen Gesamtplanung alle anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, also z. B. auch Verwaltung, Schulen, Sport, Gesundheitswesen, Kulturpolitik usw. Vorläufer waren…

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Kritik und Selbstkritik (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind ein stehender Begriff des Pj. und Elemente des bolschewistischen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues Deutschland“ vom 27. 2. 1952). Die überraschende Betonung, die die SED (wie die KPdSU) auf die K. legt, wird jedoch entwertet durch die Einschränkung, daß K. immer nur an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden darf Außerdem ist die K. „eingeplant“ Nicht planmäßige K. wird unterbunden und hat für den Kritisierenden gefährliche Folgen. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörige S. Diese hat in einer möglichst schonungslosen und selbstentwürdigenden Bloßstellung des sich selbst Kritisierenden zu erfolgen. Die S. erfolgt immer öffentlich: in Versammlungen auf Grund von gesteuerten Angriffen aus der Zuhörerschaft, auf Parteischulen und -lehrgängen, wobei jeder Teilnehmer jede Phase auch seiner privaten Entwicklung darstellen und zur Diskussion stellen muß. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, [S. 89]nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch unter den anderen Funktionären eine permanente Angst- und Schreckenspsychose zu erzeugen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Im ideologischen System des Bolschewismus kommt der K. und S. die Rolle eines künstlich konstruierten Elements der Dialektik zu, da eine „natürliche“ Dialektik in der Starrheit des Sowjetsystems nicht mehr existiert. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 88–89 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuckhoff, Greta, geb. Lorke

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind ein stehender Begriff des Pj. und Elemente des bolschewistischen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues…

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Lehrerbildung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen“ (1946) verlangt, daß die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen zu erfolgen hat. Diese Bestimmung wurde jedoch nur formal durchgeführt. Da etwa 70 v. H. der 1945 amtierenden Lehrer entlassen wurden, mußten die Lücken durch in Kurzkursen ausgebildete Neulehrer ausgefüllt werden. Daneben gibt es die Ausbildung der Lehrer für Oberschulen an den philosophischen und mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultäten (8 Semester), für Grundschulen an den pädagogischen Fakultäten (6 Semester). Bei einer Gesamtzahl [S. 103]von 72.506 Lehrern im Jahre 1949/50 betrug der Anteil der Neulehrer 68,9 v. H. und ist seitdem nach Angaben des Ministers Wandel auf 80 v. H. gesteigert worden. Die Neulehrer werden seit 1949 in großem Umfange bei der Besetzung der leitenden Stellen herangezogen und dringen auch in die Berufs- und Oberschulen ein. Seit 1950 sind die Behörden der SBZ bestrebt, die Kurzausbildung durch die Ausbildung an „Instituten für Lehrerbildung“ zu ersetzen. Die vorläufigen Neuregelungen der L. führten zur Unterscheidung von drei Lehrergruppen an den allgemein bildenden Schulen: Unterstufen-, Mittelstufen-, Oberstufenlehrer. Durch die Verordnung „über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 sind alle seit 1950 anlaufenden Reformen systematisiert worden. 1. Der Unterstufenlehrer wird in einem dreijährigen Kursus von Instituten für Lehrerbildung ausgebildet. Aufgenommen werden Absolventen der Grundschule — also 14jährige. Derselbe Ausbildungsgang ist auch für Pionierleiter und Erzieher für Heime und Horte vorgesehen. 2. Der Mittelstufenlehrer wird nicht mehr wie bisher an Universitäten ausgebildet, sondern an Instituten für Lehrerbildung; Zulassungsbedingung: Reifeprüfung, Ausbildungsdauer 2 Jahre. Die 1945 geschaffenen pädagogischen Fakultäten, die bisher der Ausbildung dieser Mittelstufenlehrer dienten, werden aufgelöst. 3. Für den Oberstufenlehrer ist ein vierjähriges Studium an einer Universität oder an besonderen pädagogischen Hochschulen vorgesehen. Die Ausbildung wird durch Lehrpläne und Studienpläne reglementiert und verbindet die Parteigängerausbildung mit der pädagogisch-fachlichen Spezialisierung. Oberstufenlehrer werden nur für ein Fach, Mittelstufenlehrer für zwei Fächer ausgebildet. Die „Qualifizierung“ der schon amtierenden Neulehrer wurde durch Arbeitsgemeinschaften, die vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentral-Institut gelenkt wurden, besorgt. Seit 1952 erfolgt die Vorbereitung auf die Lehrerprüfungen durch Fernstudium mit Hilfe von Schulungsbriefen. Das Fernstudium ermöglicht auch den Übergang von einer Lehrergruppe zur anderen. Unterstufenlehrer können z. B. durch ein vierjähriges Fernstudium mit Zwischenprüfungen und Abschlußprüfung die Befähigung als Mittelstufenlehrer erlangen. Berufsschullehrer werden an besonderen Instituten für Lehrerbildung ausgebildet. (Erziehungswesen, Schulen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 102–103 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungslohn

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen“ (1946) verlangt, daß die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen zu erfolgen hat. Diese Bestimmung wurde jedoch nur formal durchgeführt. Da etwa 70 v. H. der 1945 amtierenden Lehrer entlassen wurden, mußten die Lücken durch in Kurzkursen ausgebildete Neulehrer ausgefüllt werden. Daneben gibt es die Ausbildung der Lehrer für…

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Literatur-Hinweise (1954)

 Die folgende Übersicht verzeichnet nur solche Veröffentlichungen, die zur Einführung vornehmlich geeignet erscheinen. Spezialuntersuchungen oder Schriften, die sich überwiegend tagespolitische Aufgaben setzen, sind nicht aufgenommen worden. Die Auswahl stellt daher, vor allem bei der Fülle der Literatur über den Bolschewismus, keine Wertung dar. Einzeldarstellungen zu den verschiedensten Gebieten des geistigen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands bringen zwei Schriftenreihen, die das „Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen“ herausgibt: „Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland“, seit 1950. „Materialien zur Wirtschaftslage der sowjetischen Zone“, seit 1951. Eine Übersicht über die bisher erschienenen Berichte findet sich in Gruppe IV und V. I. Schriften zur Vorgeschichte und zu den Auswirkungen der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945 <html><a name=“ref001”> 1</a></html>: Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. <html><a name=“ref002”> 2</a></html>: Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. <html><a name=“ref003”> 3</a></html>: Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. <html><a name=“ref004”> 4</a></html>: Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen), 4., erw. Aufl., Bonn 1953. 168 S. <html><a name=“ref005”> 5</a></html>: Friedensburg, Ferdinand: Berlin — Schicksal und Aufgabe. Berlin 1953, Berthold Schulz. 99 S. <html><a name=“ref006”> 6</a></html>: Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. <html><a name=“ref007”> 7</a></html>: Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. (Wesentlich überarbeitete Neuaufl. in Vorbereitung.) <html><a name=“ref007a”> 7a</a></html>: Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. <html><a name=“ref007b”> 7b</a></html>: Grieneisen, W.: Die Sowjetdeutsche Nationalarmee, Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (Hefte der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“). Berlin Mai 1952. 88 S. (Eine völlige Neubearbeitung dieser Schrift wird „,Freiheit, Aktion der Jugend“ (Bonn) Anfang 1954 herausgeben.) <html><a name=“ref008”> 8</a></html>: Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. <html><a name=“ref009”> 9</a></html>: Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. <html><a name=“ref010”> 10</a></html>: Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. <html><a name=“ref011”> 11</a></html>: Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. <html><a name=“ref012”> 12</a></html>: Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. <html><a name=“ref013”> 13</a></html>: Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. <html><a name=“ref014”> 14</a></html>: Bericht über die Rüstungsproduktion in der sowjetischen Besatzungszone … bis Herbst 1952. (BMG) 1953. 32 S. <html><a name=“ref015”> 15</a></html>: Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. <html><a name=“ref016”> 16</a></html>: Seraphim, P. H., R. Maurach, G. Wolfram: Ostwärts der Oder und Neiße … Geschichte, Wirtschaft, Recht. Hannover 1949, Wissenschaftliche Verlagsanstalt. 136 S. <html><a name=“ref017”> 17</a></html>: Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. <html><a name=“ref018”> 18</a></html>: Die Situation der Entscheidung. Eine Diskussion über die Lage der „Intelligenz“ in der Sowjetzone (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen). Bonn 1952. 48 S. <html><a name=“ref019”> 19</a></html>: Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S. <html><a name=“ref020”> 20</a></html>: : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1953. Bd. I, 1: 654 S., Bd. I, 2: 896 S. (Weitere Bände folgen.) <html><a name=“ref020a”> 20a: Tatsachen zum deutschen Vertriebenenproblem (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1952. 15 Karten- und Zahlentafeln. <html><a name=“ref021”> 21</a></html>: Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. <html><a name=“ref022”> 22</a></html>: Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. <html><a name=“ref023”> 23</a></html>: Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. <html><a name=“ref024”> 24</a></html>: Wagner, Wolfgang: Die Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die deutschen Ostgebiete, Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. <html><a name=“ref025”> 25</a></html>: Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. II. SCHRIFTEN ZUR ENTSTEHUNG, ZUR GESCHICHTE UND ZUM WESEN DES BOLSCHEWISMUS <html><a name=“ref101”>101</a></html>: Achminow, German Feofilovič: Die Macht im Hintergrund, Totengräber des Kommunismus. Ulm 1950, Spaten-Verlag. 307 S. (Umgearbeitete Neuaufl. vorbereitet.) <html><a name=“ref102”>102</a></html>: Ackermann, Klaus: Das Land der stummen Millionen. Tübingen 1950, Katzmann. 173 S. <html><a name=“ref103”>103</a></html>: Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. <html><a name=“ref104”>104</a></html>: Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. <html><a name=“ref105”>105</a></html>: Borkenau, Franz: The Communist International. London 1938, Faber und Faber. 442 S. <html><a name=“ref106”>106</a></html>: Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. <html><a name=“ref106a”>106a: Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. <html><a name=“ref107”>107</a></html>: Brill, Hermann L.: Das sowjetische Herrschaftssystem (Rote Weißbücher 2). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. <html><a name=“ref108”>108</a></html>: Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. <html><a name=“ref108a”>108a: Fejtö, François: Histoire des Démocraties Populaires. Paris 1952, Du Seuil. 447 S. <html><a name=“ref109”>109</a></html>: Gitermann, Valentin: Geschichte Rußlands. Hamburg 1949, Europäische Verlagsanstalt. Bd. 1: 516 S., Bd. 2: 540 S., Bd. 3: 679 S. <html><a name=“ref110”>110</a></html>: Gitermann, Valentin: Die historische Tragik der sozialistischen Idee. Zürich 1939, Oprecht. 375 S. (Ergänzungsband zu dem vorhergehenden Titel.) <html><a name=“ref111”>111</a></html>: Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. <html><a name=“ref112”>112</a></html>: Hanisch, Erdmann: Geschichte Sowjetrußlands 1917–1941. Freiburg 1951, Herder. 305 S. <html><a name=“ref113”>113</a></html>: Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. <html><a name=“ref114”>114</a></html>: Kliutschewski, V.: Geschichte Rußlands. Stuttgart 1925/26, Deutsche Verlagsanstalt. Bd. 1: 382 S., Bd. 2: 421 S., Bd. 3: 400 S., Bd. 4: 423 S. <html><a name=“ref115”>115</a></html>: Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. <html><a name=“ref116”>116</a></html>: Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. <html><a name=“ref117”>117</a></html>: Leonhard, Wolfgang: Schein und Wirklichkeit in der Sowjetunion. Berlin 1952, Verlag Freies Wort. 148 S. <html><a name=“ref118”>118</a></html>: Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl., Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. <html><a name=“ref119”>119</a></html>: Meissner, Boris: Rußland im Umbruch. Der Wandel in der Herrschaftsordnung und sozialen Struktur der Sowjetunion. Frankfurt a. M. 1951, Verlag für Geschichte und Politik. 91 S. <html><a name=“ref120”>120</a></html>: Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. <html><a name=“ref121”>121</a></html>: Rauch, Georg von: Grundlinien der sowjetischen Geschichtsforschung im Zeichen des Stalinismus. (Europa-Archiv V, 19–21) <html><a name=“ref122”>122</a></html>: Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. <html><a name=“ref123”>123</a></html>: Saitschick, Robert: Aufstieg und Niedergang des Bolschewismus. Zürich und Darmstadt 1952, Montana-Verlag. 256 S. (Enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis.) <html><a name=“ref124”>124</a></html>: Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. <html><a name=“ref125”>125</a></html>: Sethe, Paul: Kleine Geschichte Rußlands. Frankfurt a. M. 1953, Scheffler. 160 S. <html><a name=“ref126”>126</a></html>: Stählin, Karl: Geschichte Rußlands. Stuttgart u. Königsberg. Bd. 1 (1923): 438 S., Bd. 2 (1930): 752 S., Bd. 3 (1935): 550 S., Bd. 4,1 und 4,2 (1939): 1136 S. <html><a name=“ref127”>127</a></html>: Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. <html><a name=“ref128”>128</a></html>: Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. <html><a name=“ref129”>129</a></html>: Stepun, Fedor: Das Antlitz Rußlands und das Gesicht der Revolution. Bern 1933, Gotthelf-Verlag. 104 S. <html><a name=“ref130”>130</a></html>: Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. <html><a name=“ref131”>131</a></html>: Thimm, Gerhard: Das Rätsel Rußland. Stuttgart 1952, Scherz und Goverts. 502 S. <html><a name=“ref131a”>131a: Weber, Adolf: Marktwirtschaft und Sowjetwirtschaft. München 1951, Pflaum. 499 S. <html><a name=“ref132”>132</a></html>: Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. III. ZEITSCHRIFTEN <html><a name=“ref201”>201</a></html>: : „Osteuropa — Zeitschrift für Gegenwartsfragen des Ostens“, hrsg. von der „Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde“, Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. Erscheint zweimonatlich nunmehr im 3. Jg. — seit 1951. (Sie setzt in vieler Beziehung die erste Zeitschrift dieses Namens fort: „Ost-Europa — Zeitschrift für die gesamten Fragen des europäischen Ostens“, die 1925–1939 erschien.) <html><a name=“ref202”>202</a></html>: : „Ost-Probleme“ (Ein Informationsblatt über Fragen des Weltkommunismus). Hrsg. von Hicog, Bonn-Mehlem, erscheint wöchentlich — nunmehr im 5. Jg. — seit 1949. <html><a name=“ref203”>203</a></html>: : „SBZ-Archiv — Dokumente — Berichte — Kommentare zu Gesamtdeutschen Fragen.“ Köln, Verlag für Politik und Wirtschaft. Erscheint (nachdem es bis 1952 unter dem Namen „PZ-Archiv“ herausgekommen war) halbmonatlich — nunmehr im 4. Jg. — seit 1950. IV. BONNER BERICHTE AUS MITTEL- UND OSTDEUTSCHLAND <html><a name=“ref301”>301</a></html>: Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. <html><a name=“ref302”>302</a></html>: *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. <html><a name=“ref303”>303</a></html>: Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. <html><a name=“ref304”>304</a></html>: Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. <html><a name=“ref305”>305</a></html>: *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1949. (Mit Nachtrag: Die Volkszählung 1950 bis 1951.) (BB) 29 + 4 S. m. 12 Tab. <html><a name=“ref306”>306</a></html>: *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. <html><a name=“ref307”>307</a></html>: *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 89 S. m. 13 Tab. <html><a name=“ref308”>308</a></html>: Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. <html><a name=“ref309”>309</a></html>: Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. <html><a name=“ref310”>310</a></html>: Faber, Dorothea: Einkommenstruktur und Lebenshaltung in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. m. 32 Tab. <html><a name=“ref310a”>310a: Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. <html><a name=“ref311”>311</a></html>: Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. <html><a name=“ref312”>312</a></html>: Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. <html><a name=“ref313”>313</a></html>: Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. (BB) 1952. 48 S. <html><a name=“ref314”>314</a></html>: *: Die Kohlenindustrie in der sowjetischen Zone. (BB) 1951. 39 S. m. 11 Tab. u. 1 Beilage. <html><a name=“ref315”>315</a></html>: Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. <html><a name=“ref316”>316</a></html>: Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. <html><a name=“ref317”>317</a></html>: Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. <html><a name=“ref318”>318</a></html>: Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. <html><a name=“ref319”>319</a></html>: Neide, K. v. d.: Raiffeisens Ende in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 55 S. m. 8 Anlagen. <html><a name=“ref320”>320</a></html>: Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. (BB) 1953. 127 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref321”>321</a></html>: Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. <html><a name=“ref322”>322</a></html>: Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. <html><a name=“ref323”>323</a></html>: Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. <html><a name=“ref323a”>323a: *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (BB) 1954. 28 S. <html><a name=“ref324”>324</a></html>: Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. <html><a name=“ref325”>325</a></html>: Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. <html><a name=“ref326”>326</a></html>: Silesius alter: Jenseits von Oder und Neiße. Eine Bilanz von sechs Jahren. 2. Aufl. (BB) 1953. 63 S. m. Anhang. <html><a name=“ref327”>327</a></html>: Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. <html><a name=“ref328”>328</a></html>: Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. 1952. 130 S. m. 14 Anlagen. <html><a name=“ref329”>329</a></html>: *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. V. MATERIALIEN ZUR WIRTSCHAFTSLAGE IN DER SOWJETISCHEN ZONE <html><a name=“ref401”>401</a></html>: *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 87 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref402”>402</a></html>: *: Der Außenhandel der Sowjetzone im 1. Halbjahr 1952 unter besonderer Berücksichtigung des Handels mit dem Ostblock. (Mat.) 1953. 96 S. m. 33 Anlagen. <html><a name=“ref403”>403</a></html>: *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 36 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref404”>404</a></html>: *: Bilanz der Arbeitskräfte und Arbeitsmarktlage in der sowjetischen Besatzungszone, insbesondere in den Jahren 1949 und 1950. (Mat.) 1952. 40 S. m. 12 Tab. <html><a name=“ref405”>405</a></html>: *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. <html><a name=“ref406”>406</a></html>: *: Die eisenschaffende Industrie der sowjetischen Zone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 40 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref407”>407</a></html>: *: Die sowjetischen Entnahmen aus dem Produktionsaufkommen der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 16 S. m. 3 Anlagen. <html><a name=“ref408”>408</a></html>: *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. <html><a name=“ref409”>409</a></html>: *: Die elektrotechnische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 60 S. m. zahlr. Anlagen. <html><a name=“ref410”>410</a></html>: *: Der Fahrzeugbau in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 36 S. m. 8 Anlagen. <html><a name=“ref411”>411</a></html>: *: Feinmechanik und Optik in der sowjetischen Zone. (Mat.) 1952. 30 S. m. 11 Anlagen. <html><a name=“ref412”>412</a></html>: *: Die Entwicklung der Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1951. (Mat.) 1951. 24 S. m. 13 Tab. <html><a name=“ref413”>413</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 12 S. u. 10 Tab. <html><a name=“ref414”>414</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref415”>415</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref416”>416</a></html>: *: Die Industrieproduktion in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des dritten Quartals 1952. (Mat.) 1953. 27 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref417”>417</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref418”>418</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref419”>419</a></html>: *: Die Kraftwirtschaft in der Sowjetzone, ihre Quellen und Reserven. (Mat.) 1953. 52 S. m. 15 Anlagen. <html><a name=“ref420”>420</a></html>: Luv, Gustav: Die Pharmazeutische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 48 S. <html><a name=“ref422”>422</a></html>: *: Der Schwermaschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 60 S. u. 13 Anlagen. <html><a name=“ref423”>423</a></html>: *: Der Schwermaschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (Mat.) 1953. 60 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref424”>424</a></html>: *: Die Stellung der SAG in der Wirtschaft der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 46 S. m. 22 Anlagen. <html><a name=“ref425”>425</a></html>: *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. <html><a name=“ref426”>426</a></html>: Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern.

