DDR von A-Z, Band 1956

Erbrecht (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Durch die VO. zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) ist auch das E. der in der Bundesrepublik und in Westberlin lebenden Erben beeinträchtigt worden. War der Erbe Sowjetzonen-Flüchtling, verfiel das zum Nachlaß gehörende Vermögen der Beschlagnahme; andernfalls wurde der Nachlaß in die vorläufige Verwaltung der staatlichen Organe genommen. Die Tatsache der vorläufigen Verwaltung ist auf dem Erbschein zu vermerken.

 

Durch die „VO. über die in das Gebiet der DDR und den demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehrenden Personen“ vom 11. 6. 1953 (GBl. S. 805) ist die VO. vom 17. 7. 1952 aufgehoben worden. Auch der Flüchtling kann seitdem Erbe eines Vermögens werden, das sich in der Sowjetzone befindet. Ist allerdings der Erbe vor dem 11. 6. 1953 geflüchtet und liegt der Erbfall ebenfalls vor diesem Zeitpunkt, wird noch heute nach § 1 der VO. zur Sicherung von Vermögenswerten die Beschlagnahme des Nachlasses angeordnet.

 

Die Erteilung eines Erbscheines an einen westdeutschen oder Westberliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz ist nach einer Anweisung des Justizministeriums unzulässig. Das Lastenausgleichsgesetz dient nach Auffassung der sowjetzonalen Justizverwaltung in erster Linie dazu, „die Machtposition des wiedererstandenen westdeutschen Imperialismus und Großgrundbesitzes zu stärken und ihnen Entschädigungen für Vermögenswerte zu verschaffen, die auf Grund des Potsdamer Abkom[S. 74]mens zum Zwecke der Entmachtung des Imperialismus unter die Enteignung gefallen sind“. Erbscheinsanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten.

 

Literaturangaben

  • Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 73–74


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.