DDR von A-Z, Band 1956
Arbeitskräftereserve (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960
Die A. besteht aus den nicht in Arbeit befindlichen, jedoch zur Arbeit tauglichen Arbeitskräften. Hierzu gehören: Arbeitslose („Arbeitsuchende“ genannt), Jugendliche, die nicht vom Nachwuchsplan erfaßt sind, sowie Körperbehinderte. Als arbeitsfähig gelten männliche Personen im Alter von 14 bis 65 Jahren und weibliche Personen im Alter von 15 bis 50 Jahren (§ 3 der 1. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und die Lenkung der Arbeitskräfte vom 7. 8. 1951, GBl. S. 753).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 21
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