 Die folgende Übersicht verzeichnet nur solche Veröffentlichungen, die zur Einführung vornehmlich geeignet erscheinen. Spezialuntersuchungen oder Schriften, die sich überwiegend tagespolitische Aufgaben setzen, sind nicht aufgenommen worden. Die Auswahl stellt daher, vor allem bei der Fülle der Literatur über den Bolschewismus, keine Wertung dar. Einzeldarstellungen zu den verschiedensten Gebieten des geistigen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens in der sowjetischen…

DDR A-Z 1954

Besatzungspolitik (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten und durchweg heute noch besitzen. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiete der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Verfassung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deut[S. 29]scher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem die Versuche, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und Westberliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik) Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK besteht nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ Die SKK behält sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung werden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es besteht also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der nunmehr durchorganisierte Apparat der SED mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte Wegen der absoluten Hörigkeit der SED gegenüber den sowjetischen Kontrollorganen kann im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als A. bezeichnet werden. Als im Zusammenhang mit den Ereignissen nach Stalins Tod auch in der sowjetischen Deutschland-Politik gewisse Ansätze zu einer Viermächteverständigung erkennbar wurden, wandelte man die inzwischen von Semjonow geleitete SKK entsprechend der Praxis der westlichen Besatzungsmächte in eine Hohe Kommission um. Änderungen in der Kontrollpraxis haben sich dadurch in nennenswertem Umfang nicht ergeben. Die mit dem Kommuniqué vom 23. 8. 1953 abgeschlossenen Moskauer Verhandlungen zwischen Grotewohl und Molotow sind im wesentlichen auch als B. anzusehen. In dem Kommuniqué, das der Beeinflussung der westdeutschen Bundestagswahlen diente, wurde von der SU folgendes versprochen: Beendigung der Reparationen und Rückgabe aller SAG-Betriebe zum 31. 12. 1953; Senkung der Besatzungskosten; Freigabe einer nicht genannten Zahl von Kriegsgefangenen; Befreiung der „DDR“ von Schulden. Ob und wieweit sich diese Versprechungen praktisch auswirken, bleibt abzuwarten. In jedem Falle stellen sie nur ein Mindestmaß dessen dar, was erforderlich geworden war, um das SED-Regime vor dem völligen wirtschaftlichen Zusammenbruch zu bewahren. (Neuer Kurs) Literaturangaben Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 28–29 Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beschlagnahme

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der…

DDR A-Z 1954

Frauenarbeit (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der Volkswirtschaft“ Gebrauch zu machen Ferner werden alle Betriebe und Verwaltungen verpflichtet, Arbeitsplätze mit weiblichen Arbeitskräften zu besetzen (§ 27). Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung des Fünfjahrplanes als notwendig. 2,8 Mill. Frauen, die 1950 bei den Arbeitsämtern als nicht erwerbsfähig registriert waren, bezeichnete Grotewohl als die „einzige große, noch unerschlossene Arbeitskraftreserve“. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Arbeitskräfte betrug 1952 bereits 37,3 v. H. und soll 1955 auf 40,8 v. H. gesteigert werden. Auch in typischen Männerberufen wird die F. verwirklicht (Untertagearbeit, besonders im Uranerzbergbau). Nachtarbeit ist zulässig. Der Ehemann hat kein Einspruchsrecht, auch nicht, wenn die Berufsarbeit der Frau eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute mit sich bringt. Über das politische Ziel der F. sagte Stalin: „Aus der Arbeitsreserve der Frauen eine Armee der Arbeiterinnen und Bäuerinnen zu schmieden, die an der Seite der großen Armee des Proletariats kämpft — darin besteht die entscheidende Aufgabe der Arbeiterklasse“ (Stalin, „Kurze Lebensbeschreibung“, S. 128). (Arbeitsrecht, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 57 Franik-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Spitzen

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der…

DDR A-Z 1954

Uranbergbau (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG. betrieben. Mit ihr haben sich die Sowjets ein einzigartiges Monopol geschaffen. Sie schufen außerdem ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nimmt innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehört. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjetischen Ministerien in Moskau. Nach dem Protokoll der Moskauer Verhandlungen vom 23. 8. 1953 (Besatzungspolitik) soll die Wismut-AG. ab 1. 1. 1954 in eine paritätische deutsch-sowjetische Gesellschaft umgewandelt werden. Die Gründer, welche alle Aktien übernommen haben, sind: 1. die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU; 2. die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Selbst ganz unsichere Vermutungen veranlaßten Probebohrungen und Schürfungen. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, welche 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: [S. 172]1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren in und um Aue, Johanngeorgenstadt, Oberschlema, Auerbach und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentren um Saalfeld, Blankenburg, Ilmenau, Greiz, Werdau und Schleusingen. Die Zahl der im U. beschäftigten Deutschen wird von der Wismut-AG. streng geheimgehalten. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigtenstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 rund 225.000. Diese Zahl entspricht rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Auch die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Die Werbeaktionen für Arbeitskräfte sind jetzt unmittelbar in die Betriebe und Verwaltungen gelegt. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjetischen U. Äußerlich geschieht alles auf freiwilliger Basis. Tatsächlich aber werden die Arbeitskräfte dadurch gewonnen, daß man sie aus ihren bisherigen Arbeitsstellen entläßt und den Arbeitsverwaltungen zur Verfügung stellt. Die Betriebe erhalten regelmäßig „Auflagen“, wieviel Arbeitskräfte sie auf diese Weise freistellen müssen. Die Arbeitslosen werden sodann unter der Drohung, ihnen im Weigerungsfalle jede Unterstützung zu entziehen, zum Abschluß von Arbeitsverträgen für den U. gezwungen. Trotz den Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen und den durch mangelhaften Arbeitsschutz bestehenden Gefahren. Der Durchschnittslohn liegt zur Zeit bei 460 DM Ost monatlich. Hauer erhalten einschließlich Leistungsprämien jetzt 600 bis 650 DM Ost, andere Arbeiterkategorien entsprechend weniger. Ende 1949 konnten Hauer bei gleicher Leistung das Doppelte verdienen. Die außerordentlich hohen Kosten des U. wurden bis 1951 ausschließlich aus dem Finanzaufkommen der SBZ aufgebracht. Von 1946 bis Anfang 1949 hatte die Regierung des Landes Sachsen den Hauptanteil zu tragen. Die damalige DWK und die übrigen Länder gaben nach Weisung der Sowjets Zuschüsse. Seitdem wird der U. von den Zentralstellen der SBZ finanziert. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im Dunkel, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben von 1946 bis 1952 einen Gesamtaufwand von etwa 6,5 Milliarden Mark. Diese Summe dürfte in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten sein. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 171–172 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Utopie, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG. betrieben. Mit ihr haben sich die Sowjets ein einzigartiges Monopol geschaffen. Sie schufen außerdem ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nimmt…

DDR A-Z 1954

Gerichtsverfassung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in Kraft getretene G.-Gesetz vom 2. 10. 1952 bestimmt, daß in jedem Kreis ein Kreisgericht unter einem Direktor als Leiter und der erforderlichen Anzahl von Richtern gebildet wird. Es wird in Straf- und Zivilkammern gegliedert, während in jedem Bezirk ein Bezirksgericht mit Straf- und Zivilsenaten besteht. In Strafsachen ist das Kreisgericht in erster Instanz für alle Sachen zuständig außer „Verbrechen gegen die Republik“, Mord und besonders schweren Wirtschaftsverbrechen. In diesen Sachen entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz. Wichtig ist, daß die Staatsanwaltschaft auch andere Sachen vor dem Bezirksgericht anklagen kann, wenn sie dies „wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge“ der Straftat für erforderlich hält Ebenso kann bei der sog. schweren Kriminalität, in der das Bezirksgericht an sich zuständig wäre, die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Kreisgericht erheben, wenn sie die Sache für weniger bedeutungsvoll hält. Der Angeklagte ist insoweit also völlig der Willkür der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Die Kreisgerichte sind für die Entscheidung aller Zivilsachen zuständig mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Partei „Träger gesellschaftlichen Eigentums“ ist und der Streitwert den Betrag von 3.000 DM Ost übersteigt. Nur in letzterem Fall ist das Bezirksgericht zuständig. Das Oberste Gericht hat neben seinen beiden bisherigen Funktionen noch [S. 61]die Befugnis erhalten, als Rechtsmittelgericht gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Bezirksgerichts tätig zu werden. Es gibt also in der Sowjetzone nur noch ein Rechtsmittel; die zweite Instanz ist völlig weggefallen. Dieses Rechtsmittel heißt, wenn es von einer Partei im Zivilprozeß oder vom Angeklagten im Strafprozeß eingelegt wird, „Berufung“ oder „Beschwerde“, wenn es vom Staatsanwalt eingelegt wird, „Protest“. „Ein Grundsatz unseres neuen sozialistischen Strafprozeßrechts ist der Grundsatz der breiten Heranziehung der Werktätigen zur Rechtsprechung. Deshalb sind jetzt alle erstinstanzlichen Straf- und Zivilsachen … mit einem Amtsrichter und zwei Schöffen zu verhandeln“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1952, S. 498). Diesem Grundsatz steht entgegen, daß gerade dann, wenn ein Urteil rechtskräftig wird — also beim Obersten Gericht und in den Berufungssenaten der Bezirksgerichte —, keine Schöffen beteiligt sind. Die Schöffen brauchen nicht mehr nach der ausgelosten Reihenfolge zu den Sitzungen hinzugezogen zu werden, sondern können vom Vorsitzenden beliebig ausgesucht werden Infolgedessen wirken bei politischen Verfahren und großen Wirtschaftsprozessen nur parteiergebene SED Mitglieder als Schöffen mit. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 60–61 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in…

