
Ermächtigungsverordnung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963
Am 26. 5. 1952 erlassene „VO. über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ (GBl. S. 405), ergänzt durch „VO. über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451). Danach ist der SSD zu sämtlichen Maßnahmen ermächtigt, die mit dem Zweck getarnt werden können, ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ in die SBZ zu verhindern. § 1 der VO. vom 26. 5. 1952: „Das Ministerium für Staatssicherheit wird beauftragt, unverzüglich strenge Maßnahmen zu treffen für die Verstärkung der Bewachung der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen, um ein weiteres Eindringen von Diversanten, Spionen, Terroristen und Schädlingen in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zu verhindern.“ § 1 der VO. vom 9. 6. 1952: „Der dem Ministerium für Staatssicherheit durch die VO. vom 26. 5. 1952 erteilte Auftrag wird dahingehend erweitert, daß die von diesem Ministerium zu ergreifenden Maßnahmen sich generell auf die Verhinderung des Eindringens von Diversanten, Spionen und Terroristen in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zu erstrecken haben.“ Mit der VO. erhielt der SSD also das Recht, Maßnahmen nicht nur an der Zonengrenze, sondern im gesamten Gebiet der Sowjetzone zu ergreifen. Die praktische Folge der VO. war zunächst die Schaffung eines 5 km tiefen Sperrgebietes entlang der Zonengrenze.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 74