DDR von A-Z, Band 1956

Arbeitskräftereserve (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960


 

Die A. besteht aus den nicht in Arbeit befindlichen, jedoch zur Arbeit tauglichen Arbeitskräften. Hierzu gehören: Arbeitslose („Arbeitsuchende“ genannt), Jugendliche, die nicht vom Nachwuchsplan erfaßt sind, sowie Körperbehinderte. Als arbeitsfähig gelten männliche Personen im Alter von 14 bis 65 Jahren und weibliche Personen im Alter von 15 bis 50 Jahren (§ 3 der 1. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und die Lenkung der Arbeitskräfte vom 7. 8. 1951, GBl. S. 753).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 21


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.