DDR A-Z 1954

Steuerwesen (1954)

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung des Privatunternehmertums und seiner Ersetzung durch die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wird das St. unter Mißachtung des traditionellen Grundsatzes der steuerlichen Gerechtigkeit zu einem Instrument des Klassenkampfes gemacht. Der Aufbau des Sozialismus hätte, zumal auch die Finanzpläne der „volkseigenen“ Wirtschaft in den Staatshaushalt der „DDR“ einbezogen sind, eigentlich längst die Einführung eines vorzugsweise auf Erwerbseinnahmen beruhenden Finanzsystems verlangt. Das St. der SBZ stützt sich jedoch nach wie vor hauptsächlich auf Steuern. Die immer wieder kolportierte Behauptung, deren Anteil an den Gesamteinnahmen der „DDR“ falle unablässig, so daß er 1953 nur noch etwa 50 v. H. betragen werde, ist eine Irreführung, denn dabei sind nicht nur die von der volkseigenen Wirtschaft aufzubringenden Steuern, sondern auch alle Verbrauchssteuern und die — praktisch auf eine zusätzliche Besteuerung hinauslaufenden — Haushaltsaufschläge einschließlich der Akzise der HO außer Betracht geblieben. Über die Steuereinnahmen lassen sich im übrigen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der „DDR“ weder die Einzelheiten des Staatshaushalts noch die Entwicklung des Aufkommens bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß der Verbrauch immer stärker belastet wird. Die Bedeutung der Besitz- und Verkehrssteuern tritt dabei mehr und mehr zurück. Seit 1950 machen allein die Haushaltsaufschläge jeweils etwa 20 bis 25 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen der „DDR“ aus (1952 rund 7 Milliarden DM Ost). Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Die früher im wesentlichen gleichmäßige Belastung von Lohneinkünften und anderen Einkünften ist einer „Differenzierung nach sozialökonomischen Formationen“ gewichen. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen über 90 v. H. des Einkommens verschlingt. Ähnlich werden im Körperschaftsteuerrecht staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert; bei ihnen beträgt die Körperschaftsteuer äußerstenfalls 65 v. H. des Einkommens. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, [S. 160]die dazu beitragen werden, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativ-Besteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Der „Neue Kurs“ hat durch teilweisen Erlaß von Steuerrückständen Erleichterungen gebracht, doch sind die allgemeinen Tendenzen des sowjetzonalen St. unberührt geblieben. Die durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 errichtete Steuerverwaltung der „DDR“ hatte keine lange Lebensdauer. Die Deutsche Zentralfinanzdirektion wurde bereits 1951 als „Abgabenverwaltung“ in das Finanzministerium der „DDR“ eingegliedert; die Landesfinanzdirektionen und die Finanzämter sind seit der 1952 vorgenommenen sogenannten Demokratisierung der Verwaltung (Verwaltungsreform) nur noch unselbständige Abteilungen im Rahmen der allgemeinen Verwaltung („Unterabteilungen Abgaben“ bei den Räten der Kreise und der 14 Bezirke). Durch die systematische Ausmerzung der Fachkräfte hat die Verwaltungsarbeit auf dem Gebiet des St. einen nie dagewesenen Tiefstand erreicht. Die Verwaltungsangestellten rekrutieren sich jetzt hauptsächlich aus Industrie-Aktivisten, Funktionären der kommunistischen Massenorganisationen usw. Als besonderes Lockmittel für die Tätigkeit in der Abgabenverwaltung dient ein demoralisierend wirkendes System von „Leistungsprämien“ und Wettbewerben, das die Verwaltungsangestellten an bestimmten Arbeitserfolgen, insbesondere an Mehrsteuerergebnissen und Beitreibungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Den Übergriffen der „Prämienjäger“ sind die Steuerpflichtigen um so wehrloser ausgesetzt, als es in der SBZ — im Widerspruch zu der Garantie des Artikels 138 der Verfassung — keinen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gibt. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 159–160 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stoph, Willi

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen…

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Pressewesen (1954)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1956 1958 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später [S. 124]durch das Amt für ➝Information, seit Januar 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“). Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die in der Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. (Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED.) Presseerzeugnisse unterliegen einer Nachzensur, die zum Verbot der Auslieferung führen kann. Da zudem die gesamte Presse streng an die vom ZK der SED und vom Presseamt beim Ministerpräsidenten herausgegebenen politischen Richtlinien gebunden ist, kann von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 40 Tageszeitungen und 2 Montagsausgaben, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Seit der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 erscheinen in allen 14 Bezirken SED-Blätter, mit Lokalteilen für fast alle Kreise. Die Höhe der Auflagen wird seit langem nicht mehr veröffentlicht, sie wird vor allem von der SED geheimgehalten. Der weitaus größte Teil der Gesamtauflage entfällt auf die SED-Blätter. Das Zentralorgan „Neues Deutschland“ wird in 500.000 Exemplaren gedruckt, das Sprachrohr der Sowjets, „Tägliche Rundschau“, hat 500.000 Auflage. Andere SED-Blätter: „BZ am Abend“, Berlin (180.000); „Märkische Volksstimme“, Potsdam (110.000). Demgegenüber fällt die P. der Blockparteien nicht ins Gewicht: Die 6 Blätter der CDU werden in 194.000 Stück gedruckt (davon die „Neue Zeit“, Berlin, mit 65.000 und die „Union“, Dresden, mit 42.000). Die 5 Zeitungen der LDP haben eine Auflage von 193.000 (davon „Der Morgen“, Berlin, 60.000 und das „Sächsische Tageblatt“, Dresden, 50.000). Die 5 Organe der NDP erreichen zusammen 174.000 Exemplare (davon „National-Zeitung“, Berlin, 68.000). Das Organ der FDJ, „Junge Welt“, soll eine Auflage von 1 Mill. haben. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der bürgerlichen Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum (bindende Richtlinien von Regierung und ZK, Sprachregelung durch das „Presseamt“ und ausschließliche Nachrichtenversorgung durch ADN). Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Lediglich „Neues Deutschland“, „Tägliche Rundschau“ und „Berliner Zeitung“ dürfen andere als mit „ADN“ gezeichnete Meldungen bringen. Auslandsmeldungen werden von der sowjetamtlichen Agentur TASS und von den Agenturen der Ostblockstaaten übernommen. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Eine Auflockerung durch Kurzgeschichten und Humor hat Walter Ulbricht am 26. 7. 1953 auf der 15. Tagung des ZK der SED im Rahmen des Neuen Kurses angekündigt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die antifaschistisch-demokratische Ordnung“ aufgefaßt und unter Anwendung des sog. Friedensschutzgesetzes mit hohen Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Leipziger Journalistenschule, dem ehemaligen Institut für Publizistik der Universität, ausgebildet. Das Institut erhält seine Richtlinien vom „Presseamt beim Ministerpräsidenten“. ADN und große Zeitungen haben eigene Schulen für journalistischen Nachwuchs. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 123–124 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1956 1958 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später [S. 124]durch das Amt für ➝Information, seit Januar 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“).…

DDR A-Z 1954

Diktatur des Proletariats (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 41 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Direktbetriebe

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später…

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Kunstpolitik (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des „sozialistischen Realismus“, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (wie der Formalismus in der Dichtung und bildenden Kunst, der Funktionalismus in der Architektur), wurden von Partei und Staat mit zunehmender Schärfe bekämpft und schließlich ganz unterdrückt. Die „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949 und 1953, an denen, im letzten Jahr allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten [S. 95]die fortschreitende Ausschaltung aller schöpferischen Kräfte und die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der nationalsozialistischen Ära nur durch den beträchtlichen Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Eine Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten (Kunstkommission) dient dem Regime als Instrument der K., die im übrigen die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln fördert, die „Werktätigen“ am Kunstbetrieb teilnehmen läßt und unter ihnen besonders die Diskussion und Kritik der Kunstproduktion in Gang hält. Trotzdem sind nach einem Worte Ulbrichts von 1951 „Malerei, Graphik und Plastik in der DDR am weitesten zurückgeblieben“. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur noch wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Kulturpolitik, Architektur, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 90, 95 Kunstkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KVP

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des „sozialistischen Realismus“, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…

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Rundfunk (1954)

Siehe auch: Rundfunk: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Die Landessender Weimar, Leipzig, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin, die bisher den Schein und die Reste einer gewissen landschaftlichen Eigentümlichkeit aufrechterhalten hatten, wurden der Berliner Zentrale völlig untergeordnet. Heiß bezeichnete den R. der SBZ trotz gewissen Verdiensten in den Jahren 1945–52 als überholt: Denn angesichts des beginnenden Kampfes der SED für den Sozialismus und die Einheit Deutschlands „erwies es sich, daß die Mitarbeiter des demokratischen Rundfunks auf Schranken der bisherigen, viel zu dezentralisierten Struktur stießen. Auch andere Erscheinungen im Rundfunk entsprachen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Und so, wie unsere Regierung daran ging, unseren Staatsapparat umzustellen, so mußten auch im Rundfunk die entsprechenden Schlüsse gezogen“ werden („Neues Deutschland“ vom 16. 9. 1952). Vor allem will Heiß „eingedenk sein der großen Hilfe durch unsere Freunde des Rundfunks in der SU“. Es werden nur noch drei Programme gesendet. Der „Deutschland-Sender“ wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“ („Nationalzeitung“ vom 4. 10. 1952). Berlin I und III strahlen unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. Die Programmgestaltung des gesamten R. der SBZ ist somit praktisch der Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes angepaßt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 140 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rundfunk-Komitee, Staatliches

Siehe auch: Rundfunk: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Die Landessender Weimar, Leipzig, Dresden, Halle, Potsdam,…

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Bergmannsrenten (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Verordnung der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines Berufs dauernd oder vorübergehend berufsunfähig ist, wenn die Berufsunfähigkeit ununterbrochen 26 Wochen gedauert hat oder nach Wegfall des Krankengeldes besteht, nach fünfjähriger bergmännischer Tätigkeit. Die B. bestehen aus einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1,5 v. H. des Entgelts und in einem Leistungszuschlag, der nach mindestens 10 Jahren Untertagearbeit für jedes weitere Jahr einer solchen Arbeit gewährt wird, und einem Kinderzuschuß. Die B. beträgt ohne Zuschläge mindestens 45 DM Ost monatlich, der Kinderzuschuß 20 DM Ost. Bergmannsvollrente erhält ein Versicherter, der zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder während der Ausübung bergmännischer Tätigkeit 60 Jahre alt geworden ist oder bei vorheriger Aufgabe der bergmännischen Tätigkeit das 65. Lebensjahr vollendet hat, oder schließlich, wenn er nach 25 Jahren Gesamtbeschäftigung im Bergbau 50 Jahre alt geworden ist. [S. 27]Auch die Bergmannsvollrente besteht aus Steigerungsbetrag, Leistungszuschlag und Kinderzuschuß. Der Steigerungsbetrag beträgt 2,4 v. H. des Entgelts. Die Bergmannsvollrente beträgt mindestens 65 DM Ost monatlich ohne Zuschläge. Witwenrenten gibt es unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Witwen der übrigen Versicherten (Renten), jedoch mit der Maßgabe, daß schon Witwen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Rente erhalten, wenn der Versicherte während seiner bergmännischen Tätigkeit verstarb. Die Witwenrente beträgt 6/10 der B. oder der Bergmannsvollrente ohne Kinderzuschuß. Waisenrente wird für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt; sie beträgt 40 DM Ost monatlich. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 26–27 Benjamin, Hilde, geb. Lange A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berija, Lawrenti Pawlowitsch

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Verordnung der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines…

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Neuer Kurs (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1953 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision, die keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos in der Sowjetisierungspolitik vorsieht, wurde notwendig, um einer durch die Verschärfung des Klassenkampfregimes, durch Fehlplanung und Versagen der Parteibürokratie drohenden Wirtschaftskatastrophe und einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) im letzten Augenblick vorzubeugen. Da die Verkündung des NK. zeitlich mit einer Reihe vergleichbarer Maßnahmen in den übrigen Satellitenstaaten zusammenfällt, kann angenommen werden, daß diese Vorgänge im Einklang mit zeitbedingten taktischen Absichten der Moskauer Außenpolitik stehen. Der NK. kündigte an: 1. Abänderung der Methoden zur Erreichung des Fünfjahrplans, dessen Schwergewicht bisher auf der Entwicklung einer vom „kapitalistischen Westen“ möglichst unabhängigen Schwerindustrie und dem Aufbau einer auch rüstungswirtschaftlich fundierten Volkspolizei lag, zugunsten einer verbesserten Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern und eines vermehrten Wohnungsbaus; 2. Vorübergehender Verzicht auf die fortschreitende Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen (kleine und mittlere Privatbetriebe in Industrie und Landwirtschaft, Handwerker, Einzelhändler) und Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes in Produktion und Handel durch kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des bisher durch verschärfte Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführten Klassenkampfs in Dorf und Stadt, Aussetzung der bisherigen Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls zur Steigerung der privaten Produktion; 4. Milderung bzw. Aufhebung des zur Abwendung der drohenden Wirtschaftskrise notwendig gewordenen Sparsamkeitsregimes auf dem Gebiet der Lebensmittelverteilung, der HO-Preispolitik, der Arbeitsnormen und Löhne sowie der Tarife für Arbeiterrückfahrkarten; 5. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, denen Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums in Aussicht gestellt wird; 6. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 7. Aufhebung verschiedener während des verschärften Kampfs gegen die Kirchen (Religion und Kirche) getroffenen Maßnahmen. Außer vorwiegend wirtschaftlichen Maßnahmen wurde eine gewisse Milderung des politischen Terrors durch Erhöhung der Rechtssicherheit, eine beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrhaftigerer Presseberichterstattung angekündigt. Die entsprechenden Maßnahmen blieben jedoch in der Folgezeit aus oder wurden nur unvollständig durchgeführt. Die bisherige Praxis rechtfertigt auf keinen Fall die Behauptung des ZK, der NK. solle die Vorbereitung einer Wiedervereinigung Deutschlands und die Herbeiführung freier Wahlen erleichtern. Bestenfalls kann der NK. als eine durch die kritische wirtschaftliche und politische Lage der SBZ erzwungene Vertagung der verschärften Sowjetisierungspolitik betrachtet und in seiner politischen Bedeutung mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU verglichen werden. Literaturangaben : „Ost-Probleme“ (Ein Informationsblatt über Fragen des Weltkommunismus). Hrsg. von Hicog, Bonn-Mehlem, erscheint wöchentlich — nunmehr im 5. Jg. — seit 1949. : „SBZ-Archiv — Dokumente — Berichte — Kommentare zu Gesamtdeutschen Fragen.“ Köln, Verlag für Politik und Wirtschaft. Erscheint (nachdem es bis 1952 unter dem Namen „PZ-Archiv“ herausgekommen war) halbmonatlich — nunmehr im 4. Jg. — seit 1950. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 115 Neuererbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neulehrer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1953 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision, die keine…

