
Allgemeines Vertragssystem (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Das ab 1. 1. 1952 angeordnete AV. soll zu einer Verbesserung des Planablaufs beitragen. Vorher galt für die Produktionsbetriebe der Sowjetzone ein von oben her unter Einschaltung der staatlichen Handelszentralen gesteuertes System der Materialversorgung, das mit zahlreichen Mängeln behaftet war. Die Sowjetzonen-Regierung verordnete daraufhin, daß mit wenigen Ausnahmen die Produktion und aller Warenverkehr auf der Grundlage „fester Verträge“ durchgeführt werden soll. Der „volkseigene“ Großhandel (DHZ) muß nicht mehr zwingend eingeschaltet werden. Wie früher und wie überall in der westlichen Welt soll der Warenverkehr weitgehend direkt vom Produktionsbetrieb zum Verarbeiter entwickelt werden. Für Nichterfüllung von Verträgen sind Konventionalstrafen vorgesehen. (Staatl. ➝Vertragsgericht)
Literaturangaben
- Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 15