
Arbeiterkontrollkommissionen (1956)
Siehe auch:
- Arbeiterkontrollkommissionen: 1954
Unter Anleitung des FDGB arbeitende, aus Arbeitern der Produktionsbetriebe bestehende Kommissionen, die Geschäfte der HO, des Konsums und des Pri[S. 19]vathandels auf „Verkaufskultur“, Reichhaltigkeit des Sortiments, Sauberkeit usw. überprüfen. Die Einrichtung der A. wird offiziell damit begründet, die Arbeiter als Erzeuger der Konsumgüter hätten das Recht und die Pflicht, darüber zu wachen, daß die „ständig steigende Produktion“ auch wirklich an die Verbraucher herangebracht und nicht im Getriebe der staatlichen Verteilerorganisationen und der überspannten Handelsbürokratie fehlgeleitet wird. So sind die A. einmal ein Eingeständnis der Unfähigkeit, durch einen überbesetzten staatlichen Zwischenhandelsapparat ein knappes Warenangebot einigermaßen gerecht zu verteilen, zum anderen werden sie von den staatlichen wie privaten Verkaufsstellen wegen ihrer Schnüffelei gefürchtet und abgelehnt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 18–19
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