DDR A-Z 1954

Strafverfahren (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten irgendwohin zu schaffen und dort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hätten, z. B. nach dem Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden (§ 60). Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 107). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, [S. 161]können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten die vom SSD erpreßten Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben (§ 225). Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 160–161 Strafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung…

DDR A-Z 1954

Gesundheitswesen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des Krankenversicherungswesens (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und in der fortschreitenden Vergesellschaftung des Arztberufes zum Ausdruck. Krankschreibungen werden im Interesse der Planerfüllung auf ein Mindestmaß beschränkt, Ärzte und Patienten unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen überwacht; Abweichungen von der strengen Norm können als Wirtschaftsvergehen verfolgt werden Heilbehandlungen sollen nach Möglichkeit im Betrieb erfolgen, der auch vielfach bereits die Krankengelder bzw Lohnausgleichsbeträge auszahlt; nach sowjetischem Muster sind ferner Nachtsanatorien zur Behandlung in der arbeitsfreien Zeit geplant. Mit der Abnahme aller freien und selbständigen Berufstätigkeit war in der SBZ eine beträchtliche Erweiterung der Versicherungspflicht verbunden; die freiwillige und zusätzliche Krankenversicherung ging erheblich zurück und wird, do es ein privates Versicherungsgewerbe nicht mehr gibt, von den staatlichen Versicherungsanstalten wahrgenommen. Der Privatpatient spielt kaum noch eine Rolle. Die ärztliche Versorgung verlagert sich auf die öffentlichen Polikliniken und Landambulatorien. Die individuelle Beziehung zwischen Patient und Arzt, auch im nichttotalitären Bereich in der Auflösung begriffen, wird in der SBZ aus doktrinär-politischen Gründen systematisch beseitigt und durch einen Fürsorgeapparat ersetzt. Die Krankenziffer in der SBZ betrug Mitte 1952 6,7 v. H der Versicherten (gegenüber 3,72 v. H. in der Bundesrepublik); die Gründe für diesen alarmierenden Gesundheitszustand sind in den schlechten Lebensverhältnissen, der rigorosen Ausbeutung der Arbeitskraft, dem unzulänglichen Arbeits[S. 62]schutz, aber auch im passiven Widerstand gegen das Terror-Regime zu suchen. Verhängnisvoller als organisatorische Eingriffe sind für die Versorgung der Kranken der empfindliche Mangel an Ärzten und Hilfspersonal, die unzulängliche Ausstattung der Krankenhäuser und Polikliniken und die bedenklichen Lücken im Arzneimittelbedarf (Arzneiversorgung). Der Fehlbedarf der Zone an Ärzten wird amtlich auf 10.000 geschätzt. Die frei praktizierenden Ärzte sind aus den o. a. Gründen durch steuerliche Beanspruchung und andere Maßnahmen in ihren Existenzmöglichkeiten so beengt, daß sie in großer Zahl die Zone verlassen mußten; bevorzugte Behandlung der Polikliniker verminderte diese Verluste nicht, sondern zog Ärzte von den übrigen Krankenanstalten ab; die Bemühungen, Ersatz aus der Bundesrepublik zu gewinnen, blieben erfolglos, da im Widerspruch zu verlockenden Versprechungen politische Anpassung verlangt wird und die allgemeinen Arbeitsverhältnisse überaus schwierig sind. Um dem immer stärker werdenden Ärztemangel abzuhelfen, wurde nunmehr nach jahrelangem Zögern die Ausbildung von Arzthelfern beschlossen. Beim ärztlichen Hilfspersonal liegen die Dinge ähnlich. Eine „Schule für leitende Schwestern“ in Dresden erzieht in Kurzkursen mit stark politischem Ausbildungsprogramm künftige Oberinnen; die Beteiligung kirchlicher Organisationen an der Krankenpflege wird durch Reform und Kontrolle des Krankenpflegeschulwesens mehr und mehr zurückgedrängt. Der immer noch erhebliche Fehlbedarf an unentbehrlichen Verbrauchsgütern (z. B. Wäsche, Geschirr, Glühlampen, im besonderen ferner an Instrumenten und Verbandmitteln) beeinträchtigt ebenfalls die Krankenversorgung; viele Polikliniken und Ambulatorien sind daher schlechter ausgestattet als die primitivste Landpraxis. Die Einfuhr von Medikamenten und Grundstoffen für die nicht sehr bedeutende und in „Volkseigentum“ übergeführte Heilmittelindustrie der Zone wird den Bedürfnissen der Grund- und Rüstungsindustrien nachgeordnet; Medikamente westlicher Herkunft dürfen von den Ärzten daher im allgemeinen nicht verordnet werden und werden vielfach durch minderwertige Erzeugnisse ersetzt. Die Verstaatlichung der Apotheken wurde durch die Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über die Neuregelung des Apothekenwesens vom 22. 7. 1949 eingeleitet (Apothekenreform). Die Heilmittel der Bäder und Kurorte sind in erster Linie der Kaste der Aktivisten und Funktionäre Vorbehalten; die Plätze werden unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL, Feriendienst des FDGB) verteilt; andere Kranke haben wenig Aussicht, in Heilbäder zu gelangen. Oberste Behörde für das sowjetzonale G. ist das Gesundheitsministerium (Minister Luitpold Steidle, Staatssekretärin Jenny Matern, die Ehefrau von Hermann ➝Matern). Das Ministerium leitet und überwacht auch die Tätigkeit der medizinischen Gesellschaften und Verlage (Verlagswesen), während es keinen Einfluß auf die medizinischen Fakultäten (Hochschulen) und die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses hat. Exekutivorgane der Gesundheitsverwaltung sind die kommunalisierten Gesundheitsämter. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. 1952. 130 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 61–62 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichberechtigung der Frau

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des…

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Flüchtlinge (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 500.000 bis 600.000). über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden sind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nichtlandwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den F. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der SBZ hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik wurde an Flüchtlinge erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (sog. A-Fälle) und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen Flüchtlingen. die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den Begriff Sowjetzonen-F.; danach gilt als Sowjetzonen-F. „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1948 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asyl recht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen amtlich mit 1,8 Mill. angenommen, davon etwa 300.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt meldeten sich bei den Flüchtlingsdienststellen in Berlin, Gießen und Uelzen: Das erhebliche Ansteigen der Flüchtlingszahlen seit dem 2. Halbjahr 1952, insbesondere aber die Verdoppelung des Flüchtlings[S. 56]stromes im 1. Halbjahr 1953 gegenüber dem vorangegangenen Halbjahr sind Ausdruck der zunehmenden Terrorisierung der Bevölkerung durch das SED-System. Durch das Bundesvertriebenengesetz sind die anerkannten S. hinsichtlich der allgemeinen Hilfsmaßnahmen den Flüchtlingen aus den deutschen Ostgebieten gleichgestellt worden. Der Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. im Bundesgebiet gilt nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als Sowjetzonen-F. Darüber entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder, die seit Mitte 1953 rückwirkend für alle Zuwanderer aus der SBZ Erhebungen eingeleitet haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1953. Bd. I, 1: 654 S., Bd. I, 2: 896 S. (Weitere Bände folgen.) Tatsachen zum deutschen Vertriebenenproblem (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1952. 15 Karten- und Zahlentafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 55–56 Fischer, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Formalismus

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…

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Eisen- und Stahlerzeugung (1954)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontageverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Das Gebiet der SBZ besitzt keine ausreichenden Grundstoffvorkommen für die Eisen- und Stahlerzeugung. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind zwar verhältnismäßig groß, decken jedoch wegen ihres Eisengehaltes von nur 30 v. H. nicht den Bedarf der verarbeitenden Industrien der Zone. Die Eisenerzförderung stieg in den letzten Jahren beträchtlich an, konnte aber trotzdem nicht Schritt halten mit dem wachsenden Bedarf. 1951 wurden rd. 590.000 t, 1952 sogar 892.000 t gefördert. 1952 war die Einfuhr von 1 Mill. t Eisenerz aus der SU erforderlich. 1953 sollen 1,8 Mill. t importiert werden. Schrott für die Stahlerzeugung steht seit 1950 nicht mehr aus[S. 46]reichend zur Verfügung. Die Mobilisierung innerer Reserven brachte 1951 und 1952 nicht das geplante Schrottaufkommen. Trotz den Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegsende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen in einzelnen Zweigen bereits über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der weitere Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehört zu den Schwerpunktvorhaben des Fünfjahrplanes. Die Planziffern dafür werden von der sowjetischen Staatlichen Plankommission (GOSPLAN) festgelegt. Wesentliche Zahlen: Die Produktionsergebnisse der eisenschaffenden Industrie überstiegen 1952 den Höchststand während des zweiten Weltkrieges. Sie wurden ermöglicht durch den Aufbau neuer Produktionsanlagen, z. B. im Eisenhüttenkombinat Ost bei Fürstenberg (Oder), im Eisenhüttenwerk West in Calbe (Saale), im Edelstahlwerk Döhlen und im Stahlwerk Brandenburg. Die Kapazitäten der Hütten- und Walzwerke liegen weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien der SBZ. Der Eigenerzeugung von rd. 1,8 Mill. Tonnen (1952) Rohstahl stand ein geschätzter Bedarf von etwa 3,2 bis 3,5 Mill. Tonnen gegenüber. Der größte Teil der Importe kam aus der SU. Nach vorsichtiger Schätzung wird von der SU etwa 65 v. H. der gesamten Eisen- und Stahlproduktion der SBZ für Reparations- und Rüstungszwecke entnommen. Stahllieferungen aus der Bundesrepublik nach der SBZ kommen also praktisch fast ausnahmslos der SU zugute. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie der sowjetischen Zone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 40 S. m. 9 Tab. *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 45–46 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, Gerhart

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontageverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend…

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Wahlen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen, da, vor allem seit der letzten Volkskammer-W. vom Okt. 1950 mit ihrer Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen ist. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist laut W.-Gesetz vom 9. 8. 1950 jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres. Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. Neben den Parteien haben laut W.-Gesetz „Vereinigungen, die die Gestaltung des öffentlichen Lebens auf der Grundlage der Verfassung satzungsgemäß erstreben und deren Organe durch ihre Mitglieder bestimmt werden“, das Recht, W.-Vorschläge einzureichen. „Diese Vereinigungen haben also auch das verfassungsmäßige Recht, ihre Wahlvorschläge gemeinsam aufzustellen.“ D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden ist, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchge[S. 192]führte W. vom 15. 10. 1950 war ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§ 36 des W -Gesetzes) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste war technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthielt. Jedes weitere Risiko schaltete die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wird, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher tür die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebende (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 191–192 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungspolitik

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen, da, vor allem seit der letzten Volkskammer-W. vom Okt. 1950 mit ihrer Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen ist. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist…

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Lebensstandard (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der L. in der SBZ ist in erster Linie bestimmt durch eine Wirtschafts- und Handelspolitik, die die Lebensbedürfnisse der Bevölkerung vernachlässigt zugunsten der Reparationsleistungen an die SU, überstürzter Industrieinvestitionen zu über[S. 101]wiegend rüstungswirtschaftlichen Zwecken und verschleierter Steuereinnahmen (Akzise der HO), die zugleich der Kaufkraftabschöpfung dienen. Ferner ist für den L der SBZ kennzeichnend eine außerordentlich weitgehende „planmäßige“ Differenzierung, die einerseits durch die Staffelung des Lebensmittelkartensystems und den Vertrieb von Mangelwaren zu stark überhöhten Preisen in den Staatsläden der HO, andererseits durch überaus stark differenzierte Lohn- und Gehaltstarife bewirkt wird. [S. 102]Ein Vergleich der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der „DDR“ und in der Bundesrepublik ist kaum zu führen, da die Preise der rationierten Lebensmittel und vieler Gebrauchsgüter in der „DDR“ gestoppt sind und für die Währung ein Zwangskurs gilt Für den L des sowjetzonalen ..„Normalverbrauchers“ sind folgende Voraussetzungen ausschlaggebend: 1. Viele für den Ernährungshaushalt unentbehrliche Lebensmittel (z. B. Butter, Zucker, Feingemüse, neuerdings auch Kartoffeln) sind entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen bzw. zu überhöhten Preisen erhältlich; 2. auch wichtige Gebrauchsgüter, zumal solche, deren Herstellung Wolle. Nichteisenmetalle und andere knappe Rohstoffe erfordert, sind nicht oder nur zu überhöhten Preisen und in mangelhaften Qualitäten erhältlich; ob die mit der Verkündung des Neuen Kurses im Frühjahr 1953 in Aussicht gestellte Verbesserung der Versorgung mit Gebrauchsgütern realisiert wird, bleibt abzuwarten; auf dem Gebiete des Wohnungsbaus (Wohnungswesen) ist in der „DDR“ so gut wie nichts geschehen, unzählige berufstätige Männer und Frauen leben aus Gründen der allgemeinen Arbeitspolitik getrennt von ihren Familien und vielfach in Barackenlagern von kaum menschenwürdigem Zustand; 3. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Kulturhaus) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienste politischer Propaganda und werden daher von der Masse der Verbraucher abgelehnt; 4. eine dünne Schicht von Funktionären, Angehörigen der technischen Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Grundtarife ausmachen, höhere Lebensmittelrationen, Intelligenzpakete und sonstige Vergünstigungen, die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistung erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Normen heraufgesetzt werden. Aus all diesen Gründen gleicht sich der L. der SBZ mehr und mehr dem der SU und ihrer Satellitenstaaten an. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 96–102 LDPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der L. in der SBZ ist in erster Linie bestimmt durch eine Wirtschafts- und Handelspolitik, die die Lebensbedürfnisse der Bevölkerung vernachlässigt zugunsten der Reparationsleistungen an die SU, überstürzter Industrieinvestitionen zu über[S. 101]wiegend rüstungswirtschaftlichen Zwecken und verschleierter Steuereinnahmen (Akzise der HO), die zugleich der Kaufkraftabschöpfung dienen. Ferner ist für den L…

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Aktivist (1954)

Siehe auch: Aktivist: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj., nach Stalin Arbeiter, „die die Zeit nicht nur nach Minuten, sondern sogar nach Sekunden messen; sie brechen mit veralteten Normen und schaffen neue, höhere Normen.“ Stachanow, dem ersten A., folgten schnell zahlreiche Kollegen wie Pawel Bykow, Nikolaj Rossijski u. a. Erster A. in der SBZ war der Hauer Adolf ➝Hennecke, der am 13. 10. 1948 die Norm mit 380 v. H. übererfüllte. Die bereits einen Monat später einberufene „Konferenz der Hennecke-A.“ forderte die Verbreitung der A.-Bewegung, weitere Leistungssteigerungen und die Organisation von Wettbewerben. Luise Ermisch, Paul Striemann, Erich Wirth u. a. trieben die Entwicklung voran. Es wurden sowjetische Arbeitsmethoden eingeführt: die Kowaljow-Methode, Persönliche Konten, Komplex-Brigaden, ferner zahlreiche Schnellarbeitsmethoden. Innerhalb ihrer Betriebe stellten die Nationalpreisträger Wolf und Opitz besondere Aktivistenpläne „zum Kampf gegen alle Produktionsverluste“ auf. Das Gesetz der ➝Arbeit bestimmte zum alljährlich gefeierten „Tag der A.“ den 13. 10., an dem die mit der Verleihung von Silber- bzw. Bronze-Abzeichen und Geldprämien verbundenen Titel Held der Arbeit, „Verdienter A.“, „Verdienter Erfinder“ sowie „Brigade der besten Qualität“ und für Wettbewerbe eine Wanderfahne verliehen werden. Zur Ausbildung der A. werden besondere Anweisungen erlassen, man begründete A.-Schulen, gibt Stipendien und weist die Wohnungsämter zu bevorzugter Wohnraumzuteilung an. Die zunächst verblüffenden Norm-Übererfüllungen der A. werden nach sorgfältiger Vorbereitung sämtlicher Arbeitsbedingungen erzielt, sind also eher artistische, nicht aber echte Arbeitsleistungen. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 10 Aktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktivistenbewegung

Siehe auch: Aktivist: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj., nach Stalin Arbeiter, „die die Zeit nicht nur nach Minuten, sondern sogar nach Sekunden messen; sie brechen mit veralteten Normen und schaffen neue, höhere Normen.“ Stachanow, dem ersten A., folgten schnell zahlreiche Kollegen wie Pawel Bykow,…

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Erziehungswesen (1954)

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 48]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, aus- oder gleichzuschalten und die Staatsschule gegenüber dem Elternhaus zum entscheidenden Erziehungsfaktor zu machen. Da Staat und SED identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als Erziehung zum Kommunismus. Zielsetzung und organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen Schulwesens einerseits, seine Lehrerbildung, Lehrpläne, Lehrbücher und Unterrichtsmethoden — kurz seine Unterrichts- und Erziehungspraxis — andererseits zeigen die für alle Verhältnisse der SBZ typische Zweigesichtigkeit. 1945 wurde von dem inzwischen verstorbenen Schulrat Kreutziger die Erziehung zum „kämpferischen demokratisch-antifaschistischen Humanismus“ als Bildungsziel aufgestellt und auf den pädagogischen Landes- und Zonenkongressen 1946 verbindlich gemacht. Theoretisch wurde an Goethe und Humboldt angeknüpft, aber in Reden von Kreutziger und Wandel zur Erläuterung dieses Zieles trat klar zutage, daß die neue Schule vor allem vom Klassenkampfgedanken beherrscht sein sollte. Immer wieder wurde betont, daß die Schule ein „Politikon sei. Man verwies auf Lenins Rede auf dem II. Allrussischen Lehrerkongreß 1919 (Lenin, Werke Bd. XXII, S. 474): „Eine dieser bürgerlichen Heucheleien ist die Ansicht, daß die Schule außerhalb der Politik stehen kann. Gerade das Bürgertum war immer bemüht, in seinen Schulen gehorsame und getreue Lakaien zu drillen, ja überhaupt den ganzen Unterricht auf den Drill gehorsamer und geschickter Diener, von Willensobjekten und Sklaven des Kapitals abzustellen. Niemals war es darauf bedacht, die Schule zu einem Instrument der Menschlichkeit jenseits seiner Klasseninteressen zu machen. Jetzt ist es uns allen klar, daß dies nur die sozialistische Schule tun kann, die in unlösbarer Verbindung mit den Werktätigen und Ausgebeuteten steht.“ Und das auch in der Sowjetzone eingeführte Pädagogik-Lehrbuch von Jessipow-Gontscharow sagt auf S. 14: „Es gibt keine von der Politik getrennte Erziehung, da die Schule ein organischer Teil des öffentlichen Lebens ist, und Erziehung und Unterricht die Weltanschauung des Menschen formen.“ Diese Grundsätze fanden in den Organisationsformen der sowjetzonalen Einheitsschule unverhüllten Ausdruck. Man hob den Parallelismus der „Volksschule“ und der „Höheren Schule“ des bürgerlichen „Klassenstaates“ auf, um „jedem Kinde ohne Unterschied des Besitzes, des Glaubens oder seiner Abstammung die seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende vollwertige Ausbildung zu ermöglichen“. Auf der sogenannten „Vorschulischen Erziehung“ baut sich die allgemeine 8stufige „Grundschule“ auf, seit 1950 mit in der ganzen Zone einheitlichen Abschlußprüfungen. Die Grundschule gabelt sich dann in die 4stufige Oberschule und die 3stufige Pflichtberufsschule. An die Oberschule schließen sich die Universität, an die Berufsschule die viersemestrigen Fachschulen an, die ebenfalls den Übergang auf die Universität ermöglichen (Schulen). Die Hilfsschulen wurden von sowjetischer Seite als „pädagogische Entartungen“ gebrandmarkt und auf Anordnung der SMAD aufgelöst, 1950 aber wieder zugelassen. Die Zulassung zu den Oberschulen wird im Widerspruch zur Verfassung willkürlich begrenzt. Nach den Richtlinien (Anweisung 83/11) werden mit Vorrang zugelassen: 1. Kinder von Arbeitern und Kleinbauern (bis [S. 49]zu 16 ha Landbesitz), wobei zu beachten ist, daß als Arbeiter im Sinne der Gesetze und Verordnungen nur anzusehen ist, wer als solcher am 1. 1. 1942 tätig war (Arbeiterkind). 2. Kinder von Helden der Arbeit, Nationalpreisträgern und Verdienten Ärzten und Verdienten Lehrern des Volkes. 3. Kinder der fortschrittlichen Intelligenz. Die Auswahl erfolgt nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten durch politische Kommissionen. Durch Zwischenprüfungen, die schon beim Übergang von der 7. zur 8. Grundschulklasse beginnen und in der Oberschule namentlich beim Übergang von Kl. 10 nach 11 in verschärfter Form wiederholt werden, wird der Kreis der für die Universität geeigneten, d. h. der im kommun. Sinne zuverlässigen Schüler noch weiter eingeengt. Ausschlaggebend ist neben der Erfüllung des „Wissenssolls“ in erster Linie das gute Abschneiden in der Gegenwartskunde, die als für alle verbindliches Hauptfach nur der kommunistischen Propaganda dient. Um Fehlleistungen der Auslese auszugleichen, wurden an den Universitäten Vorstudienanstalten, die heutigen Arbeiter- und Bauern-Fakultäten eröffnet, die zunächst in 4, seit 1950 in 6 Semestern Kinder von Arbeitern und Kleinbauern, die sich politisch genügend „qualifiziert“ haben, zur Universitätsreife führen. Sie werden im Gegensatz zu den Abiturienten der Oberschulen ohne Ausnahme zum Studium zugelassen. Die Kontingentierung der Studenten für die einzelnen Fakultäten war anfangs sehr streng und vor allem je nach ihrer „staatspolitischen Bedeutung“ unterschiedlich. In den ersten Jahren wurden für die gesamte Zone nur 2.000 bis 2.500 neue Studenten zugelassen; bevorzugt wurden die neuen gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten, teilweise oder ganz gesperrt waren die Juristische, Philosophische und Theologische Fakultät (Hochschulen). Über die Zulassung des Abiturienten zum Studium entscheiden nicht sein Reifezeugnis, sondern sein soziales Herkommen und seine „gesellschaftliche Arbeit“ in der FDJ-Schulgruppe. So wurden 1950 in Rostock von 116 Abiturienten nur 38 zugelassen, hauptsächlich Kinder von Arbeitern, kleinen Angestellten und Kleinbauern. Von den Abgelehnten waren 16 später als Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter beschäftigt, darunter 2 Professorensöhne und eine Arzttochter. Im Sinne des Erziehungsmonopols des Staates bemüht man sich, die Kinder des Bürgertums gegen ihr Elternhaus umzustimmen und zu proletarischen Klassenkämpfern zu erziehen. In kleinen Kollektivgruppen der Jungen Pioniere und der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) müssen diese Kinder den geistig schwächeren, aber politisch aktiven Mitschülern nach bestimmten Plänen das für die Abschlußprüfungen notwendige Wissen einpauken und ihnen bei den Schularbeiten helfen; jeder bezahlte Nachhilfeunterricht ist andererseits verboten (Lernkollektiv). 1950 setzte mit der Pflichtschulung aller Lehrer im Marxismus-Leninismus, mit neuen Lehrplänen und Lehrbüchern, mit der Zunahme der gesellschaftlichen Arbeit der Schulen, d. h. in ihrer Teilnahme an Demonstrationen und Staatsfeiern, Aufsatzwettbewerben u. a. (z. B. „Warum bin ich ein Freund der Sowjetunion?“ — „Die SU, das stärkste Bollwerk des Weltfriedens“) eine Epoche verschärfter Sowjetisierung des Schulwesens ein. Sie war durch zermürbende Betriebsamkeit bei tatsäch[S. 50]licher Planlosigkeit aller Arbeit gekennzeichnet. Daran konnte auch die Verkündung der „Heiligkeit der Unterrichtsstunde“ durch den damaligen Volksbildungsminister Wandel nichts ändern (Lehrerbildung). 1951 wurden nach langer kollektiver Vorarbeit neue Lehrpläne vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) herausgegeben. Ihr Inhalt ist bis in die einzelne Stunde aufgegliedert, und sie sollten mit dem „Stoffchaos“ aufräumen, beseitigten aber in Wirklichkeit die Freiheit, die verantwortungsbewußte Lehrer sich noch immer bei der Stoffauswahl hatten nehmen können. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern enthalten den gesamten Stoff in Merksätzen mit methodischen Anweisungen, den Angaben des Merkstoffes und der zu erarbeitenden Begriffe in streng kommun. Auswahl und Betrachtungsweise. Alle Lehrer sind verpflichtet, sich genau an die Lehrpläne zu halten. Bei Revisionen hat der Lehrer unaufgefordert seine schriftliche Präparation und den Lehrbericht vorzulegen, die der Revisor miteinander und mit dem Soll des Lehrplanes zu vergleichen hat. Die Lehrbücher werden durch Verfasserkollektive bearbeitet, die laufend an den Lehrplankonferenzen beim DPZI mitgearbeitet haben, so daß Lehrpläne und Lehrbücher genauestens gleichgeschaltet sind. Lehrbuchmanuskripte des Monopol-Verlages „Volk und Wissen“ müssen den Referenten des DPZI vor Drucklegung zur Kontrolle vorgelegt werden. Alle älteren Lehrbücher gelten als ideologisch überholt. Für den Schüler steht somit die Erarbeitung eines umfangreichen, einseitig politisch, d. h. kommunistisch ausgerichteten Wissens im Vordergründe. Selbsttätigkeit und Selbstdenken sind weitgehend ausgeschaltet. Da die „neue Gesellschaft“ aber auch echte Begeisterung und praktisches Können braucht, diskutiert man verzweifelt über die Beseitigung des Formalismus in der Schule. Die Tatsachen, die auch den Machthabern nicht verborgen sind, sprechen eine deutliche Sprache: Bei den Reifeprüfungen an den Oberschulen z. B. beherrschen die Prüflinge zwar den gesamten ideologischen Ballast des Marxismus-Leninismus, sind aber innerlich ganz anders eingestellt, diskutieren privat mit Lehrern ihres Vertrauens, hören den RIAS und den NWDR und stellen ihren Lehrern im Gegenwartskundeunterricht in gespielter Einfalt verfängliche Fragen. Auch auf dem Gebiet der Schule wurde nach sowjetischem Muster ein bis ins Letzte durchorganisiertes Überwachungssystem eingeführt. Die Schüler werden durch Mitschüler, die Leiter der JP- und FDJ-Schulgruppen und die Lehrer kontrolliert, die Lehrer durch die FDJ-Funktionäre, durch Spitzel unter den Kollegen, durch den Schulleiter und seinen Stellvertreter sowie durch Behördenvertreter. Der Schulleiter ist verpflichtet, zweimonatlich einmal bei jedem Lehrer zu hospitieren, und wird seinerseits durch seinen Stellvertreter kontrolliert, der meist ein jugendlicher Aktivist ist und von der Kreisleitung eingesetzt wird, der Schulrat ebenfalls durch seinen Stellvertreter, der sich politisch qualifiziert hat und die Personalangelegenheiten des Kreises erledigt. Die ideologische Zentrale jeder Schule ist die „Parteibetriebsgruppe“. Dazu kommt eine breit angelegte Kontrolle durch die Öffentlichkeit, d. h. durch Betriebsabgeordnete bei allen Prüfungen, und die „Freunde der neuen Schule“. Eine Schlüsselstellung [S. 51]nimmt schließlich das „Deutsche Pädagogische Zentralinstitut“ in Berlin ein, dessen erster Leiter Frau Else ➝Zaisser war, die Frau des ehemaligen Ministers für Staatssicherheit. Beide sind in der SU geschult. Frau Zaisser ist 1952 Nachfolgerin des Volksbildungsministers Wandel geworden, wurde jedoch im Oktober 1953 amtsenthoben. Der Wandel der Erziehungsziele in der SBZ wird am sinnfälligsten dokumentiert in Formulierungen des Hauptabteilungsleiters im Volksbildungsministerium Wolfgang Groth, die auch den Gedanken der bewaffneten Verteidigung der „proletarischen Errungenschaften“ einbeziehen. Die „Erziehung zum demokratischen Patriotismus“ umfaßt 6 Punkte: 1. Liebe zum eigenen Volke als Quelle echten Nationalstolzes. 2. Freundschaft mit allen Völkern, insbesondere mit der Sowjetunion. 3. Haß gegen Reaktion und Imperialismus. 4. Aktivität bei der friedlichen Aufbauarbeit und Bereitschaft, die demokratischen Grundlagen und die Erfolge dieser Arbeit gegen alle störenden Einflüsse oder Angriffe zu verteidigen. 5. Bewußtsein, daß die Interessen des Volkes mit den Interessen seiner Staatsführung untrennbar verknüpft sind, als Quelle der Liebe zum Präsidenten der „DDR“ und des Vertrauens zu den Vertretern des werktätigen Volkes in seiner Regierung. 6. Einsicht in die geschichtlich begründete Führungsrolle der Arbeiterklasse. Ausdrücklich wird betont, daß keiner von diesen Punkten vernachlässigt werden darf. Diese Sätze machen, obschon sie an Diesterweg anzuknüpfen vorgeben, den Umsturz aller bisher gültigen pädagogischen Ziele deutlich: Christentum und Humanismus werden durch „fortschrittliche“ Sowjetpädagogik und die „bolschewistische Parteilichkeit“ ersetzt, die heute wie überall im öffentlichen Leben auch im Erziehungswesen regiert. Frau Zaisser erläuterte diese neue Zielsetzung bei der Eröffnung eines Lehrganges für Dozenten und Assistenten an pädagogischen Fakultäten mit folgenden Worten: „Erfüllt von dem Prinzip der bolschewistischen Parteilichkeit gilt es, endgültig Schluß zu machen mit der objektivistischen Betrachtung der Geschichte der Pädagogik und das reaktionäre Wesen der modernen bürgerlichen Pädagogik zu enthüllen“ („die neue schule“, 1951, S. 365). Durch Verordnung vom 15. 5. 1953 wurde die Schulzeit in der Sowjetzone von bisher 12 auf maximal 11 Jahre (8 Jahre Grundschule und 3 Jahre Oberschule) verkürzt. Diese Verkürzung der Schulzeit, die auch eine entsprechende Kürzung des Lernstoffs zur Folge hatte, wurde jedoch im Rahmen des Neuen Kurses wieder aufgehoben. Es werden nur noch zwei Fremdsprachen unterrichtet, und erste, allgemeinverbindliche Fremdsprache ist Russisch. Da bei der zweiten Sprache die Volksdemokratien den Vorrang haben — 9 Oberschulen lehren schon jetzt neben Russisch nur noch Polnisch und Tschechisch —, werden Englisch, Französisch und Latein kaum noch gelehrt. Auch in der Mathematik und in den Naturwissenschaften wird der Lehrstoff gekürzt. Dafür sollen die Gesellschaftswissenschaften, d. h. der Unterricht im Marxismus-Leninismus und die „fortschrittliche Literaturkunde“ noch stärker als bisher gepflegt werden. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 48–51 Ermächtigungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fachministerien

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 48]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, aus- oder gleichzuschalten und die Staatsschule gegenüber dem Elternhaus zum entscheidenden Erziehungsfaktor zu machen. Da Staat und SED identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als…

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Bevölkerung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1946 zählte die SBZ 17.180.407 Einwohner, hinzu kamen 1.174.582 Personen, die im sowjetischen Sektor Berlins wohnten: [S. 31]zusammen also 18,3 Mill. Davon waren in der SBZ damals 3,65 Mill. Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße. Die Ergebnisse der Volkszählung am 31. 8. 1950 sind noch immer nicht veröffentlicht worden, da das SED-System die sehr ungünstige B.-Entwicklung verheimlichen will. Die Zahlen der Wahlberechtigten und die Angaben des Arbeitsministeriums über die Arbeitsmarktlage ermöglichen es jedoch, die tatsächliche Bevölkerungszahl der SBZ und des sowjetischen Sektors von Berlin ziemlich zuverlässig festzustellen. Während Anfang 1949 SBZ und Ostberlin zusammen fast 20 Mill. Einwohner hatten, waren es am 31. 8. 1950 nur noch 18,8 Mill. Wenn die Zahl sich seit 1946 gehoben hatte, so nur deshalb, weil bis 1950 Kriegsgefangene heimkehrten und weitere Heimatvertriebene aus den polnisch verwalteten Gebieten Deutschlands hinzuströmten. Dabei ist der Zuzugsgewinn im Vergleich zur Bundesrepublik gering. Während er dort von 1946 bis Aug. 1950 8,8 v. H. betrug, machte er in der SBZ nur 2,4 v. H. aus. Und während dort die Zahl der männlichen Bevölkerung um 13,9 v. H. zunahm, stieg sie in der SBZ nur um 7,1 v. H. an. Ende 1952 zählte die Bevölkerung der SBZ und Ostberlins nach Fortschreibungsergebnissen der sowjetzonalen Zentralverwaltung für Statistik etwa 18,54 Mill., davon nur 8,17 Mill. männlich. In der SBZ beträgt demnach der Anteil der männlichen Bevölkerung nur 44,1 v. H., in der Bundesrepublik dagegen etwa 46,8 v. H. Die ungünstige Entwicklung mit ihrer Überalterung und der Abwanderung aus politischen Gründen hält also weiter an. Die Sterbefälle haben bis 1948 die Geburten beträchtlich überwogen. Auch nach 1948 ist der Geburtenüberschuß durch die Abwanderung nach der Bundesrepublik und nach Westberlin aufgewogen worden. Demgegenüber hatte die Bundesrepublik nach 1946 neben einem sehr großen Wanderungsgewinn einen gewissen Geburtenüberschuß, der bis 1952 insgesamt weit über eine Mill. betrug. Von 1947 bis Ende 1949 sind zusammen mindestens etwa 460.000 Personen aus der SBZ nach Westberlin und in die Bundesrepublik abgewandert, um dem politischen Druck der SED-Diktatur oder den schlechten materiellen Lebensverhältnissen (Lebensstandard) zu entgehen. Von Anfang 1950 bis Okt. 1952 sind mindestens rund 340.000 Menschen trotz den Erschwerungen doch geflohen. Die Abwanderung und Flucht so vieler Menschen, vor allem aus den arbeitsfähigsten männlichen Jahrgängen, bedeutet zweifellos eine Behinderung für die Erfüllung der Wirtschaftspläne in der SBZ. Vom 1. 1. bis 31. 12. 1953 flohen weitere über 300.000 Personen aus der SBZ. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 30–31 Betriebspresse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirk

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1946 zählte die SBZ 17.180.407 Einwohner, hinzu kamen 1.174.582 Personen, die im sowjetischen Sektor Berlins wohnten: [S. 31]zusammen also 18,3 Mill. Davon waren in der SBZ damals 3,65 Mill. Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße. Die Ergebnisse der Volkszählung am 31. 8. 1950 sind noch immer nicht veröffentlicht worden, da das SED-System die sehr ungünstige…

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Beamtenversorgung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen erhalten die Betroffenen daher nur Bruchteile der Pensionen, auf die sie Anspruch hätten und die in der Bundesrepublik nicht nur den einheimischen, sondern auch den verdrängten Beamten gezahlt werden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Als arbeitsunfähig wird nur angesehen, wer nach den Grundsätzen der Sozialversicherung mehr als ⅔ erwerbsgemindert ist; bei Frauen, wenn 1 Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen sind, falls diese nachweislich nicht anderweitig betreut werden können. Waisenrente gibt es wie in der Sozialversicherung grundsätzlich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; wenn das Kind eine Schule oder Berufsschule besucht und keine eigenen Einkünfte hat, wird Rente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Die Renten werden nach dem Gesamtlebensverdienst des Beamten berechnet wie in der Sozialversicherung. (Renten) Bis zum 15. 9. 1948, für ehemalige Offiziere, Wehrmachtangehörige und deren Hinterbliebene bis 16. 3. 1950, war die Rente auf 90 DM Ost monatlich begrenzt. [S. 26]Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben. Die Mindestrenten sind gleich denen in der Sozialversicherung. Die Witwenrente beträgt 50 v. H., die Vollwaisenrente 35 v. H. und die Halbwaisenrente 25 v. H. der Rente, die für den verstorbenen Beamten zu berechnen gewesen wäre. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 25–26 Bausparkassen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z B-Betriebe

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen…

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Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut) (1954)

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1956 Hieß vor Stalins Tod nur MEL-Institut. Gründung wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ostberlin verwirklicht. Soll sinngemäß die Tätigkeit des Moskauer MEL-Instituts im Hinblick auf Deutschland ergänzen. Laut Plan vom 9. 3. 1949 sind die Aufgaben des MELST-I.: „Die selbständige Weiterentwicklung des Marxismus-Leninismus und seine Anwendung besonders auf die durch die deutsche Entwicklung gestellten Probleme … Die Übermittlung der Erfahrungen und Errungenschaften der neuen marxistisch-leninistischen Erkenntnisse aus anderen Ländern, insbesondere der SU.“ Die Editionsabteilung soll die Lehrschriften des Bolschewismus, zweckgemäß ausgewählt und erläutert, herausgeben, während die Forschungsabteilung die Parteilehre unmittelbar klären und „von allen Verfälschungen reinhalten“ soll. — Außer Ackermann, der von April bis Ende August 1953 Direktor des MELST-I. war, standen keine profilierten Persönlichkeiten an der Spitze dieses Instituts. Es erlangte kein entscheidendes Gewicht im politischen Leben der SBZ. Kommissarischer Nachfolger Ackermanns ist Ludwig Einicke. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 106 Marx, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1956 Hieß vor Stalins Tod nur MEL-Institut. Gründung wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ostberlin verwirklicht. Soll sinngemäß die Tätigkeit des Moskauer…

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Wirtschaftliche Rechnungsführung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit dem 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebs erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu Nachlässigkeiten bei den einzelnen Betriebsleitungen. In der Verordnung über die Reorganisation der ➝Volkseigenen Industrie ist das Prinzip der individuellen Leitung der Betriebe und der persönlichen Verantwortung jedes leitenden Mitarbeiters der VEB verpflichtend festgestellt worden. Jeder Betriebsleiter ist für die Rentabilität des von ihm geleiteten Betriebes voll verantwortlich. Die Leistungen der Betriebe sollen nur noch vom Standpunkt der Einnahmen und Ausgaben beurteilt werden. Grundsätzlich soll jeder Betrieb seine Ausgaben durch Einnahmen decken und darüber hinaus mit Gewinn arbeiten. Die Neuregelung führt zu einer gewissen Selbständigkeit der Betriebe bei der Verwendung der ihnen zugeteilten Mittel, was zu einer Stärkung der Initiative und der Eigenverantwortlichkeit der Betriebsleitung beitragen soll. Der erzielte Gewinn verbleibt z. T. im Betrieb und soll im Rahmen des Betriebsplanes zur Auffüllung der Umlaufmittel und für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Mit der Einführung der WR. wird ab 1. 1. 1952 das neue Rechnungseinzugsverfahren angewandt, das das Rechnungsinkasso in der volkseigenen Wirtschaft durch den Apparat der Deutschen ➝Notenbank vorsieht, nämlich für: 1. Rechnungseinzug für VEB untereinander (d. h. Gläubiger und Schuldner sind VEB), 2. Rechnungseinzug für VEB bei Schuldnern der Privatwirtschaft, 3. Rechnungseinzug für Privatbetriebe bei Schuldnern der volkseigenen Wirtschaft. Das neue Rechnungseinzugsverfahren ermöglicht eine weitgehende Kontrolle des Wirtschaftsablaufes und ist damit ein wirksames Instrument der Planung. (Allgemeines Vertragssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 194 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsstrafverordnung

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit dem 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebs erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu…

DDR A-Z 1954

Währungsreform (1954)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Nach SMAD-Befehl in der SBZ und Ostberlin vom 24. 6. bis 28. 6. 1948 durchgeführt. Umwertung durch Aufkleben von Spezialkupons auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine, 25. 7. 1948 wurden neue Geldscheine eingeführt. Scheidemünzen behielten ihren Nominalwert. Einzelheiten: Vorzugsumtausch von Beträgen bis zu 70,– DM Ost im Verhältnis 1:1, bis 1 000,– DM Ost im Verhältnis 5:1, bei Versicherungspolicen im Verhältnis 3:1; Vorzugsumwertung von laufenden Konten von staatlichen, kreisbehördlichen, gemeindlichen und anderen „volkseigenen“ Betrieben im Verhältnis 1:1; Vorzugsumwertung laufender Konten anderer Industriebetriebe in Höhe eines wöchentlichen Umsatzes und des Lohnrückstandes im Verhältnis 1:1, bei Handels- und anderen Wirtschaftsunternehmen in Höhe einer wöchentlichen Lohnsumme; Umwertung der im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1; Umwertung der vor dem 9. Mai 1945 entstandenen laufenden Konten und Spareinlagen im Verhältnis 10:1, bei Salden über 3.000,– DM Ost zunächst Überprüfung des rechtmäßigen Erwerbs; Festlegung besonderer Vergünstigungen für Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht bezüglich des Umtauschverhältnisses. — Kurz vor der Währungsreform betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Milliarden, davon befanden sich etwa 15–16 Milliarden in den Kassen der Kreditinstitute: die Emissions- und Girobanken hatten etwa 1,1 Milliarden Kundschaftseinlagen, die Landeskreditbanken etwa 7 und die Sparkassen 4,6 Milliarden, Genossenschaftsbanken einige 100 Millionen; dazu hohe Kontenstände bei den Postscheckämtern. [S. 193]Neu verausgabt wurden 3.615 Mill. „Mark der Deutschen Notenbank“. Am 10. 9. 1953 waren laut Ausweis der Deutschen Notenbank 4.169 Millionen Mark in Betrieb gegeben. (Währungspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 192–193 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wandel, Paul

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Nach SMAD-Befehl in der SBZ und Ostberlin vom 24. 6. bis 28. 6. 1948 durchgeführt. Umwertung durch Aufkleben von Spezialkupons auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine, 25. 7. 1948 wurden neue Geldscheine eingeführt. Scheidemünzen behielten ihren Nominalwert.…

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Berlin (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet. Über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommunistische Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw.). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1946 mit großer Mehrheit gewählte Bürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die Westberliner Bevölkerung durch die Blockade vom 16. 6. 1948 (Beendigung der gemeinsamen Arbeit der Kommandantur durch Auszug des sowjetischen Kommandanten) bis zum 12. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die SMAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, die zuletzt ca. 8.000 t Güter pro Tag einflog, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. Die inzwischen durchgeführte Währungsreform verschärfte die Krise, da B. zwei verschiedene Währungen (DM West und DM Ost) erhielt. Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz Berlin zugestimmt, falls ihre Forderungen nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Während heute im Sowjetsektor nur die DM Ost gültig und der Besitz von DM West strafbar ist, kann die DM Ost in Westberlin bei privaten Wechselstuben frei konvertiert werden. Der Kurs richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordneten-Versammlung am 23. 6. 1948 vollendet. Der amtierende Bürgermeister Dr. Friedensburg wurde mit Gewalt am Betreten seiner Diensträume gehindert. Seitdem bestehen in Berlin getrennte Verwaltungen. Westberlin gehört nicht zur Bundesrepublik, durch Übernahme von Bundesgesetzen wird jedoch [S. 28]die weitgehende Rechtsgleichheit angestrebt, seine Vertreter nehmen an den Bundestag- und Bundesratsitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht Westberlin wird finanziell und wirtschaftlich von der Bundesrepublik unterstützt (Notopfer Berlin) und ist in den Marshallplan einbezogen. Als Ausgangspunkt und Zentrum des Juni-Aufstandes 1953 hat B. neuerdings wieder die Aufmerksamkeit der Welt auf sich gezogen. (Besatzungspolitik, Verfassung und Verwaltung) Literaturangaben Friedensburg, Ferdinand: Berlin — Schicksal und Aufgabe. Berlin 1953, Berthold Schulz. 99 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 27–28 Berija, Lawrenti Pawlowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsausbildung

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den…

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Freiwillige Gerichtsbarkeit (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ vom 15. 10. 1952 wird der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst. Fast alle der unter o. a. Bezeichnung zusammengefaßten Geschäfte werden an Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen geht auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene Verordnung wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht weiterzuführen sind, sondern daß für jedes Grundstück ein Grundbuchheft zu führen ist. Damit wird unter Umständen der Nachweis für früheres Eigentum am Grundstück und für ehemalige Belastungen bei enteigneten Grundstücken erschwert. Die Vormundschaftssachen sind zum Teil an die Abt. Volksbildung (Jugendhilfe — Heimerziehung —) und die Abt. Gesundheitswesen (Mutter und Kind) bei den Räten der Kreise übertragen worden. Entschieden wird hier in erster Linie nach politischen Gesichtspunkten. Sorgerechtsentscheidungen wegen politischer Unzuverlässigkeit der Eltern oder eines Elternteils sind nach Inkrafttreten der Verordnung wiederholt vorgekommen. Auch die Heimerziehung kann schon dann von der Abteilung Volksbildung angeordnet werden, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher sich den kommunistischen Ideen gegenüber widerspenstig zeigt. Die Führung des Vereinsregisters ist auf die Volkspolizei-Kreisämter übertragen worden, die ihre Entscheidungen vor allem nach politischen Gesichtspunkten treffen. Das Handelsregister wird künftig bei den Räten der Kreise, Abt. örtliche Industrie und Handwerk, das Genossenschaftsregister bei den Abteilungen Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, örtliche Industrie und Handwerk, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. (Notariat) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 57 Freie Spitzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freundschaftsvertrag

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ vom 15. 10. 1952 wird der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst. Fast alle der unter o. a. Bezeichnung zusammengefaßten Geschäfte werden an Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen geht auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft…

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VVB (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ursprünglich Abk. für „Vereinigung volkseigener Betriebe“, durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe (VEB). Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der Vollmachten der DWK wurden sie zunächst dem Sekretariat der DWK direkt unterstellt. Die DWK faßte die für die Wirtschaftsplanung wesentlichen Betriebe in 75 zentral von ihr verwalteten VVB (Z) zusammen. Die weniger bedeutsamen der enteigneten Betriebe wurden in der Verwaltung der Länder belassen, die jedoch ebenfalls den Weisungen der DWK folgen mußten. Ende 1950 gab es 92 durch die Länder verwaltete VVB (L) mit etwa 1 800 angeschlossenen Betrieben. Die VVB (Z) und die VVB (L) nahmen ihre Arbeit am 1. 7. 1948 auf. Die angeschlossenen Betriebe, also die VEB (Z) und die VEB (L), hatten Ende 1950 einen Beschäftigtenstand von annähernd einer Million oder fast der Hälfte aller in der Industrie Beschäftigten. Die VVB (Z) erzeugten 1950 51 v. H. des industriellen Produktionswertes der Zone. Die VVB, Anstalten des öffentlichen Rechts, sind die Rechtsträger des „Volkseigentums“ in Form der ihnen in Verwaltung gegebenen Betriebe. Sie bilanzierten für alle angeschlossenen Betriebe zusammengefaßt, wobei bis 1951 Gewinne und Verluste der einzelnen Betriebe gegeneinander aufgerechnet wurden. Erst 1952 wurde die Eigenwirtschaftlichkeit der Betriebe hergestellt (Allgemeines Vertragssystem, Wirtschaftliche Rechnungsführung). Die Struktur einer VVB entspricht im wesentlichen der eines großen VEB. Unterschiedliche Merkmale sind: An der Spitze der VVB steht der Hauptdirektor; der Kulturdirektor fällt weg, dessen Aufgaben von der Abteilung „Arbeitskraft“ mit übernommen werden. Die Produktionsabteilungen fehlen ebenfalls, dafür besteht eine Rechtsabteilung, die dem Hauptdirektor untersteht. Bei jeder VVB besteht ein Verwaltungsrat, dessen Funktionen etwa denen des Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft entsprechen. Er besteht in der Regel aus 11 bis 15 [S. 191]Mitgliedern, darunter etwa zwei Drittel Gewerkschaftsmitglieder. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Hauptdirektor. Die VVB sind als Staatskonzerne, die ihnen vorgeordneten Fachministerien und Staatssekretariate als Staatstrusts anzusehen (Wirtschaftssystem). Seil Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung heißen VVB nicht mehr „Vereinigungen“, sondern „Verwaltungen volkseigener Betriebe“, abgekürzt wie bisher; sie üben gegenüber den VEB nur noch anleitende und beaufsichtigende Funktionen aus. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 190–191 Volkswirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVEAB

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ursprünglich Abk. für „Vereinigung volkseigener Betriebe“, durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe (VEB). Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der…

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Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1954)

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin 1952). Aufgabe der DHZ war zunächst die Versorgung der volkseigenen Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen und Fertigfabrikaten und der Absatz, d h. die planmäßige Verteilung der Erzeugnisse der volkseigenen Wirtschaft. Die DHZ übernahmen 1950 z T auch den Ankauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des Fünfjahrplanes von Bedeutung sind. Z. Z. sind folgende DHZ bekannt: [S. 65]Altstoffe, Baustoffe, Chemie, Elektrotechnik, Feinmechanik, Glas und Keramik, Gummi und Asbest, Haushaltchemie, Industriebedarf, Industrietextilien, Innere Reserven, Kohle, Kraftstoffe und Mineralöle, Kulturwaren und Bürobedarf, Kurzwaren, Lebensmittel, Leder, Maschinen- und Fahrzeugbau, Metallurgie, Möbel und Holzwaren, Pharmazie und Krankenhausbedarf, Roh- und Schnittholz, Textilwaren, Saatgut, Schrott, Zellstoff und Papier, und die Berliner Handelszentrale (BHZ). Die bisherige Praxis der DHZ zeigt viele Mängel und große Schwerfälligkeit im Vergleich mit dem privaten Handel. Die DHZ versagten insbesondere bei der Bedarfsermittlung. In der oben erwähnten Schrift „Die Materialversorgung“ wird festgestellt: „Den DHZ haften noch viele Mängel und Schwächen an, so daß wohl mit Recht davon gesprochen werden kann, daß bei weitem noch nicht die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit berücksichtigt oder gar ausgeschöpft sind. Das laufende Studium der Tagespresse gibt schon eine Unmenge von Beispielen für noch unzureichende Arbeit.“ Das ZK der SED befaßte sich in einer Sitzung vom 6. 12. 1951 mit der unzulänglichen Arbeit der DHZ und verlangte „kurzfristige Qualifizierung“. Ab 1. 1. 1952 wurden die DHZ den zuständigen Fachministerien und Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden soll. Gleichzeitig mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems wurde die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen vermindert. Die Tätigkeit der DHZ beginnt sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels zu beschränken. Literaturangaben Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 64–65 Handel, Privater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, Georg

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin…

DDR A-Z 1954

1954: A, Ä

ABF Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abschreibungen Abweichungen Ackermann, Anton ADN AFI Agitation Agitprop Agrarökonomik Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung der technischen Intelligenz Anbauplan Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apothekenreform Appelt, Rudolf Arbeit, Abteilungen für Arbeiterkind Arbeiterkontrollkommissionen Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsdisziplin Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsverpflichtung Architektur Arzneimittelversorgung Arzthelfer ATG Aufbau des Sozialismus Aufbauprogramm, Nationales Aufklärungslokal Aufsatzwettbewerbe Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandel Außenhandel, Kammer für Außenpolitik Austauschnormen Auszeichnungen Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA Axen, Hermann AZKW

ABF Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abschreibungen Abweichungen Ackermann, Anton ADN AFI Agitation Agitprop Agrarökonomik Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade …

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Juni-Aufstand (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen des 16. 6. und der Massenaufstand des 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ; im weiteren Sinne die Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jüngste Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Lief zeitlich annähernd parallel mit der am 9. bzw. 11. 6. erfolgten Verkündung des Neuen Kurses, die mit Recht als ein Zeichen der inneren Schwäche des SED-Regimes verstanden wurde; den Anlaß gab eine „administrative“ Erhöhung der Normen. Am 28. 5. 1953 war durch Ministerratsbeschluß eine allgemeine Erhöhung der Normen um durchschnittlich 10 v. H. befohlen worden, die einer Lohnsenkung um 30 bis zu 42 v. H. gleichkam. Der Widerstand gegen diese Maßnahme kam schon vor dem 16. 6. in Protesten und Einzelstreiks zum Ausdruck und führte zur Zurücknahme der Anordnung (Kommuniqué des Ministerrats vom 9. bzw. 11. 6.). Ausgelöst wurde der J. jedoch durch einen Artikel im Gewerkschaftsorgan „Tribüne“ vom 16. 6., der im Gegensatz zu dem letzten Ministerratsbeschluß feststellte: „ … die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalin-Allee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen [S. 78]„Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstrationen klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun erfolgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjetische Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjetischen Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjet-Sektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjetischen Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Um 18 Uhr teilte das Presseamt beim Ministerpräsidenten mit, daß der Regierungsbeschluß über die Normenerhöhung aufgehoben sei. Ab 21 Uhr herrschte in Ostberlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjetische Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjetische Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Die Verluste des J. sind noch nicht genau bekannt. Der damalige Staatssicherheitsminister Zaisser gab am 25. 6. folgende Zahlen bekannt: 4 Volkspolizisten und 21 Zivilisten getötet, 191 Volkspolizisten und 187 Zivilisten verletzt. Die tatsächlichen Verluste liegen jedoch erheblich höher. Zu ihnen sind noch die standrechtlich Erschossenen, darunter auch völlig Unbeteiligte, und die wegen Gehorsamsverweigerung hingerichteten Volkspolizisten und Rotarmisten zu zählen. Seit dem J. befindet sich das SED-Regime in einem Zustand dauernder Unsicherheit und Nervosität, der auch in der Verfolgung und harten Bestrafung von Demonstranten Ausdruck findet. Literaturangaben Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 77–78 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizreform

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen des 16. 6. und der Massenaufstand des 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ; im weiteren Sinne die Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jüngste Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Lief zeitlich annähernd parallel mit der am 9. bzw. 11. 6. erfolgten Verkündung des Neuen Kurses, die mit Recht als ein Zeichen der inneren…

DDR A-Z 1954

Eigentum (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Bestimmungen der Verfassung zum Schutze des E. (Art. 22 und 23) konnten in der SBZ verschiedene Enteignungswellen festgestellt werden. Den Anfang bildete der Befehl 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“. Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die erste Sozialisierungsaktion in großem Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die Enteignung auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in Volkseigentum übergeführt worden. Rechtsmittel gegen Enteignungen und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen Enteignungsfällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste Enteignungswelle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensurteil zu erkennen. Mit der ab 23. 9. 1948 in Kraft getretenen Wirtschaftsstrafverordnung war eine weitere Möglichkeit zur Enteignung durch Strafurteile geschaffen. Nach § 16 dieser VO können auch „Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter eingezogen werden“. Eine weitere Möglichkeit zur Enteignung wurde durch den Erlaß des Gesetzes zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels geschaffen. Zwei weitere Methoden sind die des Steuerfestsetzungsverfahrens oder des Preisstrafverfahrens. Das für die Eintreibung einer angeblich festgestellten Steuerschuld und -strafe zuständige Finanzamt beantragte die Eröffnung des Konkursverfahrens, wenn die „volkseigene“ Industrie an einer Überführung des Betriebes in das „Volkseigentum“ interessiert war (Konkursrecht). Der gleiche Weg wurde im Preisstrafverfahren beschritten. Die skizzierten Methoden haben bis heute zu folgendem Stand der Kollektivierung in der Wirtschaft geführt: Völlig verstaatlicht sind das Banken- und Versicherungswesen, auch die Grundstoffindustrien müssen als völlig enteignet gelten. Die verbliebene Privatindustrie setzt sich überwiegend aus kleineren und einer nur beschränkten Zahl mittlerer Betriebe zusammen. Eine nennenswerte Rolle spielt sie nur noch in einzelnen Zweigen der Konsumgüterindustrie. Das noch verbliebene Privateigentum genießt einen bedeutend schwächeren Schutz als das „Volkseigentum“ (Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums). Die Verfügungsmöglichkeit über Gegenstände aus Privateigentum ist stark eingeschränkt (Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels). Als dritte Form des E. gibt es in der SBZ außer dem „Volkseigentum“ und dem Privateigentum das genossenschaftliche E. (Konsumgenossenschaften, landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften usw.). Es gilt als Übergangsform zwischen dem Privateigentum und dem „Volkseigentum“ und genießt dementsprechend höheren Schutz und größere Förderung als das Privat-E., jedoch kann kein Zweifel daran bestehen, daß es nach dem Willen der Machthaber [S. 45]auf die Dauer zugunsten des Volks-E. verschwinden soll. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 44–45 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitsschule

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Bestimmungen der Verfassung zum Schutze des E. (Art. 22 und 23) konnten in der SBZ verschiedene Enteignungswellen festgestellt werden. Den Anfang bildete der Befehl 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“. Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die…

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Arbeitslosenversicherung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A. zugute kommen (§~6 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8.~Tage der registrierten Arbeitslosigkeit ab für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u. a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Wegen der Vielzahl der Ausschließungsgründe erhalten nur sehr wenige Arbeitslose eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,54 DM Ost 1,20 DM Ost täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 DM Ost auf höchstens 2 DM Ost täglich. Familienzuschläge werden für Kinder bis zu 15 Jahren oder bis zu 18 Jahren, wenn sie eine Schule besuchen, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit 1 Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter über 60 Jahre und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 DM Ost täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 DM Ost, in den Städten über 10.000 Einwohner in Höhe von 10 DM Ost und in den übrigen Städten in Höhe von 8 DM Ost monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 DM Ost wöchentlich übersteigt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 15 Arbeitskräfteplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitslosigkeit

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der…

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Volkseigenen Industrie, Reorganisation der (1954)

Siehe auch das Jahr 1953 Zur Verkürzung des Instanzenweges und zur strafferen Zusammenfassung der wichtigsten Betriebe durch Verordnung vom 22. 12. 1950 vorgenommene Umorganisation der „volkseigenen“ Industrie. Danach ergibt sich jetzt folgendes Bild: An Stelle des früheren Industrieministeriums gibt es die Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Jedes Ministerium ist untergliedert in eine Anzahl „Hauptverwaltungen“ für die verschiedenen Produktionsgruppen. Jeder Hauptverwaltung unterstehen sog. Direktbetriebe und „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB). Die wichtigste und strukturell bedeutsamste Maßnahme bei der R. ist die unmittelbare Unterstellung aller großen und volkswirtschaftlich wichtigen Betriebe, der Direktbetriebe, unter die Leitung und Verwaltung der fachlichen Produktionsverwaltungen, also Hauptverwaltungen der zuständigen Ministerien bzw. Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Im einzelnen veränderte sich: 1. Zunächst etwa 80, später insgesamt 160 VEB (Z) wurden aus der Verwaltung der VVB (L) herausgenommen und als Direktbetriebe den Hauptverwaltungen bei den Fachministerien bzw. Staatssekretariaten der SBZ unterstellt. 2. Eine Anzahl neuer VVB (Z) wurde errichtet. 3. Die Unterstellung zahlreicher VEB (Z) unter die VVB (Z) wurde neu geregelt. 4. Die VVB (L) wurden aufgelöst. [S. 184]Die wichtigsten der ihnen angeschlossenen Betriebe wurden den VVB (Z) angegliedert, die weniger bedeutsamen Betriebe in die neu errichtete Gruppe Örtliche Industrie übernommen. Diese Betriebe firmieren als „VEB (K)“ = kommunale Betriebe. 5. Die Kommunalwirtschaftlichen Unternehmen (KWU) wurden aufgelöst, die Betriebe der neuen Gruppe örtliche Industrie angegliedert. Diese Reorganisation bedeutet einen weiteren Schritt auf dem Wege der Angleichung der SBZ an die Verhältnisse in der SU, wo die Zentralisation noch straffer durchgeführt ist und die Produktionszweige durch eine noch größere Anzahl von Fachministerien geleitet werden. (Z bedeutet zentral, L durch die ehem. Länder geleitet oder auf Zonenebene bzw Länderebene gesteuert.) Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183–184 Volkseigenen Betriebe, Versicherung der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentum

Siehe auch das Jahr 1953 Zur Verkürzung des Instanzenweges und zur strafferen Zusammenfassung der wichtigsten Betriebe durch Verordnung vom 22. 12. 1950 vorgenommene Umorganisation der „volkseigenen“ Industrie. Danach ergibt sich jetzt folgendes Bild: An Stelle des früheren Industrieministeriums gibt es die Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Jedes Ministerium ist untergliedert in eine Anzahl „Hauptverwaltungen“ für die verschiedenen…

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Richter, Unabhängigkeit der (1954)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1956 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltlos für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt“ (§ 11 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Richter beim Obersten Gericht werden für fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre vom Justizminister ernannt. Alle Richter können vorzeitig abberufen werden, wenn sie „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten als Richter gröblich verletzen“ (§§ 16, 17 GVG). Art. 127 der Verfassung und § 5 GVG lauten: „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen.“ Entgegen diesem Grundsatz werden laufend und planmäßig Weisungen an die Richter der SBZ erlassen. Haftentlassungen von sogenannten Wirtschaftsverbrechern werden für unzulässig erklärt und bedürfen der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums, Rundverfügung Nr. 355/VI/1947 des brandenburgischen Justizministeriums). Richter, die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder gar selbst inhaftiert worden. Die Kontrollkommission ist berechtigt, von den Gerichten den Erlaß von Haftbefehlen zu verlangen. Haftentlassungen solcher Personen sind ohne Anhörung der Kontrollkommission verboten (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz des Landes Brandenburg). Damit wird der Richter zu einem weisungsgebundenen Organ der Kontrollkommission. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des sowjetzonalen Justizministeriums vom 10. 8. 1950 wird in die Urteilsfindung der Gerichte selbst eingegriffen Danach wird verlangt, daß die Richter mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In Sachsen müssen die Richter nach der dortigen Rundverfügung Nr. 141/50 berichten, inwieweit sie sich an diese Anordnung gehalten haben. In wichtigen Strafprozessen wird den Richtern seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Von diesen Weisungen abweichende Erkenntnisse werden als Begünstigung der Angeklagten angesehen und strafrechtlich verfolgt. (Rechtswesen, Gerichtsverfassung, Volksrichter) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 139 Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rote Ecke

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1956 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltlos für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt“ (§ 11 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Richter beim Obersten Gericht werden für fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre…

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Bibliothekswesen (1954)

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1956 1958 Im B. der Zone stehen die allgemeinen öffentlichen Büchereien offensichtlich an erster Stelle, da sie unmittelbarer als die wissenschaftlichen der Sowjetisierung dienstbar gemacht werden können. Die bisher als „wissenschaftliche bezeichneten Bibliotheken dienten der Wissenschaft und Forschung, die in Dienst und Sold der bürgerlichen Klassengesellschaft standen“ (Erkl. des Volksbildungsministeriums von Juni 1950); sie sind des Objektivismus verdächtig und werden daher bewußt vernachlässigt Mangel an qualifizierten Fachkräften und wachsende Anforderungen der „gesellschaftlichen Arbeit“ beeinträchtigen die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben; die Buchbestände sind durch Kriegsverluste, Säuberungen und Sekretierungen gelichtet; Anschaffungen westdeutscher und ausländischer Literatur werden (gemäß Verordnung vom 16. 3. 1950) durch die „Zentralstelle für die Beschaffung wissenschaftlicher Literatur“ kontrolliert, die in erster Linie die Bedürfnisse des Fünfjahrplans zu berücksichtigen hat; die Bibliotheken können also im allgemeinen nicht jedes für Forschungszwecke benötigte Buch besorgen. Das allgemeine öffentliche B. wird demgegenüber theoretisch gefördert, aber durch staatliche Reglementierung, Säuberung der Bestände „Auswahllisten“, Kontrolle der Nachwuchsausbildung, Schulung der allen Bibliothekare und privaten Leihbüchereibesitzer scharf auf die „gesellschaftlichen Aufgaben“ des Parteistaates ausgerichtet. Die Unterhaltungs- und echten Bildungsbedürfnisse der Leserschaft sind daneben unbeachtlich. Büchereien der Betriebe und „demokratischen Massenorganisationen“ genießen besondere Förderung, während die privaten Leihbüchereien zu langsamem Absterben verurteilt sind, da sie die von den Lesern gewünschte Literatur nicht führen dürfen oder nicht erhalten können. Die Kontrolle der allgemeinen öffentlichen Büchereien und die Umschulung der Bibliothekare erfolgt durch die „Staatlichen Landesstellen für Buch- und Bibliothekswesen“; die Ausbildung des Nachwuchses (auch der wissenschaftlichen Bibliotheken) ist lt. Verordnung vom 16. 3. 1950 beim „Zentralinstitut für Bibliothekswesen“ in Ostberlin zentralisiert. Die Deutsche Bücherei in Leipzig bemüht sich, ihrer alten Aufgabe als allgemeines deutsches Verlagsarchiv weiterhin nachzukommen, wird aber aus der Bundesrepublik nicht mehr mit Pflichtexemplaren beliefert. Die „Deutsche Nationalbibliographie“ erscheint nur für einen begrenzten Bezieherkreis; für die Allgemeinheit wird eine Sonderausgabe veröffentlicht, die nur die Neuerscheinungen Her Zone registriert. Literaturangaben *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 32 Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler, Verband

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1956 1958 Im B. der Zone stehen die allgemeinen öffentlichen Büchereien offensichtlich an erster Stelle, da sie unmittelbarer als die wissenschaftlichen der Sowjetisierung dienstbar gemacht werden können. Die bisher als „wissenschaftliche bezeichneten Bibliotheken dienten der Wissenschaft und Forschung, die in Dienst und Sold der bürgerlichen Klassengesellschaft standen“ (Erkl. des…

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1954

1953 1954 Anmerkungen ABF ABF Abgabenverwaltung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abgabenverwaltung, Zentrale Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abweichungen Abweichungen Ackermann, Anton Ackermann, Anton ADN ADN AFI AFI Agitation Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitprop Agitprop Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarplan, Gesamtdeutscher Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrartechnische Organisationen Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivistenschule AKW Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akzise (der HO) Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung der technischen Intelligenz Altersversorgung der technischen Intelligenz Anbauplan Anbauplan Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Apothekenreform Apothekenreform Appelt, Rudolf Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Abteilungen für Arbeit, Abteilungen für Arbeiterkind Arbeiterkind Arbeiterkontrollkommissionen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitskräftelenkung Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteplan Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. (T) Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitsmoral Arbeitspolitik Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsschutz Arbeitsschutz Arbeitsverpflichtung Arbeitsverpflichtung Stichwort erscheint durchgängig. Architektur Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arzneimittelversorgung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arzneiversorgung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arzthelfer Erstes Vorkommen dieses Stichworts. ATG ATG Aufbau des Sozialismus Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aufbauprogramm, Nationales Aufbauprogramm, Nationales Aufklärungslokal Aufklärungslokal Aufsatzwettbewerbe Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Ausbeutung Ausschuß für deutsche Einheit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Außenhandel Außenhandel (T) Außenhandel, Kammer für Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Außenpolitik Außenpolitik Stichwort erscheint durchgängig. Austauschnormen Austauschnormen Auszeichnungen Auszeichnungen Stichwort erscheint durchgängig. Autotransportgemeinschaften (ATG) Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA AWA Axen, Hermann Axen, Hermann AZKW Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bankwesen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Basis Basis Bauakademie, Deutsche Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Bauernbank, Deutsche (DBB) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bauernkind Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bauernmarkt Bauernmarkt Bauernstube Bauernstube Bauer, Werktätiger Bauer, Werktätiger Bausparkassen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. B-Betriebe B-Betriebe Beamtenversorgung Beamtenversorgung Stichwort erscheint durchgängig. Becher, Johannes R. Becher, Johannes R. Benjamin, Hilde, geb. Lange Benjamin, Hilde, geb. Lange Bergmannsrenten Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Berlin Berlin Stichwort erscheint durchgängig. Berufsausbildung Berufsausbildung Berufslenkung Berufslenkung Besatzungspolitik Besatzungspolitik Stichwort erscheint durchgängig. Beschlagnahme Beschlagnahme Bestarbeiter Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Betriebsdirektionen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Betriebskollektivvertrag Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebskultur Betriebsparteiorganisation (BPO) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Betriebspolikliniken Betriebspolikliniken Betriebspresse Betriebspresse Bevölkerung Bevölkerung Stichwort erscheint durchgängig. Bezirk Bezirk Stichwort erscheint durchgängig. BGL BGL BHG BHG BHZ BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Bildender Künstler, Verband Blockpolitik Blockpolitik Bodenreform Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolschewismus Bolz, Lothar Bolz, Lothar Bourgeoisie Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK Erstes Vorkommen dieses Stichworts. BPO Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Brecht, Bert (Berthold) Brecht, Bert (Berthold) Brigade Brigade Stichwort erscheint durchgängig. Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigadier Brigadier Bruttoproduktionswerte Bruttoproduktionswerte BSG BSG Buchhandel Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bykow-Methode Bykow-Methode CDU CDU Chemische Industrie Chemische Industrie Stichwort erscheint durchgängig. (T) Chrustschew, N. S. Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Chwalek, Roman Chwalek, Roman Correns, Erich Correns, Erich DAHA DAHA Dahlem, Franz Dahlem, Franz DBD DBD DDR DDR DEFA DEFA Demokratie Demokratie Demokratie, Neue Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Demokratische Gesetzlichkeit Demokratische Gesetzlichkeit Demokratisierung Demokratisierung Demontagen Demontagen

1953 1954 Anmerkungen ABF ABF Abgabenverwaltung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abgabenverwaltung, Zentrale Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abweichungen Abweichungen Ackermann, Anton Ackermann, Anton ADN ADN …